1 Einleitung
Die Gleichstellung der Frau war in der DDR offizielles Ziel der Politik und in der Verfassung schriftlich verankert. Frauen sollten in die „sozialistische Produktion“ und das gesellschaftliche Leben integriert sein. Kinderbetreuungsstätten und andere soziale Dienstleistungseinrichtungen wurden für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie geschaffen. Am Ende der 1980er Jahre war die DDR ein Land mit einer sehr hohen Quote weiblicher Berufstätiger, was den Frauen Selbstbewusstsein und ökonomische Unabhängigkeit vom Mann versprach. Tabuisiert wurde allerdings, dass die sozialen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern längst nicht beseitigt waren; vielmehr gab es Diskriminierungen und Benachteiligungen neuer Art. Die Rollenverteilung war immer noch traditionell: Frauen wurde die Reproduktionsarbeit zugewiesen. Männer kümmerten sich nur selten um Familie und Haushalt. Damit war die Frau einer Mehrfachbelastung ausgesetzt. Sie sollte gleichzeitig Mutter, Hausfrau und Ehefrau, aber auch Erwerbstätige und gesellschaftlich Engagierte sein. Zudem war der Arbeitsmarkt stark segregiert in männer- und frauenspezifische Berufe, was Folgen für Entlohnung, Aufstiegschancen und Prestige nach sich zog.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich nach kurzer Darstellung der formalen Regelungen zur Gleichberechtigung mit den Barrieren für eine reale Umsetzung am Beispiel des Erwerbssystems der DDR. Dabei wird der Schwerpunkt vor allem auf drei klassische Komponenten sozialer Ungleichheit gelegt: Bildung, Beruf und Einkommen. Abschließend skizziert Kapitel 4 die Situation ostdeutscher Frauen nach der politischen Wende. Auf die BRD wird nur marginal als vergleichendes Veranschaulichungsmoment eingegangen.
Zugrunde liegt aktuelle Sekundärliteratur, insbesondere die Dissertation von Katrin Schäfgen „Die Verdopplung der Ungleichheit. Sozialstruktur und Geschlechterverhältnisse in der Bundesrepublik und in der DDR“
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(1998), Ausführungen von Rainer Geißler (2000), Hildegard Maria Nickel (1992, 1993) und Sabine Schenk (1997).
2 Emanzipation versus Tradition:
Das Frauenbild im Sozialismus
2.1 Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau
Im Unterschied zur BRD, in der die Familie schnell zum Gegenstand staatlicher Förderung avancierte und der Platz der Frau in der Familie angesiedelt war 1 , versuchte die DDR, das weibliche Geschlecht dauerhaft in das Erwerbssystem zu integrieren. Neben der wirtschaftlichen Notwendigkeit 2 waren diese Anstrengungen auch vom Marxismus-Leninismus und der frühen Arbeiter- und Frauenbewegung geprägt. Die Gleichheit der Geschlechter könne demnach nur erreicht werden, wenn die Frau aus der „familiären Versklavung“ sowie der materiellen Abhängigkeit vom Mann befreit und als eigenständiges ökonomisches Subjekt in das gesellschaftliche Leben eingeführt würde (Schäfgen 1998, S. 55). So gab es bereits kurz nach Kriegsende von Seiten der Sowjetischen Besatzungsmacht schriftliche Regelungen, welche die formale Gleichstellung von Mann und Frau fixierten. Im Befehl Nummer 253 der SMAD war die gleiche Entlohnung von Arbeitern und Angestellten für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht und Alter, vorgesehen. Der Deutsche Demokratische Frauenbund wurde im März 1947 gegründet (Schäfgen 1998,
1 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949 stellte Mann und Frau grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander. In der Realität aber war die Gleichstellung nicht umgesetzt. So konnte der Ehemann
den Arbeitsvertrag seiner Frau ohne ihr Einverständnis kündigen. Eine Änderung des BGB mit dem Ehegesetz
von 1957 gestattete es Ehefrauen später, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn die Erfüllung ihrer Pflich-
ten gegenüber Ehe und Familie durch die Berufstätigkeit nicht beeinträchtigt werden („Hausfrauenehe“). Erst
nach der Reform des Ehe- und Familiengesetzes vom 01. Juli 1977 hatten Ehefrauen in der BRD ein Recht auf
eigene Erwerbstätigkeit („Partnerschaftsehe“) (Arbeitsamt 2002).
2 Die Löhne und Gehälter der Männer waren oft nicht ausreichend, um ihre Familien versorgen zu können. Zudem sind wegen des Männermangels Frauen schon in der Kriegswirtschaft erwerbstätig gewesen. Ihre
dauerhafte Einbeziehung in die Wirtschaft stellte aufgrund der massiven Kriegsschäden, Reparationszahlun-
gen und den Arbeitskräftemangel eine wichtige Überlebensfrage dar (Schäfgen 1998, S. 55). Auch die millio-
nenfache Fluchtbewegung in Richtung Westen erforderte eine optimale Ausnutzung aller Bevölkerungsreser-
ven (ebd., S. 60).
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S. 56). In der Verfassung der DDR von 1949 und 1968 verankerte man, dass Mann und Frau gleichberechtigt sind und die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens haben. Zudem stellte die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, eine gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe dar (Verfassung der DDR 1968 und 1974, zit. n. Kruschke 1998, S. 2) 3 . Die Gleichberechtigungsideologie der marxistischen Klassiker wurde also insofern modifiziert, dass sie dem grundsätzlichen Aspekt einer Befreiung des weiblichen Geschlechts
„durch seine Teilnahme am Produktionsprozess die These von der Notwendigkeit einer gleichwertigen beruflichen Position durch Qualifizierungsmaßnahmen hinzufügte. Die volle Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung der Frau sollte sich nicht nur durch die Arbeit an sich, sondern auch durch den Grad ihrer beruflichen Stellung zeigen.“ (Kruschke 1998, S. 2)
Ein weiterer Artikel der DDR-Verfassung stellte Ehe und Familie unter staatlichen Schutz und erklärte das Prinzip der Gleichberechtigung auch für den Bereich der Familie als verbindlich (Artikel 30). Mutterschaft war ebenfalls besonders schutzwürdig (Artikel 32). Allen Bürgern wurde das Recht auf Bildung und freie Wahl des Berufes gewährt (Artikel 35) 4 . Die politischen Rechte der Frau wurden dahingehend gesichert, dass ihr die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts sowie der freie Zugang zu öffentlichen Ämtern in der Verwaltung und Rechtssprechung garantiert wurden (Artikel 3) (Verfassung der DDR 1968 und 1974, zit. n. Kruschke 1998, S. 2).
3 Vgl. ausführlicher zur Qualifikation der Frauen Kapitel 3.2.
4 Dies wurde jedoch in der Realität nicht umgesetzt. In der vorliegenden Arbeit gehe ich darauf nicht tiefer ein,
da es den Rahmen sprengen würde.
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3.2 Probleme bei der Durchsetzung:
Familie und mangelnde berufliche Qualifikation
Die vollständige rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der Frau und ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens waren, wie in Abschnitt 2.1 aufgezeigt, prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert. Zumindest formal wurden alle Forderungen nach Emanzipation verwirklicht. Dass es schwer fiel, diese Vorstellungen in die Realität umzusetzen, skizziert das folgende Kapitel.
Aufgrund der Abwesenheit der Männer waren die Frauen während des Krieges trotz ihrer Erwerbsbeteiligung im Wesentlichen für die Kinder und die Familie zuständig. Auch nach Kriegsende ergaben sich in dieser Hinsicht keine gravierenden Veränderungen. Die Gleichberechtigung der Frau sollte über die Erwerbsbeteiligung erreicht werden, ohne dass ihre familiären Verpflichtungen berücksichtigt wurden. Die Familie an sich stellte keinen expliziten Gegenstand in der frühen Phase der DDR-Politik dar. Man erkannte zwar die Notwendigkeit der Frauenerwerbstätigkeit; konkrete Arrangements zur Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Erziehungsleistungen überließ man jedoch weitestgehend dem individuellen Geschick der Frauen (Schäfgen 1998, S. 56f). Der formaljuristischen Umsetzung der Gleichberechtigung der Frau im Erwerbsbereich stand demnach keine adäquate Entsprechung im Bereich von Familie und Haushalt gegenüber.
Obgleich in der DDR nahezu jede Frau berufstätig war 5 , lockerte sich die traditionelle Arbeitsteilung in den Familien nur geringfügig stärker auf als in der BRD. So ergab eine Studie zur Arbeitsteilung in Familien mit vollerwerbstätigen Partnern: 70 Prozent der ostdeutschen Mütter leisteten 1990/91 mehr als 20 Stunden pro Woche Hausarbeit, aber nur 23 Prozent der Väter (alte Bundesländer 1988: Mütter 77 Prozent - Väter 17 Pro-
5 GenaueZahlen zu diesem Thema liefert Kapitel 3.
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zent). Dem neuen Frauenleitbild wurde kein neues Männerleitbild an die Seite gestellt. Der Zwiespalt von Pflichten in und außerhalb der Familie wurde - wie in der Bundesrepublik auch - als Frauenproblem und nicht als Männerproblem gesehen.
„Die Hauptleidtragenden waren die Frauen, da sie die tägliche Last bewältigen mussten, die die offiziell zugedachte Mehrfachrolle als Mutter, Ehegattin und Hausfrau, Berufstätige und gesellschaftlich-politisch Aktive nach sich zog.“ (Geißler 2000)
Überdies wurde schnell klar, dass die hohe weibliche Erwerbstätigkeit in der DDR eine erforderliche, aber nicht hinreichende Bedingung für die Gleichstellung von Mann und Frau war. So erwies sich Ende der 1950er Jahre die mangelnde Qualifikation der Frauen als Barriere für ein gleichberechtigtes Verhältnis innerhalb des Erwerbslebens. Viele Frauen verfügten nicht über eine abgeschlossene Ausbildung und mussten als An-und Ungelernte mit schlecht bezahlten Arbeitsplätzen vorlieb nehmen. Zudem stieß das Wirtschaftswachstum aufgrund des niedrigen Arbeitskräftepotentials an seine Grenzen; die weitere ökonomische Entwicklung ließ sich nur mit Hilfe der Verbesserung der Produktionsmittel und -kräfte ankurbeln. Eine Qualifizierung der Arbeitskräfte, vor allem der weiblichen, war unabdingbar.
Schwerpunkt bei der Fortbildung lag nun auf der Facharbeiterqualifikation. 1960 wurde eine Qualifikationsoffensive ins Leben gerufen, bei deren Umsetzung sich wiederum das Vorhandensein von Familie als praktisches Problem erwies. Frauen konnten aus zeitlichen Gründen nicht an Lehrgängen teilnehmen, so dass eine Vielzahl von Maßnahmen zur Entlastung der berufstätigen Frau notwendig war. 1962 schuf man in Form des Fern- und Abendstudiums eine Möglichkeit, die es berufstätigen Frauen (mit Kindern) erlaubte, sich zu qualifizieren. Ergänzt wurde diese Option 1963 mit der Einrichtung eines Frauensonderstudiums. Man versuchte also, männliche Erwerbsbereiche für Frauen zu öffnen und das weibliche Geschlecht mit Hilfe von Qualifizierungsmaßnahmen auch für höhere Positionen zu befähigen. Diese Schritte stießen jedoch auf Vorbehalte, vor allem von Betriebsleitern, die befürchteten, dass sich
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diese Qualifizierung nicht lohne, da die Frauen bei der Geburt von Kindern wieder aus dem Arbeitsprozess aussteigen könnten. Sie setzten Frauen nicht entsprechend ihrer Qualifikation ein. Überdies sahen sich viele Frauen nicht imstande, neben Arbeit und Familie noch eine Facharbeiterausbildung zu machen.
Mit dem Rückgang der Geburtenzahlen seit Mitte der 1960er Jahre bei gleichzeitig steigenden Scheidungsquoten rückten die Familie und das Vereinbarkeitsdilemma mehr ins Licht der Politik. Verstärkt wurden sozialpolitische Maßnahmen verabschiedet, die die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche erleichtern sollten. Im Familiengesetzbuch 1965 z. B. regelte man die Arbeitsteilung in der Familie, indem gleiche Rechte und Pflichten beider Ehepartner für Haushalt und Kinder eingeräumt wurden (Schäfgen 1998, S. 56-70).
Zwischenfazit:
Es lässt sich zusammenfassen, dass die Umsetzung der Gleichberechtigung in der DDR zwar ernsthaft versucht, aber lediglich formal erreicht wurde. Die Geschlechter in der DDR waren sozial Ungleiche geblieben. Zwar gab es die hohe Frauenerwerbsbeteiligung, doch war die Zuständigkeit der Frauen für den Bereich der Hausarbeit und Kinder trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin unverändert. Daraus erwuchsen Doppel-und Mehrfachbelastungen für die Frau, die wiederum negative Auswirkungen auf ihre berufliche Position, Einkommen, Macht und Prestige hatten. Zu dieser Form sozialer Ungleichheit gesellte sich die Tatsache, dass der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in der DDR in frauen- und männerspezifische Berufe gegliedert war. Die genaue Darstellung dieser Situation und deren Folgen behandelt der folgende Abschnitt.
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4 Bildung, Beruf und Einkommen:
Geschlechtsspezifische soziale Ungleichheit
3.2 Einleitend
Mit über 78,1 Prozent standen die Frauen in der DDR Ende der 1980er Jahre weltweit an der Spitze der Erwerbsquote, was ihr Selbstbewusstsein prägte und sie in hohem Maße ökonomisch verselbstständigte. Bei Einbeziehung der Lehrlinge und Studenten waren es 1989 sogar 91,2 Prozent. Frauen bildeten etwa die Hälfte der berufstätigen Bevölkerung 6 (Berghahn/Fritzsche 1991, S. 39).
Seit den 1970er und 1980er Jahren bestand für Frauen ein zunehmender Erwartungsdruck, Familien- und Erwerbstätigkeit mit nur kurzen, institutionell abgesicherten Erwerbsunterbrechungen und der Wiederaufnahme von Vollzeittätigkeiten zu verbinden. Einer Ausdehnung von Teilzeitarbeit wurde seit Mitte der 1970er Jahre von Seiten der Betriebe, vor allem bei jüngeren Frauen, entgegengewirkt (Trappe/Rosenfeld 2002, S. 162).
Arbeitslosigkeit durfte es im Sozialismus nicht geben. Die Arbeit wurde bis ins hohe Alter gesichert, ungeachtet von deren Sinn und Nutzen. Deswegen konnten die meisten Großmütter keine Familienaufgaben übernehmen, wodurch die institutionellen Einrichtungen unentbehrlich wurden. Ein monatlich bezahlter Haushaltstag, das flächendeckende Angebot von Kindertagesstätten, die Möglichkeiten von Arbeitszeitverkürzungen wegen Kinderbetreuung und der Frauenruheraum in den Betrieben unterstützten die Frauen in Familie, Gesellschaft und am Arbeitsplatz (ebd.). Dennoch gelang nur wenigen Frauen der Sprung in leitende Positionen. Trotz des errungenen Qualifizierungsstandes und vorhandener Frauenförderpläne in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen gab es
6 Zum Vergleich dienen die folgenden Zahlen aus der BRD: 1988 waren dort nur 55 Prozent der Frauen zwi-
schen 15 und 65 Jahren erwerbstätig. Sie stellten 38,8 Prozent aller Berufstätigen (Berghahn/Fritzsche 1991,
S. 39).
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eine hierarchische Leistungspyramide, die den Mann überdurchschnittlich bevorzugte. In vielen Ebenen waren Frauen lediglich als Stellvertreterinnen eingesetzt (Hruschka/Knorr o. J., S. 1f). Vor dem Hintergrund einer ausgeprägten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in den Familien und im Erwerbssystem konnte ein erheblicher Teil jüngerer Frauen diese nur realisieren, indem sie die Ansprüche an ihre berufliche Tätigkeit, zumindest zeitweilig, reduzierten oder indem sie auf berufliche Aufstiege verzichteten. Zudem war der Arbeitsmarkt der DDR stark segregiert in männer- und frauenspezifische Berufe. Der Mehrheit der Frauen blieb nur der Weg in die so genannten „frauenspezifischen Dienstleistungsberufe“ (Woche aktuell 2000, S. 1f).
Das folgende Kapitel thematisiert diese Struktur geschlechtspezifischer sozialer Ungleichheit in der DDR unter Berücksichtigung dreier klassischer Faktoren: Bildung, Beruf sowie Einkommen.
3.2 Berufliche Bildung
Durchschnittlich besaßen Mädchen in der DDR bezüglich der Schulbildung eine höhere Qualifikation als Jungen, was ihnen, zumindest formal, die besseren Ausgangschancen für eine weiterführende berufliche Ausbildung ermöglichte (Schäfgen 1998, S. 77.) 7 . Dass es in der Realität keine adäquate Ausprägung gab, zeigen die folgenden Ausführungen.
Offiziell existierte in der DDR keine Quotierung bei der Einstellung auf Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Jedoch setzten sich traditionelle Vorstellungen von Seiten des Staates und der Betriebe, aber auch seitens der BewerberInnen, „unter der Hand“ durch. Frauen grenzte man systematisch aus Männerberufen, Männer aus Frauenberufen aus. Das Feld der Berufswahl beschränkte sich für Mädchen weitgehend auf klassische Frauenberufe. Sie wurden zwar scheinbar angehalten, männertypische,
7 Obwohl Mädchen durchschnittlich die besseren schulischen Leistungen aufwiesen, hatten sie es zum Teil
erheblich schwerer, zur Erweiterten Oberschule - d. h. zur Erlangung der Hochschulreife - zugelassen zu
werden. Eine inoffizielle Quotierung schütze zugunsten der männlichen Bewerber vor zuviel „Weiblichkeit“
(Berghahn/ Fritzsche 1991, S. 52).
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insbesondere technische Berufe, zu erlernen, trotzdem blieben frauen-und männerspezifische Berufsbranchen bestehen. Dies ist insofern bedeutsam, da es eine Entgeltschere entlang dieser Berufe gab 8 - Frauen verdienten im Durchschnitt ein Drittel weniger als Männer obwohl sie in ihrem Beruf ebensoviel wie Männer leisteten (Berghahn/Fritzsche 1991, S. 51).
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Berufswahlfeld für Mädchen wesentlich enger war als für Jungen. Im Jahre 1987 z. B. verteilten sich mehr als 60 Prozent der Schulabgängerinnen auf nur 16 der 259 existierenden Facharbeiterberufe. Einige dieser Berufe wurden sogar ausschließlich von Mädchen erlernt - so der Facharbeiter für Schreibtechnik, der Fachverkäufer, der Wirtschafts- und Finanzkaufmann und der Facharbeiter für Textiltechnik. Aber auch in Berufen, die eine längere Ausbildungszeit erforderten, wie im pädagogischen oder medizinischen Arbeitsbereich, fanden sich Mädchen. 1989 betrug laut Frauenreport (1990) der Anteil weiblicher Studierender an Fachschulen der DDR:
Medizin und Gesundheitswesen: 95,5 Prozent Pädagogische Fachrichtungen: 88,6 Prozent Wirtschaftswissenschaften: 85,5 Prozent Staats- und Gesellschaftswissenschaften sowie Bibliothekswissenschaften: 78,5 Prozent Technische Wissenschaften: 27 Prozent
Ausbildungsplätze, die mit der Technikentwicklung in Zusammenhang standen, wurden seit Mitte der 1970er Jahre nur noch von einer kleinen Anzahl von Mädchen erlernt. So reduzierte sich der Anteil weiblicher Auszubildender bei folgenden Berufen seit 1975 drastisch:
8 Das Thema „Einkommen“ behandelt Kapitel 3.4 eingehender.
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Wartungsmechaniker für Datenverarbeitung und Büromaschinen von 30,1 (1975) auf 18,4 Prozent (1987) Elektronikfacharbeiter von 49,7 (1975) auf 20,1 Prozent (1987) Facharbeiter für Bedien-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik von 25,9 (1975) auf 8,4 Prozent (19687)
Die oben genannten primär von Mädchen erlernten Berufe hatten eine Gemeinsamkeit: Sie waren die am schlechtesten bezahlten (Nickel 1992, S. 13). Die Mehrheit der von Mädchen gewählten Ausbildungen erwies sich überdies als so genannter Sackgassen- bzw. Assistenzberuf ohne Entwicklung und berufliche Aufstiegsmöglichkeit (Schäfgen 1998, S. 79).
Tabelle1: Vergleich der höchsten Ausbildungsabschlüsse 1991 in der BRD und der (ehemaligen) DDR
Quelle: Damm Rüger 1994, S. 25, zit. n. Schäfgen 1998, S. 78
Insgesamt verfügten die Bürger in der ehemaligen DDR im Vergleich zur Bundesrepublik 1991 über ein höheres formales Bildungsniveau (siehe Tabelle 1). Zu diesem Zeitpunkt hatten 18 Prozent aller Erwerbstätigen der BRD keinen beruflichen Abschluss - in der Ex- DDR waren es lediglich fünf Prozent. Dies schlug sich auch im Bildungsniveau der Frauen nieder; es war in der DDR wesentlich höher als in Westdeutschland. Für beide Staaten gemeinsam lässt sich feststellen, dass Frauen überdurchschnittlich in der Gruppe der Erwerbstätigen ohne Berufsausbildungsabschluss sowie unterdurchschnittlich bei den höheren Bildungsabschlüssen vertreten waren. Differenziert nach Alterskohorten ist zu sagen, dass das
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Qualifikationsniveau der jüngeren Frauen gegenüber den älteren gestiegen war. Dies zeigte sich u. a. an der kontinuierlichen Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender (Schäfgen 1998).
3.3 Beruf und Position
Die Spaltung des Erwerbsbereichs in geschlechtsspezifische Berufe ist ein dauerhaftes Kennzeichen moderner Industriegesellschaften. Tätigkeiten werden oft als frauen- oder männertypisch identifiziert und stereotypisiert. Damit verbunden sind Konsequenzen für Einkommen und Ansehen, Beschäftigungssicherheit, Autonomie sowie Aufstiegs- und Entscheidungsmöglichkeiten (Trappe/Rosenfeld 2002, S. 152). Wie bereits dargelegt, war der berufliche Ausbildungsbereich auch in der DDR stark segmentiert. Diese Tatsache pflanzte sich bis in den Erwerbsbereich fort. Daraus resultierende Auswirkungen bezüglich des Berufes und der beruflichen Position sollen an dieser Stelle aufgezeigt werden.
In beiden deutschen Staaten waren Frauen vor allem im nichtproduzierenden Dienstleistungsgewerbe tätig. Der Frauenanteil im Ge-sundheitswesen der DDR betrug 83 Prozent, im Handel 72 Prozent, im Sozialwesen 92 Prozent. Unterrepräsentiert waren Frauen in der Industrie und im Handwerk, in der Bauwirtschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft. Kinderlose Frauen arbeiteten ebenso in frauendominierten Tätigkeitsbereichen wie Mütter.
Doch machte nicht diese unterschiedliche horizontale Verteilung der Geschlechter auf die einzelnen Branchen deren Ungleichheit aus, sondern die sich mit diesen Branchen verbindenden niedrigen Einkommens-und Entwicklungsmöglichkeiten (Schäfgen 1998, S. 80). 1989 lag der Verdienst vollbeschäftigter Arbeitnehmer 19 Prozent über, der der vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen 11 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen, was eine geschlechtsspezifische Einkommensdifferenz von ca. 30 Prozent ergab (Schenk 1997, S. 44).
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Generell ist festzustellen, dass Betriebe nicht nur lieber Jungen ausbildeten, sondern auch eher Männer als Frauen einstellten. Bei der Fort-und Weiterbildung waren Frauen ebenfalls benachteiligt. Ein Wechsel der Arbeitsstelle hatte für Männer fast immer einen positiven Karrieresprung zur Folge. Berufliche Veränderungen bei Frauen waren meist anders motiviert (z. B. bessere Vereinbarung von Familie und Beruf) und bewirkten daher eher eine Verschlechterung der Perspektive. Bei der Besetzung von leitenden Positionen wurden oft mittelmäßig ausgebildete Männer einer besser qualifizierten Frau vorgezogen. Als wesentliche Gründe dafür nannten die Betriebe:
hohe Ausfallquoten und Fluktuation bei Frauen (u. a. durch Babyjahr, Ausfall bei Krankheit des Kindes) schwere körperliche Arbeit, die nicht für Frauen geeignet sei ungenügendes technisches Interesse der Frauen fehlende soziale und hygienische Bedingungen für Frauen (Schenk 1997, S. 41f).
Ende der 1980er Jahre besetzten Frauen in der DDR zwar zu ungefähr einem Drittel Führungspositionen, aber sehr differenziert über die einzelnen Wirtschaftsbereiche und vor allem in den unteren Hierarchieebenen; eher in den örtlichen als in den zentralen Verwaltungen. Grundsätzlich ist also davon auszugehen, dass mit der Höhe der Hierarchiestufe der Frauenanteil abnimmt - selbst in frauenspezifischen Berufsfeldern. Funktionen, in denen strategisch wichtige Entscheidungen getroffen wurden, waren fast durchgängig von Männern dominiert (ebd., S. 43). Das Beispiel der Politik veranschaulicht diesen Zustand: Unter dem Zwang zu gesellschaftlichen und politischen Tätigkeiten in der DDR waren Frauen in den gleichgeschalteten Massenorganisationen wie der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und den Gewerkschaften ebenso präsent wie Männer. 36 Prozent der Mitglieder der SED waren 1988 weiblichen Geschlechts. In den letzten Bezirkstagen der DDR bildeten Frauen 41 Prozent der Abgeordneten, in der letzten Volkskammer 32 Prozent. Das Zentrum der politischen Macht schien dagegen ungeachtet aller
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Gleichstellungsbeteuerungen bis zum Ende für Frauen hermetisch abgeriegelt. In den engsten Führungszirkel des Politbüros der SED wurde keine Frau als stimmberechtigtes Mitglied aufgenommen. Die LPG-Vorsitzende Margarete Müller und die ZK-Sekretärin für Frauenfragen Ingeborg Lange sind zwar zu Kandidatinnen des Politbüros befördert worden, aber sie warteten 26 bzw. 16 Jahre lang vergeblich darauf, von den Männern zu Vollmitgliedern ernannt zu werden. Margot Honecker als „Minister“ für Volksbildung, die wichtigste Frau in der Ära Honecker, war im Kreis der 43 Männer des DDR-Ministerrats äußerst einsam (Geißler 2000).
5.4 Einkommen
Im Vergleich zur Bundesrepublik stellte sich der Abstand in den Einkommen männlicher und weiblicher Vollbeschäftigter in der DDR wesentlich geringer dar. Trotzdem aber war er - betrachtet man das vergleichsweise höhere Qualifikationsniveau der Frauen in der DDR - noch erheblich. Im Jahre 1988 z. B. verdienten Männer in der DDR im Durchschnitt 1.209 Mark netto, Frauen hingegen 945 Mark, was lediglich 78 Prozent entspricht. Diese Lohnungleichheiten lassen sich jedoch nicht auf direkte Diskriminierung zurückführen, vielmehr auf die Struktur der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Es existierten deutliche Unterschiede in den Durchschnittseinkommen der einzelnen Branchen (Schäfgen 1998, S. 82). Laut Nickel (1993, S. 243) vollzog sich die
„Einkommensentwicklung (…) nach Wirtschaftszweigen, Berufsgruppen und materieller Zuständigkeit differenziert und umgekehrt proportional zum Frauenanteil in den jeweiligen Bereichen.“
Zudem lassen sich die Einkommensungleichheiten auf weniger Überstunden seitens der Frauen und die geringere weibliche Beteiligung an Schichtarbeit zurückführen. Frauen wurden ferner häufiger als Männer auf Sackgassenpositionen eingestellt, da sie durch die Geburt von Kindern
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als ökonomische Risikofaktoren galten. Sie waren oft unter ihrer beruflichen Qualifikation eingesetzt bzw. verzichteten auf höhere Positionen, um das Vereinbarkeitsdilemma von Familie und Beruf zu reduzieren (Schäfgen 1998, S. 83).
Wie bereits in Abschnitt 3.3 ausgeführt, besetzten Frauen nur selten Führungspositionen, was wiederum eine durchschnittlich schlechtere Bezahlung nach sich zog. Die nachfolgende Tabelle illustriert diese Tatsache:
Tabelle 2: Einkommensverteilung vollbeschäftigter ArbeitnehmerInnen 1988 (in Prozent)
Quelle: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik 1988, zit. n. Schenk 1997, S. 45
Es ist erkennbar, dass Frauen am meisten in den Einkommenskategorien zwischen 700 bis 1.000 Mark, Männer hingegen zwischen 900 und 1.500 Mark zu finden waren. Während Frauen in den höheren Einkommensklassen kaum partizipierten, besetzten Männer diese dominierend.
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6 Wiedervereinigung 1990:
Verlust des Gleichstellungsvorsprungs
Nach der politischen Wende und der deutschen Vereinigung 1990 haben viele der ostdeutschen Frauen ihren Gleichstellungsvorsprung gegenüber den bundesdeutschen Frauen verloren. Frauen sind auf dem problematischen Arbeitsmarkt der neuen Bundesländer stärker benachteiligt als Männer. Aufgrund ihrer erheblich schlechteren Wiedereinstellungschancen lagen ihre Arbeitslosenquote, die Dauer der Arbeitslosigkeit und der Anteil unter den Langzeitarbeitslosen meist um 40 Prozent bis 100 Prozent höher als bei Männern - obwohl ihre Berufsneigung nach der Wende nicht etwa ab-, sondern zugenommen hat. 1998 wurden 22 Prozent der Frauen im Vergleich zu 17 Prozent der Männer als arbeitslos gemeldet; von den arbeitslosen Frauen waren 1997 wiederum 14 Prozent bereits mindestens zwei Jahre ohne Stelle, bei den Männern lediglich sechs Prozent. Der Abbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und der staatlichen Hilfen für erwerbstätige Frauen haben überdies die Doppelbelastung erhöht.
Im Bildungsbereich konnten die ostdeutschen Frauen allerdings ihren Gleichstellungsvorsprung behaupten. Unter den Studierenden an Hochschulen hatten sie 1997 einen Anteil von 49 Prozent (Westdeutschland: 42 Prozent). Sie studieren auch eher männertypische Fachrichtungen als westdeutsche Studentinnen.
Auch im politischen Bereich sind die Differenzen zwischen Frauen und Männern in den ostdeutschen Ländern nicht so auffällig wie im Westen. Während westdeutsche Männer 1998 im Vergleich zu den westdeutschen Frauen doppelt so häufig Parteimitglieder und dreimal so häufig Gewerkschaftsmitglieder sind, übertreffen die ostdeutschen Männer die ostdeutschen Frauen bei den Parteien nur um ein Drittel, bei den Gewerkschaften um ungefähr die Hälfte (Geißler 2000).
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Da Frauen aus gehobenen und mittleren Funktionen vermehrter verdrängt werden als aus niederen, nimmt die Männerdominanz in den höheren Ebenen der Hierarchie wieder zu. Diverse Analysen zeigen, dass die Turbulenzen auf dem Arbeitsmarkt den Männern bessere Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Diese klettern zwei- bis dreimal häufiger als Frauen auf der sozialen Leiter nach oben. Frauen dagegen haben die größeren Risiken; sie finden sich nach einem beruflichen Wechsel doppelt so häufig wie Männer in einer niedrigeren Position wieder (Geißler 2000). Es ist festzustellen, dass bei den Karrierechancen in der heutigen BRD auch das Gesetz der hierarchisch zunehmenden Männerdominanz gilt: Je höher die Ebene der beruflichen Hierarchie, umso kleiner der Anteil der Frauen und umso ausgeprägter die Dominanz der Männer. Die vielschichtigen Ursachen für die Aufstiegsbarrieren lassen sich in drei Komplexen bündeln:
patriarchalische Familienstrukturen patriarchalische Strukturen in der Arbeitswelt damit zusammenhängend: geschlechtsspezifische Sozialisationsprozesse (Puhl o. J.).
5 Schluss
Vor gut 100 Jahren besaß der Mann in Deutschland das Vormundschaftsrecht für die Frau. In der BRD durften Ehefrauen erst Ende der 1970er Jahre ohne Erlaubnis ihres Mannes einem Beruf nachgehen. Betrachtet man die Situation von Frauen in der DDR, so scheint es doch recht früh gelungen, die Emanzipation des weiblichen Geschlechts durchzusetzen. Frauen waren weitestgehend ökonomisch unabhängig und hatten die Möglichkeit, sich beruflich zu qualifizieren. Wie in der vorliegenden Arbeit gezeigt, ist aber auch in der DDR der Gedanke von der Gleichstellung der Geschlechter auf halbem Wege stecken geblieben, der Arbeitsmarkt stark in männer- und frauenspezifische
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Berufe segregiert. Dies implizierte negative Folgen hinsichtlich der beruflichen Ausbildung, der Position und des Einkommens von Frauen. Frauen waren zudem einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, da eine Abkehr vom alten Rollenmuster nicht erfolgte. Das bedeutete eine alleinige Zuständigkeit für die Familie - ein neues und modernes Leitbild für den Mann existierte nicht. Insgesamt wurden die alten Geschlechterverhältnisse auf neuem Niveau wieder hergestellt.
Abschließend ist zu bemerken, dass auch heute Arbeiterinnen und weibliche Angestellte in den neuen und alten Bundesländern für die gleiche Arbeit einen geringeren Lohn als ihre männlichen Kollegen erhalten. Je nach Branche sind es in den alten Bundesländern zwischen 70 und 76 Prozent des Bruttolohns der Männer; in den neuen Bundesländern zwischen 75 bis 87 Prozent.
Literatur
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Kruschke, Verena 1996: Die Frau in der DDR zwischen verfassungsmäßig garantierter Gleichberechtigung und den Schwierigkeiten der realen Verwirklichung ihres Anspruchs auf Emanzipation, www-Dokument, http://www.fu-berlin.de/hyperthek/ arbeiten/q_z/vkr_ fra.doc (01.08.2002).
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Nickel, Hildegard, Maria 1993: Mitgestalterinnen des Sozialismus - Frauenarbeit in der DDR, in: Helwig, Gisela/Nickel, Hildegard Maria 1993: Frauen in Deutschland 1945-1992, Berlin: Akademie, S. 233-256.
Puhl, Frank o.J.: Sozialstruktur der Bundesrepublik seit 1945 - Lernmaterialien, www-Dokument, http://www.puhli.de/uni/papers/soziologie/struktur-giessen1.html, (01.08.2002).
Schäfgen, Katrin 1998: Die Verdopplung der Ungleichheit. Sozialstruktur und Geschlechterverhältnisse in der Bundesrepublik und in der DDR, Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades, www-Dokument, http://dochost.rz.hu-berlin.de/dissertationen/phil/ schaefgen-katrin/PDF/Schaefgen.pdf (01.08.2002).
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Nadine Kinne, 2002, Zwischen Emanzipation und Tradition: Die soziale Ungleichheit der Geschlechter am Beispiel weiblicher Erwerbstätigkeit in der DDR, München, GRIN Verlag GmbH
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