Die Arbeit beschäftigt sich mit dem 2017 neu geschaffenen Tatbestand des Sportwettbetrugs, § 265c StGB. Rund drei Viertel der deutschen Bevölkerung haben in ihrem Leben bereits an einem Glücksspiel teilgenommen. Vor allem Sportwetten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Um möglichst hohe Gewinne erzielen zu können, werden die den Wetten zugrundeliegenden Sportwettbewerbe teilweise manipuliert. Den bekanntesten Fall stellt der Fußball-Wettskandal des Jahres 2005 dar, der als „Fall Hoyzer“ in die Geschichte einging. Dies führte unter anderem dazu, dass der Gesetzgeber zunehmend den Bereich des Sports vor Manipulationen schützen will.
Zunächst wird die Strafbarkeit von Manipulationen sportlicher Wettbewerbe und des Abschlusses von Sportwetten auf solche unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtslage dargestellt. Sodann wird auf den Tatbestand des § 265c StGB, die durch ihn geschützten Rechtsgüter und seine Struktur eingegangen. Abschließend soll geklärt werden, ob die Schaffung eines neuen Tatbestandes zur Schließung von Strafbarkeitslücken erforderlich war.
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung
- B) Geschehensablauf und Arten von Wetten
- I) Totalisatorwette
- II) Oddset-Wette
- C) bisherige Rechtslage
- I) Straftaten im Amt, §§ 331 ff. StGB
- II) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
- III) Betrug, § 263 StGB
- 1) objektiver Tatbestand
- a) Täuschung
- aa) Täuschung durch Einwirkung auf Spieler, Trainer oder Schiedsrichter
- bb) Täuschung durch Platzierung der Wette
- b) Irrtum
- c) Vermögensverfügung
- d) Schaden
- aa) Gefährdungsschaden
- bb) Quotenschaden
- cc) Vermögensschaden durch Auszahlung
- dd) Geschädigter
- (1) Totalisatorwette
- (2) Oddset-Wette
- a) Täuschung
- 2) subjektiver Tatbestand
- 3) Rechtswidrigkeit und Schuld
- 4) besonders schwerer Fall, § 263 III StGB
- 5) Strafbarkeit der beeinflussten sportlichen Akteure
- 1) objektiver Tatbestand
- D) Sportwettbetrug, § 265c StGB
- I) geschützte Rechtsgüter
- 1) Integrität des Sports
- 2) Vermögen
- 3) Kritik
- II) Struktur des § 265c StGB
- III) objektiver Tatbestand
- 1) taugliche Täter
- a) aus der Sicht des Vorteilsnehmers
- aa) § 265c I StGB
- bb) § 265c III StGB
- b) aus der Sicht des Vorteilsgebers, § 265c II, IV StGB
- a) aus der Sicht des Vorteilsnehmers
- 2) Tathandlung
- a) aus der Sicht des Vorteilsnehmers, § 265c I, III StGB
- b) aus der Sicht des Vorteilsgebers, § 265c II, IV StGB
- 3) Vorteil
- 4) Unrechtsvereinbarung
- a) Beeinflussung eines Wettbewerbs des organisierten Sports
- aa) Wettbewerb des organisierten Sports
- bb) Sportbegriff
- cc) Beeinflussung
- b) Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch eine Sportwette
- aa) öffentliche Sportwette
- bb) rechtswidriger Vermögensvorteil
- a) Beeinflussung eines Wettbewerbs des organisierten Sports
- IV) subjektiver Tatbestand
- V) Rechtswidrigkeit und Schuld
- VI) besonders schwerer Fall, § 265e StGB
- VII) Konkurrenzen
- 1) taugliche Täter
- E) Erforderlichkeit des § 265c StGB zur Schließung von Strafbarkeitslücken
- I) Rechtsgut und Tatbestandsmerkmale
- II) Fehlen anwendbarer Tatbestände
- III) Ermittlungs- und Nachweisschwierigkeiten i.R.d. § 263 StGB
- IV) verbandsinterne Ermittlungsmöglichkeiten und Sanktionen
- F) Ergebnis der Bearbeitung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit analysiert die Rechtsproblematik des Sportwettbetrugs und beleuchtet die Notwendigkeit der Einführung des § 265c StGB. Ziel ist es, die Strafbarkeit von Sportwettbetrug im Kontext der bisherigen Rechtslage zu untersuchen und die aktuelle Gesetzeslage zu bewerten.
- Straftaten im Amt, §§ 331 ff. StGB
- Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Sportwettbetrug, § 265c StGB
- Erforderlichkeit des § 265c StGB zur Schließung von Strafbarkeitslücken
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Kontext des Sportwettbetrugs und die Relevanz des Themas darlegt. Anschließend werden die verschiedenen Arten von Wetten erläutert, wobei die Totalisatorwette und die Oddset-Wette im Fokus stehen. Das Kapitel C beleuchtet die bisherige Rechtslage und untersucht die Anwendbarkeit von Straftaten im Amt, Bestechlichkeit und Betrug im Kontext von Sportwetten. Hierbei wird insbesondere auf den objektiven und subjektiven Tatbestand des Betrugs sowie auf die Strafbarkeit der beeinflussten sportlichen Akteure eingegangen.
Kapitel D widmet sich dem neuen Straftatbestand des Sportwettbetrugs, § 265c StGB. Es werden die geschützten Rechtsgüter wie die Integrität des Sports und das Vermögen analysiert und die Struktur des § 265c StGB sowie der objektive Tatbestand im Detail erläutert. Hierbei werden die verschiedenen Tätertypen und ihre Handlungen sowie die Unrechtsvereinbarung und der rechtswidrige Vermögensvorteil untersucht. Abschließend werden der subjektive Tatbestand, die Rechtswidrigkeit und Schuld sowie der besonders schwere Fall des Sportwettbetrugs behandelt.
Kapitel E befasst sich mit der Notwendigkeit des § 265c StGB zur Schließung von Strafbarkeitslücken. Es werden die Rechtsgüter und Tatbestandsmerkmale des § 265c StGB im Vergleich zur bisherigen Rechtslage betrachtet und die fehlende Anwendbarkeit anderer Straftatbestände sowie die Ermittlungs- und Nachweisschwierigkeiten im Zusammenhang mit Betrug im Sportwettenbereich dargelegt.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Fokusbereiche der Arbeit sind: Sportwettbetrug, § 265c StGB, Integrität des Sports, Vermögen, Unrechtsvereinbarung, Rechtswidriger Vermögensvorteil, Strafbarkeit, Rechtslage, Betrug, §§ 263, 299 StGB, Bestechlichkeit, Bestechung, Ermittlungs- und Nachweisschwierigkeiten, Strafbarkeitslücken.
- I) geschützte Rechtsgüter
- Arbeit zitieren
- Annika Giesecke (Autor:in), 2019, Der neu geschaffene Tatbestand des Sportwettbetrugs im Jahr 2017. Der § 265c StGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/979599