Wesen und Grundlagen des Investmentgeschäfts Investmentanteilscheine sind nach deutschem Recht Wertpapiere, die Anteile an einem Investmentfond verbriefen. Der Eigentümer eines Investmentzertifikates (Anteilhaber) hat grundsätzlich1
- Miteigentum nach Bruchteilen am Sondervermögen,
- Anspruch auf Beteiligung am Ertrag,
- Anspruch auf Rücknahme des Investmentanteilscheins zu Lasten des Sondervermögens,
- Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens.
In einem Investmentfond bündelt eine Kapitalgesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Immobilien, stille Beteiligungen) anzulegen und fachmännisch zu verwalten. ,,Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist damit die Bezeichnung für die Gesamtheit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der hierfür angeschafften Vermögenswerte.
1. Rechtsgrundlagen des Investmentgeschäfts sind:
- Das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften1 (KAGG) von 1957 in der Fassung von 1994,
- Das Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und über die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen (Auslandsinvestment-Gesetz - AusIInvestmG) von 1969 in der Fassung von 1996.
Das KAGG definiert Kapitalanlagegesellschaften als Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikostreuung in den nach diesem Gesetz zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert von eigenem Vermögen in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs-, oder Grundstücks-Sondervermögen anzulegen und über die hieraus sich ergebenden Rechte der Anteilinhaber Urkunden (Anteilscheine) auszustellen (§ 1 Abs. 1 KAGG). Kapitalanlagegesellschaften müssen in der Rechtsform einer AG oder GmbH geführt werden, ein eingezahltes Nennwertkapital von mindestens fünf Millionen DM und ihren satzungsmäßigen Sitz und die Hauptverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sie sind Kreditinstitute nach §1 KWG.
Das durch die Ausgabe von Zertifikaten erworbene Geld und die damit angeschafften Vermögenswerte bilden ein Sondervermögen. Die Gegenstände des Sondervermögens können im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft oder im Miteigentum der Anteilhaber stehen. Einzelheiten regeln die Vertragsbedingungen. Das Sondervermögen ist vom eigenen Vermögen der Gesellschaft getrennt zu halten (§ 6 KAGG).
Mit der Verwahrung des Sondervermögens sowie mit der Ausgabe und Rücknahme der Anteilscheine muß die Gesellschaft ein anderes Kreditinstitut (Depotbank) beauftragen (§ 12a KAGG). Sie hat dafür zu sorgen (§ 12b KAGG), daß
- die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen und die Berechnung der Werte der Anteile den gesetzlichen Vorschriften und den Vertragsbedingungen entsprechen,
- der Gegenwert für Geschäfte, die für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber getätigt wurden, innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
- die Erträge des Sondervermögens gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Vertragsbedingungen verwendet werden.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann mehrere Sondervermögen bilden. Die müssen sich durch ihre Bezeichnung unterscheiden und sind getrennt zu halten.
2. Allgemeine Grundlagen
Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen wird man Mitberechtigter am Fondsvermögen. Der Anteil am Vermögen des Investmentfonds bemißt sich nach der Anzahl der Anteilscheine. Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (dem sogenannten Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile. Die Beteiligung an einem Investmentfonds hat damit den Charakter eines professionell gemanagten Depots.
3. Arten von Investmentfonds
Investmentfonds können nach der Art der Kapitalbeschaffung und nach Art der Anlagewerte eingeteilt werden.
3.1. Investmentfonds nach Art der Kapitalbeschaffung
3.1.1. Offene Fonds
Bei offenen Fonds ist die Zahl der Anteile (und damit der Teilhaber) von vornherein unbestimmt (open end-Prinzip). Die Fondsgesellschaft gib je nach Bedarf neue Anteile aus und nimmt ausgegebene Anteile zurück.
In Deutschland werden generell nur offene Fonds aufgelegt. Von einem offenen Fonds können im Prinzip jederzeit neue Anteile erworben werden. Die Fondsgesellschaft hat aber die Möglichkeit, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder endgültig einzustellen.
3.1.2. Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds (closed end-Fonds) geben einmalig eine bestimmte, feststehende Zahl von Zertifikaten aus.
Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung der Gesellschaft, Anteile zurückzunehmen. Die Anteile können nur an einen Dritten, gegebenenfalls über eine Börse verkauft werden. Der erzielbare Preis richtet sich dann nach Angebot und Nachfrage. Geschlossene Fonds werden in Deutschland nicht aufgelegt. Sie kommen hierzulande nur in Form geschlossener Immobilienfonds vor, die allerdings keine Investmentfonds nach dem KAGG sind. Sie werden vor allem aus steuerlichen Gründen konzipiert und sind regelmäßig in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft organisiert.
3.2. Investmentfonds nach Art der Anlagewerte
3.2.1. Wertpapierfonds
Wertpapierfonds legen das ihnen übertragene Kapital in Wertpapieren an. Das Spektrum der einbezogenen Papiere und der Anlageschwerpunkt sind in den jeweiligen Vertragsbedingungen geregelt.
Wertpapierfonds lassen sich unterscheiden in:
- Aktienfonds
- Gemischte Fonds
- Rentenfonds
3.2.2. Geldmarktfonds
Geldmarktfonds legen das ihnen übertragene Anlagekapital in Tages- und Termingeldern sowie in Geldmarktpapieren an.
3.2.3. Immobilienfonds
Immobilienfonds investieren die ihnen von den Anlegern zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikomischung in überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke, Gebäude, eigene Bauprojekte und halten daneben liquide Finanzeinlagen wie Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsanlagen dienen dazu, die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Fonds sowie Rücknahmen von Anteilscheinen zu gewährleisten.
4. Gestaltungsmöglichkeiten bei offenen Wertpapierfonds
Die offenen Wertpapierfonds können eine vollkommen unterschiedliche Charakteristik aufweisen; sie ist unabhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen. Die folgenden Kriterien erlauben ein nähere Beschreibung der spezifischen Eigenschaften eines WertpapierInvestmentfonds aus der Perspektive des Anlegers:
- Schwerpunkt der Zusammensetzung
- Geographischer Anlagehorizont
- Zeitlicher Anlagehorizont
- Rückzahlungs- oder Ertragsgarantie
- Ausschüttungsverhalten
- Währung
Die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten dieser Merkmale werden im folgenden näher beleuchtet.
4.1. Schwerpunkt der Zusammensetzung
Differenzierungsmerkmal ist hier die Zusammensetzung des Fondsvermögens nach Anlageinstrumenten.
4.1.1. Standard-Aktienfonds
Typisch für Standard-Aktienfonds ist die Anlage in Aktien, und zwar meist solchen, die wegen allgemeiner Qualität als Standardwerte gelten (sogenannte ,,blue chips"). Das Fondsvermögen ist breit gestreut, ohne Begrenzung auf bestimmte Branchen.
4.1.2. Spezielle Aktienfonds
Spezielle Aktienfonds konzentrieren sich auch bestimmte Ausschnitte des Aktienmarktes, z.B.
- Branchenfonds: Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren wie Energie, Rohstoffe oder Technologie
- Small Cap-Fonds: Aktien mittlerer und kleinerer Unternehmen (Nebenwerte)
- Aktien-Indexfonds: Nachbildung eines bestimmten Aktienindex, z.B. des Deutschen Aktienindex (DAX)
4.1.3. Standard-Rentenfonds
Standard-Rentenfonds investieren in verzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten, und zwar fast ausschließlich in solche mit guter bis sehr guter Bonität des Emittenten.
4.1.4. Spezielle Rentenfonds
Analog zu den speziellen Aktienfonds konzentrieren sich spezielle Rentenfonds auf bestimmte Ausschnitte des Rentenmarktes, z.B.
- Low Coupon-Rentenfonds: niedrigverzinsliche Anleihen
- Fonds mir variabel verzinslichen Anleihen
- High Yield-Fonds: hochverzinsliche Anleihen mit unterschiedlicher Bonität
- High Grade-Rentenfonds: hochverzinsliche Anleihen mit geringer Bonität
- Geldmarktnahe Rentenfonds: Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten
- Renten-Indexfonds: Nachbildung eines bestimmten Rentenindex
4.1.5. Gemischte Fonds (Mischfonds)
Mischfonds nutzten sowohl die Instrumente des Aktien- wie des Rentenmarktes, z.B.
- Standard-Mischfonds: Aktien und Renten
- Mischfonds mit Terminmarktelementen: Aktien und Renten mit ausdrücklicher Nutzung der Möglichkeiten an Termin- und Optionsbörsen
- Wandel- und Optionsanleihen-Fonds
4.1.6. Spezialitätenfonds
Spezialitätenfonds (nicht zu verwechseln mit Spezialfonds) weisen von der Konzeption her nicht selten ein von vornherein geringes Maß an Risikostreuung auf, indem sie ihre Anlagen auf ganz bestimmte Märkte, Instrumente oder Kombinationen daraus konzentrieren, z.B.
- Optionsschein-Fonds
- Genußschein-Fonds
- Protection-Fonds: kurzfristige Anleihen, Geldmarktanlagen sowie Verkaufsoptionen auf einen Aktienindex
Die Bezeichnung ,,Spezialitätenfonds" ist in der Praxis nicht immer genau abgrenzbar und wird daher nicht immer einheitlich verwendet: So werden manchmal z.B. auch spezielle Aktienfonds oder Länderfonds als Spezialitätenfonds bezeichnet.
4.2. Geographischer Anlagehorizont
Nach Eingrenzung des geographischen Anlagehorizonts lassen sich unterscheiden:
- Länderfonds, die nur in Wertpapiere investieren, deren Emittenten in einem bestimmten Land ihren Sitz haben. So konzentriert sich beispielsweise ein Japan-Fonds auf die Wertpapiere japanischer Emittenten.
- Regionen-/Hemisphärenfonds, die nur Anlagewerte bestimmter Regionen enthalten, zum Beispiel aus Europa, Nordamerika oder dem Pazifikraum.
- Internationale Fonds, die weltweit an den Kapitalmärkten anlegen.
4.3. Zeitlicher Anlagehorizont
Investmentfonds können ohne Laufzeitbegrenzung oder als Fonds mit einer festen Laufzeit (Laufzeitfonds) aufgelegt werden. Bei letzteren ist die Laufzeit von vornherein durch einen festgesetzten Termin befristet. Nach Ablauf der Laufzeit wird das Fondsvermögen im Interesse der Anteilhaber verwertet und der Erlös an diese verteilt.
4.4. Rückzahlungs- oder Ertragsgarantie
Die Fondsgesellschaft kann Investmentfonds mit und ohne Garantie auflegen. Wird eine Garantie gewährt, so kann sie für eine bestimmte Laufzeit hinsichtlich der Ausschüttungen gelten oder auf die Rückzahlung des investierten Kapitals oder auf die Wertentwicklung gerichtet sein.
4.5. Ausschüttungsverhalten
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Beurteilung eines Investmentfonds vor dem Hintergrund individueller Vermögensanlageziele ist das Ausschüttungsverhalten bzw. die Ertragsverwendung eines Fonds.
4.5.1. Ausschüttungsfonds
Bei Ausschüttungsfonds erhält der Anteilsinhaber in der Regel jährlich eine Ausschüttung. Der Anteilspreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag de Ausschüttung um diesen Betrag.
4.5.2. Ausschüttungsverhalten in den Vertragsbedingungen festgelegt
In das gesamte Ausschüttungsvolumen können grundsätzlich verschiedene Größen einbezogen werden: die im betreffenden Geschäftsjahr angefallenen ordentlichen Erträge wie Zinsen und Dividenden, teilweise auch die außerordentlichen Erträge wie realisierte Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und realisierte Bezugsrechtserlöse. Ob und in welchem Umfang sie Erträge eines Fonds ausgeschüttet werden, hängt von der Anlagepolitik und dem Charakter des Fonds ab und ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen dokumentiert.
4.5.3. Wiederanlagerabatt
Oftmals gewähren Fondsgesellschaften den Anlegern einen sogenannten Wiederanlagerabatt (in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Ausgabepreises), wenn diese den Ausschüttungsbetrag innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach der Ausschüttung zur Wiederanlage bereitstellen.
4.5.4. Thesaurierende Fonds
Bei thesaurierenden Fonds, auch akkumulierende Fonds genannt, werden die Erträge nicht ausgeschüttet. Das Fondsmanagement verwendet sie zum Erwerb weiterer Vermögenswerte. Typischerweise werden Laufzeitfonds und Garantiefonds in Form akkumulierender Fonds angeboten.
4.6. Währung
Die Preise der Investmentanteile, die von deutschen Fondsgesellschaften öffentlich angeboten werden, lauten in den meisten Fällen auf Deutsche Mark. Daneben werden aber auch Investmentanteilscheine angeboten, deren Ausgabe- und Rücknahmepreise in einer fremden Währung festgesetzt werden.
5. Preisbildung für die Anteile
Der Rücknahmepreis eines Investmentzertifikates (Anteilspreis) ergibt sich aus dem Gesamtwert (Inventarwert) des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile. Dieser Preis ändert sich in der Regel täglich; er steigt und fällt mit den Wertveränderungen der Vermögensgegenstände des Fonds. Der Rücknahmepreis ist derjenige Preis, zu dem die Fondsgesellschaft zurückgegebene Investmentanteile einlöst.
Beim Kauf von Investmentanteilen wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag zu Deckung de Vertriebskosten erhoben. Dieser Ausgabeaufschlag wird in Prozent des Rücknahmepreises ausgedrückt. Der Rücknahmepreis erhöht um den Ausgabeaufschlag ergibt den Ausgabepreis.
Anteilkäufe und -verkäufe der Anleger beeinflussen den Anteilspreis nicht unmittelbar: Die Preisbildung erfolgt nicht durch Angebot und Nachfrage am Markt. Die Geldein- und - auszahlungen bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilen verändern zwar den Inventarwert insgesamt, sind aber automatisch mit einer Erhöhung oder Verminderung der Zahl der umlaufenden Zertifikate verbunden: Dadurch bleibt der Inventarwert pro Anteil gleich.
Ausgabepreise und Rücknahmepreise (ebenso der zinsabschlagsteuerpflichtige Zwischengewinn) der einzelnen Investmentfonds werden regelmäßig zusammen veröffentlicht.
6. Funktion der Depotbank
Mit der Verwahrung der zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände muß die Kapitalanlagegesellschaft ein Kreditinstitut (Depotbank) beauftragen. Der Depotbank obliegt auch die Berechnung der Anteilspreise sowie die Ausgabe und Rücknahme der Investmentanteile; sie überwacht die Einhaltung der Anlagegrundsätze. Die Depotbank steht unter der Aufsicht des zuständigen Bundesaufsichtsamtes.
7. Publizität/ Rechenschaftslegung
Jede Kapitalanlagegesellschaft ist verpflichtet, dem Anleger einen datierten Verkaufsprospekt einschließlich der Vertragsbedingungen sowie den jüngsten (jährlichen) Rechenschaftsbericht und den anschließenden Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen.
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Häufig gestellte Fragen
Was sind Investmentanteilscheine laut deutschem Recht?
Investmentanteilscheine sind Wertpapiere, die Anteile an einem Investmentfonds verbriefen. Der Eigentümer hat Miteigentum am Sondervermögen, Anspruch auf Ertrag, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwaltung.
Was ist ein Investmentfonds (Sondervermögen)?
Ein Investmentfonds ist die Gesamtheit der Gelder vieler Anleger, die von einer Kapitalgesellschaft nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten angelegt und verwaltet werden.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Investmentgeschäft in Deutschland?
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind das Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandsinvestment-Gesetz (AusIInvestmG).
Was sind Kapitalanlagegesellschaften (KAG)?
Kapitalanlagegesellschaften sind Unternehmen, die eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach Risikostreuung in Vermögensgegenständen anlegen und Anteilscheine ausstellen. Sie müssen als AG oder GmbH geführt werden.
Was ist ein Sondervermögen?
Das Sondervermögen wird durch die Ausgabe von Zertifikaten erworben und besteht aus den damit angeschafften Vermögenswerten. Es ist vom eigenen Vermögen der KAG getrennt zu halten.
Was macht die Depotbank?
Die Depotbank verwahrt das Sondervermögen, gibt Anteilscheine aus und nimmt sie zurück. Außerdem überwacht sie die Einhaltung der Anlagegrundsätze.
Wie ist der Wert eines Investmentanteilscheins bemessen?
Der Wert eines einzelnen Anteils richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (Inventarwert), dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile.
Welche Arten von Investmentfonds gibt es bezüglich der Kapitalbeschaffung?
Es gibt offene und geschlossene Fonds. In Deutschland werden generell nur offene Fonds aufgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds?
Offene Fonds geben je nach Bedarf neue Anteile aus und nehmen ausgegebene Anteile zurück. Geschlossene Fonds geben einmalig eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten aus und sind nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Welche Arten von Investmentfonds gibt es bezüglich der Anlagewerte?
Es gibt Wertpapierfonds, Geldmarktfonds und Immobilienfonds.
Welche Arten von Wertpapierfonds gibt es?
Es gibt Aktienfonds, Gemischte Fonds und Rentenfonds.
Wie können offene Wertpapierfonds gestaltet werden?
Die Charakteristik eines offenen Wertpapierfonds hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. Schwerpunkt der Zusammensetzung, geographischer Anlagehorizont, zeitlicher Anlagehorizont, Rückzahlungs- oder Ertragsgarantie, Ausschüttungsverhalten und Währung.
Was sind Standard-Aktienfonds?
Standard-Aktienfonds legen in Aktien an, meist in Standardwerte (Blue Chips). Das Fondsvermögen ist breit gestreut.
Was sind Spezielle Aktienfonds?
Spezielle Aktienfonds konzentrieren sich auf bestimmte Ausschnitte des Aktienmarktes, wie z.B. Branchenfonds oder Small Cap-Fonds.
Was sind Standard-Rentenfonds?
Standard-Rentenfonds investieren in verzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Zinssätzen und Laufzeiten, meist mit guter Bonität.
Was sind Spezielle Rentenfonds?
Spezielle Rentenfonds konzentrieren sich auf bestimmte Ausschnitte des Rentenmarktes, wie z.B. Low Coupon-Rentenfonds oder High Yield-Fonds.
Was sind Gemischte Fonds (Mischfonds)?
Mischfonds nutzen sowohl die Instrumente des Aktien- als auch des Rentenmarktes.
Was sind Spezialitätenfonds?
Spezialitätenfonds konzentrieren ihre Anlagen auf bestimmte Märkte oder Instrumente mit geringer Risikostreuung.
Welche geographischen Anlagehorizonte gibt es?
Es gibt Länderfonds, Regionen-/Hemisphärenfonds und internationale Fonds.
Was ist ein Laufzeitfonds?
Ein Laufzeitfonds hat eine feste Laufzeit. Nach Ablauf wird das Fondsvermögen verwertet und an die Anteilhaber verteilt.
Was ist ein Ausschüttungsfonds?
Bei Ausschüttungsfonds erhält der Anteilsinhaber in der Regel jährlich eine Ausschüttung.
Was sind thesaurierende Fonds (akkumulierende Fonds)?
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern zum Erwerb weiterer Vermögenswerte verwendet.
Wie erfolgt die Preisbildung für Investmentanteile?
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Inventarwert des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile. Beim Kauf wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben.
Welche Publizitätspflichten haben Kapitalanlagegesellschaften?
Kapitalanlagegesellschaften müssen dem Anleger einen Verkaufsprospekt, die Vertragsbedingungen, den jährlichen Rechenschaftsbericht und den Halbjahresbericht zur Verfügung stellen.
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- Sabine Ruffer (Autor:in), 2000, Wesen und Grundlagen des Investmentgeschäfts, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/99212