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Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Title: Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Diploma Thesis , 2008 , 69 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Lucy Stan (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour

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Summary Excerpt Details

Am 18.08.2006 ist das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Es setzt die Rahmenrichtlinie (RRL) 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf um. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Für das relativ junge AGG liegen seit dem 27.06.2007 erstmals seit Inkrafttreten aussagekräftige Zahlen über dessen Relevanz vor. Die Zahlen veröffentlichte das LAG Baden‐Württemberg (PM vom 27.06.2007, LAG Baden‐Württemberg, www.lag‐baden‐wuerttemberg.de), nachdem es für den Zeitraum 18.08.2006 bis 18.04.2007 bei den Arbeitsgerichten des Landes die Rechtsstreitigkeiten ermittelte, bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kamen. Dies waren in dem relevanten Zeitraum von 9 Monaten insgesamt 109 Verfahren, wobei das häufigste Diskriminierungsmerkmal mit 36 % das Alter war. Dabei wurden die Diskriminierungen zu 36 % aus dem Bereich der Kündigungen und zu 26 % aus dem Bereich bestehender Arbeitsverhältnisse geltend gemacht; 38 % hatten einen Zusammenhang zu Bewerbungen. Die gewünschten Rechtsfolgen bestanden zu 75 % in der Geltendmachung einer Entschädigung oder eines Schadensersatzes.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

I. Ziel des AGG (§ 1 AGG)

II. Aufbau des Gesetzes

C. Schutz vor Altersdiskriminierung

I. Regelungen vor Inkrafttreten des AGG

1. Grundsätze für die Behandlung von Betriebszugehörigen (§ 75 BetrVG)

2. Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

3. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

II. Die Mangold ./. Holm - Entscheidung des EuGH

1. Sachverhalt

2. Entscheidung des EuGH

2.1. Richtlinie 1999/70/EG

2.2. Richtlinie 2000/78/EG

2.3. Neuregelung des § 14 Abs. 3 TzBfG

D. Anwendungsbereich und arbeitsrechtliches Alters-Diskriminierungsverbot des AGG

I. Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters

1. Definition Alter

2. Persönlicher Anwendungsbereich (§ 6 AGG)

3. Sachlicher Anwendungsbereich (§ 2 AGG)

4. Verbot der (Alters-) Diskriminierung von Beschäftigten (§ 7 AGG)

II. Rechtfertigung der (Alters-) Diskriminierung nach §§ 5 und 8 AGG

1. Rechtfertigung nach § 5 AGG

2. Rechtfertigung nach § 8 AGG

E. Rechtfertigung der (Alters-) Diskriminierung durch zulässige unterschiedliche Behandlungen (§ 10 AGG)

I. Generalklausel des § 10 Satz 1 AGG

1. Legitimes Ziel

2. Objektivität des Ziels

3. Angemessenheit des Ziels

4. Angemessenheit und Erforderlichkeit der Mittel

II. Regelungsbeispiele des § 10 Satz 3 AGG

1. Erleichterung beruflicher Eingliederung (§ 10 Satz 3 Nr. 1 AGG)

1.1. Allgemeines

1.2. Besondere Bedingungen für den Zugang zur Beschäftigung und zur beruflichen Bildung

1.3. Besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Be endigung

1.3.1. Verlängerte Kündigungsfristen

1.3.2. Altersteilzeit

2. Zugang oder Vorteilsgewährung im Arbeitsverhältnis (§ 10 Satz 3 Nr. 2 AGG)

2.1. Mindestanforderungen an das Alter

2.1.1. Mindestaltersgrenzen im Bundesbeamtengesetz (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BBG)

2.1.2. Mindestaltersgrenzen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 3 Abs. 1 BVerfGG)

2.2. Mindestanforderungen an die Berufserfahrung

2.3. Mindestanforderungen an das Dienstalter und die Betriebszugehörigkeit

3. Festsetzung eines Höchstalters bei der Einstellung (§ 10 Satz 3 Nr. 3 AGG)

4. Betriebliche Altersversorgung (§ 10 Satz 3 Nr. 4 AGG)

5. Festgelegte Altersgrenzen (§ 10 Satz 3 Nr. 5 AGG)

5.1. Allgemeines

5.2. Die „Palacio de la Villa“ Entscheidung des EuGH

5.2.1. Sachverhalt

5.2.2. Entscheidung des EuGH

5.2.3. Schlussfolgerungen für die deutsche arbeitsrechtliche Praxis

5.3. Die „Lufthansa Piloten“ Entscheidung

5.3.1. Sachverhalt

5.3.2. Entscheidungen der Gerichte

6. Sozialplanabfindungen (§ 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 AGG)

F. Konsequenzen für die Einstellungssituation

I. Stellenausschreibung

II. Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Alter

G. Rechte der Betroffenen und Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der (Alters-) Diskriminierung

I. Das Beschwerderecht (§ 13 AGG)

II. Das Maßregelungsverbot (§ 16 AGG)

III. Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG)

1. Der Ersatz des Vermögensschadens (§ 15 Abs. 1 AGG)

2. Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

3. Frist (§ 15 Abs. 4 AGG)

IV. Unwirksamkeit von benachteiligenden Bestimmungen (§ 7 Abs. 2 AGG)

V. Beweislastumkehr (§ 22 AGG)

VI. Mitwirkung von Antidiskriminierungsverbänden (§ 23 AGG)

H. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im deutschen Arbeitsrecht, mit einem spezifischen Fokus auf das Verbot der Altersdiskriminierung. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen unterschiedliche Behandlungen aufgrund des Alters rechtlich zulässig sind und welche Konsequenzen sich für Arbeitgeber bei Einstellungsprozessen sowie für Arbeitnehmer im Falle von Diskriminierungen ergeben.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Ziele des AGG im arbeitsrechtlichen Kontext.
  • Untersuchung der Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung wegen des Alters (§§ 5, 8 und 10 AGG).
  • Darstellung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und europarechtlicher Einflüsse (z.B. „Mangold/Holm“-Entscheidung).
  • Diskussion der Konsequenzen für die betriebliche Praxis, insbesondere bei Stellenausschreibungen und im Fragerecht des Arbeitgebers.
  • Erläuterung der Rechte betroffener Arbeitnehmer, einschließlich Beschwerderecht, Schadensersatz und Entschädigungsansprüchen.

Auszug aus dem Buch

Die Mangold/ Holm - Entscheidung des EuGH

Die Mangold/ Holm - Entscheidung des EuGH vom 22. 11. 2005 ist für das Arbeitsrecht von immenser Bedeutung und hat in der juristischen Literatur sowie in der Presse für viel Diskussionsstoff gesorgt. Der Grund dafür ist, dass es bis dahin zulässig und üblich war, mit älteren Arbeitnehmern Arbeitsverträge abzuschließen, die eine Befristungsregelung i.S.d. § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG a.F. enthielten. Nach dieser Vorschrift durften Arbeitgeber Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet hatten, ohne sachlichen Grund befristen. Verlängerungen dieser Befristung waren zeitlich und zahlenmäßig unbeschränkt möglich, da das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG a.F. nur eingeschränkt Anwendung fand. Dem setzte der EuGH mit seiner Entscheidung ein Ende.

Denn er stellte fest, dass § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG a.F. mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit Art. 6 I der RL 2000/78/EG nicht vereinbar sei, da die in § 14 Abs. 3 Satz 5 TzBfG a.F. enthalte Regelung gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoße. Zusätzlich beschränkte sich der EuGH in seiner Entscheidung nicht darauf, einen Richtlinienverstoß festzustellen, sondern urteilte darüber hinaus, dass nationale Gerichte § 14 Abs. 3 TzBfG a.F. nicht mehr anwenden dürften. Als Folge dieser Entscheidung erklärte das BAG nur fünf Monate später die Norm in der alten Fassung für unanwendbar. Die Mangold/ Holm Entscheidung wird im Folgenden dargestellt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das AGG ein und beleuchtet dessen Relevanz für den Arbeitsmarkt, wobei der Fokus auf die hohe Bedeutung des Altersdiskriminierungsverbots in der Praxis gelegt wird.

B. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Dieses Kapitel erläutert die Ziele sowie die systematische Struktur des Gesetzes und dessen Einbettung in europäische Richtlinien.

C. Schutz vor Altersdiskriminierung: Hier werden die rechtliche Lage vor Inkrafttreten des AGG sowie wegweisende europäische Entscheidungen wie „Mangold/Holm“ analysiert, die den Weg für das neue Gesetz ebneten.

D. Anwendungsbereich und arbeitsrechtliches Alters-Diskriminierungsverbot des AGG: Dieses Kapitel definiert den Anwendungsbereich des AGG, präzisiert das Altersmerkmal und stellt die zentralen Verbote für Arbeitgeber und Dritte dar.

E. Rechtfertigung der (Alters-) Diskriminierung durch zulässige unterschiedliche Behandlungen (§ 10 AGG): Im Zentrum stehen hier die Generalklausel und die spezifischen Regelungsbeispiele zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen, etwa bei beruflicher Eingliederung oder betrieblicher Altersversorgung.

F. Konsequenzen für die Einstellungssituation: Dieser Teil befasst sich mit der praktischen Anwendung des AGG im Bewerbungsprozess, insbesondere hinsichtlich altersneutraler Stellenausschreibungen und des Fragerechts des Arbeitgebers.

G. Rechte der Betroffenen und Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der (Alters-) Diskriminierung: Das abschließende Kapitel behandelt die Rechte der Arbeitnehmer, wie etwa das Beschwerderecht und den Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.

H. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Entwicklung des AGG zusammen und kritisiert die noch immer vorhandene Skepsis in der juristischen Literatur sowie den Bedarf für künftige Nachbesserungen.

Schlüsselwörter

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Altersdiskriminierung, Arbeitsrecht, Europäischer Gerichtshof, Rechtfertigung, Befristung, Einstellung, Schadensersatz, Entschädigung, Beweislastumkehr, Stellenausschreibung, Betriebliche Altersversorgung, Diskriminierungsverbot, Arbeitsmarkt, Kündigungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Diplomarbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung, welches durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt wurde, und untersucht dessen Auswirkungen auf die deutsche Rechtslage.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Definition der Altersdiskriminierung, den Möglichkeiten einer zulässigen Rechtfertigung solcher Ungleichbehandlungen gemäß den §§ 5, 8 und 10 AGG sowie den prozessualen Rechten Betroffener.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin mit dieser Arbeit?

Ziel ist es, ein Verständnis für die Anwendung des AGG bei Altersdiskriminierung zu schaffen, die Rechtmäßigkeit verschiedener betrieblicher Maßnahmen kritisch zu hinterfragen und die Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sowohl den Gesetzestext des AGG als auch die einschlägige Rechtsprechung nationaler Gerichte sowie wegweisende Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) systematisch auswertet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden der Schutz vor Altersdiskriminierung vor und nach dem Inkrafttreten des AGG, die verschiedenen Rechtfertigungstatbestände des Gesetzes und die Konsequenzen für die Einstellungssituation detailliert erörtert.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind AGG, Diskriminierungsverbot, Altersdiskriminierung, Rechtfertigung (§ 10 AGG), Mangold-Entscheidung, Entschädigungsanspruch und Beweislastumkehr.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der "Mangold"-Entscheidung des EuGH?

Die Arbeit sieht in der Mangold-Entscheidung einen zentralen Meilenstein für das deutsche Arbeitsrecht, der maßgeblich dazu beitrug, dass die bis dahin üblichen, weitgehenden sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten bei älteren Arbeitnehmern beendet wurden.

Warum ist das Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Alter ein zentraler Streitpunkt?

Da das AGG Diskriminierung verbietet, ist die Frage nach dem Alter im Einstellungsgespräch grundsätzlich unzulässig. Die Arbeit thematisiert hierbei die Spannung zwischen dem berechtigten Informationsinteresse des Arbeitgebers und dem Diskriminierungsschutz des Bewerbers.

Was unterscheidet das Beschwerderecht des AGG von bisherigen Regelungen?

Das AGG gewährt benachteiligten Beschäftigten ein strukturiertes Beschwerderecht bei einer zuständigen Stelle. Die Arbeit betont, dass dies die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats stärkt, aber keine Einrichtung völlig neuer Stellen zwingend vorschreibt.

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Details

Title
Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
College
University of Applied Sciences Trier
Grade
1,3
Author
Lucy Stan (Author)
Publication Year
2008
Pages
69
Catalog Number
V93170
ISBN (eBook)
9783638056007
ISBN (Book)
9783638946995
Language
German
Tags
Verbot Altersdiskriminierung Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Lucy Stan (Author), 2008, Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/93170
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