In nachfolgender Projektarbeit werden die zwei gängigsten Fahrzeugfinanzierungen – Leasing und Kreditfinanzierung – für eine GmbH untersucht.
Dies ist ein Thema, das durch die große Bandbreite der betroffenen Personen seit Jahren an Bedeutung gewinnt. Das Problem hierbei ist, dass der Erwerb eines Firmenwagens eine kostenintensive Investition ist. Die Anschaffungskosten für betriebliche Investitionen in Gewerbebetrieben befinden sich in einem ständigen Anstieg. Der durchschnittliche Neuwagenlistenpreis erreichte im Jahr 2017 einen Höchstwert von 32.850 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (2016) liegt der Preiszuwachs bei +4,12 Prozent (31.550 Euro) und zum Jahr 1980 +290,14 Prozent (8.420 Euro). Sonderausstattung nicht eingeschlossen. Diese Zahlen beweist eine aktuelle Gemeinschaftsstudie des Center Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen. Künftig werden Unternehmer weiterhin steigende Preise in der Automobilbranche zu sehen bekommen.
Trotz zunehmender Preise steigen die Neuzulassungen. Die Jahresbilanz 2017 weist 3,44 Millionen neu zugelassene Personenkraftwagen. Die Forschungsinstitute KBA, VDA und EurotaxSchwacke prognostizieren für das Jahr 2018 einen weiteren Anstieg von rund 160.000 Neuzulassungen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland insgesamt rund 3,35 Millionen Pkw-Neuzulassungen zu verbuchen. Davon wurden 64,4 Prozent als Firmenwagen zugelassen. Deutlich erkennbar ist, dass Unternehmer trotz der hohen Listenpreise weiterhin auf Neuwagen zugreifen – auch auf Pkws der oberen Klasse. Dies wird hauptsächlich durch das Leasing und die Kreditfinanzierung ermöglicht. Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen haben Kunden in Deutschland im Jahr 2017 Fahrzeuge im Wert von rund 38,86 Milliarden Euro geleast. Das sind acht Milliarden mehr als im Jahr 2016. Der stets steigende Kostendruck bewegt die Firmen vehement, die bestmögliche Finanzierung zu suchen und die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient zu verteilen. So ist es in der derzeitigen Lage umso bedeutsamer zu bestimmen, wie die Verschuldungskapazität eines Unternehmens bestmöglich ausgenutzt werden kann. Die beiden Anschaffungsvarianten haben einige rechtliche und steuerliche Unterschiede, welche dem Unternehmen bei den hohen Listenpreisen schnell einige Tausende Euro kosten können, wenn die ungünstigere Methode gewählt wird. Um solch einen Verlust entgegenzuwirken, ist eine tiefgründige Auseinandersetzung mit dem Thema dieser Arbeit unerlässlich.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Einleitung
1. Definition und theoretische Anwendung
1.1 Kreditfinanzierung
1.1.1 Definition und Grundlagen
1.1.2 Formen des Kredits
1.1.3 Vor- und Nachteile des Kredits
1.2 Leasingfinanzierung
1.2.1 Definition und Grundlagen
1.2.2 Formen des Leasings
1.2.3 Steuerliche Abgrenzung beim Leasing
1.2.4 Vor- und Nachteile der Leasingfinanzierung
2. Vergleich Kreditfinanzierung & Leasing
3. Einführung in das Praxisunternehmen
3.1 Vorwort
3.2 Einstiegsfall
3.3 Berechnung
3.4 Ergebnis
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Kreditarten
Abbildung 2: Leasingarten
Abbildung 3: Nachzahlung bei der Rückgabe des Leasingobjekts
Einleitung
In nachfolgender Projektarbeit werden die zwei gängigsten Fahrzeugfinanzierungen – Leasing und Kreditfinanzierung – für eine GmbH untersucht. Ein Thema, das durch die große Bandbreite der betroffenen Personen seit Jahren an Bedeutung gewinnt. Das Problem hierbei ist, dass der Erwerb eines Firmenwagens eine kostenintensive Investition ist. Die Anschaffungskosten für betriebliche Investitionen in Gewerbebetrieben befinden sich in einem ständigen Anstieg. Der durchschnittliche Neuwagenlistenpreis erreichte im Jahr 2017 einen Höchstwert von 32.850 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (2016) liegt der Preiszuwachs bei +4,12 Prozent (31.550 Euro) und zum Jahr 1980 +290,14 Prozent (8.420 Euro). Sonderausstattung nicht eingeschlossen. Diese Zahlen beweist eine aktuelle Gemeinschaftsstudie des Center Automotive Research (CAR) an der Universität Duisburg-Essen.1 Künftig werden Unternehmer weiterhin steigende Preise in der Automobilbranche zu sehen bekommen.
Trotz zunehmender Preise steigen die Neuzulassungen. Die Jahresbilanz 2017 weist 3,44 Millionen neu zugelassene Personenkraftwagen. Die Forschungsinstitute KBA, VDA und EurotaxSchwacke prognostizieren für das Jahr 2018 einen weiteren Anstieg von rund 160.000 Neuzulassungen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland insgesamt rund 3,35 Millionen Pkw-Neuzulassungen zu verbuchen. Davon wurden 64,4 Prozent als Firmenwagen zugelassen . 2 Deutlich erkennbar ist, dass Unternehmer trotz der hohen Listenpreise weiterhin auf Neuwagen zugreifen – auch auf Pkws der oberen Klasse. Dies wird hauptsächlich durch das Leasing und die Kreditfinanzierung ermöglicht. Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen haben Kunden in Deutschland im Jahr 2017 Fahrzeuge im Wert von rund 38,86 Milliarden Euro geleast. Das sind acht Milliarden mehr als im Jahr 2016.3 Der stets steigende Kostendruck bewegt die Firmen vehement, die bestmögliche Finanzierung zu suchen und die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effizient zu verteilen. So ist es in der derzeitigen Lage umso bedeutsamer zu bestimmen, wie die Verschuldungskapazität eines Unternehmens bestmöglich ausgenutzt werden kann. Die beiden Anschaffungsvarianten haben einige rechtliche und steuerliche Unterschiede, welche dem Unternehmen bei den hohen Listenpreisen schnell einige Tausende Euro kosten können, wenn die ungünstigere Methode gewählt wird.4 Um solch einen Verlust entgegenzuwirken, ist eine tiefgründige Auseinandersetzung mit dem Thema dieser Arbeit unerlässlich. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens ebenfalls eine kleine Rolle.5
Aus diesem Grund soll sich diese Projektarbeit mit den beiden Finanzierungsarten befassen. Dabei soll die folgende Frage beantwortet werden: „Leasing oder Kredit - wann ist welche Finanzierungmethode für eine GmbH günstiger?“. Die Herangehensweise an das Thema fußt auf zweierlei Fundament. Zunächst wird das Hauptaugenmerk auf die Anwendung in der Theorie gelegt und im weiteren Verlauf Bezug auf ein Unternehmen auf praktische Art und Weise genommen. In Teil I dieser Arbeit soll das Leasing und die Kreditfinanzierung vorgestellt und verglichen werden. Wobei auch deren Vor- und Nachteile analysiert werden. Den Erwerb durch Barkauf muss auf Grund seiner untergeordneten Wichtigkeit für Unternehmen außer Acht gelassen werden. Im zweiten Teil der Arbeit soll die theoretische Ausarbeitung auf die Praxis bezogen werden. Dabei wird eine Steuerkanzlei als Beispiel genommen.
Zunächst wird auf die Definition und theoretische Anwendung der Finanzierungsarten eingegangen.
1. Definition und theoretische Anwendung
1.1 Kreditfinanzierung
1.1.1 Definition und Grundlagen
Die Kreditfinanzierung ist ein Teilbereich der Fremd- und der Außenfinanzierung.6 Demgemäß basiert hier die Kapitalbeschaffung einer GmbH auf der Aufnahme von Krediten durch externe Kapitalgeber.7 Der Kreditgeber verpflichtet sich dazu, die erforderlichen Geldmittel befristet bereitzustellen. Im Gegenzug wird der Darlehensnehmer zu einer künftigen Tilgung und zu einer Gegenleistung in Form von Zinsen verpflichtet.8 Die Kreditarten werden anhand ihrer Laufzeit unterteilt:9
- Kurzfristige Kredite: Laufzeit < ein Jahr
- Mittelfristige Kredite: Laufzeit > ein Jahr ≤ vier Jahren
- Langfristige Kredite: Laufzeit > vier Jahren
Fahrzeugkredite gehören mit einer üblichen Laufzeit von 24 bis 48 Monaten zu den mittelfristigen Krediten. Aus diesem Grund werden die kurzfristigen und langfristigen Kredite in dieser Arbeit nicht weiterverfolgt.
1.1.2 Formen des Kredits
Der Kredit lässt sich in verschiedenen Arten wiederfinden. Dabei kann das neuwertige oder gebrauchte Fahrzeug mithilfe des Ratenkredits und des Ballonkredits finanziert werden. Wie in der Abbildung zu erkennen ist, lässt sich der Ratenkredit wiederum in zwei Arten aufteilen. Und zwar in zweckgebundener Autokredit und Kredit zur freien Verfügung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Kreditarten
Quelle: Eigene Darstellung
Ratenkredit:
Der Ratenkredit ist die häufigste Kreditform auf dem Markt und wird vor allem für mittel- bis langfristige Finanzierungen eingesetzt.10 Der Begriff „Ratenkredit“ ist aus rein finanzwirtschaftlicher Sicht eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Annuitätendarlehen.11 Beim Annuitätendarlehen erfolgt die Rückzahlung in der Regel in gleichbleibenden Monatsraten.12 Die Höhe der Raten richtet sich nach der Kreditlaufzeit: je länger die Laufzeit, desto geringer die monatlichen Raten.13
Zweckgebundener Autokredit
Nach § 358 Abs. 3 BGB muss eine GmbH bei dieser Methode den Kredit für den Autokauf verwenden (sog. Verbundenes Geschäft).14 Als Sicherheit verlangen einige Kreditgeber Nachweise (z.B. Kaufverträge oder Rechnungen) über die Nutzung des Darlehens. Zudem werden wie bei allen anderen Kreditvarianten im Kreditvertrag, die Darlehenssumme, die Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten vereinbart. Gegenüber einem Kredit zur freien Verfügung sind bei dieser Variante aufgrund der hohen Sicherheit und Zweckgebundenheit meist bessere Kreditbedingungen verhandelbar.15
Kredit zur freien Verwendung
Kredit zur freien Verwendung bedeutet, dass die geliehene Geldsumme an keinen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Kreditgeber benötigt keine Nachweise oder Auskünfte über die Nutzung des Darlehens. Auch werden keine materiellen Sicherheiten hinterlegt. Aus diesem Grund verläuft diese Variante schneller und unbürokratischer. Auf der anderen Seite sind aufgrund des hohen Risikos für den Kreditgeber die Konditionen deutlich schlechter als solche, die an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind.16
Schlussratenkredit
Beim Fahrzeugkauf wird der Schlussratenkredit, auch Ballonkredit genannt, von Banken und Autohändlern als spezielle Finanzierungsart angeboten. Im Vergleich zum klassischen Ratenkredit sind die monatlich zu zahlenden Raten meist niedriger. Jedoch wird eine höhere Schlussrate fällig, die wegen der Höhe Ballonrate heißt.17 Wenn die GmbH den Ballon mit einem sog. Schlussratenkredit abzahlen muss, entwickelt sich diese Finanzierungart als ungünstige Variante für die Gesellschaft. Das ist hauptsächlich dann der Fall, wenn für den Schlussratenkredit schlechtere Konditionen vereinbart werden als für den ursprünglichen Kredit.18 Ein möglicher Grund dafür wäre z.B. eine zwischenzeitliche Verschlechterung der Bonität der GmbH.19 Des Weiteren darf nicht vernachlässigt werden, dass der Ballon von Anfang an verzinst werden muss. Daher sind die Gesamtkosten bei dieser Variante höher als bei einem klassischen Ratenkredit.20
Die Variante Schlussratenkredit wird aufgrund seiner Komplexität hier nicht mehr weiterverfolgt.
1.1.3 Vor- und Nachteile des Kredits
Vorteile:
Der Kredit ist für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung– neben dem Eigenkapital – ein wichtiges Instrument, um monetäre Engpässe zu überbrücken. Sie verhelfen zu schnelle Geldbeschaffungen und dadurch erhöhte Liquidität.21 Dies ermöglicht eine sofortige Finanzierung größere Kauf- oder Investitionswünsche, bevor das dafür notwendige Geld erwirtschaftet wurde. Daraus folgt wiederum, dass Lieferantenrabatte und Nachlässe in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus haben Kredite den steuerlichen Vorteil, dass die für die Fremdkapitalbereitstellung gezahlten Zinsen und die AfA den steuerlichen Gewinn des Unternehmens kürzen, da sie abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.22
Nachteile
Fremdfinanzierungen sind allerdings auch mit einigen Nachteilen verbunden: Eine GmbH soll die Höhe der Außenfinanzierung möglichst genau kalkulieren. Unternehmern soll bewusst sein, wie viel Geld für welche Investition benötigt werden. Nicht empfehlenswert ist eine Fremdfinanzierung ohne Motiv bzw. nur um eine erhöhte Liquidität zu erreichen. Denn Gewerbetreibende müssen sich an die regelmäßige Zahlung der Raten halten. Mit zunehmender Fremdkapitalfinanzierung nimmt das Unternehmensrisiko zu, da die Gefahr einer Überschuldung steigt und in negativen Wirtschaftsjahren ggf. Zinsen und Tilgungen nicht mehr gedeckt werden können.23 Hinzu kommt, dass durch die langen Kreditlaufzeiten eine Bindung an den Finanzpartner nicht zu verhindern ist.24
1.2 Leasingfinanzierung
1.2.1 Definition und Grundlagen
Beim Leasing – zu Deutsch: Vermietung – ist festzustellen, dass weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur eine allgemeine Definition des Begriffs „Leasing“ existiert. Dies hat den Grund das Leasingverträge einen neuartigen Vertragstypus repräsentieren und daher als Kontrakte sui generis (eigener Art) klassifiziert werden, d. h., dass eine ausdrückliche Regelung durch Gesetze nicht stattfindet.25 Leasing ist aus zivilrechtlicher Sicht ein atypischer Mietvertrag oder ein Nutzungsüberlassungsvertrag.26 Der Leasinggeber überlässt als rechtlicher Eigentümer dem Leasingnehmer die Nutzung des Leasingobjektes. Dafür darf der Leasingnehmer es gegen Zahlung der fest vereinbarten Leasingrate nutzen. Weil zu keiner Zeit ein rechtliches Eigentum des Leasingnehmers über dem geleasten Auto besteht, ist die Rückgabe des Geschäftswagens zum Vertragsende obligatorisch. Nicht selten besteht die Alternative, das Leasinggut weiterhin zu leasen oder abzüglich der zuvor geleisteten Mieten zu erwerben.27
1.2.2 Formen des Leasings
Im Sprachgebrauch werden diverse Begriffe für die verschiedenen Typen des Leasings verwendet. Im Folgenden werden die wichtigsten für das Fahrzeugleasing erläutert. Die Leasingarten lassen sich in differenzieren.28
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Leasingarten
Quelle: In Anlehnung an: Brauchle, U.R. (2011), S.146.
Finanzierungsleasing mit Vollamortisation
In diesem Fall müssen die Leasingraten die Gesamtinvestitionskosten einschließlich die Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie die Gewinnspanne des Leasinggebers abdecken. Im Vergleich zu den anderen Varianten sind bei der Vollamortisation höhere Raten zu zahlen. Während der Vertragslaufzeit ist der Vertrag bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung beider Seiten unkündbar. Nach der Grundmietzeit besteht für eine GmbH die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu erwerben oder den Vertrag zu verlängern.29
Finanzierungsleasing mit Teilamortisation (Restwert-Leasing)
Leasing mit Teilamortisation kommt in der Praxis am häufigsten vor. Die Erwerbskosten des Leasingobjektes und dessen Finanzierungskosten werden nur teilweise gedeckt.30 Demzufolge sind die Leasingraten bei identischer Laufzeit kleiner als bei der Vollamortisation. Im Gegensatz zur Vollamortisation können Verträge mit Teilamortisation kündbar sein. Der Leasingnehmer kann frühestens nach Ablauf einer Grundleasingzeit von 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zu vorher festgelegten Zeitpunkten kündigen. Dabei können mögliche Zahlungen für den Leasingnehmer entstehen.31 Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird der Restbuchwert des Objektes oder die zu erwartende Kilometerlaufleistung im Vertrag festgehalten.32 Zur Sicherstellung der vollen Schuldenabtragung zum Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Optionen zur Verfügung. Die üblichsten sind die Verlängerungsoption, Kaufoption des Leasingnehmers und das Andienungsrecht des Leasinggebers.33
Operating-Leasing
Operating-Leasing entspricht im Gegensatz zu den anderen Erscheinungsformen dem zivilrechtlichen Mietvertrag. Folglich werden darauf die Vorschriften über den Mietvertrag angewendet. Hier wird dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nur kurz überlassen. Durch kurzfristige Kündigungsrechte bleibt der Unternehmer während der Vertragslaufzeit flexibel. Die spätere Verwertung des Objektes ist Sache der Leasinggesellschaft. Auch Mängelansprüche an den Leasinggeber sind somit möglich, da keine Abtretung der Ansprüche wie beim Finanzierungsleasing stattgefunden hat. Unternehmer haben bei Operating-Leasingverträge geringe Risiken und Kosten zu tragen, vor allem bei kurzer Nutzung.34
1.2.3 Steuerliche Abgrenzung beim Leasing
Beim Leasing kommen je nach Einzelfall steuerliche bzw. bilanzielle Vorteile zum Tragen. Dabei ist die Zurechnung des Leasinggenstandes von entscheidender Bedeutung. Bei Vertragsabschluss darf keine Eigentumsübertragung an der Gesellschaft (Leasingnehmer) feststehen, da es ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag klassifiziert wird. Bei einem Mietkaufvertrag wird das Leasingobjekt dem Mietkäufer wirtschaftlich zugerechnet.35 Demzufolge müssen das Objekt sowie die Pflichten aus dem Kontrakt in die Bilanz der GmbH eingegliedert werden. Der Zinsanteil der Mitkaufraten und die AfA des Objektes bilden dann die monatlichen abziehbaren Kosten.36 Der Unterschied beim Leasing ist, dass die mietvertraglich geschuldeten Wartungsleistungen, Reparaturen oder Versicherungen in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.37
Steuerliche und / oder bilanzielle Vorzüge haben Gewerbetreibende nur, wenn das Objekt in den Bilanzen des Leasinggebers auftaucht. In diesem Fall entsprechen die Leasingraten in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten und der Vermögensgegenstand muss nicht als Anlagevermögen ausgewiesen werden.38 Im nächsten Abschnitt findet eine Betrachtung einiger möglicher Vor- und Nachteile von Leasing statt.
[...]
1 Vgl. Viehmann, S. (2017).
2 Vgl. Kraftfahrt-Bundesamt (2017); KBA, & VDA, & Eurotax Schwacke (2017).
3 Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (2017).
4 Vgl. Rieger, M. (2003), S. 139 f.
5 Vgl. Vogel, H. (2003), S. 142.; Müller, J. (2011), S. 177.
6 Vgl. Wirtz, B.W. (2008), S.147 f.
7 Vgl. Becker, H.P. (2009), S. 117.
8 Vgl. Albers, W. / Zottmann, A. (1982), S. 34.
9 Vgl. Haunerdinger, M. / Probst, H-J. (2006), S. 40.
10 Vgl. Frodl, A. (2013), S. 54.
11 Vgl. Daume, P. (2015), S. 158.
12 Vgl. Bosch, M. (2016), S. 230.
13 Vgl. Aubeck, H.J. (2006), S. 127.
14 Vgl. § 358 Abs. 3 BGB.
15 Vgl. Check24 (2018); Stadtsparkasse München (2018).
16 Vgl. Stadtsparkasse München (2018).
17 Vgl. Grajewski, J. (2009), S. 54 f.
18 Vgl. ebenda, S. 53 f.
19 Vgl. Kaiser, S. (2014), S. 47.
20 Vgl. Kettl-Römer, B. / Natusch, C. (2016), S. 190 ff.
21 Vgl. Mohr, M. (2015), S. 322 ff.
22 Vgl. Nitsch, R. (2013), S. 23; Süchting, J. (2013), S.140.
23 Vgl. Moser, K. (2015), S. 201.
24 Vgl. Mohr, M. (2015), S. 324.
25 Vgl. Sabel, E. (2006), S. 239.
26 Vgl. Ahr, C. / Schwenk, J. / Matros, K. (2011), S.259.
27 Vgl. Heiß, M. (2013), S. 61 ff.
28 Vgl. Brauchle, U.R. (2011), S.146.
29 Vgl. Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (2018).
30 Vgl. Kerler, S. /Herzog, B.O. (2003), S. 51.
31 Vgl. Von Westphalen, F. (2007), S. 4.
32 Vgl. Kerler, S. /Herzog, B.O. (2003), S. 51.
33 Vgl. Von Westphalen, F. (2007), S. 5 f und 39.
34 Vgl. Gabele E. /Kroll, M. (2013), S.4.
35 Vgl. §39 AO.
36 Vgl. Süchting, J. (2013), S.140.
37 Vgl. Bender, H-J. (2013), S. 87 ff.
38 Vgl. Kratzer, J. /Kreuzmeier, B. (2013), S. 108 f.