Mit der Festsetzung der Art. 43 ff. EGV und den europäischen Grundsätzen der Freizügigkeit und der freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehre folgte zwangsläufig auch eine Anpassung im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Anpassung erfolgte nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch drei grundsätzliche Urteile des EuGH. Mit den Urteilen erhielten alle im europäischen Ausland vertretenen Gesellschaftstypen ebenfalls und uneingeschränkt Einzug in Deutschland.
Dem Unternehmensgründer in Deutschland stehen damit nun nicht mehr nur die deutschen Formen der Personen-, Kapitalgesellschaften und all ihrer Mischformen zu, sondern zudem auch alle im europäischen Ausland existierenden. Doch genau hier liegt die Schwierigkeit. Die Vielfalt ist kaum zu überblicken. Darüber hinaus modifizieren die einzelnen Mitgliedsstaaten kontinuierlich ihr Recht – ob dies durch Rechtsprechung oder durch Gesetze geschieht, spielt für den Gründer keine Rolle. Beides ist maßgeblich für die Wahl einer Unternehmensform.
Ein Paradebeispiel, welches diese Situation verdeutlicht, sind die beiden Kapitalgesellschaften: Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die UK Private Company Limited by Shares.
Auch wenn die Zahl der Ltd. in Deutschland noch überschaubar ist und im Vergleich zur GmbH kaum ins Gewicht fällt, so hat die Zahl der neu gegründete Ltd. stark zugenommen.Insbesondere die fehlende hohe Kapitaleinlage, wie sie bei der GmbH erfolgen muss, wird als Hauptargument für die Ltd. und gegen die GmbH propagiert.
Der deutsche Gesetzgeber hat nun eine Reform angekündigt und mit dem MoMiG die Anpassung der GmbH an die Ltd. auf den Weg gebracht. Der Entwurf soll damit unter Anderem für deutsche Unternehmer den Weg ins englische Gesellschaftsrecht unnötig machen.
Auch in England wurden Reformen auf den Weg gebracht, die Veränderungen im Bereich der Private Company Limited by Shares nach sich zogen.
Mit dieser Arbeit soll beleuchtet werden, in wie weit die Änderungen an beiden Gesellschaftstypen durch die Gesetzgeber maßgeblich für eine zukünftige Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Gesellschaftsform sind. Wie sehen die Reformen aus? Welche Änderungen bringen sie für bestehende und zukünftige Unternehmen? Entstehen durch die Reformen neue Probleme und Risiken oder bieten sie Chancen?
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Einleitung
1.2. Problemstellung
1.3. Methodisches Vorgehen
2. Die Gesellschaften: Grundsätzliches
2.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
2.2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.3. Private Company Limited by Shares
3. Situation vor den Reformen
3.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
3.1.1. Gründung
3.1.1.1. Zweck der GmbH
3.1.1.2. Der Gesellschaftsvertrag
3.1.1.3. Gesellschafter und Geschäftsführer
3.1.1.4. Gründungsphasen
3.1.2. Haftung
3.1.2.1. Gesellschafterhaftung
3.1.2.2. Geschäftsführerhaftung
3.1.3. Sonstiges
3.2. Private Company Limited by Shares
3.2.1. Gründung
3.2.2. Mustersatzung
3.2.2.1. Name of Company
3.2.2.2. Registered Office
3.2.2.3. Objects of Company
3.2.2.4. Authorized Capital und Shares
3.2.2.5. Directors
3.2.3. Haftung
3.2.4. Besonderheiten der Limited in Deutschland
3.2.4.1. Sitz in Deutschland
3.2.4.2. Anwendbares Recht
3.2.4.3. Sonstige Besonderheiten
3.3. Zwischenfazit: Beide Gesellschaftstypen im Vergleich
4. Reform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
4.1. Anstehende Änderungen durch die Reform
4.1.1. Stammkapital und Geschäftsanteile
4.1.2. Sacheinlagen
4.1.3. Insolvenz
4.1.4. Einführung der UG (haftungsbeschränkt)
4.1.4.1. Stammkapital
4.1.4.2. Formvorschriften und Mustersatzungen
4.1.4.3. Gewinnrücklage
4.1.4.4. Umfirmierung zur GmbH
4.2. Chancen und Risiken der Veränderungen
4.2.1. Stammkapital und Firma
4.2.1.1. GmbH
4.2.1.2. Unternehmergesellschaft
4.2.2. Geschäftsanteile
4.2.3. Mustersatzung
4.2.3.1. Ein Gesellschafter
4.2.3.2. Zwei oder drei Gesellschafter
4.2.4. Insolvenz
5. Reform der Private Company Limited by Shares
5.1. Änderungen durch den CA 2006
5.1.1. Gründung
5.1.2. Directors
5.1.3. Sonstiges
5.2. Chancen und Risiken der Veränderungen
6. Auswirkungen der Reformen auf bestehende Gesellschaften
6.1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung
6.2. Private Company Limited by Shares
7. FAZIT: Der Vergleich nach den Reformen
7.1. Die GmbH – Alt oder Neu?
7.2. Die UG (haftungsbeschränkt) eine Alternative zur GmbH?
7.3. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder Limited?
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der gesetzlichen Reformen in Deutschland (MoMiG) und Großbritannien (Companies Act 2006) auf die Gesellschaftsformen GmbH und UK Private Company Limited by Shares, um deren Attraktivität und Eignung für Unternehmensgründer zu bewerten.
- Vergleich der Gründungsstrukturen und Haftungsregelungen vor und nach den jeweiligen Reformen.
- Analyse der Chancen und Risiken durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) in Deutschland.
- Untersuchung der kodifizierten Pflichten für Geschäftsführer (directors) im britischen Recht.
- Bewertung der Praxistauglichkeit von Mustersatzungen zur Kosten- und Zeitersparnis bei der Gründung.
- Einschätzung, ob die Reformen ausreichen, um die Limited als Konkurrenz zur GmbH zu verdrängen.
Auszug aus dem Buch
3.1.2. Haftung
Auch wenn die Gesellschaft irreführender Weise den Namen Gesellschaft mit beschränkter Haftung trägt, so ist die Haftung keineswegs beschränkt. In der Regel haftet gemäß § 13 Abs. 2 GmbHG die Gesellschaft für alle Verbindlichkeiten voll. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung. § 13 Abs. 2 GmbHG sagt darüber hinaus aus, dass die Gesellschafter und auch der Geschäftsführer nicht für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Dies gilt jedoch nur, wenn bestimmte, in den nachfolgenden Kapiteln erläuterten Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit Entstehen der Vorgesellschaft tritt der Gesellschaftsvertrag wirksam in Kraft. Die von jedem Gesellschafter zu leistenden Stammeinlagen sind im Gesellschaftsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG festgehalten und werden vom Entstehungszeitpunkt der Vorgesellschaft an durch die Gesellschafter an die Gesellschaft geschuldet. Es besteht für die Gesellschafter auch die Pflicht, einen in § 7 Abs. 2 GmbHG näher bestimmten Anteil der geschuldeten Stammeinlage vor Anmeldung zu leisten. Eine Haftung der Gesellschafter besteht zunächst nur in Höhe der zu leistenden Stammeinlage.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Darstellung des deutschen Gesellschaftsrechts und der Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für die Wahl der Unternehmensform.
2. Die Gesellschaften: Grundsätzliches: Einführung in die Strukturen der GmbH, der Unternehmergesellschaft und der Private Company Limited by Shares.
3. Situation vor den Reformen: Detaillierte Analyse der Gründungsphasen und Haftungssituationen beider Gesellschaftstypen vor den gesetzlichen Änderungen.
4. Reform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Erläuterung des MoMiG, insbesondere der Herabsetzung des Stammkapitals, der Einführung der UG und neuer Haftungsregelungen.
5. Reform der Private Company Limited by Shares: Überblick über die Neuerungen durch den Companies Act 2006, vor allem hinsichtlich der director-Pflichten.
6. Auswirkungen der Reformen auf bestehende Gesellschaften: Untersuchung, welche Handlungsnotwendigkeiten sich aus den neuen Regelungen für bereits existierende Unternehmen ergeben.
7. FAZIT: Der Vergleich nach den Reformen: Abschließende Bewertung, welche Gesellschaftsform unter welchen Voraussetzungen als optimal anzusehen ist.
Schlüsselwörter
GmbH, Unternehmergesellschaft, Private Company Limited by Shares, MoMiG, Companies Act 2006, Stammkapital, Haftungsbeschränkung, Geschäftsanteile, Mustersatzung, Insolvenz, Gründungsphasen, Geschäftsführerhaftung, Gesellschaftsrecht, Europäisches Recht, Rechtsformwahl.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Diplomarbeit vergleicht die deutsche GmbH und die britische Limited vor dem Hintergrund nationaler Reformen und bewertet deren Attraktivität für Gründer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf Gründungsformalitäten, Haftung, Stammkapitalregelungen und den Auswirkungen von Gesetzänderungen wie dem MoMiG.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Welches sind die Chancen und Risiken der Reformen in Deutschland und England und welche Gesellschaftsform ist unter Berücksichtigung dieser Änderungen die optimale Wahl für den Gründer?
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und analytische Vorgehensweise, basierend auf Gesetzesentwürfen, Rechtsprechung und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rechtslage vor den Reformen, die Beschreibung der Reforminhalte und eine kritische Gegenüberstellung der neuen Rahmenbedingungen.
Was sind die charakteristischen Schlüsselwörter?
Kernbegriffe sind GmbH, Limited, MoMiG, Kapitalaufbringung, Haftungsbeschränkung und Mustersatzung.
Wie bewertet der Autor die Einführung der Unternehmergesellschaft (UG)?
Der Autor sieht die UG als teilweise unvollständige GmbH, deren vermeintlicher Vorteil des niedrigen Stammkapitals durch eine komplexe Rücklagenbildung und drohende Insolvenzrisiken gemindert wird.
Wie verändert der Companies Act 2006 die Rolle der directors?
Die wesentliche Neuerung ist die Kodifizierung der Pflichten (general duties), wodurch die zuvor auf Richterrecht basierenden Grundsätze nun gesetzlich klarer definiert sind.
Sind Mustersatzungen eine echte Erleichterung?
Sie ermöglichen zwar Kosten- und Zeitersparnis bei der Gründung, bieten jedoch oft zu wenig Flexibilität und Rechtssicherheit bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Was ist das Resultat für den deutschen Gründer?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die GmbH trotz der Kostenersparnisse der Limited oder UG bei sorgfältiger Planung weiterhin eine führende Rolle spielen kann, sofern die Satzung hinreichend individuell gestaltet wird.
- Arbeit zitieren
- Christian Huber (Autor:in), 2008, Die Reformen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und UK Private Company Limited by Shares, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/93285