Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2.Aufgaben und Zielsetzungen der Geldpolitik der EU
2.1. Rechtliche Grundlage
2.2. Zielsetzungen
2.3. Vorteile der Preisstabilität
3. Institutioneller Rahmen der EU-Geldpolitik
3.1. Unabhängigkeit des ESZB
3.2. Transparenz und Rechenschaftspflicht
4. Geldpolitische Instrumente der EZB
4.1. Die Rolle der Geldmenge und der Referenzwert
4.2. Ständige Fazilitäten
4.3. Offenmarktgeschäfte
4.4. Mindestreserve
4.5. Breit fundierte Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung
5. Das Verhältnis der EZB zu den NZB
6. Abschlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 wurde eine neue Integrationsstufe innerhalb der Europäischen Union erreicht, die insbesondere in der Errichtung eines Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) mit einer Europäi- schen Zentralbank (EZB) an der Spitze und mit der Einführung einer neuen, einheitlichen Währung, dem Euro, sichtbar wird. An die Entscheidungen des Europäischen Rates über den Teilnehmerkreis der Wirtschafts- und Währungsunion sind die Einhaltungen an die im Maastrichter Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien sowie die Regelungen eines Stabili- tätspaketes, die zu einer größeren Stabilität durch eine weitgehende Disziplinierung der Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten beitragen soll, geknüpft worden.
Für die Stabilität des Euro ist jedoch die einheitliche europäische Geldpolitik entscheidend. Auf welche Art und Weise will die Europäische Union (EU) die Stabilität ihrer Währung und somit die der Preise gewährleisten?
Ziel dieser Arbeit soll es sein, 1.) einen Überblick über die institutionellen und instrumentel- len Mittel der Durchführung der europäischen Geldpolitik zu geben, die sich mit dem In- krafttreten der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ergeben; 2.) Deren Ziel- setzung näher zu untersuchen und zu erläutern und diese 3.) in ihrer Umsetzbarkeit zu be- werten.
Im ersten Arbeitsschritt wird zunächst die Untersuchung der vertraglich festgelegten Regelungen des Amsterdamer Vertrages über die Aufgaben und Zielsetzungen der gemeinsamen Geldpolitik der EU vorgenommen. Im zweiten Arbeitsschritt soll der Träger der Geldpolitik der EU, das ESZB bzw. die EZB, in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken. Hierbei sollen sowohl deren institutionelle Aufbau als auch das Verhältnis zwischen ESZB und den NZB untersucht werden. Als letzter Arbeitsschritt sollen die der ESZB zur Verfügung stehenden geldpolitischen Instrumentarien analysiert werden.
2. Aufgaben und Zielsetzungen der Geldpolitik der EU
2.1. Rechtliche Grundlage
Mit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages durch die 15 Mitgliedstaaten der EU am 2. Oktober 1997 wurde unter anderem die rechtliche Grundlage für die einheitliche eu- ropäische Geldpolitik vertraglich festgelegt. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen über den institutionellen Aufbau und ihrer Funktionsweisen hervorgehoben. Im ersten Teil des Vertragswerkes, die die Grundsätze umfaßt, werden in Artikel 8 die Bil- dung der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken be- schlossen. Beide sollen „nach Maßgabe der Befugnisse,(...) die ihnen in diesem Vertrag und der (...) Satzung des ESZB und der EZB zugewiesen werden“1, handeln. Unter dem Titel VII, der Wirtschafts- und Währungspolitik, werden im zweiten Kapitel in den Artikeln 105 bis 115 die Zielsetzungen sowie der institutionelle Rahmen der Währungspolitik festgelegt. Artikel 105 beinhaltet die Vorgabe des vorrangigen Zieles der Geldpolitik sowie die grund- legenden Aufgaben des ESZB. Die Artikel 107 bis 110 legen Struktur und Aufgabenbereich des ESZB, die Artikel 112 und 113 die der EZB fest. Der Artikel 106 gewährt der EZB „das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu geneh- migen“2. Den Mitgliedstaaten bleibt das Recht zur Münzausgabe mit der Einschränkung der Genehmigung des Umfangs durch die EZB erhalten. Diese Regelungen sind in ihrer Gänze mit dem Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
2.2 Zielsetzungen
Am 13. Oktober 1998 wurden vom Rat der EZB die Hauptelemente seiner stabilitätsorien- tierten geldpolitischen Strategie der Öffentlichkeit präsentiert. Im zweiten Kapitel des Ams- terdamer Vertrages, der die Währungspolitik beinhaltet, wird in Artikel 105 die Zielsetzung des ESZB dargestellt. Demnach bildet die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet dabei den zentralen Punkt der EU-Geldpolitik: „Das vorrangige Ziel des ESZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten.“3 Das ESZB soll hierbei „im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ handeln, damit „ein effizienter Einsatz der Res- sourcen gefördert wird.“4 Die EZB ist primär der Geldwertstabilität verpflichtet, so daß an- dere wirtschaftspolitische Zielsetzungen wie beispielsweise Beschäftigung oder Wachstum von ihr unberührt bleiben. Das Erreichen der Preisstabilität steht „nicht eingebunden in die Zielkombination des sogenannten magischen Vierecks (...) sondern (...) allein als absolute Größe“5 dar. Der Vertrag entscheidet alle wirtschaftspolitischen Zielkonflikte zugunsten der Preis- bzw. Preisniveaustabilität, um somit die wirtschaftliche Zielsetzung der Europäischen Union zu ermöglichen. Dieser Zielsetzung dient die volkswirtschaftliche Grundannahme als Grundlage, daß „eine Geldpolitik, die Preisstabilität (...) dauerhaft gewährleistet, den besten gesamtwirtschaftlichen Beitrag zur Verbesserung der Konjunturaussichten und Hebung des Lebensstandards erbringt.“6
Die stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie des Eurosystems besteht - vereinfacht dargestellt - aus folgenden Hauptelementen:
a) Der Preisstabilität, die als vorrangiges Ziel der Geldpolitik quantitativ festgelegt wird;
b) Den „beiden Säulen“, die, bestehend aus 1.) der herausragenden Rolle der Geld- menge und 2.) der fundierten Beurteilung der Aussichten der Preisentwicklung und den damit verbundenen Risiken für das Eurosystem zum Erreichen des o.g. Zieles führen soll.7
Vom EZB-Rat wurde im Bezug auf die Preisstabilität eine quantitative Definition aufge- stellt, um dadurch eine auch für die Öffentlichkeit klare Vorgabe für die Beurteilung der erfolgreichen Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik und somit des gesamten Eurosys- tems zu geben. Auf diese Weise sollen Transparenz, Akzeptanz und Nachprüfbarkeit der geldpolitischen Strategien gewährleistet werden. Als Definition von Preisstabilität wurde vom EZB-Rat festgelegt: „Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr“8. Es ist zu beachten, daß in Einklang mit dieser Definition vorgegeben wird, daß Preisstabilität „mittelfristig“9 beibehalten werden muß. Der HVPI wurde ursprünglich als Konvergenzkriterium zur Preisbeurteilung in der zweiten Stufe der WWU entwickelt. Er eignet sich als Preisindex zur Beurteilung des Erreichens der Preisstabilität, da er in den Ländern des Euro-Währungsgebietes durchweg harmonisiert ist. Die in der Definition am HVPI gemessene Obergrenze von 2% soll deutlich machen, daß dem Ziel der stabilitäts- orientierten Geldpolitik exakte Grenzen gesetzt sind, die deflationäre Tendenzen als un- vereinbar ansehen. Die mittelfristige Orientierung dient dazu, im Falle unvorhergesehener wirtschaftlicher Störungen „dosiert und angemessen“10 reagieren zu können. Ferner um- faßt die Mittelfristigkeit die Berücksichtigung kurzfristiger Preisschwankungen durch nicht-monetäre, externe Ereignisse, die durch geldpolitische Einmischungen nicht kontrol- lierbar sind.
2.3. Vorteile der Preisstabilität
Aus ökonomischer Hinsicht deuten viele Argumente auf die Vorteile der Preisstabilität hin. Hier sollen insbesondere einige für das reale Wirtschaftswachstum und für die Be- schäftigungssituation positiv wirksamen Positionen näher erläutert werden. Empirische Untersuchungen lassen erkennen, daß ökonomische Vorteile aufgrund er- reichter Preisstabilität für die reale Wirtschaftsleistung von großer Bedeutung sind. So haben „mehrere Studien (...) ergeben, daß Länder mit niedrigeren Inflationsraten im Schnitt schneller zu wachsen scheinen“11. Bei gewährleisteter Preisstabilität werden die in den langfristigen Zinssätzen enthaltenen Inflationsrisikoprämien minimiert, so daß das Zins- niveau auf längere Sicht gesehen sinkt, was das Wachstum und die Investitionsbereitschaft positiv beeinflußt. In Hinsicht auf die Preistransparenz wird durch stabile Preise die Mög- lichkeit der Verzerrung unterbunden, so daß eine effiziente Verteilung der Ressourcen er- folgen kann. Durch diese effizientere Ressourcenallokation wird die Wirtschaftsproduktivi- tät verbessert, was wiederum zu einem für Strukturreformen flexiblen und effizienten Markt politische Strategie des Eurosystems, S.50 führt. Willkürliche Umverteilung des Vermögens und der Einkommen in einem inflatori- schen oder deflatorischen Umfeld können durch die Gewährleistung der Preisstabilität ver- mieden werden. Auf diese Weise wird die Aufrechterhaltung des sozialen Zusammenhalts sowie die wirtschaftliche Stabilität gefördert. Ist hingegen keine Preisstabilität gegeben, werden Ressourcen vermehrt zur Absicherung gegen Inflation oder Deflation verwendet. Somit kommt es nicht zu Investitionen wirtschaftlicher Art, was negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft nach sich zieht. In ihrer Gänze deuten die oben genannten Punkte auf positive wirtschafts- und beschäftigungspolitische Effekte durch Gewährleistung der Preisstabilität hin.
3. Institutioneller Rahmen der EU-Geldpolitik
Mit dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1.1. 1999 wur- de durch den Amsterdamer Vertrag die „monetäre Verantwortung von den wirtschafts- und finanzpolitischen Kompetenzen abgespalten“12 und auf das ESZB übertragen. Die wirt- schafts- und finanzpolitischen Kompetenzen verbleiben weitestgehend in den Mitgliedstaa- ten, die allerdings „gewisse gemeinschaftsrechtliche Bindungen“13 eingehen, wie zum Bei- spiel die Verpflichtung zur Vermeidung übermäßiger Defizite in der Fiskalpolitik (s. Artikel 104 EU-Vertrag), das Verbot der Kreditgewährung an öffentliche Körperschaften durch die Nationalen Zentralbanken (NZB) (s. Artikel 101) oder die Koordination der wirtschaftspoli- tischen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten gemäß der Schlußfolgerung des Europäischen Rates (s. Artikel 99). Die Währungsunion erfordert eine auf das EU-Gebiet bezogene ein- heitliche Geldpolitik: Geldpolitische Entscheidungen auf nationaler Ebene sind nicht mehr möglich, es gelten feste Wechselkurse. Die Verantwortung für die Geldpolitik wurde von den nationalen Notenbanken auf die EZB übertragen.
Das ESZB, das über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, setzt sich aus vier verschie- den Organen mit unterschiedlichen Kompetenzen zusammen: Aus der EZB, dem Rat der Europäischen Zentralbanken (EZB-Rat), den NZB sowie den Erweiterten Rat. Laut Artikel 105, Absatz 2, des EU-Vertrags bestehen die grundlegenden Aufgaben der ESZB in der Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Europäischen Gemeinschaft, in der Durch- führung der Devisenmarktgtransaktionen (im Einklang mit Artikel 111 EU-Vertrag), in der Haltung und Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedstaaten sowie der Förderung der reibungslosen Funktion des Zahlungssystems. Das zentrale Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat. Dieser besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Notenbanken der an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mit- gliedsländer. Dieser Aufbau ist analog zum bundesdeutschen Modell, wobei die NZB- Präsidenten über mehr Stimmen als das Direktorium verfügen. Grundsätzlich verfügt jedes EZB-Rat-Mitglied über eine Stimme, wobei die Stimme des Präsidenten bei Stimmen- gleichheit den Ausschlag gibt. Dem sechsköpfigen Direktorium der EZB gehören neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten bis zu vier weitere Mitglieder an. Diese stam- men aus den Mitgliedstaaten, und müssen in Bank- und Währungsfragen „erfahrene, all- gemein anerkannte Persönlichkeiten sein.“14 Sie werden in der Regel von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten auf Empfehlung des Ministerrates hin ernannt. Die Dauer ihrer Amtszeit beträgt acht Jahre, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Die Amtszeit der NZB-Präsidenten dauert in der Divergenz dazu fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist jedoch möglich. Der zu dem ESZB ebenfalls zugehörige Erweiterte Rat besteht aus den NZB-Präsidenten aller Mitgliedstaaten, auch von den Staaten, die an der dritten Stufe der WWU noch nicht teilnehmen. Er dient lediglich gemeinsamen Beratungen sowie zur Ab- stimmung gemeinsamer Positionen, und verfügt somit nicht über geldpolitische Befugnisse. Ihm kommt vielmehr eine integrierende Bedeutung zu, da er alle EU-Länder in sich vereint, und somit auch die Nicht-WWU-Staaten in die europäische Geldpolitik mit einbezieht.
Der EZB-Rat legt die geldpolitischen Ziele wie z.B. die Leitzinsen und die Mindestreserve fest und entscheidet über den Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums. Hierzu zählen u.a. die Formulierung geldpolitischer Zwischenziele oder die Bereitstellung von Zentral- bankgeld. Das Direktorium der EZB ist für die Umsetzung dieser Entschlüsse verantwort- lich und erteilt den NZB in diesem Sinne die erforderlichen Instruktionen. Die Beschlüsse des EZB-Rates werden in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen; Ausge- nommen hiervon sind Beschlüsse über die Kapital- und Reserveeinbringung und die Ge- winnverteilung. In diesen Fällen sind nur die NZB-Präsidenten in einer nach ihren Anteilen am gezeichneten Kapital der EZB gewichteten Stimmenverteilung abstimmungsberechtigt. Die EZB verfügt über das ausschließliche Recht der Vergabe von Euro-Banknoten in der Währungsunion (s.o.). Die Mitgliedstaaten behalten das Recht zur Ausgabe von Münzen. Die EZB muß den Umfang der Ausgabe allerdings genehmigen. Sie hat also „die ihr über- tragene Währungsreserve der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, Devisengeschäfte zu tätigen sowie für den reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs zu sorgen.“15
3.1. Unabhängigkeit des ESZB
Um das stabilitätsorientierte Ziel der europäischen Geldpolitik dauerhaft gewährleisten zu können, und um es vor Einflußnahme durch externe Faktoren abzusichern, sieht der Amst- erdamer Vertrag ausdrücklich den Entzug des ESZB von politischen Zwängen vor. So dürfen weder die EZB, die NZB noch irgendein Mitglied ihrer Beschlußorgane „Weisun- gen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.“16 Eine Beeinflussung von außen wird ausdrücklich abgelehnt. Der Status der Unabhängigkeit soll so zur Stärkung der Posi- tion des ESZB beitragen. Darüber hinaus soll die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung positiv beeinflußt werden. Die Einbeziehung der Unabhängigkeit des ESZB in das Amsterdamer Vertragswerk führt dazu, daß eine Änderung dieses Statuts „nur durch einen einstimmigen Beschluß der Mitgliedstaaten geändert werden kann“17, was die Absicht dieses Vertragspunktes zusätzlich unterstreicht. Somit ergeben sich folgende E- lemente der Unabhängigkeit des ESZB die durch Unterstreichen hervorgehoben werden: Durch die im Artikel 108 bestimmte unbeeinflußte Wahrnehmung der auferlegten geldpo- litischen Pflichten (s.o.) ist das ESZB in institutioneller Hinsicht unabhängig. Eine funkti- onelle Unabhängigkeit ergibt sich für das ESZB durch die konkrete Zielvorgabe der Stabi- litätsorientierung, wodurch sie „der direkten demokratischen Kontrolle des Gesetzge- bers“18 nicht ausgesetzt ist. Personelle Unabhängigkeit soll durch mehrere Kriterien gesi- chert werden. Zunächst ist den Organmitgliedern des ESZB eine weitere berufliche Tätig- keit untersagt. Die Mitglieder des Direktoriums haben eine hinreichend lange Amtszeit von acht Jahren, die insbesondere die personelle Unabhängigkeit gewährleisten soll.
Durch die gestaffelten Amtszeiten des ersten Direktoriums wird sicher gestellt, daß sich seine Zusammensetzung kontinuierlich erneuert und nicht auf einmal gänzlich abgelöst wird. Eine Wiederwahl der Direktoriumsmitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3.2. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Artikel 113 regelt die erwünschte Offenheit des ESZB: Er legt die Transparenzbestrebungen in Form einer Rechenschaftspflicht der Organe des ESZB fest. Sie dienen der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der an der WWU teilnehmenden Nationen über die Tätigkeiten des ESZB und die Durchführung der Geldpolitik. In Form von regelmäßigen Berichten (Viertel- jahres- sowie Jahresberichten) werden das Europäische Parlament (EP), der Ministerrat sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaft konstant über die Aktivitäten des ESZB informiert. Der EZB-Präsident erläutert den Jahresbericht dem Rat und dem EP. Das EP wiederum kann darüber ein Aussprache durchführen und in den zuständigen Ausschüs- sen die Mitglieder des Direktoriums der EZB sowie deren Präsidenten anhören. Der Präsi- dent erscheint in Folge der Veröffentlichung des Vierteljahresberichts mindestens fünfmal jährlich vor dem Parlamentarischen Ausschuß, um diesem Rede und Antwort zu stehen. Ein monatlich erscheinender Bericht der EZB soll der Öffentlichkeit und den Finanzmärk- ten eine eigene Beurteilung der Arbeit des ESZB ermöglichen. Mit der zeitnahen Bekannt- gabe und Erläuterungen der geldpolitischen Strategie soll dieses unterstrichen werden. Die EZB geht davon aus, daß es unerläßlich ist, „daß eine unabhängige Zentralbank offen, transparent und deutlich in bezug auf die Gründe für ihre Handlungen und Leistungen und rechenschaftspflichtig für ihre Leistungen ist.“19
4. Geldpolitische Instrumente der EZB
Zum Erreichen seiner Ziele stehen dem ESZB eine Reihe geldpolitischer Instrumente zur Verfügung. Der Hauptbestandteil des Handlungsrahmens sind hierbei die Offenmarktge- schäfte, ständige Fazilitäten und ein Mindestreservesystem. Zudem wurde der Geldmenge eine herausragende Rolle zum Erreichen der Preisstabilität zugedacht. Vom EZB-Rat wurde hierzu ein quantitativer Referenzwert für das Geldmengenwachstum bekannt gegeben.
Den größten Teil der regelmäßigen Refinanzierung des Bankensystems bei der Notenbank wird über das Hauptrefinanzierungssystem abgewickelt. Der Zins, den die EZB für Kredite im Rahmen dieser Transaktionen verlangt, ist der Leitzins. Den Kreditinstituten wird eine Basisfinanzierung über eine längere Laufzeit im Rahmen der längerfristigen Refinanzierung zur Verfügung gestellt. Das geldpolitische Instrumentarium des ESZB zielt vorrangig auf die Steuerung des Zinsniveaus. Die Entscheidungen über Zinshöhe und Liquidität werden zentral von der EZB getroffen.
Das Instrumentarium sollte in seiner Gesamtheit folgende Kriterien erfüllen:
1. Effizienz: Die Geldmarktinstrumente sollten kostengünstig, einfach und transparent sein.
2. „Ordnungspolitische Konsistenz“20: Die Geldpolitik muß in den marktwirtschaftli- chen Prozeß eingebunden werden, ohne Eingriffe in Finanztransaktionen der Wirtschaft zu tätigen.
3. Wettbewerbsneutralität: Die EZB darf den Wettbewerb im Eurosystem nicht beein- flussen.21
Die einzelnen Instrumentarien der gemeinsamen EU-Geldpolitik werden im Folgenden kurz erläutert.
4.1. Die Rolle der Geldmenge und der Referenzwert
Dem Geldmengenziel liegt die Erkenntnis zugrunde, daß zwischen Inflation und Geldmen- ge ein grundsätzlicher Zusammenhang besteht. Das Geldmengenwachstum ist gewisserma- ßen ein "Vorlaufindikator für die Entwicklung des Preisniveaus"22. Somit stellt die Geld- menge einen "nominalen Anker"23 der preisstabilitätsorientierten Geldpolitik dar. Vom EZB-Rat wurde der Geldmenge eine herausragende Rolle in der geldpolitischen Strategie des Eurosystems zugewiesen. Diese Strategie wurde verstärkt, indem ein qualitativer Refe- renzwert für das Geldmengenwachstum aufgestellt wurde, der eine der beiden Säulen der gesamten stabilitätsorientierten Strategie darstellt. Dieser Referenzwert soll die "in dem monetären Aggregat enthaltenen Informationen (...) analysieren, die einen kohärenten und glaubwürdigen Maßstab für die auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik"24 bieten. Bei seiner Ableitung wurden die bekannten Beziehungen zwischen Geldmengenwachstum, Inflation, Veränderungen der Geldumlaufgeschwindigkeit und des Wachstums des realen Bruttoinlandspro- duktes zugrunde gelegt. Statt eines Referenzkorridors wurde vom EZB-Rat beschlossen, einen speziellen Referenzsatz für das Geldmengenwachstum M3 bekannt zugeben, der 4,5% pro Jahr beträgt. Ein Vorteil dieser Definition liegt in der „schwächeren Zinsempfindlichkeit der entsprechenden Umlaufgeschwindigkeit (...)“, wogegen ein Nachteil in der „weniger ausgeprägten Beziehung zur nominalen Gesamtnachfrage“25 liegt.
4.2. Ständige Fazilitäten
Die sogenannten "ständigen Faziltitäten" dienen dazu, "Übernachtliquiditäten bereitzustel- len oder zu absorbieren"26. Diese Kredit- und Einlagezinsen stecken die Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab, und setzen Signale bezüglich der mittelfristigen Absichten der Geldpolitik des ESZB. Durch Anheben oder Absenken der Fazilitäten kön- nen die Zentralbanken, denen deren Verwaltung zukommt, die Höhe von Tagesgeldzinsen beeinflussen. Die ständigen Fazilitäten werden unterteilt in die Einlagefazilität und in die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Während die Einlagefazilitäten dazu dienen, um über Nacht Beträge bei den nationalen Zentralbanken anzulegen, werden die Spitzenrefinanzierungsfa- zilitäten in Anspruch genommen, um Übernachtliquiditäten gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten zu beschaffen.27 Sie können von den zugelassenen Geschäftspartnern des ESZB auf eigene Initiative in Anspruch genommen werden, sofern sie spezielle Zulas- sungskriterien erfüllen.
4.3. Offenmarktgeschäfte
Offenmarktgeschäfte stehen im Mittelpunkt des geldpolitischen Instrumentariums des ESZB. Sie dienen dazu, die kurzfristigen Zinssätze zu steuern, die Liquiditätslage am Geld- markt zu kontrollieren und Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses zu setzen. Das wichtigste Instrument sind hierbei die befristeten Transaktionen, bei denen Wertpapiere oder Devisen gekauft bzw. verkauft werden. Des weiteren finden Devisenswapgeschäfte, die Hereinnahme von Termineinlagen, die Emission von Schuldverschreibungen so wie definitive Käufe bzw. Verkäufe Verwendung.28 Bei Offenmarktgeschäften geht die Initiative von der EZB aus, die auch über die einzusetzenden Instrumente und die Bedingungen für die Durchführung von Geschäften entscheidet. Offenmarktgeschäfte können in Form von Tendern, Schnelltendern oder bilateralen Geschäften durchgeführt werden.29
4.4. Mindestreserve
Im Euro-Währungsraum wird von der EZB verlangt, daß niedergelassene Kreditinstitute eine Mindestreserve bei den nationalen Zentralbanken unterhalten. Dieses Mindestreserve- system dient in erster Linie dazu, die Geldmarktsätze zu stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätsknappheit zu sichern. Die Durchschnittserfüllung gestattet den Kreditinstituten "den Ausgleich von täglichen Liquiditätsschwankungen, da die täglichen Mindestreserve- überschüsse mit täglichen Mindestreserveunterschreitungen verrechnet werden können."30 Diese Mindesterfüllung entspricht im Durchschnitt einer einmonatigen Erfüllungsperiode, die vom 24. Tag des laufenden bis zum 23. Tag des folgenden Monats dauert.31 Von den Instituten können auf diese Art und Weise Gewinne erzielen. Der Mindestreservesatz be- trägt im Normalfall 2%.
4.5. Breit Fundierte Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung
In den monetären Daten sind wichtige Informationen für den geldpolitischen Entschei- dungsprozeß enthalten. Sie sind allerdings nicht ausreichend, um die wirtschaftliche Lage umfassend zu beschreiben, was jedoch für die Festlegung einer stimmigen Geldpolitik zur Gewährleisung der Preisstabilität notwendig ist. Daher kommt neben der Analyse des mo- netären Wachstums in Relation zum Referenzwert der breit fundierten Beurteilung der Aussichten für die Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität eine wichtige Rolle zu. Diese Beurteilung stützt sich auf ein Bündel von Konjunkturindikatoren, die "Vorlaufindikatoren"32 für die zukünftige Preisentwicklung besitzen. Das Bündel umfaßt die Entwicklung der Löhne, den Wechselkurs, die Anleihekurse und die Zinsstrukturkurve, verschiedene Meßgrößen für die reale Wirtschaftstätigkeit, fiskalpolitische Indikatoren, Preis- und Kostenindizies sowie Branchen- und Verbraucherumfragen.33 Sowohl Progno- sen als auch die Analyse der einzelnen Indikatoren dienen der Information des EZB-Rates über das makroökonomische Umfeld und die Störfaktoren für die Wirtschaft, von denen die geldpolitischen Entscheidungen in der Regel abhängig sind.
5. Das Verhältnis der EZB zu den NZB
Die durch das Inkrafttreten des Maastrichter Vertragswerks ist die Verantwortung der Geldpolitik für Europa von den NZB auf die EZB übergegangen. Art.14.3. der ESZB- Satzung legt dies betreffend fest, daß die nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des ESZB sind, worin sich die föderale Struktur der europäischen Währungsverfassung widerspiegelt. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland die Landeszentralbanken be- sitzen die nationalen Zentralbanken ihre formale Eigenständigkeit.34 Das Kapital der EZB wird von den NZB nach einem festgelegten Schlüssel aufgebracht, die alleinige Zeichner und Inhaber sind. Somit ist die EZB wirtschaftlich betrachtet ein "gemeinsames Tochterun- ternehmen"35 der nationalen Zentralbanken. Diese haben sich jedoch laut Art.14.3. der ESZB-Satzung bei der Wahrnehmung ihrer währungspolitischen Aufgaben an den Wei- sungen und Leitlinien der EZB zu richten. Der EU-Vertrag bestimmt hinsichtlich ihres Zu- sammenwirkens, daß die EZB die nationalen Zentralbanken zur Durchführung ihrer Ge- schäfte in Anspruch nimmt. Daraus ergibt sich die neue Rolle der NZB mit Schwerpunkten vor allem in der operativen Umsetzung der Geldpolitik, beispielsweise in der Refinanzie- rung, der Bargeldversorgung oder beim Bargeldlosen Zahlungsverkehr. Durch die Vertei- lung der Aufgaben zwischen dem ESZB und den NZB soll dafür gesorgt werden, daß durch die Teilnahme der nationalen Notenbanken an der europäischen Geldpolitik das Prinzip der Subsidiarität innerhalb der EU zur Geltung gebracht wird.
6. Abschlußbetrachtung
Die Errichtung des ESZB unter Zusammenarbeit der EZB und den NZB verdeutlicht, wie eine einheitliche europäische Institution unter aktiver Mitwirkung nationaler Ressourcen die europäische Integration forciert. Zusammen wird so eine einheitliche Geldpolitik durchge- führt. Eine einheitliche Geldpolitik heißt, daß die geldpolitischen Entscheidungen von sei- nem obersten Entscheidungsgremium, dem EZB-Rat, zentral getroffen, und dezentral von den einzelnen NZB umgesetzt werden. Somit ist das Subsidiaritätsprinzip zumindest unter dem technischen Aspekt gegeben. Die Gesamtstruktur des ESZB und der EZB ist deutlich an der einer klassischen nationalen Zentralbank orientiert, wobei insbesondere der Ver- gleich mit der Deutschen Bundesbank und den Landeszentralbanken ins Auge fällt. Die Aufgabe der EZB besteht allein darin, die Stabilität der Währung nach innen und nach au- ßen zu sichern. Sie verfügt dabei über ein modernes Instrumentarium, das an die Erforder- nisse der heutigen Finanzmarktstrukturen angepaßt ist. Knappe sieht darin einen "pragmati- schen Kompromiß zwischen den theoretisch denkbaren extremen Varianten der ausschließlichen Steuerung des Geldmarktzinses sowie einer lediglich an der Liquiditätsversorgung ausgerichteten Geldmarktsteuerung."36 Insbesondere die breite Nutzung von Offenmarktgeschäften wird von vielen Stellen als positiv angesehen, ebenso die Einführung einer Mindestreserve nach dem Vorbild der Bundesbank. Die Wahl eines Referenzwertes für das Geldmengenwachstum M3 anstelle eines Referenzkorridors hebt ebenso wie die qualitative Festsetzung des HVPI zur Messung der Preisstabilität die konkrete Zielsetzung der Geldpolitik der EZB hervor. Die Verpflichtung des ESZB auf die tragenden Prinzipien der Preisstabilität und die multiple Unabhängigkeit verdeutlicht den Willen, "die Geldpolitik tagespolitischem Opportunitätsdenken zu entziehen"37 Alle diese Faktoren implizieren eine klar umrissene und auf Kontinuität bauende politische Gestaltung rissene und auf Kontinuität bauende politische Gestaltung der gemeinsamen Geldpolitik, die sich stabilisierend - und somit positiv - auf den Finanzmarkt auswirken wird.
Als problematisch könnten sich jedoch die unklaren Kompetenzverteilungen zwischen der EZB und den NZB herausstellen, die bei Feinsteuerungsoperationenauftreten können. Besonders bei Transaktionen, die ein schnelles Handeln erfordern, kann das offene Verhältnis zwischen EZB und den NZB hinderlich sein. Durch das Subsidiaritätsbestreben Kompromisse eingegangen, die sich insbesondere in der Vielzahl der Instrumente, über die das ESZB verfügt, zeigen. Eine Notenbank benötigt nicht alle diese Instrumente, deren Gänze rasche Entscheidungen verlangsamen könnten.38
Die aktuellen Diskussionen über die Schwäche des Euro und über die Eingriffsmöglichkei- ten der EZB, wie z.B. Zinserhöhungen, sollten jedoch nicht die Tatsache in den Hintergrund drängen, daß sich der Finanzmarkt in der Währungsunion erst noch zu einem einheitlichen Markt entwickelt. Es taucht allerdings das in der Fachwelt altbekannte Problem auf, daß sich ausländische Währungen weiterhin der Einflussnahme durch die EZB entziehen. Ins- besondere die Entwicklung des US-Dollars und die des Yen haben entscheidende Auswirkungen auf die Wirtschaft der EU, so daß es gilt, einen Ausgleich zwischen währungs- und konjunkturpolitischen Erfordernissen zu finden, und die Bemühungen zu verstärken, eine angemessene Wirtschafts- und Finanzpolitik im internationalen Rahmen einzuführen und zu koordinieren. Die Gründung der EZB und die Einführung des Euro bilden hierzu einen ersten wichtigen Schritt, da eine von der EU ausgehende starke Wirtschaft mit stabilen Preisen eine anziehende Wirkung auf die internationalen Märkte ausübt.
Literaturverzeichnis
Becker, Werner, Europäische Zentralbank, in: Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels (Hrsg.), Europa von A-Z, Bonn, 1997, S.167-170
Issing, Ottmar, Instrumente der gemeinsamen Geldpolitik, in Diethard Simmert und Ernst Wel- teke (Hrsg.), Die Europäische Zentralbank - Zwischen Wirtschaft und Politik, Stuttgart, 1999, S. 102-118
Jochimsen, Reimut, Perspektiven der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und das Problem der Glaubwürdigkeit, Baden-Baden, 1998
Knappe, Karl, Instrumente der gemeinsamen Geldpolitik, in: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn, 1998, S. 219-233
Läufer, Thomas (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam, Bonn, 1999
Plewka, Harald, Rechtliche Grundlagen und organisatorischer Aufbau der EZB, in Diethard Simmert und Ernst Welteke (Hrsg.), Die Europäische Zentralbank - Zwischen Wirtschaft und Politik, Stuttgart, 1999, S. 51-69
Reither, Franco, Eine geldpolitische Strategie für die Europäische Zentralbank, in: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn, 1998, S. 207-218
Schmidhuber, Peter M., die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion und das Problem der Glaubwürdigkeit, in: Rolf Caesar und Hans-Eckart Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn, 1998, S. 197-206
Schröder, Gustav Adolf, Europäische Zentralbank: Bedeutung und Erwartungen aus Sicht der Kreditwirtschaft, in Diethard Simmert und Ernst Welteke (Hrsg.), Die Europäische Zentralbank - Zwischen Wirtschaft und Politik, Stuttgart, 1999, S.158-172
Europäische Zentralbank, Die stabilitätsorientierte Strategie des Eurosystems, in: Monatsbericht Januar, 1999
Europäische Zentralbank, Monetäre Aggregate im Euro-Währungsgebiet und ihre Rolle in der geldpolitischen Strategie des Eurosystems, in: Monatsbericht Februar 1999
Europäische Zentralbank, Der Handlungsrahmen des Eurosystems: Beschreibung und erste Beurteilung, in: Monatsbericht Mai 1999
www.ecb.int
www.bundesbank.de
[...]
1 Thomas Läufer (Hrsg.), Vertrag von Amsterdam, Bonn 1999, S.59
2 Läufer, Vertrag von Amsterdam, S.107
3 Läufer, Vertrag von Amsterdam, S.106
4 Ebd., S.106
5 Peter M. Schmidhuber, Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion und das Problem der Glaubwürdigkeit, in: Rolf Caesar /Hans- Eckart Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschaftsund Währungsunion, Bonn, 1998, S.201
6 EZB, Die stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie des Eurosystems, in Monatsbericht Januar 1999, S.44
7 vgl. Ottmar Issing, Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, in Diethard Simmert/ Ernst Welteke (Hrsg.), Die Europäische Zentralbank, Stuttgart, 1999, S. 104, ebenfalls: EZB, S tabilitätsorientierte geld
8 EZB, Die stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie des Eurosystems, S. 51
9 Ebd., S.51
10 Ebd., S. 52
11 Ebd., S. 44
12 Schmidhuber, Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S.200
13 Ebd., S.200
14 Werner Becker, Europäische Zentralbank, in Werner Weidenfeld / Wolfgang Wessels (Hrsg.), Europa von A- Z, Bonn, 1997, S.167
15 Reimut Jochimsen , Perspektiven der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und das Problem der Glaubwürdigkeit, Baden-Baden, 1998, S.107
16 Läufer, Vertrag von Amsterdam, S.108
17 Becker, Europäische Zentr albank, S. 169
18 Schmidhuber, Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion, S.202
19 EZB , Stabilitätsorientierte Geldpolitische Strategie, in :Monatsbericht, Januar 1999, S. 47
20 vgl. Karl Knappe, Instrumente der gemeinsamen Geldpolitik, in: Rolf Caesar/Hans-Eckhart Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn, 1998, S. 225
21 vgl. Knappe, Instrumente der gemeinsamen Geldpolitik, S. 224f.
22 Ottmar Issing, Die Geldpolitik der EZB, S.105
23 Ebd., S.105
24 EZB, Monetäre Aggregate im Euro-Währungsgebiet und ihre Rolle in der geldpolitischen Strategie des Eurosystems, in: Monatsbericht, Februar 1999, S.39
25 Franco Reither, Eine Geldpolitische Strategie für die Europäische Zentralbank, in Caesar / Scharrer (Hrsg.), Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, Bonn, 1998 S.216
26 Issing, Die Geldpolitik der EZB, S.110
27 vgl. EZB, Der Handlungsrahmen des Eurosystems: Beschreibung und erste Beurteilung, in: Monatsbe richt, Mai 1999, S. 35
28 vgl. Issing, Die Geldpolitik der EZB, S. 109
29 vgl. EZB, Der Handlungsrahmen des Eurosystems: Beschreibung und erste Beurteilung, S. 34-35
30 EZB, Der Handlungsrahmen des Eurosystems: Beschreibung und erste Beurteilung, in: Monatsbericht, Mai 1999, S.35
31 vgl G. A. Schröder, Europäische Zentralbank: Bedeutung und Erwartungen aus Sicht der Kreditwirtschaft, in: Simmert/Welteke, Die EZB, S.166
32 EZB, Die stabilitätsorientierte geldpolitische Strategie des Eurosystems, S.55
33 vgl Issing, Geldpolitik der EZB, S.107
34 vgl. Harald Plewka, Rechtliche Grundlagen und organisatorischer Aufbau der EZB, in: Simmert/Welteke (Hrsg.), Die EZB, S.55
33 Ebd., S.56
36 Knappe , Instrumente der gemeinsamen Geldpolitik, S.225
37 Ottmar Issing, Die Geldpolitik der EZB, S.116
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptziel der Geldpolitik der EU laut diesem Text?
Das vorrangige Ziel des ESZB (Europäischen Systems der Zentralbanken) ist es, die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Dies wird im Text als zentraler Punkt der EU-Geldpolitik hervorgehoben.
Welche rechtliche Grundlage hat die EU-Geldpolitik?
Die rechtliche Grundlage für die einheitliche europäische Geldpolitik wurde mit der Unterzeichnung des Amsterdamer Vertrages festgelegt. Hier sind insbesondere die Bestimmungen über den institutionellen Aufbau und ihre Funktionsweise relevant.
Welche Organe bilden das ESZB?
Das ESZB setzt sich aus der EZB (Europäischen Zentralbank), dem Rat der Europäischen Zentralbanken (EZB-Rat), den NZB (Nationalen Zentralbanken) sowie dem Erweiterten Rat zusammen. Diese Organe haben unterschiedliche Kompetenzen.
Was ist die Aufgabe des EZB-Rates?
Der EZB-Rat legt die geldpolitischen Ziele fest, wie z.B. die Leitzinsen und die Mindestreserve, und entscheidet über den Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums.
Inwiefern ist das ESZB unabhängig?
Der Amsterdamer Vertrag sieht ausdrücklich den Entzug des ESZB von politischen Zwängen vor. Weder die EZB, die NZB noch irgendein Mitglied ihrer Beschlussorgane dürfen Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Welche geldpolitischen Instrumente stehen der EZB zur Verfügung?
Der EZB stehen Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitäten und ein Mindestreservesystem zur Verfügung. Zudem wird der Geldmenge eine herausragende Rolle zum Erreichen der Preisstabilität zugedacht.
Was sind ständige Fazilitäten?
Die ständigen Fazilitäten dienen dazu, Übernachtliquiditäten bereitzustellen oder zu absorbieren. Diese Kredit- und Einlagezinsen stecken die Ober- und Untergrenze der Geldmarktsätze für Tagesgelder ab.
Was sind Offenmarktgeschäfte?
Offenmarktgeschäfte stehen im Mittelpunkt des geldpolitischen Instrumentariums des ESZB. Sie dienen dazu, die kurzfristigen Zinssätze zu steuern, die Liquiditätslage am Geldmarkt zu kontrollieren und Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses zu setzen.
Welche Rolle spielt die Geldmenge in der Geldpolitik der EZB?
Vom EZB-Rat wurde der Geldmenge eine herausragende Rolle in der geldpolitischen Strategie des Eurosystems zugewiesen. Diese Strategie wurde verstärkt, indem ein qualitativer Referenzwert für das Geldmengenwachstum aufgestellt wurde.
Wie ist das Verhältnis der EZB zu den NZB?
Die nationalen Zentralbanken sind integraler Bestandteil des ESZB, worin sich die föderale Struktur der europäischen Währungsverfassung widerspiegelt. Die NZB richten sich bei der Wahrnehmung ihrer währungspolitischen Aufgaben an den Weisungen und Leitlinien der EZB.
Was bedeutet Preisstabilität laut diesem Text?
Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr.
- Arbeit zitieren
- Ulf-Manuel Schubert (Autor:in), 1999, Die Europäische Zentralbank, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/97201