Zu Beginn der Arbeit wird der Verbraucherschutz erläutert. Danach werden die wesentlichen Ziele angeführt und die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes begründet. Die Menge an Dienstleistungen und Waren hat im Laufe der Jahre immer mehr zugenommen. Dies erschwert dem Menschen, sich einen Überblick über das gesamte Angebot zu verschaffen. Dadurch wird bereits deutlich, dass der Verbraucher einen Schutz benötigt, um nicht benachteiligt zu werden.
Der Verbraucherschutz lässt sich der Verbraucherpolitik zuordnen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einordnung des Themas
3. Schutz der Verbraucher
4. Schlussbetrachtung
Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung
BVL = Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das Netzwerk der Lebensmittelsicherheit
Abb. 2: Maßnahmen des Verbraucherschutzes
1. Einleitung
Die Menge an Dienstleistungen und Waren hat im Laufe der Jahre immer mehr zugenommen. Dies erschwert dem Menschen einen Überblick über das gesamte Angebot zu verschaffen. Dadurch wird bereits deutlich, dass der Verbraucher einen Schutz benötigt, um nicht benachteiligt zu werden.
Zu Beginn der Arbeit wird der Verbraucherschutz erläutert. Danach werden die wesentlichen Ziele angeführt und die Notwendigkeit des Verbraucherschutzes begründet.
2. Einordnung des Themas
Der Verbraucherschutz lässt sich der Verbraucherpolitik zuordnen. Diese besteht aus dem Wettbewerbsmodell, dem Schutz- und Gegenmachtmodell und dem Partizipationsmodell. Handlungsbereiche der Verbraucherpolitik sind die Verbraucherinformation, der Verbraucherschutz und die Verbrauchererziehung.1
Beschreiben lässt sich der Verbraucherschutz durch „Eine Fülle von Ge- und Verboten, fixiert in zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen, sollen die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Marketing-Praktiken von Anbietern stärken. Ihrem Regelungsbereich nach lassen sie sich wie folgt untergliedern: a) Reglementierung des Anbieterhandelns auf Konsumgütermärkten (z.B. LMBG-Gesetz; UWG; GWB; AbzG; AGB-Gesetz, Mietrecht); b) Reglementierung des Handelns öffentlicher Anbieter (z.B. Informationsrechte bei der Planung öffentlicher Güter); c) Schutz individueller Rechtsgüter vor Verletzungen durch Anbieter (z.B. Produkthaftung; Haftung für Planungsfehler; Entschädigungsrecht).“2
Der Verbraucher soll vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben geschützt werden. Außerdem soll der Verbraucherschutz seine rechtliche Stellung stärken. Die Gesetze und Vorschriften unterscheiden sich in konkrete und umfassende Informationen, die die Grundlage seiner Kaufentscheidungen sichern.3
3 Schutz der Verbraucher
3.1 Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
3.1.1 Aufgaben und Ziele im Bereich Verbraucherprodukte
Verbraucher sollen vor Gefahren für ihre Gesundheit und Sicherheit geschützt werden. Weitere Ziele sind der Schutz vor Täuschung, sowie der Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher. Zusätzlich sind die Aufklärung und Informationsbereitstellung eine wesentliche Aufgabe.4
3.1.2 Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, welche Institutionen an der Lebensmittelsicherheit beteiligt sind.
Abb. 1: Das Netzwerk der Lebensmittelsicherheit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2019)
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sorgt für die Sicherheit bei Lebensmitteln und ist damit ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. Soweit Lebensmittel sicher sind und der Gesetzesgrundlage entsprechen, dürfen Lebensmittel ohne besondere Genehmigung verkauft werden. Jeder der mit den Lebensmitteln handelt, trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Qualität. Sie müssen dies durch eigene Kontrollen gewährleisten und auch dokumentieren.5
Zusätzlich sind die Verkäufer durch das BVL dazu verpflichtet Angaben zu den Zutaten zu machen. Diese müssen im Zutatenverzeichnis aufgeführt sein.6
3.2 Verbraucher in der digitalen Welt
3.2.1 Regelung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Um zielgerichtet Werbung schalten zu können, muss ein Unternehmen ein Profil des Anwenders erstellen. Dazu werden Cookies in Form von Textdateien abgespeichert und bei erneutem Aufrufen der Internetseite als Information des Anwenders abgerufen. Der Anbieter kann somit ein besseres Datenprofil erstellen und möglicherweise an externe Unternehmen weiterverkaufen. Damit das nicht ohne die Kenntnis des Benutzers passiert, hat er die Möglichkeit, bevor er die Einwilligungserklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeht, den Vereinbarungsvertrag einzusehen.7
Daten dürfen nur für den vorher vereinbarten Zweck genutzt und verarbeitet werden und dies lediglich mit der Einwilligung des Individuums. Das wurde als Gesetz der Grundrechtecharta der Europäischen Union aufgeführt und beschreibt die DSGVO.8
3.2.2 Käuferschutz im elektronischen Handel
Der Elektronische Handel, auch E-Commerce genannt, bezeichnet Ein- und Verkaufsvorgänge mittels Internet. Damit der Verkäufer möglichst zielgerichtete Annoncen schalten kann, benötigt er ein Datenprofil des Nutzers und somit potenziellen Kunden. Denn wenn Waren und Dienstleistungen im E-Commerce vertrieben werden, geht dies in aller Regel mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher.9
„Wer eine Website bereithält, über die Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, […] trifft die Pflicht, den Nutzer vor Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenem Daten zu unterrichten.“10
Durch Verschlüsselung der Daten wird sichergestellt, dass nur der Verkäufer und das Individuum Rückschlüsse zu den personenbezogenen Daten schließen kann. Somit kann kein Dritter die Daten lesen und manipulieren.11
3.3 Lösungsansätze aus der Verbraucherpolitik
Mit Sicherheitsmechanismen lässt sich sicherstellen, dass Verkäufer authentifiziert sind. Jedoch lässt sich allein dadurch nicht sicherstellen, dass sich die Verkäufer auch in einer von ihren Käufern gewünschten Weise verhalten. Hierzu braucht es vertrauensbildende Mechanismen. Das Vertrauen steht daher in einer komplementären Beziehung zur technischen Sicherheit.12
Die Verbraucherpolitik bietet zahlreiche und vielseitige Möglichkeiten. Diese wurden von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in der Abbildung 1 kategorisiert, um eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen. Dadurch ergibt sich ein Konzept aus der Verbraucherseite und der Anbieterseite.
[...]
1 Vgl. Arentzen, U. / Alisch, K. (2004), S.3095-3096.
2 Arentzen, U. / Alisch, K. (2004), S. 3096.
3 Vgl. Schilling, T. (2019), online zitiert aus Pollert. A. et al. (2016), S. 349-350.
4 Vgl. EUR-Lex (2011), S. 64.
5 Vgl. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2019), S. 5-21.
6 Vgl. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2019), S.1.
7 Vgl. OECD (2000), S. 9-15.
8 Vgl. Föhlisch, C./ Löwer D. (2019), S. 37.
9 Vgl. Kosyra, L. (2017), S. 135-150.
10 Taeger, J./ Kremer, Sascha (2017), S. 256.
11 Vgl. Rohrlich, M. (2017), S. 6-42.
12 Vgl. Eggs, H. (2001), S. 69.