Die Arbeit stellt sich die Frage, wie sich das Verfassungsrecht in der immissionsschutzrechlichten Beurteilung auf das Glockenläuten und den islamischen Gebetsruf auswirkt. Der Glockenschlag von Kirchtürmen sowie der islamische Gebetsruf (Muezzinruf/Adhan) sind im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus bundesweit wieder Gegenstand lebhafter Diskussionen geworden. Auslöser dieser Diskussionen war der Entschluss der Kirchen, im Zeitalter der Pandemie, durch das Läuten der Glocken zumindest ein akustisch wahrnehmbares Zeichen der Hoffnung und Solidarität auszusenden. Dieser Idee wollten mit Blick auf den Fastenmonat Ramadan viele Moscheegemeinden mittels des lautsprecherverstärkten Adhans nachkommen.
Auf diesen verzichtete ein Großteil der Muslime in Deutschland bislang aus Rücksicht auf das Wohlbefinden der christlichen Bevölkerung. Ein weiterer Grund liegt aber darin, dass in der Vergangenheit zahlreiche Kommunen einen Antrag auf die Verkündigung per Lautsprecher ablehnten. Zwar bestätigte beispielsweise das hessische VGH (Verfassungsgerichtshof) die Entscheidung des VG Gießen, wonach eine straßenverkehrsrechtliche Genehmigung für den lautsprecherverstärkten Gebetsruf nicht erforderlich sei, wenn dieser die Lautstärke von 60 dB(A), was einer normalen Unterhaltung entspricht, nicht überschreite. Bedenkt man jedoch, dass der Umgebungslärm mit 50 dB(A) nur wenig leiser als der Gebetsruf war und dieser somit seinem Zweck, in der städtischen Geräuschkulisse nicht unterzugehen, gemeinhin nicht nachkommen kann, während das Läuten der Kirchenglocke nach Auffassung des OVG Lüneburg auch dann noch hinzunehmen sei, wenn kurzzeitig Gespräche unterbrochen oder mit verstärkter Stimme weitergeführt werden müssen und Freizeitbeschäftigungen wie der Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen vorübergehend gestört werden, ist die Annahme einer Ungleichbehandlung zwischen dem Muezzinruf und dem kirchlichen Glockengeläut naheliegend.
Ob diese Ungleichbehandlung mit der Verfassung in Einklang gebracht werden kann, wird unter anderem Gegenstand dieser Arbeit sein. Jedenfalls spielt das Immissionsschutzrecht im Zusammenhang mit dem kirchlichen Glockenläuten und dem islamischen Gebetsruf eine zentrale Rolle und weist zwangsläufig auch eine "verfassungsrechtliche Dimension" auf, da sich die Immissionsbetroffenen und grundrechtsberechtigten Emittenten stets auf ihre jeweiligen Grundrechte berufen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
1. Immissionsschutz
a. Allgemeines
b. Begriff der Immissionen
c. Geräusche
2. Glaubensfreiheit, Art. 4 I, II GG
a. Schutzbereich
aa. Glockenläuten
(1) Liturgisches Glockengeläut
(2) Zeitschlagen
bb. Islamischer Gebetsruf
b. Schranken
c. Schonender Ausgleich
3. Immissionsschutzrechtliche Beurteilung
a. Liturgisches Läuten
aa. Nicht genehmigungsbedürftige Anlage
bb. Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeine Akzeptanz
cc. TA Lärm
dd. Überschreitung des Spitzenpegelwertes
b. Zeitschlagen
aa. Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeine Akzeptanz
bb. TA Lärm
c. Muslimischer Gebetsruf
aa. Bedeutung und Vergleichbarkeit
(1) Bedeutung
(2) Vergleichbarkeit
(a) Gemeinsamkeiten
(b) Unterschiede
(c) Entscheid
(3) Zwischenergebnis
bb. Nicht genehmigungsbedürftige Anlage
cc. Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und allgemeine Akzeptanz
(1) Strikte Anwendung der Kriterien
(2) Kritik
(a) Herkömmlichkeit
(b) Sozialadäquanz
(c) Allgemeine Akzeptanz
(3) Zwischenergebnis
dd. TA Lärm
ee. Überschreitung des Spitzenpegelwertes
d. Zwischenergebnis
4. Ergebnis
III. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von kirchlichem Glockenläuten im Vergleich zum islamischen Gebetsruf. Das primäre Ziel ist die Klärung, ob eine Ungleichbehandlung dieser beiden akustischen Religionsausübungen mit der Verfassung, insbesondere der Glaubensfreiheit nach Art. 4 I, II GG, in Einklang steht.
- Verfassungsrechtlicher Schutz von Religionsausübungen (Art. 4 GG)
- Anwendbarkeit des Immissionsschutzrechts auf kirchliche und muslimische Anlagen
- Methodik der Zumutbarkeitsprüfung bei religiösem Lärm
- Die Rolle der TA Lärm und der Kriterien Herkömmlichkeit, Sozialadäquanz und Akzeptanz
- Kritische Analyse der Ungleichbehandlung von Glockenläuten und Muezzinruf
Auszug aus dem Buch
b. Unterschiede
Was das Glockengeläut von dem Gebetsruf unterscheidet ist, dass Glocken als sog. „res sacrae“ einen gewohnheitsrechtlich begründeten Sonderstatus als öffentliche Sachen haben, der wiederum Ausfluss der öffentlich-rechtlichen Körperschaftsgarantie des Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 V WRV ist. Außerdem kann das Glockenläuten profanen Zwecken dienen (s.o. II, 2, a, aa), wohingegen der Gebetsruf immer Teil der Religionsausübung ist und nicht gänzlich von seiner religiösen Funktion gelöst werden kann. Beim Glockenläuten handelt es sich im Übrigen um ein neutrales Geräusch ohne Informationsgehalt, während der Gebetsruf einen verbalen Inhalt hat, der sogar einen essentiellen Grundsatz des Christentums – die Dreieinigkeit Gottes – in Abrede stellt. Schließlich wird der Gebetsruf durch menschlichen Gesang und nicht etwa mittels eines mechanischen Werkzeugs abgehalten.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Arbeit thematisiert die gesellschaftliche Debatte über das Glockenläuten und den Muezzinruf im Kontext der Pandemie und der verfassungsrechtlichen Gleichbehandlung.
II. Hauptteil: Dieser Teil analysiert zunächst das Immissionsschutzrecht, beleuchtet den Schutzbereich der Glaubensfreiheit für beide akustischen Signale und führt eine detaillierte immissionsschutzrechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte durch.
III. Schluss: Zusammenfassend wird festgestellt, dass beide Signalformen verfassungsrechtlich geschützt sind und sich eine Ungleichbehandlung im Lichte des Art. 4 GG kaum rechtfertigen lässt.
Schlüsselwörter
Religionsfreiheit, Art. 4 GG, Immissionsschutz, Glockenläuten, Muezzinruf, Islamischer Gebetsruf, TA Lärm, Lärmimmission, Sozialadäquanz, Herkömmlichkeit, Grundrechte, Neutralitätsgebot, Religionsausübung, res sacrae, Zumutbarkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Es geht um die Frage, ob die immissionsschutzrechtliche Bewertung von kirchlichem Glockenläuten und dem islamischen Gebetsruf eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Immissionsschutzrecht, das Grundrecht der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) sowie die Abwägung zwischen der Religionsausübung und dem Schutz vor Lärmimmissionen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu untersuchen, wie sich das Verfassungsrecht auf die immissionsschutzrechtliche Beurteilung dieser beiden religiösen Geräuschquellen auswirkt und ob eine Diskriminierung vorliegt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie gesetzliche Regelungen wie das BImSchG analysiert und mit der Rechtsprechung zum Verfassungsrecht und zum Lärmschutz abgleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Immissionsschutzrechts, die verfassungsrechtliche Einordnung beider Signale und die konkrete immissionsschutzrechtliche Prüfung unter Einbeziehung von TA Lärm und Güterabwägung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Religionsfreiheit, Immissionsschutz, Zumutbarkeit, Glockenläuten, Muezzinruf und Sozialadäquanz.
Warum wird das Glockenläuten als „res sacrae“ bezeichnet?
Der Begriff beschreibt den traditionellen Sonderstatus von Glocken als öffentliche Sachen, der historisch aus der Körperschaftsgarantie der Kirchen abgeleitet wird.
Was ist die Kritik an den Kriterien Herkömmlichkeit und Sozialadäquanz?
Die Kritik lautet, dass diese Kriterien als „Leerformeln“ fungieren, die bei strikter Anwendung den Schutzbereich der Religionsfreiheit für neuartige oder minderheitliche Glaubensformen ungerechtfertigt schwächen.
Wie bewertet der Autor die Rolle des „Toleranzgebots“?
Der Autor argumentiert, dass das Gebot der gegenseitigen Toleranz keine hinreichende Grundlage bietet, um Muslimen ihre verfassungsrechtlich garantierte Glaubensfreiheit durch zusätzliche Rücksichtnahmepflichten zu beschneiden.
- Arbeit zitieren
- Furkan Arcan (Autor:in), 2020, Die Auswirkung des Verfassungsrechts auf die immissionsschutzrechtliche Beurteilung des Glockenschlags von Kirchtürmen und des islamischen Gebetsrufs, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/961555