Im Zuge des 8. Kinder- und Jugendberichtes von 1990 etablierte sich das lebensweltorientierte Konzept von Hans THIERSCH, das Einzug hielt in das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). In diesem wird Heimerziehung als Erziehungshilfe im Verbund lebensweltorientierter Angebote definiert (THIERSCH: 173). Heimerziehung sei jedoch in die Probleme der geschlossenen Unterbringung verstrickt, da sie immer auch die Funktion einer Sanktionsinstanz inne habe (WOLF:65).
Ziel dieser Arbeit soll es daher sein, zu erörtern, ob eine geschlossene Unterbringung in der Jugendhilfe unter theoretischen und rechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sein kann.
Es gilt zu prüfen, ob die Praxis geschlossener Unterbringung den Zielsetzungen der Jugendhilfe entgegenwirkt. Als theoretisches Fundament dieser Arbeit dient das Konzept der lebensweltorientierten Sozialpädagogik nach Hans THIERSCH, da dieses Konzept den Grundgedanken der Jugendhilfe und auch seine Umsetzung im Kinder- und Jugendhilfegesetz stark geprägt hat.
Die These der Arbeit lautet, dass geschlossene Heimerziehung aus sozialpädagogischer Sicht bedenklich ist, da sie den Grundsätzen der (lebensweltorientierten) Jugendhilfe widerspricht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Rechtliche Grundlagen der Heimerziehung.
2.1. Angebot der Jugendhilfe vs. jugendstrafrechtliche Intervention.
2.2. Vormundschaftsverfahren
2.3. Indikatoren für eine intervenierende Heimerziehung
3. Geschlossene Unterbringung vor dem Hintergrund lebensweltorientierter Jugendhilfe
3.1. Geschlossene Unterbringung unter Berücksichtigung der Ziele der lebensweltorientierten Jugendhilfe
3.2. Die Ziele der Jugendhilfe unter rechtlichen Gesichtspunkten
4. Fachdiskurs zur geschlossenen Heimunterbringung
4.1. Argumentationen für eine geschlossene Unterbringung
4.2. Sozialpädagogische Kritik an der geschlossenen Unterbringung
5. Votum
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Rechtfertigung der geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe vor dem theoretischen Hintergrund der lebensweltorientierten Sozialpädagogik nach Hans Thiersch. Dabei wird der Frage nachgegangen, ob eine solche Maßnahme mit den grundlegenden Zielsetzungen und Prinzipien einer emanzipatorischen Jugendhilfe vereinbar ist oder diesen vielmehr fundamental widerspricht.
- Rechtliche Einordnung der Heimerziehung im Spannungsfeld von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht.
- Analyse der geschlossenen Unterbringung durch die Linse des lebensweltorientierten Konzepts.
- Kritische Auseinandersetzung mit Argumenten der Befürworter und Gegner geschlossener Heime.
- Problematisierung des „doppelten Mandats“ von Hilfe und Kontrolle in der sozialpädagogischen Praxis.
- Diskussion über Stigmatisierungsprozesse und die Rolle der Jugendhilfe als Institution.
Auszug aus dem Buch
4.2. Sozialpädagogische Kritik an der geschlossenen Unterbringung
WOLF formuliert es unmissverständlich: „ Alles, was wir über das Leben und die Erziehung in totalen Institutionen, über das Selbstverständnis von Jugendlichen, die in geschlossenen Heimen leben, über die Lebensbedingungen in geschlossenen Heimen und die Verschlechterung der Lebensbewältigungschancen der Jugendlichen wissen, verbietet die Interpretation, dass die geschlossene Unterbringung auch im Interesse der Jugendlichen läge.“ (WOLF: 66).
So evident neue Entwicklungen (in geschlossenen Einrichtungen) seien, so bliebe die Absicht der geschlossenen Unterbringung nach wie vor, Jugendliche vor sich selbst und die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Sie praktiziere also einen institutionellen Zwang (THIERSCH 1995: 181). Ein Zwang, der zum einen Widerstände bei den Bewohnern als auch bei den Angestellten hervorrufen könne. Durch den Zwang und den Freiheitsentzug provozierte Gewalt, Resignation und Ausbruchsversuche auf der einen und Widerspruch zwischen der Repräsentanz einer Institution und den eigenen pädagogischen Vorhaben auf der anderen Seite, verdeutlichen die Problematik der geschlossenen Unterbringung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung der aktuellen Debatte um geschlossene Unterbringung und Definition der zentralen Fragestellung auf Basis des lebensweltorientierten Konzepts.
2. Rechtliche Grundlagen der Heimerziehung.: Erörterung der gesetzlichen Differenzierung zwischen freiwilliger Jugendhilfe und intervenierenden Maßnahmen des Jugendrichters.
3. Geschlossene Unterbringung vor dem Hintergrund lebensweltorientierter Jugendhilfe: Untersuchung der Unvereinbarkeit von Freiheitsentzug mit den Maximen der Normalisierung, Integration und Partizipation.
4. Fachdiskurs zur geschlossenen Heimunterbringung: Gegenüberstellung von legitimatorischen Argumenten der Befürworter und einer dezidierten sozialpädagogischen Kritik.
5. Votum: Abschließende Bewertung, die geschlossene Unterbringung als theoretisch nicht gerechtfertigte Sanktionsmaßnahme einstuft.
Schlüsselwörter
Jugendhilfe, Heimerziehung, geschlossene Unterbringung, lebensweltorientierte Sozialpädagogik, Freiheitsentzug, Kindeswohl, Sanktion, Erziehung, Jugendstrafrecht, Institution, Stigmatisierung, Jugendkriminalität, Hans Thiersch, pädagogischer Bezug.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der sozialpädagogischen und rechtlichen Bewertung der geschlossenen Unterbringung von Jugendlichen und hinterfragt deren Legitimität.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung von Jugendhilfe und Jugendstrafrecht, das Konzept der Lebensweltorientierung nach Thiersch sowie die Kritik an totalen Institutionen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu erörtern, ob geschlossene Unterbringung mit dem fachlichen Auftrag der Jugendhilfe vereinbar ist oder ihr entgegenwirkt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine diskursanalytische Literaturarbeit, die theoretische Konzepte (Thiersch) auf die Praxis der geschlossenen Heimerziehung anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Konsequenzen geschlossener Unterbringung für den Beziehungsaufbau und die fachliche Kritik an Ausgrenzungsprozessen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Jugendhilfe, Heimerziehung, Lebensweltorientierung, Freiheitsentzug, Sanktion und Kindeswohl.
Warum wird das Konzept von Hans Thiersch als Basis herangezogen?
Thierschs Konzept prägt das Kinder- und Jugendhilfegesetz und dient als theoretischer Maßstab, um zu prüfen, ob geschlossene Unterbringung den emanzipatorischen Zielen der Jugendhilfe gerecht wird.
Welche Rolle spielt das "doppelte Mandat" in der Arbeit?
Es beschreibt den unlösbaren Konflikt für Sozialpädagogen zwischen dem Auftrag zur Hilfe für den Jugendlichen und der gleichzeitigen Funktion als Kontroll- bzw. Sanktionsinstanz für die Justiz.
Welche Schlussfolgerung zieht die Autorin bezüglich der Hamburger Reform?
Die Autorin verdeutlicht am Beispiel Hamburg, dass die Abschaffung geschlossener Unterbringung zu keinen dauerhaft negativen Entwicklungen führte, sondern einen notwendigen Anreiz für neue pädagogische Ansätze bot.
- Arbeit zitieren
- Sandra Schmechel (Autor:in), 2008, Der sozialpädagogische Diskurs zur geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/93662