Im Folgenden werde ich erst auf Inklusion und Exklusion eingehen und erläutern, was darunter zu verstehen ist. Anschließend werde ich erklären, welche Vorteile eine Staatsbürgerschaft hat und was es heißt staatenlos zu sein. Wie wird man staatenlos und wie wirkt sich das auf das Leben der Betroffenen aus? Hierbei werde ich kurz die Menschenrechte anschneiden. Am Ende werde ich versuchen Staatenlose und deren Rechte auf Inklusion und Exklusion zu beziehen. Ist es machbar, Menschen zu inkludie-ren, die einen völlig anderen Hintergrund haben und einer anderen Kultur entstammen, als das Land, in welches sie flüchteten? Und ab wann sind die Staaten willig jemanden zu inkludieren?
Inwiefern man in eine Gemeinschaft ein- oder ausgeschlossen wird, soll der Ansatz der Inklusion und Exklusion erörtern. Ab wann ist man „Mitglied“ eines Systems? Hat man ein Recht auf „Teilhabe“ an einem politischen System? All dies soll im Folgenden geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Inklusion und Exklusion
2.1. Was ist Inklusion, was ist Exklusion?
2.2. Globalität und Inklusion
2.3 Politische Inklusion
3.1. Staatsbürgerschaft
3.2. Staatenlosigkeit
3.3. Der Staatenlose
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Jedes Jahr verlassen tausende von Menschen ihre Heimat, um in einem anderen Land Asyl zu finden. Sie flüchten unter ganz verschiedenen Umständen. Es kann hierbei um die Hoffnung auf ein besseres Leben gehen, aber auch andere Hintergründe haben, wie z.B. politische Verfolgung. Heutzutage gibt es viele Bürgerkriege, welche Unmengen von Opfern fordern. Damit meine ich jedoch nicht nur die Verletzten und Getöteten, sondern auch die Vertriebenen. Doch was wird aus den Menschen, die ihr gewohntes Umfeld gegen ein neues, sicheres tauschen wollen? Was ist, wenn diese Menschen ihre Staatsbürgerschaft aberkannt bzw. entzogen bekommen haben? Auf welche Rechte können sie noch zurückgreifen? Die Vertriebenen haben meist gefährliche Reisen vor sich, welche auch mit dem Tod enden können. Oft wird unter allen Umständen versucht zu fliehen, auch mit gefälschten Pässen. Diese Flüchtlinge finden sich meist in Auffanglagern wieder, welche ihre Identität hinterfragen und die Gründe ihrer Flucht überprüfen. Meist ist das für sie eine sehr langwierige Prozedur und sie stecken erneut in ihrer Lage fest.
Im Folgenden werde ich erst auf Inklusion und Exklusion eingehen und erläutern, was darunter zu verstehen ist. Anschließend werde ich erklären, welche Vorteile eine Staatsbürgerschaft hat und was es heißt staatenlos zu sein. Wie wird man staatenlos und wie wirkt sich das auf das Leben der Betroffenen aus? Hierbei werde ich kurz die Menschenrechte anschneiden. Am Ende werde ich versuchen Staatenlose und deren Rechte auf Inklusion und Exklusion zu beziehen. Ist es machbar, Menschen zu inkludieren, die einen völlig anderen Hintergrund haben und einer anderen Kultur entstammen, als das Land, in welches sie flüchteten? Und ab wann sind die Staaten willig jemanden zu inkludieren?
Inwiefern man in eine Gemeinschaft ein- oder ausgeschlossen wird, soll der Ansatz der Inklusion und Exklusion erörtern. Ab wann ist man „Mitglied“ eines Systems? Hat man ein Recht auf „Teilhabe“ an einem politischen System? All dies soll im Folgenden geklärt werden.
2. Inklusion und Exklusion
Zu Beginn werde ich erläutern, was man unter Inklusion und Exklusion versteht. Anschließend werde ich mich damit auseinandersetzen, ob Globalität eine positive Auswirkung auf Inklusion hat bzw. ob Globalität bei der Inklusion eine Rolle spielen kann. Folgend darauf wird hinterfragt, unter welchen Umständen man in ein politisches System inkludiert wird. Zudem werde ich auf die politische Inklusion eingehen, welche für den danach folgenden Teil dieser Arbeit eine besondere Rolle spielt.
2.1. Was ist Inklusion, was ist Exklusion?
Um Inklusion und Exklusion genauer beschreiben zu können beruft sich die Soziologie auf einige paradigmatische Figuren der Sozialtheorie (vgl. Stichweh 2009: 29). Nach Luhmann kann man Menschen verschiedenen Funktionssystemen so zuordnen, dass sie alle durch ihre jeweilige Funktion im System inkludiert werden. Dies soll geprüft werden.
Eine paradigmatische Figur der Sozialtheorie ist die Mitgliedschaft. Leben wir also in einem sozialen System, so sind wir Mitglieder dieses Systems (vgl. Stichweh 2009: 29). Inklusion bezeichnet also die Mitgliedschaft eines Individuums in ein soziales System. Weiterhin bedeutet Inklusion auch alle Anstrengungen der Integration anderer in dieses System (vgl. Stichweh 2009: 29). Natürlich gibt es viele Arten von Mitgliedschaft. Politisch betrachtet ist die Mitgliedschaft in unserem Staat bedingt durch Staatsangehörigkeit, worauf später genauer eingegangen wird.
Im Gegensatz dazu steht die Exklusion, welche das Versagen der Integration beschreibt oder genauer: der Ausschluss aus einem bestimmten System. Inklusion und Exklusion gehen demnach immer miteinander einher. Nehmen Personen des Systems also einen bestimmten Platz in der Gesellschaft ein, so wird dies entweder thematisiert oder es wird unterlassen. Hierbei wird also eine Unterscheidung vorgenommen (vgl. Stichweh 2009: 29). Die Unterscheidung erfolgt von den bereits inkludierten Personen. Wird der eingenommene Platz allerdings zum Thema gemacht, so wird diese Rolle dementsprechend hinterfragt. Die Gruppe oder Gesellschaft sieht die Einnahme des Platzes somit nicht als selbstverständlich an. Der Hinterfragung folgt eine Entscheidung über die In- oder Exklusion der Person in die Gruppe.
Inklusion von Personen des Sozialsystems erfolgt meist kommunikativ. „Für Inklusion genügt es, dass für die Beteiligten erschließbar ist, dass der einzelne Teilnehmer zu jenen gehört, an die die Äußerungen adressiert werden.“ (Stichweh 2009: 31). Von entscheidender Bedeutung für die Inklusion ist also meistens der Adressat, der vom Sprecher eingeschlossen wird. Es ist jedoch nicht notwendig jeden einzelnen Zuhörer persönlich anzusprechen.
Mit der Exklusion verhält es sich jedoch anders (vgl. Stichweh 2009: 31). Exklusionen erfolgen weniger offensichtlich in unserer Gesellschaft. Nur selten kommt vor, dass ein Sprecher dem Adressaten bewusst kommunikativ vermittelt, dass er von der jeweiligen Situation ausgeschlossen ist oder wird. Meist ist für die Betroffenen nicht deutlich klar, dass sie nicht integriert werden. Daher herrscht über Exklusion bei den Betroffenen vorerst Ungewissheit (vgl. Stichweh 2009: 31). Meist entsteht vorerst der Eindruck, man sei nicht angesprochen. Häufen sich ausschlussähnliche Momente wie diese, entwickelt sich das Gefühl, man werde nicht mit einbezogen. Die betroffene Person kann die Exklusion nun hinnehmen ohne diese zu hinterfragen oder aber sie wagt einen letzten Schritt, um Gewissheit zu bekommen. Man unternimmt noch einen letzten Versuch und probiert es beispielsweise mit Selbstinklusion. Das kann z.B. über eine an sich genommene Sprecherrolle passieren. Scheitert man dabei jedoch, so hat man diesen negativen Ausgang selbst hervorgebracht, um Gewissheit über die eigene Exklusion aus der Gruppe oder Situation zu erlangen (vgl. Stichweh 2009: 31).
Inklusion und Exklusion erfolgt am deutlichsten in Funktionssystemen. Diese, welche besondere Ansprüche erfordern, wie z.B. bestimmte Professuren zeichnen deutlich ab, wer inkludiert ist und über das nötige Fachwissen verfügt. Man spricht hier von sogenannten Leistungs- und Publikumsrollen (vgl. Stichweh 2009: 33). Die Leistungsrolle übernehmen also die Menschen, welche über das nötige Fachwissen verfügen. Ihre Stellung im Funktionssystem ist besonders wichtig für das System und sie sind durch diese Stellung nahezu automatisch inkludiert. Von ihrer Stellung können zudem weitere Funktionssysteme profitieren, was ich nachfolgend noch einmal anschneiden werde. Die Publikumsrolle übernehmen die Menschen im System, welche nicht über das nötige Fachwissen einer wichtigen Professur verfügen, aber dennoch wichtig für die Unterstützung der Leistungsrollenträger sind.
Die angesprochenen Professuren liegen in den für das Funktionssystem wichtigsten Stellungen. Beispiele hierfür sind die leitende Politik des jeweiligen Funktionssystems, aber auch das Wissens- und Religionssystem. Für jedes System sind verschiedene Professuren besonders entscheidend. Diese müssen nicht in jedem System gleich sein, doch meist sind auch diese miteinander Verflochten. Durch Globalisierung sind die hochgestellten Professuren verschiedener Funktionssysteme heutzutage miteinander verknüpft.
Um auf Luhmann zurückzukommen hat die Definition von In- und Exklusion gezeigt, dass heutzutage nicht jeder mehr über einen besonders wichtigen Platz im Funktionssystem auskommt. Dementsprechend kommt es nicht einer Inklusion jedes Einzelnen in das System.
2.2. Globalität und Inklusion
Kommunikation erfolgt eindeutig weltweit. Ob es nun zur Weitergabe besonderen Wissens dient oder dem Handel, es erfolgt über staatliche Grenzen hinweg. Global dehnen sich Funktionssysteme aus, denn sie lassen sich nicht einschränken (vgl. Stichweh 2009: 35). Funktionssysteme stützen sich aufeinander und nur durch Austausch miteinander können sie sich optimal vernetzen. Globalisierung und Inklusion stehen also in enger Verbindung zueinander. Gibt es z.B. etwas, das sich im Funktionssystem bewährt hat, so gibt es keinen Grund dies nicht mit den anderen Funktionssystemen zu teilen. Wie vorhergehend bereits angesprochen tauschen sich besonders wichtige Professuren der jeweiligen Funktionssysteme untereinander aus, um gemeinsam mehr Fortschritte für das System erzielen zu können. Solange das Funktionssystem nicht nur alleinigen Profit von etwas haben möchte, wird es diesen mit den anderen Funktionssystemen teilen.
Allerdings ist es denkbar schwierig eine Inklusion aller Menschen zu bewirken. Dementsprechend liegt das genaue Gegenteil vor: immense Exklusion. Im globalen Gesellschaftssystem ist eine Vollinklusion also nicht realisierbar (vgl. Stichweh 2009: 35). Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass in jedem Funktionssystem andere Normen, Werte und Gesetze herrschen, welche Inklusion und Exklusion in ihrer eigenen Art und Weise definieren. Jedoch streben die Systeme grundsätzlich Inklusion an und versuchen Exklusion zu unterbinden (vgl. Stichweh 2009: 36). Inklusion aller ist nicht realisierbar allein durch die große Anzahl an Menschen dieser Welt. Man erreicht zu wenige, um alle inkludieren zu können. Dennoch spielt die Globalisierung bei der Vorstellung der Umsetzung von Inklusion eine wichtige Rolle. Es lassen sich Fortschritte beobachten, die Welt versucht gemeinsam für Lösungen zu sorgen. Dennoch herrscht in den Funktionssystemen weiterhin eine Ungleichverteilung von Ressourcen, was die Inklusion erschwert.
2.3 Politische Inklusion
Um später ein angemessenes Fazit ziehen zu können, möchte ich an dieser Stelle noch einmal insbesondere auf die politische Inklusion eingehen. Politische Inklusion erfolgt lediglich über Staatsangehörigkeit, denn nur durch diese besitzt man die Rechte des geltenden politischen Systems. Politische Inklusion bezeichnet die Mitgliedschaft in einem Staat – sprich: die Staatsbürgerschaft (vgl. Stichweh 2009: 29). Grade als Flüchtling ohne geltende Papiere ergibt sich hieraus ein Problem.
Rückblickend auf die Vergangenheit existierten in vielen Staaten ständisch-hierarchische Systeme, durch welche bestimmt wurde, wer in die Politik involviert war und wer wiederum nicht. Minderheiten wurden völlig exkludiert, eine starke Marginalisierung herrschte vor (vgl. Stichweh 2005: 19).
Erst ab Mitte des 17ten Jahrhunderts entwickelten sich allmählich neue Staatsvorstellungen. Nach und nach kam es also zur Inklusion aller Bürger in das System. Man entschied sich zunehmend für eine glückliche Gesellschaft und immer mehr gegen die Abstufung in „Untertanen“. Das Miteinander rückte allmählich in den Vordergrund. Als gutes Beispiel kann hierfür die Französische Revolution gesehen werden (vgl. Stichweh 2005: 19). Früher wurden die Menschen lediglich kategorisiert und somit konnten sich die Menschen, je nach Kategorisierung, nicht auf gewissen Privilegien und Rechte berufen. Mit der Zeit entwickelten sich aus Untertanen gleichberechtigte Staatsbürger und der moderne Nationalstaat machte das Volk zum Staatsvolk (vgl. Bremer 2012: 18).
Weiterhin wirkte man Armut mit Sozialversicherungen entgegen, um Exklusion zu unterbinden. Der deutlichste Umschwung von politischer Exklusion zu zunehmender Inklusion stellt also die Französische Revolution dar. Eine Auflösung der Ständegesellschaft hatte mit der Zeit die zunehmende Integration der Bürger zufolge.
Wie oben bereits angesprochen spielt natürlich auch die Globalisierung eine Rolle. Durch ihre Zunahme geht die Politik heutzutage über Staatsgrenzen hinaus und muss sich mit allgemeinen Problemen der Welt befassen, nicht nur mit diesen, welche im Staatsgebiet vorherrschen. Es gibt unzählige Botschaften, welche sich um Staatsbürger außerhalb des eigenen Staatsgebietes kümmern. So lässt sich sagen, dass die Funktionssysteme heute auf eine zunehmende Inklusion ihrer Staatsbürger drängen, sie sind stets um die eigenen Bürger besorgt und lassen über die Staatsgrenzen hinaus nichts unversucht, um sie auch weitreichend zu inkludieren.
Allerdings wird nicht jeder Mensch in die politischen Systeme mit einbezogen. Es leben auch Menschen in den Staatsgebieten, für die sich niemand verantwortlich fühlt. Diese verfügen über keine Staatsangehörigkeit. Darauf werde ich nachfolgend eingehen.
3.1. Staatsbürgerschaft
Zuerst einmal sollte man sich mit dem Begriff „Staat“ vertraut machen. Der Staat ist eine gemeinschaftliche Zusammenschließung, welche „das Wohl der Gemeinschaft“ (Bremer 2012: 29) garantiert. Der Staat in Verbindung mit Nation, also der Nationalstaat, soll die „politische und kulturelle Zusammengehörigkeit signalisieren“ (Bremer 2012: 18). Die Historie und andere Merkmale sollen die Identität und das Sicherheitsgefühl ihrer Bürger beeinflussen (vgl. Bremer 2012: 18). Für ein Zugehörigkeitsgefühl seiner Staatsbürger ist deren nationale Identität wichtig. Erst diese nationalstaatliche Identität führt zu einer Staatsbürgerschaft (vgl. Bremer 2012: 19).
Staatsangehörigkeit bedeutet die Zugehörigkeit zu einem Staat. Mit dem Erhalt einer Staatsbürgerschaft sind gewisse Rechte verknüpft, welche im individuellen Staat festgelegt wurden. Mit der Staatsangehörigkeit ist zudem die Inklusion des Staatsbürgers, welcher legal auf Staatsterritorium lebt, gewährleistet. Er erlangt automatisch die Möglichkeit auf Teilhabe an staatlichen Ressourcen. Inklusion des Einen bedeutet aber demnach auch gleichzeitige Exklusion anderer. Zudem stellt man sich die Frage, was die Integration durch die Staatsbürgerschaft bedeutet. In was genau wird man integriert?
Unsere Gesellschaft besteht aus einem „Geflecht sozialer Partizipationen, das Menschen nicht umfassend inkludiert, sondern in eine Vielzahl sozialer Positionen einrückt“ (Holz 2000: 12). Staatsbürger werden also durch ihre politische Zugehörigkeit positioniert. Mit der Staatsbürgerschaft erhält man den Zugang zum Arbeitsmarkt. Man kann aber auch arbeitslos sein, es hängt vom politischen System des jeweiligen Staates ab inwiefern man als Arbeitsloser aufgefangen wird. Die Bürger können ihren religiösen Bekenntnissen nachgehen. In all dies und vieles mehr wird man durch seine Staatsbürgerschaft integriert.
An citizenship ist stark auf Integration der Bürger ausgelegt. Citizenship ist auch ein Konzept von zunehmender sozialer Integration. Die daran geknüpften Rechte sollen zu Integration von Migranten, Minderheiten und anderen Mitbürgern dienen. Denn vor dem Recht ist jeder Staatsbürger gleich gestellt.
Die Staatsbürgerschaft bedeutet theoretisch Freiheit und Gleichheit. Sie ist die Zugehörigkeit zur Historie, Kultur, Gemeinschaft und Territorium des Staates. Durch Benennung ihrer Nation und die Abgrenzung (Territorialisierung) zu anderen Staaten erfolgt bei den Staatsbürgern ein Bewusstsein über das eigene Zugehörigkeitsgefühl. Auch die Sprache stellt meist eine Abgrenzung zu anderen Staaten dar. Die eigene Identität ist an all diese Dinge geknüpft, welche wiederum von unserer Staatsangehörigkeit kommen. So beeinflusst die Staatsangehörigkeit stark unsere Identität und damit das eigene Selbstbild.
3.2. Staatenlosigkeit
Artikel 15 der allgemeinen Menschenrechte besagt, dass jeder ein Recht auf Staatsangehörigkeit hat. Weiterhin darf niemandem die Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen werden, noch das Recht auf Wechsel der Staatsangehörigkeit untersagt werden. Wenn sich demnach rein rechtlich gesehen alle an die allgemeinen Menschenrechte halten würden, so würde etwas wie Staatenlosigkeit nicht existieren. Da dies aber der Fall ist, möchte ich im Folgenden näher auf dieses Thema eingehen.
Mit diesem Artikel der Menschenrechte stehen oft die Gesetze der jeweiligen Nation im Konflikt. So ist der häufigste Grund des Verlustes der eigenen Staatsangehörigkeit meist das nationale Gesetz des eigenen Staates selbst. Wie z.B. das jeder Staat das Recht auf die Bestimmung hat, wer seine Bürger sind (vgl. Jean Walker 1981: 106). Der Staat kann also jeden „entstaatlichen“. Die Entstaatlichung ist der Ausschluss aus dem Staat und zieht dementsprechend die Staatenlosigkeit mit sich.
Dies kann internationale Spannungen mit sich bringen. Ausgewählte Gruppen von Bürgern können aus dem Interesse des Staates heraus entstaatlicht werden, auch wenn diese keine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Handlung ist als eine Art Abschiebung bzw. Beseitigung der Bürger zu erkennen (vgl. Walker 1981: 108). Schauen wir in die Geschichte zurück, so erhielt die nationale Souveränität eine starke Einschränkung mit der vollen Respektierung von Minderheiten (vgl. Ahrendt 2012: 571), „[…] was nicht ohne Folgen auf die Anerkennung nationaler Souveränität […] der etablierten Mächte hätte bleiben können.“ (Ahrendt 2012: 571). Somit müsste eine Minderheit wie die der Staatenlosen nach der Respektierung irgendwann weitere Folgen mit sich ziehen, wie z.B. die Änderung ihres Status. Der Status der Minderheit soll demnach nicht für ewig gelten, es muss eine Lösung in Betracht gezogen werden. Doch niemand scheint sich dieser Lösung anzunehmen.
[...]