Bei der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland wurde, im Gegensatz zu der alten Weimarer Republik, der Schutz der Demokratie bewusst verankert. In der Erschaffungsphase des Grundgesetzes zog der Parlamentarische Rat Schlüsse aus dem Scheitern der Weimarer Republik, und schuf eine „wehrhafte Demokratie“. Durch die Artikel 9 Absatz 2, Artikel 18, Artikel 20 Absatz 4 und Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes besteht die Möglichkeit die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen Personen, Vereine oder Parteien, die sie bekämpfen wollen, zu schützen. Eine wichtige Säule dieser Wehrhaftigkeit stellt der Artikel 21 Absatz 2 des Bonner Grundgesetzes da. Der genannte Artikel ermöglicht es dem Bundesverfassungsgericht nach Eingang eines Verbotsantrages eine Partei als verfassungswidrig zu erklären.
Schon kurz nach Entstehen des Bundesverfassungsgerichts 1951 wurden Verbotsanträge von der Bundesregierung gegen zwei Parteien eingereicht. Verbote wurden 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Zu klären ist ob und wie sich die wehrhafte Demokratie in diesen beiden Parteienverboten zeigt. Wie wird die „Wehrhaftigkeit“ praktisch angewandt? Um dies beantworten zu können, müssen folgende Fragen geklärt werden: Welche sind die rechtlichen Grundlagen für ein Parteiverbot? Welche Organe führen es aus? Welche Gründe stehen hinter einem Verbot? Welche praktischen Folgen entstehen für die betroffene Partei?
An diesen Fragen orientiert sich auch die Gliederung der Hausarbeit. Da allerdings erst im Vergleich zu Weimar deutlich wird, warum die wehrhafte Demokratie einen so hohen Stellenwert in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist es von Nöten zu Beginn der Arbeit einen kurzen Blick auf den Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik werfen.
Der Arbeit liegen insbesondere Hans-Joachim Winklers „Sicherung der Parteiendemokratie, Parteiverbote und Fünfprozentklausel“1, Dr. Johannes Lameyers „Streitbare Demokratie. Eine Verfassungshermeneutische Untersuchung“2, Norbert Freis „Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NSVergangenheit“ 3 und Wolfgang Abendrots „Eine Bemerkungen zur Analyse der Politischen Funktion des KPD – Verbotes“ zu Grunde4.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik
- Rechtliche Grundlagen des Parteienverbots
- Allgemeine Regelungen
- Das Opportunitätsprinzip in Anwendung auf Art. 21 Abs. 2 GG
- Das Parteienverbot in der Praxis
- Das Verbot der Sozialistischen Reichs Partei
- Das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands
- Die praktische Anwendung der wehrhaften Demokratie (Schlussbetrachtung)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie und untersucht, wie der Schutz der demokratischen Grundordnung im Bonner Grundgesetz verankert ist. Der Fokus liegt auf der Analyse der rechtlichen Grundlagen des Parteienverbots sowie der praktischen Anwendung dieser Regelungen in den konkreten Fällen der Verbote der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).
- Rechtliche Grundlagen des Parteienverbots in Deutschland
- Praktische Anwendung des Parteienverbots in der Bundesrepublik
- Vergleich des Umgangs mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik und der Bundesrepublik
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Durchsetzung des Parteienverbots
- Das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ und ihre Bedeutung für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit führt in das Thema des Parteienverbots in der wehrhaften Demokratie ein und beleuchtet die historischen Hintergründe, die zur Einführung dieser Regelung im Bonner Grundgesetz führten. Sie stellt die Relevanz des Themas in Bezug auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung heraus.
- Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik: Dieses Kapitel analysiert den Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik, insbesondere die Schwächen des damaligen Systems, die es ermöglichten, dass antidemokratische Kräfte an Einfluss gewannen.
- Rechtliche Grundlagen des Parteienverbots: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Grundlagen des Parteienverbots im Bonner Grundgesetz, insbesondere Artikel 21 Absatz 2, der dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz verleiht, über die Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Schlüsselbegriffen Parteienverbot, wehrhafte Demokratie, freiheitliche demokratische Grundordnung, Bundesverfassungsgericht, Artikel 21 Absatz 2 GG, Sozialistische Reichspartei (SRP), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) sowie dem Vergleich zum Umgang mit extremistischen Parteien in der Weimarer Republik.
- Quote paper
- Julian Voje (Author), 2002, Das Parteienverbot in der wehrhaften Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/9539