Inhaltsverzeichnis:
Einleitung
1. Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion
1.2. Die Ausgangslage
1.2. Der Werner-Plan und die weitere Entwicklung
1.3. Das Europäische Währungs-System EWS
2. Die Wirtschafts- und Währungsunion
2.1. Der Delors-Bericht
2.2. Der Europäische Binnenmarkt
2.3. Die 3 Stufen der WWU
2.3.1. Die ersten Beschlüsse
2.3.2. Der Vertrag von Maastricht
2.3.3. Der Eintritt in die zweite Stufe
2.3.4. Der Vertrag von Amsterdam und der Wachstums- und Stabilitätspakt
2.3.5. Die dritte Stufe der WWU
2.3.6. Die Entwicklung bis heute und die Vollendung
3. Chancen und Risiken der Wirtschafts- und W ä hrungsunion
3.1. Der Gemeinsame Markt
3.2. Die gemeinsame Währung
4. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Einleitung
Mit der im EU-Vertrag festgelegten Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hat die Gemeinschaft ein bedeutendes Ziel zur europäischen Integration verwirklicht. Der gemeinsame Wirtschafts- und Währungsraum verändert die Gestalt der EU nachhaltig. Mit der WWU wird eine globale Wirt- schaftsmacht entstehen, deren internationaler Einfluß stark zunimmt. Der bisher größte Schritt in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft hin zur verstärkten Integration war voller Hindernisse und dennoch zeigten die Mitgliedsstaaten die Bereitschaft und den Mut dieses Großprojekt in Angriff zu nehmen. Die Vision eines gemeinsamen Europas nahm mit der Verwirklichung der WWU erste kon- krete Züge an. Die Hauptschwerpunkte wissenschaftlichen Arbeit liegen in der historischen Entwick- lung der EU und ihrer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungspolitik. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entstehung der Wirtschafts- und Währungsunion, ihren Krisen und Erfolgen, aber auch mit den Problemen und Risiken. Wird der Euro eine Alternativ-Währung zum Dollar, kann eine WWU ohne eine politische Union fortbestehen, kann das Vertrauen in die europäische Wirtschafts- und Wäh- rungspolitik gestärkt werden? Der Bogen wird von Anfang der sechziger Jahre bis heute geschlagen. Wichtig ist dabei sicherlich, welcher Instrumente und Mittel sich die Gemeinschaft bediente, um das hochgesteckte Ziel zu erreichen.
1. Der Weg zur Wirtschafts- und Währungsunion
1.2. Die Ausgangslage
In den sechziger Jahren geriet das Bretton-Woods-System1 zunehmend unter Druck und es stieg der Bedarf an währungspolitischer Kooperation der Europäer. Starke Wechselkursschwankungen wirkten sich störend auf die ökonomische Entwicklung in den Europäischen Gemeinschaften aus.2 So be- schlossen 1969 auf der Haager-Konferenz die sechs Regierungschefs der EG eine engere politische Zusammenarbeit und den schrittweisen Aufbau einer Wirtschafts- und Währungsunion. Bereits zuvor war die im EWG-Vertrag von 1957 festgeschriebene Zollunion 1968 verwirklicht worden. Aufgrund der Beschlüsse von Den Haag legten die Kommission, sowie einzelne Mitgliedsstaaten ihre Vorschlä- ge zur Umsetzung einer WWU vor.
1.2. Der Werner-Plan und die weitere Entwicklung
Der vom Ministerrat beauftragte luxemburgische Ministerpräsident Pierre Werner legte 1970 einen Plan vor, der folgende Punkte beinhaltete:
- Eine Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen, die bis 1980 abgeschlossen sein sollte
- Das Ziel war die Sicherung von Wachstum und Stabilität, deshalb sollten die wichtigsten wirt- schafts- und währungspolitischen Entscheidungen zentralisiert werden
- Es sollten zwei für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Organe geschaffen werden.
Zum einen ein Entscheidungszentrum das die Gesamtwirtschaftspolitik entscheidend mitprägen sollte und zum anderen ein gemeinschaftliches Zentralbanksystem, das für die interne Währungspolitik zuständig wäre.3
Zwar einigten sich die Regierungen darauf, den Plan zu verwirklichen, allerdings herrschte kein Kon- sens über den Weg dahin. Die Gemeinschaft spaltete sich in zwei Lager, die beide eine unterschiedli- che Strategie für den richtigen Weg hielten. Das waren zum einen die sogenannten „Monetaristen“4 und auf der anderen Seite die „Ökonomisten“5 unter der Führung Deutschlands. „Die „Monetaristen“ gaben währungspolitischen Vorkehrungen - Verringerung der Bandbreiten, Schaffung eines Devisen- ausgleichsfonds - das Primat gegenüber der wirtschaftspolitischen Integration.“6 Im Gegensatz dazu orientierten sich die „Ökonomisten“ am Ziel möglichst hoher Geldwertstabilität und einer konvergen- ten Politik.7
So wurden 1971/2 zwar die Beschlüsse über die Verwirklichung der WWU gefaßt, allerdings mußte bereits die Einführung der zweiten Stufe zwischen 1974-76 verschoben werden. In dieser Zeit sorgten der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems, der Dollarverfall, starke Inflation und Zahlungsbi- lanzungleichgewichte dafür, dass der Plan schließlich aufgegeben werden mußte. Auch der 1972 ge- gründete Wechselkursverbund - auch Währungsschlange genannt - entwickelte sich anders, als ge- plant. Schon vor der Ölpreiskrise mussten einige Länder auf Grund anhaltender Disparitäten schnell wieder aus diesem Verbund austreten.8 Eine WWU war unter diesen Umständen nicht realisierbar. Hinzu kam noch, dass die Länder - trotz des Vorteils stabiler Wechselkurse - nicht bereit waren, Sou- veränitätsrechte an die Gemeinschaft abzutreten.9
1.3. Das Europäische Währungs-System EWS
Nach einer Phase des Integrationsstillstandes und der Orientierungslosigkeit einigte sich der Europäische Rat schließlich 1978 darauf, ein Europäisches Währungssystem zu errichten.10 Das 1979 in Kraft getretene System war durch folgende Punkte gekennzeichnet:
- einen Wechselkurs- und Interventionsmechanismus
- den Kreditmechanismus
- die ECU
Den Teilnehmerländern war es freigestellt, dem EWS beizutreten. Das EWS sollte eine Zone der Sta- bilität innerhalb der Gemeinschaft schaffen, mit geringer Inflation, relativ stabilen Wechselkursen - innerhalb einer Bandbreite von ± 2,25 Prozent - und der ECU als Bezugsgröße. Die ECU war definiert als eine Korbwährung, in der die EG-Währungen entsprechend dem wirtschaftlichen Gewicht ihrer Mitgliedsländer enthalten waren.11 Erreichte ein Mitgliedsland die Schwankungsmarge, so waren die betroffenen Notenbanken gezwungen, durch entsprechende Maßnahmen die Schwankungen aus- zugleichen. Dieses Festkurssystem spielte nicht nur für die weitere Integration der EG eine wichtige Rolle, sondern es zwang auch die Teilnehmer-Länder zu einem verstärkten Konsolidierungskurs. Be- sonders Frankreich mühte sich um eine zunehmende Stabilisierung des Preisniveaus und des Franc, um einer Vormachtstellung der Bundesrepublik vorzubeugen - schließlich entwickelte sich die D- Mark in den 70er-Jahren zum Gegenpol des Dollars.12 Mit der D-Mark als Ankerwährung entwickelte sich das EWS zu einem stabilitätsfördernden System, das zunehmend an Vertrauen gewann. Erst 1992 kam es zu einer schweren Krise des EWS, begünstigt durch die sich abzeichnende Rezession und die Hochzinspolitik der Deutschen Bundesbank. Da die Bundesbank auf eine weitere Aufwertung der D- Mark verzichtete und auch ihre Hochzinspolitik aufgab, erfuhren einige Währungen eine Abwertung, während Großbrittanien und Italien aus dem Verbund aussteigen mußten.13
2. Die Wirtschafts- und Währungsunion
2.1. Der Delors-Bericht
Mitte der 80er-Jahre lebte die Diskussion um eine Wirtschafts- und Währungsunion wieder auf und der Begriff WWU tauchte dann erstmals in der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 im Vertrags- werk auf. Allerdings wurden mit diesem Begriff erst die Grundlagen für eine institutionelle Weiter- entwicklung der EG geschaffen. Das hieß, dass alle Vertragsparteien vertraglichen Veränderungen die Wirtschafts- und Währungspolitik betreffend zustimmen und den Vertrag in den nationalen Parlamenten ratifizieren mußten.14
Ein Expertenausschuß legte 1989 unter der Leitung des damaligen Kommissionspräsidenten Jaques Delors einen Bericht zur Verwirklichung der WWU vor, der vom Europäischen Rat in Madrid 1989 angenommen wurde. Der Bericht umfaßte drei Bereiche. Im ersten Teil beschäftigte er sich mit einer WWU als natürliche Fortentwicklung des Binnenmarktes, zweitens mit dem Endzustand der Wäh- rungsunion mit einem Europäischen Zentralbanken-System und drittens mit der Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen, ähnlich dem Werner-Plan.15 Diese drei Stufen waren im Delors-Bericht folgendermaßen charakterisiert:
- in der ersten Stufe sollten alle Mitgliedsstaaten ins EWS eintreten und die währungspolitische Koordination verstärken. Außerdem sollten die notwendigen Vertragsveränderungen ausgearbeitet werden
- in der zweiten Stufe sollte dann das Europäische Zentralbanksystem (EZBS) mit geringen Befug- nissen gegründet werden
- die dritte Stufe sollte dann die festen Wechselkurse, beziehungsweise einen gemeinsame Währung beinhalten. Und die wirtschafts- und währungspolitische Kompetenz sollte an die Gemeinschaft übergehen.16
Nachdem sich die Regierungschefs einig waren, dass die erste Stufe am 1.Juli 1990 starten sollte, wurde auch der Termin für eine weitere Regierungskonferenz auf Ende 1990 festgelegt, auf der dann die notwendigen Vertragsänderungen vereinbart werden sollten.17
2.2. Der Europäische Binnenmarkt
Bereits 1957 war im Vertrag über die Europäische Wirtschafts-Gemeinschaft die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes vorgesehen, in dem der „freie und unbeschränkte Verkehr von Waren, Perso- nen, Kapital und Dienstleistungen gewährleistet wird.“18 Zwar wurde die Zollunion bereits 1968 ver- wirklicht, aber unterschiedliche nationale Regelungen führten dazu, dass die vier Freiheiten nur teil- weise realisiert wurden. Auch als 1972 der Gemeinsame Markt rechtswirksam vollendet war, versuch- ten die Konsumenten in der Europäischen Gemeinschaft häufig ihre Freiheiten einzuklagen.19 Erst ein Jahrzehnt später, 1985, legte die Kommission ein Programm zur Vollendung des Binnenmarktes vor. Die in diesem Weißbuch aufgeführten über 280 Gesetzesinitiativen sollten bis Ende 1992 „formuliert, verabschiedet und in nationales Recht umgewandelt werden.“20 Das Konzept zur Ausgestaltung des Binnenmarktes wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 verankert. Auch Paolo Cecchini machte ein Jahr später in seinem Bericht deutlich, wie wichtig der Europäische Binnenmarkt für die Gemeinschaft ist: „Die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben 1985 mit der Billigung des Weißbuchs ein Versprechen abgegeben. Lösen sie es nicht ein, wird Europas Wirtschaft weder in den Genuß der Vorteile der Marktintegration kommen können, noch die notwen- digen zukunftsweisenden Entscheidungen treffen wollen. Unternehmen und Verbraucher brauchen daher die Gewißheit, dass es keinen Stillstand und schon gar keine Umkehr auf dem Weg der Gemeinschaft zum Binnenmarkt geben wird.“21
Zwar wurde Cecchini in seinem Bericht Schönfärberei vorgeworfen, doch allein der durch das Bin- nenmarktvorhaben ausgelöste Wachstums- und Beschäftigungsschub übertraf die Erwartungen des Berichts, so dass die Kritiker rasch verstummten. Allerdings blieben Vorbehalte bestehen, da sich der Bericht überwiegend mit den globalen und nicht mit den regionalen Auswirkungen beschäftigte. Und auf regionaler Seite gab es im Anfangsstadium des initiierten Programms Gewinner als auch Verlierer. Erst auf dem Brüsseler Sondergipfel 1988 einigte sich der Europäische Rat auf eine Verdopplung der Mittel für den Strukturfonds22, um den daraus resultierenden Haushaltskonflikt zu lösen.23 1992 waren rund 95% der Rechtsvorschriften von EG-Parlament und Ministerrat erlassen und 80% der Verordnungen in nationales Recht umgesetzt worden.24 Fünf Jahre später waren zwar bereits 93% der Binnenmarktrichtlinien im Durchschnitt in der EU in nationales Recht umgesetzt, doch mußte die Kommission Ende der neunziger Jahre eine Vielzahl von Klagen gegen Mitgliedsstaaten anstrengen, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllten.25 Noch immer stehen vier strategischen Ziele, die die Kom- mission in ihrem Plan nannte, fest: die Durchsetzung der gemeinsamen Regeln, die Beseitigung von Marktverzerrungen durch Steuerschranken und nationalen Regelungen, die im Widerspruch zum ge- meinsamen Wettbewerbsrecht stehen, den Abbau sektorspezifischer Schranken gegen die Marktinteg- ration und die Stärkung der Binnenmarktrechte der Unionsbürger.26 „Diese vier Ziele standen von Anfang an im Mittelpunkt der europäischen Integration. Nicht mehr um ihre Gültigkeit wird heute gerungen, sondern um ihre Konkretisierung.“27
2.3. Die 3 Stufen der WWU
2.3.1. Die ersten Beschlüsse
Bereits vor Beginn der Regierungskonferenz über die institutionellen Veränderungen der Gemein- schaft, die für Dezember 1990 angesetzt war, einigten sich die Notenbankchefs der Mitgliedsstaaten über die Satzung des künftigen europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB). Demnach soll die EZB völlig unabhängig sein und das Ziel der Preisstabilität ver- folgen. Das ESZB soll föderalistisch aufgebaut sein. Diese Satzung erhielt später als Protokoll im Maastrichter Vertrag Rechtskraft.28 Außerdem erregte ein Vorschlag des damaligen Bundesbankpräsi- denten Aufsehen. Er sprach sich dafür aus, die WWU mit einer stabilitätsorientierten Kerngruppe zu starten. Dieser Vorschlag fand über die Konvergenzkriterien Einzug in den EU-Vertrag. Am 1. Juli 1990 startete die erste Stufe der WWU mit der Liberalisierung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs und dem System der multilateralen Überwachung, das die freiwillige Abstimmung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik für mehr Konvergenz erleichtern sollte.29 Drei Monate später legten die Staats- und Regierungschefs den Start der zweiten Stufe auf den 1.Januar 1994 fest. Bereits im Vorfeld zur Regierungskonferenz äußerte Frankreich seine Vorbehalte gegenüber der Au- tonomie der EZB. Der damalige französische Präsident Mitterand sprach sich dafür aus, eine wirt- schaftliche und politische Macht als Gegengewicht zu installieren, die Leitlinien erlässt, an denen sich dann die EZB orientieren soll. Auch Großbritannien wich vom gemeinsamen Weg ab. Premierminis- ter Major verfolgte die Idee der sogenannten „Krönungstheorie“.30 So sprach sich die britische Regie- rung dagegen aus, so früh bereits entscheiden zu wollen, wie die WWU ablaufen wird. Vielmehr sollte die Gemeinschaft weitere Erfahrungen sammeln, bevor institutionelle Veränderungen in Betracht kommen.31 Ebenso waren die Briten gegen die Autonomie der EZB und schlugen die Gründung eines Europäischen Währungsfonds vor. Allerdings fand sich für die britischen Vorschläge keine Mehrheit bei den Mitgliedsländern.32
2.3.2. Der Vertrag von Maastricht
Die beiden Regierungskonferenzen zur Politischen- sowie zur Wirtschafts- und Währungsunion fan- den parallel am 15. Dezember 1990 in Rom statt. Im Dezember 1991 wurden die Verhandlungen mit der Einigung über den Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Maastricht abgeschlossen und am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von den Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Er trat am
1.Novermber 1993 in Kraft. Vier Jahre später wurde er mit dem Amsterdamer Vertrag konkretisiert. Der Maastrichter- und der Amsterdamer-Vertrag definieren die Aufgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der Wirtschafts- und Währungsunion.33 So wurde unter anderem als Termin für die festen Wechselkurse spätestens der 1. Januar 1999 festgelegt, der Beginn der zweiten Stufe der WWU wurde auf den 1. Januar 1994 festgesetzt und es wurden die institutionellen Voraussetzungen vereinbart.34 Zentrale Artikel im Vertragswerk zur WWU sind die Artikel 102a bis 109m35 im Maastrichter Vertrag, darin werden:
1. die Grundlagen einer koordinierten Wirtschaftspolitik
2. ein Stufen-Plan zur Verwirklichung der WWU
3. die Eintrittsbedingungen
4. der Entscheidungsprozeß festgeschrieben.36
Zu 1.:
Der Rat formuliert auf Empfehlung durch die Kommission mit qualifizierter Mehrheit die Grundzüge für die Wirtschaftspolitik der Staaten und der Gemeinschaft, orientiert an der offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb. Damit bleibt zwar die Kompetenz bei den Mitgliedsstaaten, doch durch Sanktionsmöglichkeiten der Gemeinschaft können die Länder unter Druck gesetzt werden, deren öffentliches Defizit nicht den Empfehlungen entspricht.
Zu 2.:
Die WWU entsteht in drei Stufen. Nachdem die erste Stufe bereits 1990 begonnen hat, wird in der zweiten Stufe das EWI, das Europäische Währungsinstitut gegründet, das die dritte Stufe der WWU vorbereitet. Formal bleibt die geldpolitische Zuständigkeit der nationalen Zentralbanken unberührt. Bis 1997 müssen sie allerdings politisch unabhängig sein und die nationalen Währungen werden im ECU-Währungskorb unwiderruflich gewichtet. Aus dem EWI geht dann die unabhängige Europäische Zentralbank hervor.
Zu 3.:
Der Eintritt der Länder in die WWU, also die dritte Stufe, ist an die Konvergenzkriterien gebunden. Die Konvergenzkriterien sind folgendermaßen charakterisiert:
Zu 4.:
Die jährliche Neuverschuldung darf 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten und die Gesamtverschuldung darf nicht über 60% des BIP liegen.37
Die Inflationsrate eines Mitgliedslandes darf nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate jener drei Mitglieder liegen, die das beste Ergebnis erzielt haben Der Nominalzins darf nicht 2 Prozentpunkte über dem Satz der drei Länder liegen, die bei der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben Die Länder müssen die vorgesehen Bandbreite der Wechselkursschwankungen im Europäi- schen Währungssystem zumindest in den letzten zwei Jahre vor der Prüfung ohne starke Span- nungen eingehalten haben.38
Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister bewertet dann, ob eine Mehrheit die Kriterien erfüllt hat. Die Staats- und Regierungschefs beschließen schließlich bis zum 31. Dezember 1996, welche Länder sich qualifiziert haben und wann die dritte Stufe beginnen soll. Hat sich keine Mehrheit qualifiziert, wird die Prüfung bis zum 1. Januar 1998 wiederholt und die dritte Stufe startet unabhängig davon, wie viele Mitglieder sich qualifiziert haben.
Der Vertrag von Maastricht stieß allerdings auch auf Kritik. So kam es in Dänemark dazu, dass die Bevölkerung in einem Referendum den Vertrag ablehnte. Kritisiert wurde die fehlende Transparenz, die nur mäßige Demokratisierung und die Schlüssigkeit der Konvergenzkriterien. In der Bundesrepublik prüfte das Bundesverfassungsgericht, ob der Vertrag verfassungskonform war. Dänemark stimmte erst ein Jahr später, 1993, nach einer weiteren Klausel im Vertragswerk, zu. Erst dann konnte der Maastrichter-Vertrag ratifiziert werden. Durch diese Vertrauenskrise geriet auch das EWS unter Druck und die Bandbreiten der Wechselkurse mußten auf ± 15% angehoben werden.39
2.3.3. Der Eintritt in die zweite Stufe
Die zweite Stufe der WWU ab dem 1. Januar 1994 wurde als eine Phase gesehen, in der sich die Mit- gliedsstaaten um mehr Konvergenz und eine Angleichung der Wirtschafts- und Währungspolitik be- mühen mußten. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Errichtung des EWI, das unter anderem Verfah- ren zur Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik einrichten und die notwendigen Vorarbeiten für das ESZB leisten mußte. Starke Währungsturbulenzen 1995, die vor allem auf den Kursverfall des Dollars zurückzuführen waren, bestärkten die Mitgliedsstaaten in dem Willen, die WWU zu verwirkli- chen. So wurde auf einer Tagung des Europäischen Rates in Madrid Ende 1995 nochmals bestätigt, dass die dritte Stufe der WWU am 1. Januar 1999 beginnen soll. Außerdem erarbeiteten die Staatsund Regierungschefs den Zeitplan und Ablauf für die Einführung der gemeinsamen Währung, der sie den Namen „Euro“ gaben.40 Für die Staaten, die 1999 nicht an der WWU teilnehmen, wurde 1996 die Einrichtung eines EWS II beschlossen. Darin werden die Leitkurse der Nichtteilnehmer -Länder zum Euro fixiert. Die Kurse dürfen in einer Bandbreite von ± 15% zum Leitkurs schwanken. Die Teilnahme am EWS II gilt als Voraussetzung für einen späteren Beitritt zur WWU.41
In der Zeit zwischen Maastricht und Amsterdam kam es zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen über die WWU. War die europäische Integration bis dahin eher ein Randthema in den Mitgliedsländern gewesen, erlangte sie durch die Beschlüsse von Maastricht zunehmend an Bedeutung. „In dieser Situation der Machtlosigkeit und Tabuisierung der Diskussion über die Risiken der gemeinsamen Währung konnte der Eindruck entstehen, die politische Klasse habe aus übergeordneten Gründen eine Entscheidung getroffen, die selbst unter der Bedingung einer offensichtlichen Verfehlung der vertraglichen Ziele durchgesetzt werden sollte.“42
Da sich erwartungsgemäß keine Mehrheit der Teilnehmerstaaten für den Beginn der WWU im Jahr 1997 qualifizieren konnte, trat die im EU-Vertrag festgeschriebene Automatisierungsklausel in Kraft, nach der die WWU Anfang 1999 beginnen sollte43. Außerdem bekräftigte der Europäische Rat erneut den Willen, dass dies auch geschieht.44
2.3.4. Der Vertrag von Amsterdam und der Wachstums- und Stabilitätspakt
Mit der Neufassung des Vertrages über die Europäische Union in Amsterdam im Juni 1997 und der Verabschiedung eines Wachstums- und Stabilitätspaktes stellte der Europäische Rat endgültig die Weichen für eine gemeinsame Währung. Der Pakt stellte ein wichtiges politisches Instrument dar, die Staaten zu einer dauerhaften Sicherung der Finanzdisziplin zu bringen. Die Länder verpflichteten sich mittelfristig zu dauerhaft geordneten Staatsfinanzen, das gilt auch und insbesondere für die 3. Stufe der WWU.45 „Es müssen unbedingt neue Impulse gegeben werden, damit die Beschäftigung unver- rückbar zuoberst auf der politischen Tagesordnung der Europäischen Union bleibt. Die Wirtschafts- und Währungsunion und der Stabilitäts- und Wachstumspakt werden den Binnenmarkt stärken und ein nichtinflationäres gesamtwirtschaftliches Umfeld mit niedrigen Zinssätzen fördern und dadurch die Bedingungen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern.“46
2.3.5. Die dritte Stufe der WWU
Aufkeimende Zweifel darüber, dass sich die Teilnehmerstaaten auch im zweiten Anlauf nicht für die 3. Stufe qualifizieren würden, verstummten, als nach Übermittlung der Daten 1998 EWI und Kommis- sion die Empfehlung für 13 Mitgliedsländer aussprachen. So beschloss der Europäische Rat am 2. Mai 1998, dass 11 Länder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 3. Stufe der WWU erfüllten. Und zwar: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Dänemark und Großbrittanien nahmen die Option wahr, nicht an der WWU teilzunehmen, obwohl sie die Konvergenzkriterien erfüllt hatten. Deutschland hatte die Bedin- gungen eigentlich nicht voll erfüllt und lag mit einer Schuldenquote von 61,3 Prozent über dem vorge- gebenen Wert - damit hatte sich die Bundesrepublik von der 60-Prozent-Marke sogar entfernt - aller- dings hielt die Kommission Deutschland die vereinigungsbedingten finanziellen Belastungen zugute. Griechenland und Schweden erfüllten die Kriterien nicht. Schweden verfügt zwar über einen sanierten Haushalt, nahm aber nicht am Wechselkursmechanismus des EWS teil.47 Die Bedeutung dieses Mai- wochenendes wurde überschattet von der Nominierung des EZB-Präsidenten. Die Staats- und Regie- rungschefs konnten sich erst nach langer Auseinandersetzung auf den Niederländer Wim Duisenberg einigen. Vor allem Frankreich hätte gerne seinen Kandidaten auf dem währungspolitisch bedeutenden Posten gesehen. Kritiker sahen in den Querelen um die Position des höchsten europäischen Wäh- rungshüters die Unabhängigkeit der EZB gefährdet. Dennoch: Duisenberg trat das Amt für 8 Jahre an.48 Auf dem EU-Sondergipfel beschloss der ECOFIN-Rat (Rat für Wirtschaft und Finanzen), dass die momentanen Leitkurse für die unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse für den Euro verwendet werden.49
Die Einführung der WWU sollte ab 1998 schließlich in drei Phasen ablaufen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Europäische Union) 50
Im Juni 1998 wurden EZB und das Europäische System der Zentralbanken mit Sitz in Frankfurt er- richtet. Der Rat der EZB einigte sich wenige Monate später auf die geldpolitische Strategie: 1. das Ziel der Preisstabilität, laut Maastrichter-Vertrag eine Hauptaufgabe, wurde als Anstieg des Preisniveaus von unter 2% gegenüber dem Vorjahr definiert; 2. einen Referenzwert für das Geldmengenwachstum und 3. zieht die EZB ein breites Spektrum an Indikatoren für die Beurteilung der künftigen Preisent- wicklung heran.51 Am 1. Januar 1999 traten dann die elf Teilnehmerländer in die dritte und letzte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ein, die Umrechnungskurse zum Euro wurden wie folgt festge- legt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Europäische Union) 52
Die Einführung des Euro erfolgte zuerst als Buchgeld. So wurden die Kursnotierungen an den Aktien- und Rentenmärkten auf die gemeinsame Währung umgestellt und auch im Devisenhandel wird nur noch der Euro gegen Drittwährungen gehandelt. Insgesamt verlief die Umstellung zu Beginn 1999 eher schleppend.53
2.3.6. Die Entwicklung bis heute und die Vollendung
Sorge bereitete vielen Beobachtern die zunehmende Abwertung des Euro gegenüber dem Dollar. So fiel die europäische Währung bereits bis Juni 1999 von 1,18 auf 1,02 Dollar. Als Ursache wurde vor allem die Divergenz im Wirtschaftswachstum ausgemacht. Die USA konnten im letzten Jahr ein Wirt- schaftswachstum von rund 5 % gegenüber 1,5 % in der EU vorweisen.54 Dieser Trend hielt bis Mai diesen Jahres an, als der Euro im Vergleich zur US-Währung auf ein historisches Tief von unter 0,89 Dollar sank. Experten nannten vor allem die politischen und strukturellen Probleme im Euroland als Ursache.55 Im Juni 2000 hob die EZB die Leitzinsen um 0,5 Prozentpunkte auf 4,25% an, Wim Dui- senberg begründete diesen Schritt damit, dass ohne eine Zinserhöhung die Preisstabilität in Gefahr wäre. Das starke Wirtschaftswachstum in der EU - die EZB rechnet mit einem durchschnittlichen Wachstum von über 3 Prozent in diesem und im nächsten Jahr - wird durch die Zinserhöhung nicht maßgeblich beeinträchtigt. „Dies sollte es den Wirtschaftsakteuren erleichtern, fest auf die Preisstabili- tät zu vertrauen, die den wichtigsten Beitrag darstellt, den das Eurosystem auf mittlere Sicht zur Wah- rung eines dauerhaften, inflationsfreien Wachstums im Euro-Währungsgebiet leisten kann.“56
Ab dem 1. Januar 2002 wird der Euro als Bargeld in Umlauf gebracht. Ein halbes Jahr lang läuft er noch parallel zur nationalen Währung, dann wird der Euro alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel in den Euro-Währungsländern sein. Damit gilt die WWU als abgeschlossen.
3. Chancen und Risiken der Wirtschafts- und Währungsunion
3.1. Der Gemeinsame Markt
Mit der Vollendung des Binnenmarktes wurde aus heutiger Sicht ein Ziel relativ rasch erreicht: der materielle Wohlstand der EU-Bürger wurde erhöht. Genau lassen sich die Effekte noch nicht belegen, aber die Kommission nennt in einer Bilanz von 1996 Zahlen, die den Effekt zumindest andeuten. In ihrem Bericht geht die Kommission davon aus, dass die Investitionstätigkeiten durch die Binnen- marktmaßnahmen zugenommen haben, dass die Zahl der Beschäftigten um 300 000 bis 900 000 höher liegt als ohne diese Maßnahmen und dass das Einkommen rund 1,5 Prozent höher liegt.57 Mit Beginn der 3. Stufe am 1. Januar 1999 hat sich die wirtschaftliche Situation anfangs nicht zum positiven verändert. Das Wirtschaftswachstum lag 1999 deutlich unter 3%. Zwar sank die Defizitquote des BIP im Euro-Währungsgebiet auf 2,1%, doch sorgte vor allem die schwache Konjunktur für die niedrige Quote, außerdem zeigten sich bei einigen Staaten strukturelle Defizite nach dem Kraftakt zur Qualifizierung für die WWU.58 2000 wird die EU ein Wirtschaftswachstum von rund 3% erreichen, die Arbeitslosigkeit wird weiter zurückgehen, die EZB geht sogar davon aus, dass die momentane Entwicklung „in eine Phase anhaltenden Wachstums und stabiler Preise münden“ könnte.59
Mit dem Gemeinsamen Markt und der Beseitigung der Schranken an den Grenzen setzten die Regierungen in der EU ein deutliches Zeichen, dass sie das Zusammenleben und Zusammenwachsen der Völker Europas fördern wollen. „Ihrem jahrelangen Traum von einem Europa, in dem statt kriegerischer Rivalität der Nationen ein friedlicher Wettbewerb zum Vorteil aller herrscht, sind die Europäer damit ein gutes Stück näher gekommen.“60
3.2. Die gemeinsame Währung
Mit Einführung des Euro hat auch die Zustimmung zu der gemeinsamen Währung zugenommen, al- lerdings verlor der Euro im Vergleich zum Dollar an Wert.61 Die Diskussion um die gemeinsame Währung ist noch nicht abgeschlossen, schließlich wird der Euro nur dann eine stabile Währung, wenn sich die beteiligten Länder auch weiterhin um Konvergenz und eine solide Haushaltslage bemühen. An der Stabilität lässt sich auch in Zukunft der Erfolg der WWU ableiten. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt und erst 2002 wird er auch als Bargeld für die Unionsbürger greifbar.62 Die Ein- führung des Euro brachte vor allem für Unternehmen Vorteile, schließlich macht der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten rund 60 Prozent des Außenhandels der EU-Staaten aus. Wechselkurschwankun- gen innerhalb der EU entfallen. Für die Unionsbürger entfällt bei Reisen innerhalb der Teilnehmerstaaten die Wechselgebühr für den Untausch in die jeweilige Landeswährung. Auf mittlere Sicht soll sich der Euro als dritte Währung neben US-Dollar und Yen etablieren. Er soll Handels- und Reservewährung werden und so „Europa zu einem weltwirtschaftlich gewichtigeren Partner machen“.63
4. Fazit und Ausblick
Nach rund 50 Jahren Vorarbeit, angefangen mit dem Schuman-Plan 1950, wurde mit der Verwirkli- chung der Wirtschafts- und Währungsunion der europäische Integrationsgedanke weiter konkretisiert. Die Schaffung eines Binnenmarktes , der den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr weitgehend liberalisierte und die Übertragung der wirtschafts- und währungspolitischen Kompetenzen an die EU-Institutionen sind Schritte, die erst nach langem Ringen vollzogen wurden. Die anfangs so unterschiedlichen Interessen der 15 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft konnten auf einen gemeinsa- men Nenner gebracht werden. Es muss sich nun zeigen, ob die Staaten weiterhin bereit sind, hart an einer weiteren Integration zu arbeiten, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und die Stabilität des Euro nicht zu gefährden. Denn nur bei langfristiger Konvergenz wird sich der Euro als Alternative zum starken US-Dollar etablieren können. Die EU muss sich das internationale Vertrauen in eine posi- tive Entwicklung der Gemeinschaft erst noch erarbeiten. Der schwächelnde Euro und die flaue Kon- junktur im vergangenen Jahr trugen kaum dazu bei. Mit dem Aufschwung in diesem Jahr und deutli- chen politischen Signalen, die die Einigkeit Europas demonstrieren und die EU als stärksten Wirt- schaftsraum in der Welt manifestieren, kann sich die Union vielleicht davon lösen, ein Wirtschafts- raum mit 15 unterschiedlichen Interessen zu sein. Die WWU kann nur ein erster Schritt zur weiteren politischen Integration sein. Allerdings dürfen die Staaten nicht die Bedürfnisse und Fragen ihrer Bür- ger aus den Augen verlieren, eine Union die nur von der politischen Elite getragen wird, kann auf Dauer nicht fortbestehen. Der Begriff des Unionsbürgers wird erst dann gültig, wenn sich dieser auch als solcher fühlt und handelt. „Die Einführung des Euro bedeutete nicht nur die Krönung der wirt- schaftlichen Integration, sie war zugleich ein zutiefst politischer Akt, denn die Währung ist nicht nur eine ökonomische Größe, sondern symbolisiert auch die Macht des Souveräns, der sie garantiert. Aus der Vergemeinschaftung von Wirtschaft und Währung gegenüber den noch fehlenden politischen und demokratischen Strukturen ist ein Spannungsfeld entstanden, das in der EU zu inneren Krisen führen kann, wenn wir nicht die Defizite im Bereich der politischen Integration produktiv aufheben und so den Prozess der Integration vollenden.“64
In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob der Wille zum Ausbau der Integration da ist und ob die notwendigen institutionellen Reformen greifen, denn nur dann wird sich die WWU als richtiger und zukunftsweisender Schritt herausstellen.
Literaturverzeichnis
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Keim, Helmut/Steffens, Heiko, Wirtschaft Deutschland, Köln 2000
Krägenau, Henry/ Wetter, Wolfgang, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion - Vom Werner- Plan bis Maastricht in: Caesar, Rolf/Scharrer, Hans-Eckart (Hrsg.): Maastricht - Königsweg oder Irrweg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn 1994
Läufer, Thomas (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam - Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages, Bonn 1999
Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.), Handlexikon der Europäischen Union, Köln 1998
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Wirtschafts- und Währungsunion, Europa in 100 Stichworten, Bonn 1997, S. 189f
Schreiber, Kristin, Binnenmarkt, in: Weidenfeld, Werner/Wessel, Wolfgang (Hrsg.), 1994
Schröder, Ulrich, Währungspolitik, in : Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1996/97, Bonn 1997, S. 111
Schröder, Ulrich, Währungspolitik in: Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang: Jahrbuch der Europäi- schen Integration 1998/99, Bonn 1999 S. 208
Süddeutsche Zeitung, Sorge um den Euro wächst, 5.5.2000, S. 26
Weinert, Günther, Wirtschaftspolitik in: Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 1998/99, Bonn 1999, S. 219 - 225
[...]
1 Der Gold-Devisen-Standard als Grundlage des Währungssystems, feste Wechselkurse in geringen Bandbreiten, Kreditgewährung bei Defiziten der Zahlungsbilanz und freie Konvertibilität. Vgl. Keim, Helmut/Steffens, Heiko, Wirtschaft Deutschland, Köln 2000, S. 412f
2 Die Europäischen Gemeinschaften stehen für die EWG, die EGKS und die EAG. Im folgenden spreche ich für die Zeit vor dem 1.November 1993 von der EG und für die Zeit nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union von der EU.
3 Vgl. Krägenau, Henry/ Wetter, Wolfgang, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion - Vom Werner-Plan bis Maastricht. in: Caesar, Rolf/Scharrer, Hans-Eckart (Hrsg.): Maastricht - Königsweg oder Irrweg zur Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn 1994, S. 60
4 Frankreich, Belgien.
5 Niederlande, Italien
6 Krägenau/Wetter, 1994, S. 60
7 Vgl. Hillenbrand, Olaf, Europa als Wirtschafts- und Währungsunion in: Werner Weidenfeld (Hrsg.): EuropaHandbuch, Bonn 1999, S. 500
8 Mitglieder waren die EG-Staaten und die assoziierten Länder Norwegen und Schweden. Großbritannien, Irland und Italien mußten den Verbund rasch wieder verlassen. Vgl. Krägenau/Wetter, 1994, S. 61
9 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 501
10 Das EWS wurde von den beiden Regierungschefs Helmut Schmidt und Valéry Giscard d’Estaing initiiert. Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 501
11 Vgl Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.), Handlexikon der Europäischen Union, Köln 1998, S. 210
12 Vgl. Krägenau/Wetter, 1994, S. 64f
13 Vgl. Mickel, 1998, S. 212
14 Vgl. Gaddum, Eckart, Wirtschafts- und Währungsunion in: Europa von A-Z ,Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang, Bonn 1994, S. 346f
15 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 504
16 Die drei Stufen der WWU werden im Kapitel 2.3. ausführlicher beleuchtet
17 Vgl. Krägenau/Wetter, 1994, S. 74
18 Vgl. Mickel, 1998, S. 70ff
19 Herausragend ist die Entscheidung des EuGH über die zwingende Erfordernis der Vereinbarkeit nationaler Vorschriften mit dem Recht auf freien Handel im Gemeinsamen Markt, Vgl. Dicke, Hugo, Der Europäische Binnenmarkt in: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Europa-Handbuch, Bonn 1999, S. 481
20 Mickel, 1998, S. 71
21 Cecchini, Paolo, Europa ’92 - Der Vorteil des Binnenmarktes, Baden-Baden 1988, S. 140
22 Die Mittel im Strukturfond fließen überwiegend ärmeren Regionen der EG zu. Damit soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in der Gemeinschaft so verstärkt werden, dass alle Regionen die Anforderungen des Binnenmarktes bewältigen können. Vgl. Weidenfeld, Werner/Wessel, Wolfgang (Hrsg.), 1994, S. 385
23 Schreiber, Kristin, Binnenmarkt, in: Weidenfeld, Werner/Wessel, Wolfgang (Hrsg.), 1994, S. 87f
24 Vgl. Dicke, 1999, S. 486
25 Vgl. ebd. S. 490f
26 Vgl. ebd. S. 492
27 Dicke, 1999, S. 492
28 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 505
29 Vgl. ebd.
30 Eine WWU sollte das Ergebnis eines Prozesses der zunehmenden Konvergenz der europäischen Länder sein, die aus sich heraus zusammenwachsen. Vgl. Krägenau/Wetter, 1994, S. 76f
31 Vgl. ebd.
32 Vgl. ebd. S. 78
33 Vgl. Läufer, Thomas (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam - Texte des EU-Vertrages und des EG-Vertrages, Bonn 1999, S. 56
34 Vgl. ebd. S. 113-116 und S. 118ff
35 Die Artikel wurden im Amsterdamer-Vertrag neu durchnummeriert, jetzt Artikel 98 - 130
36 Vgl. Gaddum, 1994, S. 349
37 Der Vertrag ließ beim Schuldenstand allerdings Spielraum. Wenn ein Staat die Quote von 60 Prozent nicht erreicht, kann er sich dennoch qualifizieren. Die Staatsverschuldung muß dann stark rückläufig sein. Vgl. Mickel (Hrsg.), 1999, S. 535
38 Vgl. Läufer (Hrsg), 1999, S. 286-289
39 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 508
40 Vgl. Europäische Union, Wirtschafts- und Währungsunion - Derzeitige Lage und Aussichten, Aufsatz auf der Homepage der EU, http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/125008.htm, 31.5.2000
41 Vgl. Keim/Steffens (Hrsg.), 2000, S. 423
42 Hillenbrand, 1999, S. 509f
43 Vgl. Artikel 121, Absatz 4 in: Läufer (Hrsg.), 1999, S. 120
44 Vgl. Schröder, Ulrich, Währungspolitik, in : Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 1996/97, Bonn, 1997, S. 111
45 Vgl. Mickel (Hrsg.), 1998, S. 436-440
46 Vgl. Europäischer Rat, Entschließung des Europäischen Rates über Wachstum und Beschäftigung, Amster- dam, 1997, http://ue.eu.int/emu/policy_de/3/main1.htm, 29.5.2000
47 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 513f
48 Vgl. Schröder, 1998, S. 201
49 ebd., 1998, S. 202
50 Vgl. Europäische Union, http://www.europa.eu.int/, 29.5.2000
51 Vgl. Schröder, Ulrich, Währungspolitik in: Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang: Jahrbuch der Europäischen Integration 1998/99, Bonn 1999 S. 208
52 Vgl. EU, http://www.europa.eu.int/abc/doc/off/bull/de/200001/p000556.htm#anch0554, 29.5.2000
53 Vgl. Schröder, 1999, S. 209
54 ebd., 1999, S. 211
55 Sorge um den Euro wächst, in: Süddeutsche Zeitung v. 5.5.2000, S. 26
56 Monatsbericht Juni 2000, hrsg. v. d. EZB, Frankfurt a. Main, 2000, S. 6 http://www.bundesbank.de/ezb/de/monatsbericht/oeffent/bericht06/00/text/text.pdf , 29.5.2000
57 Vgl. Dicke, 1999, S. 493f
58 Vgl. Weinert, Günther, Wirtschaftspolitik in: Weidenfeld, Werner/Wessels, Wolfgang (Hrsg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 1998/99, Bonn 1999, S. 219 - 225
59 Monatsbericht Juni 2000, 2000, S. 36
60 Dicke, 1999, S. 494
61 Vgl. Kapitel 2.3.6, Die Entwicklung bis heute und die Vollendung,
62 Vgl. Hillenbrand, 1999, S. 515f
63 Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.), Wirtschafts- und Währungsunion, Europa in 100 Stichworten, Bonn 1997, S. 189f
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptthema dieses Dokuments?
Dieses Dokument behandelt die Entstehung, Entwicklung, Chancen und Risiken der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in der Europäischen Union (EU), von den ersten Initiativen in den 1960er Jahren bis zur Einführung des Euro.
Was waren die ersten Schritte zur WWU?
In den 1960er Jahren, unter dem Druck des Bretton-Woods-Systems, suchten die europäischen Länder nach mehr währungspolitischer Kooperation. Die Regierungschefs der EG beschlossen 1969 in Den Haag eine engere Zusammenarbeit und den schrittweisen Aufbau einer Wirtschafts- und Währungsunion.
Was war der Werner-Plan?
Der Werner-Plan von 1970 sah eine WWU in drei Stufen bis 1980 vor, mit zentralisierten wirtschafts- und währungspolitischen Entscheidungen und der Schaffung zweier Organe: ein Entscheidungszentrum und ein gemeinschaftliches Zentralbanksystem.
Was war das Europäische Währungssystem (EWS)?
Das EWS wurde 1979 eingerichtet, um eine Zone der Stabilität innerhalb der Gemeinschaft zu schaffen, mit geringer Inflation, relativ stabilen Wechselkursen und der ECU als Bezugsgröße.
Was war der Delors-Bericht?
Der Delors-Bericht von 1989 umfasste drei Bereiche: die WWU als natürliche Fortentwicklung des Binnenmarktes, den Endzustand der Währungsunion mit einem Europäischen Zentralbanken-System und die WWU in drei Stufen.
Was waren die drei Stufen der WWU gemäß dem Delors-Bericht?
1. Stufe: Beitritt aller Mitgliedsstaaten zum EWS und verstärkte währungspolitische Koordination.
2. Stufe: Gründung des Europäischen Zentralbanksystems (EZBS) mit geringen Befugnissen.
3. Stufe: Feste Wechselkurse oder eine gemeinsame Währung, Übergang der wirtschafts- und währungspolitischen Kompetenz an die Gemeinschaft.
Was war der Europäische Binnenmarkt?
Der Europäische Binnenmarkt sollte den freien Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen gewährleisten. Obwohl die Zollunion bereits 1968 verwirklicht wurde, wurden die vier Freiheiten erst später vollständig realisiert.
Was wurde im Vertrag von Maastricht vereinbart?
Der Vertrag von Maastricht definierte die Aufgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der WWU. Er legte den Termin für die festen Wechselkurse (spätestens 1. Januar 1999) fest, den Beginn der zweiten Stufe (1. Januar 1994) und die institutionellen Voraussetzungen.
Welche Konvergenzkriterien mussten für den Eintritt in die WWU erfüllt sein?
1. Die jährliche Neuverschuldung durfte 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht überschreiten und die Gesamtverschuldung durfte nicht über 60% des BIP liegen.
2. Die Inflationsrate eines Mitgliedslandes durfte nicht mehr als 1,5% über der Inflationsrate jener drei Mitglieder liegen, die das beste Ergebnis erzielt hatten.
3. Der Nominalzins durfte nicht 2 Prozentpunkte über dem Satz der drei Länder liegen, die bei der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
4. Die Länder müssen die vorgesehene Bandbreite der Wechselkursschwankungen im Europäischen Währungssystem zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben.
Was war der Wachstums- und Stabilitätspakt?
Der Wachstums- und Stabilitätspakt sollte die Staaten zu einer dauerhaften Sicherung der Finanzdisziplin bringen, insbesondere in der 3. Stufe der WWU.
Welche Länder nahmen an der 3. Stufe der WWU am 1. Januar 1999 teil?
Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien.
Was sind die Chancen der WWU?
Erhöhung des materiellen Wohlstands, Förderung des Zusammenlebens und Zusammenwachsens der Völker Europas, Beseitigung von Wechselkurschwankungen innerhalb der EU, Etablierung des Euro als dritte Währung neben US-Dollar und Yen.
Was sind die Risiken der WWU?
Mögliche innere Krisen aufgrund fehlender politischer und demokratischer Strukturen, Notwendigkeit langfristiger Konvergenz und solider Haushaltslage der beteiligten Länder, Gefahr von Instabilität, wenn sich die Staaten nicht weiterhin um Konvergenz bemühen.
Wann wurde der Euro als Bargeld eingeführt?
Der Euro wurde am 1. Januar 2002 als Bargeld in Umlauf gebracht.
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- Tobias Rivoir (Autor:in), 2000, Die Wirtschafts- und Währungsunion, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/98578