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Hausarbeit, 2020
18 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Afrika als Partner- und Chancenkontinent Europas
3. Migrationspartnerschaften
3.1 EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika
3.2 Einsatz des EUTF in den Partnerschaftsländern
3.3 Kritik
4. Marshall-Plan mit Afrika
4.1 Compact-with-Africa-Initiative
4.2 Kritik
5 Fazit
6. Literaturverzeichnis
Die Migration von Flüchtlingen und Migrant*innen aus afrikanischen Ländern wird vor allem in der Öffentlichkeit „als besonders massiv, stark steigend und ausschließlich negativ wahrgenommen“ (Prediger und ZANKER 2016, S. 2). Durch die Flüchtlingskrise im Jahr 2015 wurde dies besonders deutlich und auch die Europäische Union verfolgt seither verstärkt Maßnahmen, um die Migration und Flucht aus den afrikanischen Herkunfts- und Transitländern sowie deren Ursachen zu bekämpfen. Dies erfolgte zu Beginn jedoch primär durch „eine Strategie der Eindämmung und Auslagerung“ (ebd.), sodass zunächst eine Versicherheitlichung an den Grenzen Europas stattfand und viel weniger Bemühungen gezeigt wurden, die Ursachen vor Ort zu suchen und zu bekämpfen. Doch um den Migrationsdruck innerhalb der afrikanischen Bevölkerung zu mindern und dem Bevölkerungswachstum Afrikas stand zu halten, sollten nachhaltige Maßnahmen zur Migrations- und Fluchtursachenbekämpfung entwickelt und durch die Europäische Union umgehend umgesetzt werden.
In der vorliegenden Hausarbeit sollen somit die Migrationspartnerschaften, die die Europäische Union mit den afrikanischen partnerländern eingerichtet hat sowie die damit einhergehenden Fonds seit November 2015 wie beispielsweise der EU-Nothilfe-Treuhandfonds untersucht werden. Außerdem wird ein neuer initiiertes projekt, der Marshall-plan mit Afrika und der damit einhergehenden Compact-with- Africa-Intitiative, betrachtet und in seiner Wirkung zur nachhaltigen Migrations- und Fluchursachenbekämpfung diskutiert. Es soll in erster Linie untersucht werden, inwiefern Migrationspartnerschaften und insbesondere der Marshall-plan mit Afrika der G20 dazu beitragen, die Migrations- und Fluchtursachen nachhaltig zu bekämpfen.
Zu Beginn wird der Kontinent Afrika vorgestellt, um einen Überblick über die Situation der Länder, ihrer Bevölkerung sowie der vorhandenen Ressourcen zu schaffen. Die Motivation der Europäischen Union zur Kooperation mit den afrikanischen Ländern und Investitionen in diese soll hierdurch besonders deutlich werden und einen Blick auf die möglichen nutzbaren Chancen eröffnen.
Daraufhin werden primär die Migrationspartnerschaften der G20 und somit auch der Europäischen Union mit den afrikanischen partnerländern untersucht. Zu Beginn folgt ein Überblick über die Migrationspartnerschaften, die im Sinne des Migration Partnership Framework seit 2016 entstanden sind, sowie über das System im Allgemeinen. Im Anschluss wird der EU-Nothilfe-Treuhandfonds aus dem Jahr 2015 betrachtet. In diesem Kapitel sollen die Gründe, Ziele und eingesetzten Mittel durch die Europäische Union für diesen Fonds dargestellt werden. Dieser soll anschließend in seiner Wirksamkeit sowie in seiner Umsetzung diskutiert werden. Weiterhin spielt der External Investment Plan, aus dem der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung entstanden ist, eine Rolle. Dieser soll kurz in seiner Relevanz für die Privatinvestitionen, die auch in dem Marshall-Plan mit Afrika eine Rolle spielen, dargestellt werden.
Als Beispiel für die neueren Migrationspartnerschaften und die damit einhergehenden Reformpartnerschaffen wird anschließend der Marshall-Plan mit Afrika betrachtet. Zu Beginn werden dessen Ziele, Schwerpunkte und Akteure sowie der Kern des Plans aufgeführt. Darauf folgt die Kritik des Plans und 2 die Auseinandersetzung mit dieser. Abschließend sollen im Fazit die dargestellten Ergebnisse zusammengefasst sowie die Leitfrage der Hausarbeit beantwortet werden, indem diese im Gesamtkontext der bisher eingerichteten Förderungsinstrumente und Migrationspartnerschaften mit den afrikanischen betrachtet wird. Es soll vor allem erkennbar werden, inwiefern die verschiedenen Konzepte umgesetzt wurden und inwieweit diese sich hinsichtlich einer nachhaltigen Migrations- und Fluchtursachenbekämpfung, verändert haben.
Afrika gewinnt als Partnerkontinent Europas zunehmend an Bedeutung, weshalb auch der Fokus auf dessen Länder durch die G20 und somit auch durch die Europäische Union stetig zunimmt. Dies geschieht vor allem durch die angestrebte Nutzbarmachung der vorhandenen Potenziale des afrikanischen Kontinents. Afrika sei aber auch politisch wieder ein wichtiges Thema geworden, indem die vorfindbaren Strukturen „nuancierter und realistischer“ (SCHUKNECHT et al. 2017, S. 21) geworden sind. Afrika entwickelt sich zunehmend zu einem Chancenkontinent für viele Industrieländer, bringt aber ebenso Herausforderungen mit sich.
Aufgrund der jungen Bevölkerung Afrikas und der steigenden Bevölkerungszahlen wird der Kontinent vor allem in Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das Durchschnittsalter der afrikanischen Bevölkerung liegt bei 18 Jahren und die „Jugendarbeitslosigkeit liegt in einigen Ländern bei bis zu 50%“ (MÜLLER et al. 2017, S. 3). Da sich die Bevölkerung des afrikanischen Kontinents bis zum Jahr 2050 nahezu verdoppeln und somit allein die Zahl der arbeitsfähigen Menschen in Subsahara-Afrika 1,25 Mrd. Menschen betragen werde, ist eine Konzentration auf die entwicklungspolitische Unterstützung, beispielsweise durch die Europäische Union, unabdingbar (ebd. und Kappel et al. 2017, S. 6). Vor allem in der Subsahara-Region Afrikas sind die Verhältnisse in allen Bereichen noch sehr prekär. Somit besitzen 70 Prozent der Bevölkerung Afrikas „keinen Zugang zu Elektrizität [und] Straßenverbindungen über Land, über die Grenzen und innerhalb der Städte sind extrem unterentwickelt“ (KAPPEL 2017, S. 6). Dies trägt dazu bei, dass das die Wirtschaftsproduktivität um nahezu 40 Prozent reduziert werde (Kappel et al. 2017, S. 6).
Der Kontinent Afrika verfügt aber dennoch über große landwirtschaftliche Ressourcen sowie die größten Anbauflächen der Welt, sodass die Möglichkeit bestehe, die Armut, den Hunger und auch die Mangel- und Unterernährung bei Kindern zu beenden. Weiterhin gibt es ein großes Vorkommen von Öl, Gold sowie Platinmetallen. Entwicklungsfortschritte seien auch in der Verfünffachung des Bruttoinlandsproduktes, der Halbierung der Mütter- und Kindersterblichkeit sowie der hohen Prozentzahl an Kindern, die die Grundschule besuchen, zu erkennen (BMZ 2017, S. 8).
Die Europäische Union sieht dies wird als Herausforderung und chance zugleich, um die Wirtschaft der afrikanischen Länder anzukurbeln und voranzubringen. Gelingen kann dieser Schritt jedoch nur durch das Schaffen von Zukunftsaussichten für die jüngere Generation, indem berufliche Möglichkeiten in 3 Form von Berufsausbildungen, Weiterbildungen und innovationen geschaffen und genutzt werden. Voraussichtlich müssen in den Regionen Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten für 500 Mio. potenzielle Arbeitnehmer geschaffen werden (Kappel et al. 2017, S. 41). in Hinblick auf die zunehmende Flucht und Migration aus den afrikanischen Staaten, versuchen die G20, Maßnahmen zu verfolgen, die diese bekämpfen. Hierbei soll es in erster Linie zu einer Migrationsund Fluchtursachenbekämpfung vor Ort kommen, die seit 2015 jedoch mehr oder weniger unterschiedlich durch die G20 ausgeführt wurden.
Die Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gelte als Auslöser für die Einrichtung eines Migration Partnership Framework im Juni 2016 (Hirt 2017, S. 2). Das Ziel dieses Systems der Migrationspartnerschaften sei es, Migrationsströme nachhaltig zu verwalten und zu steuern (CASTILLEJO 2017b, S. 1). Erstrebt wird somit „a coherent and tailored engagement [... ] with third countries to better manage migration” (EUROPÄISCHE Kommission 2016a, S. 6 zit. in ebd.), sodass die Migration in die europäische Außenpolitik integriert werde. Die Ziele der Migrationspartnerschaften sind kurz- sowie langfristig ausgelegt. Die kurzfristigen Ziele des Migration Partnership Frameworks seien vor allem auf das Retten der Menschenleben im Mittelmeer sowie die Erhöhung der Rückführungen von Flüchtlingen und Migrant*innen in die Herkunfts- und Transitländer beschränkt. Weiterhin sollen die Migrant*innen aktiviert werden, nah an ihrem Herkunftsort zu bleiben. Langfristig versucht die Europäische Union die Gründe für die irreguläre Migration zu finden und aufzubessern sowie die Möglichkeiten der Menschen in ihren Herkunftsländern zu verbessern (ebd.). Schon in diesen Zielen wird sichtbar, dass die Planung der Europäischen Union primär auf die Bekämpfung der Flucht und Migration der Menschen aus den afrikanischen Ländern stützt und versucht die Migrations- und Flüchtlingsströme vorerst einzudämmen.
Die Migrationspartnerschaften befinden sich in einem Bündel mehrerer Migrationsinitiativen der Europäischen Union, die sich primär auf Afrika fokussieren. Dieses Bündel beinhaltet auch den EU-NothilfeTreuhand Fonds für Afrika, der im weiteren Verlauf näher betrachtet wird (ebd., S. 6).
Festgehalten werden die Migrationspartnerschaften in sogenannten „compacts“, die sich in Dokumenten äußern, in denen klare Anforderungen und Abmachungen von jedem Partner erfasst wurden. Somit könne jeder Politikbereich der Europäischen Union daran teilhaben (ebd., S. 7).
Castillejo beschreibt die Migrationspartnerschaften wie folgt: „these partnerships involve a mix of political, aid and security engagement by the EU and member states, adapted to each country context” (ebd.). Somit wird deutlich, dass die Partnerschaften mehrere Komponenten aufweisen, aber auch der Bereich der Sicherheit der Europäischen Union sowie der Drittstaaten einen Teil davon einnimmt. im Jahr 2016 gab es mit fünf favorisierten Ländern wie Äthiopien, Mali, Niger, Nigeria und Senegal Migrationspartnerschaften, da diese vor allem als Herkunfts- und Transitländer gelten und den Partnerschaften gegenüber offen gewesen seien (ebd. und Kipp 2018, S. 20). Die Migrationspartnerschaften, die auch durch den EUTF unterstützt werden, sehen erstmals Sanktionen in den Partnerländern vor, sofern diese nicht bereit sind, anstehende Projekte auszuführen (Kipp 2018, S. 20). Aber auch außerhalb Afrikas, beispielsweise in einigen asiatischen Ländern wie Pakistan, Bangladesch oder Afghanistan werden Partnerschaften innerhalb des Migration Partnership Framework hergestellt. Hier komme es vor allem zur Zusammenarbeit bezüglich Rückführungen und Fluchtursachenbekämpfung (CAS- TILLEJO 2017b, S. 7).
Durch das Migration Partnership Framework werden Partnerschaften zwischen der Europäischen Union mit Ländern des globalen Südens, hier vor allem afrikanischen Länder, geschlossen, um in diesen im interesse der Europäischen Union vor allem kurzfristige Maßnahmen zu ergreifen und die Migrationsströme einzudämmen sowie langfristig, wenn auch weniger umgesetzt, die Möglichkeiten und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort in den Herkunftsländern zu verbessern. Hierfür werden bestimmte Förderungsinstrumente von der Europäischen Union eingesetzt, die diese dabei unterstützen, die Maßnahmen in den jeweiligen Ländern durchzuführen. Diese Förderungsinstrumente werden in den nachfolgenden Kapiteln näher untersucht und in ihrer Wirkungsweise diskutiert.
Für die Unterstützung und Förderung der Länder hat die Europäische Union mit der Einrichtung des EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika1 ein neues Förderungsinstrument geschaffen. Dieser Fonds wurde auf dem migrationspolitischen Gipfeltreffen von La Valletta 2015 für fünf Jahre vereinbart und umfasst 2,85 Mrd. Euro (BARTELS 2018, S. 4 und HIRT 2017, S. 2). Der Fonds wurde aus dem Europäischen Entwicklungsfonds um 500 Millionen Euro zum Anlass der bereits bestehenden fünf Partnerländer, die in Kapitel 3 aufgeführt wurden, unterstützt (Kipp 2018, S. 20). Diese Länder werden im Rahmen der Migrationspartnerschaften außerdem durch weiterführende EUTF-Programme gefördert (CAS- TILLEJO 2017b, S. 8).
Im Jahr 2017 wurde zudem der External Investment plan2 der Europäischen Union erstellt, mit dem zeitgleich ein neuer Fonds, der Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung eingerichtet wurde (AN- GENENDT et al., S. 18). Dieser Fonds solle vor allem die Privatinvestitionen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in den afrikanischen Partnerländern anregen (ebd.). Somit werden die Partnerländer indirekt durch den EIP unterstützt. Hierbei sollen 4,1 Mrd. Euro durch die Europäische Kommission bis zum Jahr 2020 in den Fonds investiert werden. Weiterhin wird ein Nachzug der Mitgliedsstaaten sowie der weiteren Partner erwartet, diesen Fonds mit weiteren 44 Mrd. Euro zu unterstützen (MÜLLER und Vorrath 2018, S. 274). Das Ziel der Europäischen Union ist es, dadurch „stärkere Angebote an die afrikanischen Partnerländer zu machen und so die ökonomische Zusammenarbeit zu intensivieren“ (ebd.). Es wird den afrikanischen Partnerländern also eine Unterstützung von Seiten der Europäischen Union sowie weiteren Partnern angeboten, um die Investitionsbedingungen vor Ort zu verbessern. Die Investitionspolitik des EU External Investment Plans solle somit strategisch vor allem auf die außenpolitischen Ziele der Europäischen Union ausgerichtet sein (Angenendt et al. 2019, S. 19).
In dem EUTF werden verschiedene Gelder aus den Politikbereichen Äußeres, Inneres, humanitärer Hilfe und Nachbarschaftspolitik in einem Fonds zusammengeführt (ANGENENDT et al. 2019, S. 22). Zunächst sollte der EUTF jedoch nur als „Instrument für die humanitäre Unterstützung der Länder in der Region Sahel und Tschadsee“ (Kipp 2018, S. 11) eingesetzt werden, aber auch den „„besonders fragilen‘ Ländern entlang der Hauptmigrationsrouten zu Gute kommen“ (BARTELS 2018, S. 11).
Der EUTF ist in erster Linie „zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibung in Afrika“ (BARTELS 2018, S. 11) konzipiert worden, wobei primär die Stabilität der Länder sowie die Steuerung der Migration gefördert werden solle (ebd.). Hierzu zähle auch die Verbesserung des Grenzschutzes sowie die Unterstützung der Bildungs- und Beschäftigungsförderung (Hirt 2017, S. 2). Er solle vor allem dabei helfen, die fünf Ziele, die auf dem migrationspolitischen Gipfeltreffen im November 2015 vereinbart und im Aktionsplan von Valletta festgehalten wurden, umzusetzen. Zu diesen fünf Zielen, die im Aktionsplan von Valletta festgehalten wurden, gehören die Migrationsursachenbekämpfung, die Förderung legaler Migration, die Bekämpfung irregulärer Migration und des Menschenhandels, die Rückführung von Migrant*innen sowie der Schutz und humanitäre Hilfe in den afrikanischen Partnerländern (BARTELS 2018, S. 17 und Kipp 2018, S. 11). Der Schwerpunkt des Aktionsplans liege aber vor allem nach einer Stellungnahme der Europäischen Kommission auf der Begrenzung der Flüchtlingsströme aus Libyen, konstatiert Hirt (HIRT 2017, S. 2). Dies wird vor allem im Bereich des Einsatzes der EUTF-Gelder sichtbar.
Nach Kipp werde der EUTF hauptsächlich für die Reduzierung von Flucht und irregulärer Migration sowie der Rücknahme von irregulären Migrant*innen und somit auch für die Kooperation mit den betroffenen Drittstaaten eingesetzt (Kipp 2018, S. 11). Obwohl der EUTF „ursprünglich nur [als] ein temporäres Instrument für Notfälle“ (Angenendt et al. 2019, S. 22) gedacht war, werde er von der Kommission der Europäischen Union zunehmend als ein Finanzierungsmodell gesehen, mit dem die auswärtige EU-Migrationspolitik auch langfristig unterstützt werden könne. Da jedoch vorwiegend eine Konzentration auf die Reduzierung der irregulären Migration durch die Europäische Union bestehe, werde es infolge dessen an Geldern für die langfristige Unterstützung in den Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern fehlen (ebd.). Auch Castillejo bezweifelt die Bekämpfung langfristiger und komplexer Ursachen der Migration mit einem vorerst befristeten Fonds (CASTILLEJO 2017a, S. 1).
Durch die Einrichtung des Fonds werde eine zunehmende Mitarbeit der afrikanischen partnerländer in der Umsetzung der angestrebten projekte erhofft. Der EUTF sieht jedoch keine offizielle Beteiligung beider Seiten vor, sodass auf das Mitwirkungsprinzip, welches nötig sei, „um die für einen Nothilfefonds nötige Schnelligkeit und Flexibilität sicherzustellen“ (ebd.) in diesem Fall verzichtet werde. Diese Gleichstellung werde aber im Gegensatz dazu im Europäischen Entwicklungsfond, der den Großteil des Budgets für den EUTF bereitstelle, wiederum beachtet (ebd.).
Somit werden die meisten Projekte des EUTFs durch die europäischen Akteure gestaltet und umgesetzt, ohne die afrikanischen Partnerländer in diese Prozesse zu integrieren. Für Castillejo stelle sich dadurch die Frage, ob der EUTF überhaupt einen Mehrwert schaffe (ebd., S. 2). Kipp hingegen sieht den EUTF als eine Linderung der Probleme der auswärtigen Migrationspolitik, die teilweise einsetze. Dies komme vor allem durch die Bündelung der unterschiedlichen Finanzmittel in einem neuen Finanzierungsinstrument zustande (Kipp 2018, S. 12). Weiterhin entscheide aber auch das migrationspolitische Profil der Partnerländer über die Ausgestaltung und Umsetzung der Projekte (ebd., S. 19).
Die Gelder des EUTF werden auf dem afrikanischen Kontinent in den verschiedenen Ländern in unterschiedliche Projekte investiert, die auch in den Geldsummen sichtbar voneinander abweichen. Die Partnerländer in der Region Westafrikas und somit vor allem die afrikanischen Länder in der Sahel-Region wurden schon seit Beginn des Migration Partnership Framework durch die Europäische Union unterstützt.
Über die Hälfte aller Gelder des EUTFs, ca. 1,5 Mrd. Euro, wurden für die „Bekämpfung von Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung“ (BARTELS 2018, S. 18) eingesetzt. Ein Fünftel der Gelder, fast 600 Mio. Euro, wurden in die „Verbesserung von internationalem Schutz und humanitärer Hilfe für Menschen auf der Flucht“ (ebd.) investiert. Weiterhin werden Projekte zur Verbesserung des Grenzmanagements mit 500 Mio. Euro finanziert und für die Rückführung und Rücknahme von Migrant*innen aus Europa und entlang der Hauptmigrationsrouten werden 300 Mio. Euro des EUTF ausgegeben. Somit wird die „Verbesserung von Möglichkeiten legaler Migration und Mobilität“ und die Infrastruktur der humanitären und entwicklungspolitischen Arbeit lediglich jeweils mit nur einem Prozent aus den Geldern des EUTFs unterstützt (BARTELS 2018, S. 19).
[...]
1 im Folgenden EUTF
2 im Folgenden EIP
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Politik - Internationale Politik - Region: Afrika
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