Der Psychiater Alfred Hoche und der Rechtswissenschaftler Karl Binding veröffentlichten 1920 die Schrift über die "Freigabe zur Vernichtung unwerten Lebens". Wie kommen Hoche und Binding zu solch einer Radikalisierung - 13 Jahre vor der NS-Zeit? Die Veröffentlichung ihrer Schrift wird als Legitimierung des Tötungsprogramms der Nazis angesehen.
Die Zeit der Weimarer Republik erscheint viel zu kurz, um eine NS-Schreckensherrschaft hervorbringen zu können, in der auch Hilfsbedürftige und psychisch Kranke dem Vernichtungsprogramm der Euthanasie zum Opfer fielen. Gerade der Umgang mit den Schwachen und Kranken wirkt aber wie ein gesellschaftlicher Fingerabdruck, dem im Allgemeinen ein längerer, zumeist begrifflicher Prozess vorausgeht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Psychiatrie im 18./19. Jahrhundert: Ein kurzer Überblick
3. Alfred Hoche und Karl Binding: Tendenzen und Radikalisierungen
3.1 Tendenzen zur Eugenik - Publikationen zwischen 1870-1900
3.2 Radikalisierung zur Euthanasie - Schriften und Vortrage zwischen 1900-1920
3.3 Eugenik / Euthanasie - Entwicklungen, Einflüsse und Sozialisierung
3.4 Euthanasie - Ein Typus von Hoche oder Binding ?
4. Schlussbetrachtungen
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die Zeit der Weimarer Republik erscheint viel zu kurz um eine NS-Schreckensherrschaft hervorbringen zu können. in der auch Hilfsbedürftige und psychisch Kranke dem Vernichtungsprogramm der Euthanasie zum Opfer fielen. Gerade der Umgang mit den Schwachen und Kranken wirkt aber wie ein gesellschaftlicher Fingerabdruck. dem im allgemeinen ein langerer. zumeist begrifflicher Prozess voraus geht.1 Der Psychiater Alfred Hoche und der Rechtswissenschaftler Karl Binding veröffentlichten 1920 die Schrift über die „Freigabe zur Vernichtung unwerten Lebens“. Die Veröffentlichung ihrer Schrift wird als Legitimierung des Tötungsprogramms der Nazis angesehen.2 Wie kommen Hoche und Binding zu solch einer Radikalisierung; 13 Jahre vor der NS-Zeit ?
Einige Autoren schrieben. dass der Einfluss des ersten Weltkrieges der Auslöser zur Schrift war. Andere hielten dagegen. dass die Schrift im Wesentlichen schon vor dem I. WK entstanden sein muss.3 Hilliger wiederum zeigt mit ihrer aktuellen Veröffentlichung (2018). dass die Freigabe- Schrift erst 1919 verfasst wurde und bekraftigt damit die Weltkriegsthese.4 Diese These impliziert eine vor dem I. WK eher kontrare Haltung zur Euthanasie. die dann durch denselben sich mental verandert haben soll. Die zweite These berücksichtigt einen langeren prozessualen Weg. bei dem sich Form und Ausdruck der Schrift vorher herausgebildet hat. Dieser zweiten Sicht kann man insofern folgen. da sich die Thematik der Freigabe-Schrift schon in der sogenannten Hygienischen Ausstellung von 1911 spiegelt. Euthanasie-Themen wie Selektion. Vererbung. Degeneration. Eugenik und Rassenhygiene waren weit vor 1919/20 im wissenschaftlichen Diskurs implementiert.5 Die Thematik lasst sich nach Schmuhl sogar bis 1895 zurück verfolgen.6 Es liegt also weniger am I. WK; noch nicht einmal an den Jahren kurz zuvor. Daher muss von einem noch langeren Prozess ausgegangen werden. Müller-Seidel betont. dass man den Beitrag Bindings in der 1920-er Schrift „aus seinen früheren Schriften mit einer gewissen Konsequenz herleiten“ kann.7 Auch andere Autoren haben sich mit Bindings Schriften beschaftigt - z. B. mit seiner Normentheorie. die Binding in den 1870-er Jahren begonnen hatte - und die aus ihrer Sicht einen „strafrechtsdogmatischen Weg“ zur 1920-er Schrift darstellen.8 Bei Hoche. so Müller-Seidel und auch Haehling v. Lanzenauer. sei dies eher nicht der Fall. da keine konsequente Fortsetzung seiner Arbeit in der Schrift von 1920 zu erkennen ist. Haehling von Lanzenauer betont sogar, dass Hoche vor und nach dem I. WK keinen Euthanasie-Gedanken vertrat9 - also könnte man bei Hoche von einem Kriegseinfluss ausgehen. Müller-Seidel und auch Haehling von Lanzenauer geben aber keine direkte Operationalisierung an, sodass es bei ihnen begrifflich unklar bleibt, womit eine These methodisch hergeleitet werden könnte oder nicht. Persönliche Nuancen in Hoches Psychiatrie-Sprache drohen unterzugehen, wenn sie wie bei Binding auf ahnlich wirkende Konsequenz hin untersucht werden. Bastian macht aber im Falle der Psychiatrie und ihrer Beziehung zur Euthanasie / Eugenik darauf aufmerksam, dass in einem historischen Prozess die Vorbereitung, Unterstützung und Billigung „recht subtile Nuancen annehmen“ kann.10 Vielversprechender erscheint also der Blick aus der 1870-er Perspektive bis 1920, mit bestimmten Abstufungen der Euthanasie-Eugenik-Begriffsfelder: Evolution-Degeneration, Staat-Sozialwert usw., ohne sich gleich auf die 1920-er-Schrift zu beziehen. Wichtig erscheint auch, die soziale Sicht von Hoche und Binding heraus zu finden .11
Bei der Recherche lieb sich in der Literatur - nach Titeln betrachtet - kaum etwas Direktes zu diesem Vorhaben zwischen 1870 und 1920 finden. Zu Hoche und Binding gibt es zwar viele Schriften, aber kaum in thematisch ahnlicher Gangart. Zumeist bearbeiten die Autoren Hoches und Bindings Veröffentlichungen von und um 1920 oder eben Bindings Rechtsdenken - Binding starb 1920 und Hoche publizierte ab 1920 kaum noch zur Thematik. Das Thema der Euthanasie und Eugenik wird dagegen ausführlicher und historisch weitgreifender bearbeitet. Hoche und Binding finden darin Erwahnung, auch in der Literatur zur Geschichte der Psychiatrie, jedoch nicht direkt mit ihren Schriften ’bis’ 1920. In einigen Sammelbanden werden bestimmte Beitrage aus Zeitschriften-Reihen oder Antritts-Reden und Vortrage angeführt. Es gibt sehr gute Biographien von Müller-Seidel und Westphalen. Ein Grund für die eher wenig erscheinende Literatur über Hoches und Bindings persönliche Entwicklung - im Zusammenhang mit ihren alteren Schriften - könnte in dem nur schwer zuganglichen und teils im Privatbesitz befindlichen Nachlass gesehen werden. Briefe von Binding sind offenbar überhaupt nicht zuganglich oder nicht vorhanden.12 Und bei Hoche konnte durch gute Kontakte nur eine Einsicht in die streng behüteten Briefe genommen werden (s. Müller-Seidel). Es stehen somit nur die Veröffentlichungen von Hoche und Binding aus Ihrer gesamten Schaffenszeit zur Verfügung, wovon in diesem Rahmen hier nur ein ausgewahlter Teil für einen Vergleich heran gezogen werden kann. Natürlich wurde in den Publikationen über Hoche und Binding auch vergleichend zwischen diesen beiden argumentiert. Jedoch - ausgehend vomjeweiligen Titel+Inhalt - lieb sich ein operationalisierter Vergleich zwischen Hoche und Binding bis 1920 nicht ausfindig machen. Das Bearbeitungsfeld von Hoche und Binding scheint noch offen zu sein.13 Inwiefern war also der rassehygienische Gedanke in ihren Schriften vor 1920 schon verankert ? Gibt es eine Art Tendenz zur Radikalisierung / zur Euthanasie in den Publikationen der beiden Professoren bis 1920 ? War die Euthanasie ein Typus von Hoche und Binding ? Welche Gemeinsamkeiten oder Unterschiede lassen sich zwischen den Autoren entdecken ? Bei wem von beiden dominierte der Gedanke zur Euthanasie starker ? Gab es gesell. oder institutionelle Entwicklungen zur Euthanasie? Wie wurden Hoche und Binding wahr genommen ? Welche Einflüsse und Wechselwirkungen zeigen sich ?
Bei der Untersuchung sollen in ausgewahlten Publikationen von Hoche und Binding bestimmte Abstufungen der drei Begriffsfelder: (a) Evolution-Degeneration-Minderwertigkeit-Auslese (b) Staat-Sozialwert-Prestige-Arme (c) Sicherheit-Schwachsinnige-Sittlichkeit-Menschenwert in Nuancen aufgespürt werden. die eine Tendenz oder Entwicklung zur Radikalisierung erkennen lassen. Im nachsten Abschnitt werden Rahmenbedingungen / Entwicklungen und Wechselwirkungen zur Psychiatrie. zum Bildungsbürgertum und zur Euthanasie / Eugenik beleuchtet. um Einflüsse oder innere Einstellungen (Sozialisierungen) zu fokussieren. die auf diese beiden Professoren ein- oder mitgewirkt haben könnten.14 In einem letzten Teil sollen die Ergebnisse mit dem Forschungsstand diskutiert werden. Doch zunachst zur Psychiatrie selbst.
2. Psychiatrie im 18./19. Jahrhundert: Ein kurzer Überblick
Sogenannte Armengesetze übertrugen die soziale Frage über Bettler. Landstreicher. Arme. Kranke und Irre im 16. Jahrhundert auf die Stadte und Gemeinden. „deren Möglichkeiten einer Kompensation der sozialen Probleme Ende des 17. Jahrhundert erschöpft“ war.15 Anfangs des 18. Jahrhunderts wurden teils landeseigene Zucht-. Armen und Waisenhauser eröffnet.16 Im damaligen zersplitterten Deutschland entstanden vielgestaltige Einrichtungen. Es gab „Zucht-. Korrektions-. Verwahrungs- Versorgungs-. Arbeits-. Waisen-. Findel-. Fremden-. Narren- und Tollhauser“.17 Neuzeitliche Umwalzungen dividierten alte Sozialstrukturen auseinander und setzten zumeist die Bauern und Arbeiter sozioökonomisch unter Druck. Familienstrukturen begannen sich aufgrund frühindustriellen Zwanges aufzulösen und Geisteskranke „fanden nicht mehr so leicht eine stille Ecke oder die notwendige Aufsicht in den Familien“.18 Zwischenfalle wurden für die Allgemeinheit sichtbarer und man legte daraufhin „den Schutz vor dem Irren, nicht den Schutz des Irren nahe“. In der „Neuzeit hat dieser Grundsatz ohne Frage zu einer Brutalitat im Umgang mit Geisteskranken geführt“.19 Die Geisteskranken wurden zur bloben Verwahrung in überfüllte Armen- und Strafhauser mit „Verbrechern, Bettlern und Elenden“ zusammengesperrt. Sie galten als tobsüchtig / gefahrlich und wurden „nicht viel anders als die wirklichen Verbrecher behandelt“.20 Erst mit dem Aufklarungsgedanken des 18. Jahrhunderts setzte sich allmahlich eine philanthropisch gepragte Grundhaltung durch. „Der Irre wurde im Heer der gesellschaftlich Abgeschriebenen neu entdeckt und man drang bei ihm auf menschenwürdige Behandlung“.21 Die Ende des 18. Jahrhunderts unternommene „Irrenreformbewegung“ in England und Frankreich strahlte auch auf Deutschland aus und schuf eine Sensibilitat, aber nicht auf gesamtgesellschaftlicher Ebene.22 Kulturgeschichtlich gab es immer verschiedene Formen der Abwehr und Diskriminierung im Umgang mit sogenannten 'Monstren' und 'Missgeburten'. „So wurden noch um 1800 'Irre' zur Schau gestellt, zur Belustigung der Gaffer und gegen Geld“.23 Das Verhaltnis zu Geisteskranken war mehr ein ambivalentes - mit fortbestehenden Berührungsangsten. Es verwundert deshalb nicht, „dass die Irrengesetzgebung allen anderen Fürsorgemabnahmen fünfzig Jahre vorauslief und sie an Systematizitat übertraf‘.24 Hinter dieser Systematizitat steckte auch ein „Ausmerzen“ von gesellschaftlichen Krankheitsherden, die nicht in ein „Verbürgerlichungsprogramm“ passten. Denn Irresein galt allgemein als versinnbildlichtes Elend der Gesellschaft.25
Angestoben vom groben Gestaltwandel um 1800, im Schatten der französischen Revolution, wurden kritische Stimmen laut, die auf diese „schimpfliche Beymischung“ von Verbrechern aller Art mit den „Unglücklichen, die so sehr unser ganzes Mitleid verdienen“,26 aufmerksam machten. Berichte aus dieser Zeit beschreiben ein „Gebrüll der Rasenden“ und ein „Geklirre der Ketten“, das Tag und Nacht durch die „langen Gassen“ hallt, „in welchen sich Kafig an Kafig stöbt“ und jeden Ankömmling bald um das bisschen Verstand bringt, „das ihm etwa noch übrig ist“.27 Im Zuge der Frühphase des neuen Bürgertums - Anfang des 19. Jahrhunderts - wurde die „Irrenfrage“ mit der Vernunft der Aufklarung zu einer „Testfrage für die Reichweite von Menschenrechten. Von ihnen sollten auch seelengestörte Menschen nicht ausgenommen sein, auch sie sollten in den Genuss von Humanitatsfortschritten kommen“.28 Auf Basis von Menschenrechtsforderungen, aber auch aus Sachzwangen heraus, wegen standig überfüllter Verwahr- und Strafanstalten, kam es z. B. in Sachsen „unter einigen Arzten und Verantwortlichen der sachsischen Regierung zu ernsthaften Bestrebungen nach einer Reform des Anstaltswesens“.29 Es wurden Regeln erarbeitet, „die zunachst zur Trennung von Kriminellen und Asozialen einerseits und Kranken andererseits führten und auch Heil- und Pflegeanstalten von Verwahreinrichtungen zu trennen versuchten“.30 Diese Zeit gilt gemeinhin als der Beginn der modernen Psychiatrie und war mit einem humanistischen Menschenbild beseelt, aus dem sich relativ schnell Musterinstitute für Therapie und Pflege psychisch Kranker herausgebildet haben, mit hoher Bedeutung in Deutschland und ganz Europa. Sachzwange und Humanismus - aber sicherlich auch Ehrgeiz innerhalb einer neu entstehenden Bildungsbürgerschicht - waren förderlich für die Psychiatrie und ermöglichten Fortschritte, Erfolge und Ansehen. Die Sonnensteiner Heil- und Pflegeanstalt in Pirna z. B., gegründet 1811, war in der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts „bezüglich der Quote der geheilten Patienten und der angewandten Therapiemodelle die führende Einrichtung in Deutschland“.31 Sie erlangte in den 1850-er Jahren auch internationale Bedeutung durch einen Bericht von Pliny Earles in New York.32 Ab 1900 anderte sich langsam die Sicht auf Geisteskranke und entwickelte sich zur Grausamkeit. Die Sonnensteiner Anstalt gibt dafür nach 130 Jahren (1811-1941) ein sehr dunkles Beispiel. Die Nazis hatten den Sonnenstein, „einen der traditionsreichsten Orte einer humanen Behandlung psychisch kranker Menschen, in einen Schreckensort verwandelt“.33 Der Sonnenstein wurde zur Vernichtungsanstalt.
3. Alfred Hoche und Karl Binding: Tendenzen und Radikalisierungen
Im Folgenden soll eine Auswahl der Schriften und Reden von Hoche und Binding chronologisch ab 1870 auf die o. a. Operationalisierung hin untersucht werden. In diesem Rahmen kann natürlich kein Anspruch auf Vollstandigkeit erhoben werden. Einige Autoren hatten sich schon intensiv mit Bindings Hauptwerk bezüglich der 1920-er Schrift beschaftigt, daher soll der Fokus mehr auf Hoche gelegt werden, wie es auch im Titel der Arbeit angelegt ist.
3.1 Tendenzen zur Eugenik - Publikationen zwischen 1870-1900
In den 1870-er Jahren wird von Hoche noch nicht viel an Schriften vorliegen können. Denn er war gerade erst in seiner Jugend. Binding befand sich bereits seit 1866 in seinen ersten Jahren der Lehrtatigkeit (in Basel) und wechselte 1870 nach Deutschland. Hoche und Binding stammen aus unterschiedlichen Zeiten (Binding * 1841 - f 1920, Hoche * 1865 - f 1943 ). Binding erlebte als 7-Jahriger im Zuge der 1848-er Revolution den historischen Einzug in die Frankfurter Paulskirche.34 Hoche wuchs (ab 6 Jahren) mit dem Kaiserreich auf.35
Quelle (1) Binding 1877: Normen und ihre Übertretung:
Westphalen geht davon aus, dass sich der sogenannte Manchester-Liberalismus in seiner Hochblüte nach der weitverbreiteten sozialdarwinistischen Theorie richtete.36 Czeguhn37 und auch Schmuhl38 erwahnen, dass die sozialdarwinistischen Überlegungen in Deutschland erst um 1900 salonfahig wurden. Andere Ausdrucksformen praformierten aber womöglich die sozialdarwinistische Sichtweise. Der Blick in Bindings Normentheorie von 1877 scheint dies ein wenig zu bestatigen. Er geht z. B. zunachst auf die Rechtshilfe der „Hilfsbedürftigsten aller Menschen: Kinder und Wahnsinnige“ ein, um ihnen eine Anerkennung als „Rechts- und Pflichtsubjekte“ zuzugestehen, jedoch macht er dies zum Preis einer menschlichen Herabstufung derselben, und zwar zu „Nicht-Menschen“.39 Auf diese Einstufung geht er nicht naher ein, was bezeichnend in diesem Band ist. Binding bietet oft kurzatmige Deutungen an, ohne sie weiter vertiefen oder begründen zu wollen. Und so entstehen nach sinnvollen Differenzierungen - über mangelnde Schuld bei Handlungsunfahigen40 - Kurzschlüsse in Schwarz-Weib-Logiken, wie z. B.: „der Handelnde will stets, was das Gesetz nicht will. Ein verschiedenes Wollen ist undenkbar“. Und weiter: man kann „etwas Widerrechtliches nur wollen oder nicht wollen, aber unmöglich auf verschiedene Art wollen; man kann die gewollte Widerrechtlichkeit nur wissen oder nicht wissen, aber unmöglich auf verschiedene Art wissen“.41 Damit werden in seiner über weite Teile zu theoretisch und unklar wirkenden Begriffswelt die rechtlich unwissenden Hilfsbedürftigen doch noch zu den Verbrechern geschoben. Andererseits sieht er wiederum ein geringeres Schuldmoment an der Grenze zum Wahnsinn.42 In seiner Hauptargumention gelingt ihm die begriffliche Trennung zwischen Vorsatz und Fahrlassigkeit deutlicher (zwischen Dolus und Culpa); und er belegt dies mit vielen teils sehr überzeugenden Beispielen. Im Allgemeinen weist dieses Werk keine direkte sozialdarwinistische Sichtweise auf, obwohl er in seinem Freiburger Freundeskreis mit August Weismann als Zoologe und Darwinforscher jemanden kannte. der sich mit Fragen der Vererbung beschaftigte.43 Bezüge zur Euthanasie spielen ebenso keine Rolle. Eventuell Bindings Wortschatz. mit seiner steten Pflichtbetonung (auch für Hilfsbedürftige!). bietet einen Bodensatz. auf dem sich spater eugenische Begriffe fruchtbar entwickeln können. Insofern könnte man anderen Autoren mit ihrer These des „strafrechtsdogmatischen Weges“ in Bindings Werk44 zustimmen. Immerhin bezieht sich Binding ja selbst auf ein „dogmatisches Ergebniss“ in seiner Methodik.45 In Anlehnung an die o. a. Begriffsfelder kann hier festgehalten werden. dass bei ihm das Wort „Nicht-Menschen“ und die sprunghafte Einordnung von Hilfsbedürftigen schon ein wenig die Euthanasie oder Eugenik praformiert haben kann. Jedoch nehmen solche Wörter keinen gröberen Raum ein. Allenfalls seine Sprunghaftigkeit durchzieht den ganzen Band. Sein nachstes grobes Werk „Grundriss des Strafprozessrechts“ von 188646 beschreibt das Vorgehen der Behörden bei Strafdelikten. Hier sind es weniger die Begrifflichkeiten als vielmehr das bürokratische Vorgehen. dass spater Optionen bei der Handhabung von unerwünschten Gesellschaftsmitgliedern aufzeigte.
Quelle (2) Hoche 1891: Das anatomische Verhalten der Rückenmarkswurzeln:
Es geht um sogenannte Ganglienzellengruppen in den Rückenmarkswurzeln. Ganglien oder auch Ganglion / Spinalganglion / Nervenknoten sind eine Anhaufung von Nervenzellkörpern im peripheren Nervensystem. Sie sind der anatomische Ursprung des Nervensystems. Man geht heute davon aus. dass im Laufe der Evolution aus solchen Ganglienzellengruppen sich Nervenknoten in gröberer Art zum Gehirn entwickelt haben.47 Ob schon zu Hoches Zeiten davon ausgegangen wurde. kann hier nicht gesagt werden. Jedenfalls interessierte er sich mit seiner Abhandlung für nichts weniger als dafür. „in welchem Grade und in welcher Haufigkeit die Rückenmarkswurzeln. der Anfangsteil des peripherischen Nervensystems. an dem krankhaften Processe Theil nehmen. den wir im centralen Nervensystem. im Gehirn und im Rückenmark bei der Dementia paralyrtica. der progressiven Paralyse der Irren. regelmassig. wenn auch in wechselnder Starke. vorfinden“.48 Er stellt dieser Abhandlung voran. dass diese Untersuchung ihn gelehrt hat die eigentümlich erscheinende Anordnung der Ganglienzellen nicht als Anomalie. sondern als normalen Befund anzusehen. Dies impliziert. dass er zuvor die eigentümliche anormale Anordnung mit der Dementia paralytica in Verbindung sah. Warum sonst fragte er nach „Grad“ und „Haufigkeit“ der Wurzeln an dem „krankhaften Processe“.
Hoche beginnt seine Schilderungen mit „normalen“ Verhaltnissen, also mit gesunden Rückenmarkswurzeln. Er beschreibt sein Vorgehen sehr prazise, z. B. mit: „frische Rückenmarksstücke in Ranvier’schen Drittel-Alkohol“ oder mit: „dieses ganze Stück farbt man 24 Stunden lang in ammoniakalischem Carmin“49 und stellt die Ergebnisse auch in Bezug zur ganzen „Saugethierreihe“.50 Er bezieht sich auf eine zurückliegende Untersuchung an einer „menschlichen Frucht im VIII Monat“ und vermutet, dass im Übergang zum Erwachsenen bezüglich der Haufigkeit der Ganglienzellen wohl keine gröberen Unterschiede anzunehmen sind.51 Die etwas grob klingende Methodik ist nicht typisch für Hoche. Auch Freud und andere haben nach Ganglienzellen geforscht, auf die sich Hoche bezieht und die er auch zitiert. Nur Hoches Syntax kling teils sehr roh oder sehr rational. Er schliebt den „normalen“ Abschnitt mit der Hoffnung, „den Wurzeln in der normalen Anatomie Bürgerrecht verschafft zu haben“; sie zumindest nicht unter Anomalien und Raritaten aufführen zu können.52
Bei seinem „Material“ für die Untersuchung der Paralyse handelte es sich um 11 Personen die an der Krankheit „zu Grunde gegangen sind“. Er gesteht ein, dass es im Vergleich zu den „normalen Praparaten“ genauso auffallige Schwankungen mit unregelmabigen Fasern gibt und macht darauf aufmerksam, dass die „degenerativ veranderten Fasern“ nicht nur im kranken, sondern auch im „normalen Nervensystem“ vorkommen. Hoche betont aber, dass man bei Paralytikern eindeutig „zerfallene Nervenfasern“ erkennen kann. Daraus entsteht für ihn die Frage, ob überhaupt unregelmabige Fasern der Ganglienzellen für den krankhaften Prozess verantwortlich sind. Er ist davon überzeugt, dass man bei gröberen Untersuchungsmengen etwaige Zusammenhange zwischen degenerativen Fasern und der Paralyse entdecken könnte.53 Aus heutiger Sicht weib man, dass Demenz viele Formen und viele Ursachen hat. Sie kann z. B. im Spatstadium der Syphilis auftreten und zur chronischen Entzündung des Nervensystems mit fortschreitender Zerstörung, also zur Paralyse führen (erst ab 1910 wusste man darüber etwas genaueres). Der Erreger der Syphilis ist nicht nur über sexuellen Kontakt übertragbar, sondern auch über die Plazenta (Gewebe in der Gebarmutter) auf das ungeborene Kind.54 Es bleibt an dieser Stelle offen inwieweit Hoche hier eine Differenzierung der Krankheit Dementia paralytica versuchte zu entdecken oder inwieweit er einen sozialdarwinistischen / eugenischen Bezug sah, der ihn zu dieser Untersuchung verleitete. Abgesehen von der teils sehr stark wirkenden Rationalitat in Hoches Sprache fallt in dieser Schrift ein spezifischer Blick in seiner Forschungsfrage und in den Beschreibungen auf. Hoche stellt z. B. dezidiert heraus. dass „degenerative Schwankungen“ sowohl bei den Paralyse- als auch bei den Normal-Praparaten zu beobachten sind. Er muss also zuvor einen klaren Unterschied angenommen haben. warum sonst hat er die Schwankungen im Nachhinein als normalen Befund anerkannt. Die zweifelnde Frage von ihm. ob dann überhaupt veranderte. also degenerative Nervenfasern etwas mit der Krankheit zu tun haben. lasst abermals einen spezifisch ausgerichteten Forschungsblick vermuten. Denn in dieser Frage steckt die Annahme. dass veranderte Nervenfasern etwas mit der Krankheit zu tun haben könnten. was sich wiederum auf sozialdarwinistischer Theorie stützen liebe. Es ist aber im Allgemeinen sehr schwer diese medizinische Fachsprache. so klar sie sich auch in Teilen liest. nach den o. a. Begriffsfeldern zu durchleuchten. Die Bezeichnungen „Saugethierreihe“ oder „degenerative. krankhaft zerfallene Nervenfasern“ lassen sich zwar nuanciert abgleichen. sie können aber im Textfluss nicht wirklich gesondert hervor gehoben werden. Vielleicht handelte es sich hier auch um gangige Medizinsprache. Das Hoche rein psychiatrisch gesehen nur Grundlagenforschung betreiben wollte. darf nicht unberücksichtigt bleiben. Und das er sich in seiner noch jungen Karriere im Bildungsbürgertum durch Eifer hervor tun wollte. ist auch möglich (es ist seine Habilitationsschrift). Betrachtet man aber seine Schrift von seiner Forschungsfrage aus. erscheint es durchaus plausibel von einem einseitigen Forschungsblick auszugehen. den er vielleicht mit dieser Arbeit zu bestatigen suchte. Zumindest lasst sich die These aufstellen. dass Hoche vom anatomischen Aufbau her zur Krankheit vorstoben wollte.
Quelle (3) Binding 1892: Ehre und ihre Verletzbarkeit:
Schon mit seiner Normentheorie Band II von 1877 machte Binding klar. dass in seiner Weltsicht die Pflicht vorjeder menschlichen Verauberung stehen muss; und er forderte vom Einzelnen eine Pflichtfahigkeit im Einklang zur Norm. Fehlt diese Fahigkeit. dann liegen für Binding nur Taten aber nicht Handlungen vor.55 Zur Pflicht und Norm stellt Binding die allgemeine Handlungsfahigkeit. „Geistes- und Gemütskranke. Schlaf. Rausch und Irrtum“ haben für ihn „durchaus“ nicht diese Fahigkeit.56 Soziologische Faktoren spielen für Binding keine grobe Rolle.57 Mit seiner Rede „Ehre und ihre Verletzbarkeit“ setzt er die Pflichtfahigkeit mit der Ehre fort und erhalt daraus eine Apparatur. die den Sozialwert des Einzelnen erkennbar machen soll. Diese Rede hielt er eigentlich schon 1890 „zum Antritte des Rektorates an der Universitat Leipzig in deren Aula am Reformationsfeste. den 31. Oktober“.58 Aber er gab zwei Jahre spater auf„Andrangen“ einen zweiten Druck in Auftrag. der eben erst 1892 herauskam. Dieser Druck erscheint deshalb interessant, da Binding noch einiges hinzu gefügt hatte, was er „damals wegen der Kürze der Zeit nicht mehr sagen durfte“.59
Mit dieser Rede zeigt Binding neben seiner „Strafrechtsdogmatik“ (wie sie von einigen Autoren erkannt wurde) auch eine Art Sozialdogmatik. Gleich zu Beginn startet er mit einem Hochgefühl des Ruhmes, woraus er spater die Ehre und auch den „Menschenwert“ abzuleiten vermag. Heroische Wortwahl, wie z.B. „ganzes Land, geschichtliche Grobtat, ewiger Ruhm, Ehrentag, Ehre und Ehren“ usf., leiten seine Gedanken ein. Die Ehre hatte lür ihn schon immer mit Glanz zu tun. Aus seiner Sicht verband man das Wort Ehre zu allen Zeiten mit dem „Gipfel der Schönheit, der Zierde oder dem Wert“ ... „Dieser Wert ist Menschenwert: anjenem Glanze sonnt sich kein ander Wesen der Natur“.60 Die Geschichte der Ehre ist für Binding zugleich eine Geschichte der Ehrverletzung; eine Geschichte der Persönlichkeit, im „Spiegel der Würdigung“ und des „Menschenschicksals“. Und Menschenschicksal ist für ihn „Menschenwert“. Der Menschenwert wird durch die Gemeinde einem Ehrenvollen zuteil. Somit ist für Binding die Ehre, die ein Mensch erhalt, der Wert eines Menschen (Bindings Schwarz-Weiblogik).61
Der Begriff der Ehre wird von B. im Fortgang mehr und mehr ausdifferenziert, wobei er immer klarere Linien zieht, mit welchem Mab der „rechtlich anerkannte Verkehrskurs eines Menschen“ zu bewerten ware.62 Für die individuelle Ehre, als „erworbener Sozialwert“, sind für Binding die Leistungen und Pflichterfüllungen notwendig. Die Pflichterfüllung und die individuelle „spontane Förderung des Ganzen“ ist für ihn die Quelle des erworbenen Sozialwertes. Bei seiner definitorischen Ausarbeitung verweist er aber darauf, dass der Einzelne nicht nach dem Mab der Ehre, „sondern nach dem seiner Freiheit von Unehre ... behandelt werden“ muss.63 Im Falle von Unzurechnungsfahigen, also auch Geistes- und Gemütskranken, heibt dies nichts anderes, als das Binding ihnen über den erwerbbaren Sozialwert keine Ehre, sondern vielmehr negative Ehre zu kommen lasst. Denn es gibt für ihn zwischen Ehre und Unehre so etwas wie einen Nullpunkt, „den der nicht erfüllten und nicht verletzten Pflicht - eine Art negativer Ehre -, und dieser ist auch der Unzurechnungsfahige teilhaftig“.64 Er schliebt seine Rede mit Staatsrhetorik und stahlender Sprache, im Zusammenspiel mit Bismarck und Kaiser. Seine (Rechts-)Dogmatik wirkt mehr wie eine soziale Sichtweise von ihm. Hier lasst sich eindeutig Bindings Menschenwert als Sozialwert herausfiltern, da Binding diesen Begriff explizit herausarbeitet.
Quelle (4) Hoche 1897: Über die leichteren Formen periodischen Irreseins:
Diese Schrift ist ein Beitrag in der Zeitschriften-Reihe „Sammlung zwangloser Abhandlungen aus dem Gebiete der Nerven- und Geisteskrankheiten“. Hoche galt in dieser Sammlung als standiger „Mitwirkender“. Diese Heft-Reihe wendete sich an praktizierende Arzte, die auf diesem Gebiet „so gut wie gar keine Ausbildung genossen haben“. Bei der „allgemein anerkannten sozialen Wichtigkeit dieses Spezialfaches“ war es von Bedeutung, „dass auch das Gros der praktischen Arzte dem Studium der Nerven- und Geisteskrankheiten Interesse entgegenbringt“.65 Mit dieser Abhandlung wollte Hoche den praktizierenden Arzten ein theoretisches Interpretations- oder Diagnose-Werkzeug an die Hand geben, um relativ früh geisteskranke Auffalligkeiten erkennen zu können, sofern eine „Periodicitat“ bei Betroffenen zu verzeichnen ist. Die Diagnose der Periodicitat konnte nach Hoche schon dann gestellt werden, wenn man z. B. „bei einem Individuum zum ersten Male einen typischen Migraneanfall oder einen epileptischen Anfall beobachtet“. Denn die Aufgabe der Diagnose ist es, so Hoche, „womöglich bei dem ersten Auftreten einer ... Störung aus bestimmten Eigentümlichkeiten“ einen etwaigen periodischen „Charakter derselben zu gewinnen“.66 Er weist die Arzte darauf hin, dass ihnen gerade bei den leichteren Formen der Geisteskrankheiten eine diagnostische und therapeutische sowie prophylaktische Aufgabe zukommt; insbesondere den Hausarzten. Ihr Blick sollte sich auf „gewisse wohlbekannte periodische psychische Schwankungen“ richten, „die praktisch noch in die Gesundheitsbreite fallen“;67 - in einer Fubnote gibt er ein periodisches Beispiel anhand der Brunstzeiten bei Tieren! Bezogen auf eine grobe Anzahl von Menschen beschreibt er Schwankungen mit wiederholender negativer Gemütsverfassung, die im Alltag oder bei geistiger Aktivitat auftreten können. Diese „motivlos schwankenden Charakter“ lassen sich nach Hoche bei sensiblen, nervösen und labilen Persönlichkeiten finden. Eine genaue Analyse würde in der Mehrzahl dieser Falle „das Vorhandensein von betrachtlicher nervöser erblicher Belastung“ zeigen.68 Periodische Geistesstörungen erwachsen für Hoche daher aus „hereditaren“ nervösen Dispositionen. In praktischer Hinsicht betont Hoche, dass die leichteren Formen in ihrer Gefahrdung der nachsten Generation „nicht weniger bedenklich“ sind, sie seien „eher noch gefahrlicher“, da die geringfügigen Symptome in jungen Jahren weniger merklich auffallen und dann bei der Eheschliebung nicht gleich als Hinderungsgrund angesehen werden. Die Arzte sollten daher bei der Diagnose auf die Anamnese achten. Denn nicht selten „kommt schon wahrend der Schuljahre ein gewisses periodisches Schwanken der Leistungsfahigkeit zum Vorschein“.69 Hoche arbeitet heraus, dass es für die praktische Bedeutung um Prophylaxe gehen muss. Es gibt für ihn bei den leichteren Formen aber auch Falle. die unter günstigen auberen Verhaltnissen und zweckmabiger Behandlung als brauchbares Mitglied der menschlichen Gesellschaft ’erhalten’ bleiben können.70 Für Hoche steht fest. dass die Hauptaufgabe arztlicher Tatigkeit eine möglichst „frühe Prophylaxe“ zu sein hat und zwar beginnend bei der noch ungeborenen Generation; „mit dem Bemühen. die Eheschliebung seitens nervöser. hysterischer. epileptischer Persönlichkeiten“ zu verhindern. „namentlich dann. wenn beide Teile abnorm sind“.71 Dem Arzt kame die Verpflichtung zu. die Eltern auf eventuelle „Konsequenzen für die Nachkommenschaft“ hinzuweisen. Hoche geht es bei der Prophylaxe um eine „Verhütung von geistigen und nervösen Störungen“. da die Eltern in ihrem eigenen „Mangel an Stetigkeit und Selbstbeherrschung“ einen erzieherisch ungünstigen Einfluss auf ihre Kinder haben.72 Im rechtlichen Sinne deutet Hoche zum Schluss über das Zivilrecht eine Entmündigung periodisch Geisteskranker an. Da die Kranken der Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen „nicht mehr gewachsen“ sind und somit die Fahigkeit zu „rechtsgiltigen Handlungen“ nicht wieder erlangen werden.73 Ohne grob auf o. a. Begriffsfelder eingehen zu müssen. liefert Hoche hier einen klaren Beleg lür Geburtenregelung nach sozialem Ausleseprinzip im eugenischen Sinne. Es ging ihm um den Eingriff bei Nachkommen. Auch wenn er eingesteht. dass viele Falle einen verhaltnismabig besonnenen und ruhigen Krankheitsverlauf aufweisen. Wenn er diese Falle aber nur unter günstigen Verhaltnissen als „brauchbare Mitglieder der menschlichen Gesellschaft“ ansieht. so stellt sich die Frage. was sie dann ohne bessere Umstande sind. Seine rechtliche Einordnung zum Schluss rückt seine Sicht auf die Betroffenen nur noch deutlicher in die Nahe von Bindings „Sozialwert“. Hoche hatte also schon kurz vor 1900 eine eindeutige sozial-selektive Bewertung von geistig und seelisch Betroffenen vorgenommen - der 1. WK kann nicht der mabgebende Auslöser gewesen sein. allenfalls der Endgültige. Angenommen Hoche dachte wirklich an die ungeborenen Kinder und an ihr leidliches Leben. dann passt es aber nicht recht. wie er sich einer mehr oder weniger gewollten sozialpolitischen Sprache bediente. mit einer klaren Tendenz zur Eugenik. Die These von Schmuhl. dass sich Begriffe der Eugenik bis 1895 zurück verfolgen lassen. kann mit dieser Schrift bekraftigt werden.74
Quelle (5) Binding 1898: Die rechtliche Stellung des Kaisers im heutigen Deutschen Reiche: Diesen Vortrag hielt Binding in der Gehe-Stiftung zu Dresden am 12. Februar 1898. Das entsprechende Jahrbuch der Gehe-Stiftung mit Bindings Vortrag kam als Band III 1899 heraus.
Die Gehe-Stiftung geht auf den deutschen chemisch-pharmazeutischen Grobhandler und Industriellen, Politiker und Philanthropen Franz Ludwig Gehe zurück. Dieser stiftete kurz vor seinem Tod der Commmercial-Akademie 2 Millionen Mark, woraus testamentarisch im Jahr 1885 die Gehe-Stiftung entstand.75
Binding macht in diesem Vortrag gleich zu Beginn deutlich, wie er den bisherigen Verlauf der Deutschen Geschichte sieht und wie er sich dazu positioniert, indem er die Interessen der alten Könige und Kaisers aus seiner Sicht ins 'rechte' Licht rückt. „Dieses Kaisertum der abendlandischen Welt, dieses römische Kaisertum, das seit Otto dem Groben sich dauernd mit dem deutschen Königtum verband, hat die deutsche Volkskraft für die Interessen einer undeutschen Weltpolitik verzehrt“.76 Seinen historischen Rückblick nutzt er, um das Preubische Königtum als Grobmacht hervor zu heben, insbesondere mit seiner „Kriegsherrlichkeit“. Er erklart das deutsche Volk schon mit dem norddeutschen Bund zu einem Heeresvolk, wobei er wieder die rechtliche Einordnung und die thematische Gliederung sehr sprunghaft referiert. Dafür sei hier ein etwas langeres Zitat angeführt: „An dieser Stelle tritt das Presidium auch in unmittelbares Gewaltverhaltnis zum deutschen, damals norddeutschen Volke. Unser Heer ist das Volk in Waffen, ist das Volk, organisiert zur Landesverteidigung - wie der Reichstag das deutsche Volk ist, organisiert zur unmittelbaren Teilname am Staatsleben. Jedes Mitglied des Heeres leistet dem Kaiser den Fahneneid und verspricht darin, seinen Befehlen unbedingt Folge zu leisten“.77 Liest man diese Passage mehrmals durch und denkt dabei an den Titel seines Vortrages, so wird schnell klar, worum es ihm eigentlich ging: um die Erweiterung der Kaiserlichen Machtvollkommenheit.78 Binding steigert sich zum Schluss noch um ein weiteres 'Kaiserliches' und 'Völkisches', dass wohl zur damaligen Zeit, wie es sich mit Binding vermuten lasst, auch ein sprach-handelndes Hoch- und Allmachtsgefühl zu versprechen schien. Er weib sich z. B. sicher darin, dass dem Volke der Kaiser der Reichsmonarch ist, „und daran labt es sich durch keinerlei spitzfindige juristische Unterscheidungen irre machen“; dies sei ganz einfach der Standpunkt des „sich seines Kaisers freuende deutsche Volk“.79 Aber auch der Kaiser selbst soll sich seiner monarchischen Kaiser-Verantwortung bewusst gewesen sein, wie es Binding schon aus den kaiserlich „ergreifenden Worten der Proklamation vom 18. Januar 1871“ herauszuhören vermochte. Binding hofft am Ende, dass das Kaisertum überdauert und das die Gröbe der Epoche, in der es entstanden ist, dem neuen Reiche für alle Zeit den kaiserlichen Stempel aufdrückt.80 Was hat dies nun mit der Sprache der Euthanasie / Eugenik zu tun? Binding nimmt hier indirekt historisch-rechtlich eine völkische Bereinigung vor, in der die „deutsche Volkskraft“ mittels kaiserlicher Führung zur Entfaltung kommen kann (oder soll). In einer Symbiose zwischen Kaiser und Volk sieht er die Machtvollkommenheit, die jedweder Spitzfindigkeit widersteht. Die Freude aller am Kaisertum, an der Machtvollkommenheit, stellt dann für ihn eine Art Volksreinheit dar, mit der ein völkisch einheitlicher und damit auch ein identitatsstiftender (Selbst-)Wert für den Einzelnen möglich wird. Denkt man an seine Rede „Ehre und ihre Verletzbarkeit“ von 1892, so scheint diese Freude auch ein Gradmesser für ein Volks-/ oder auch Pflichtgefühl zu sein, was letztlich nach Binding die Ehre des Einzelnen, also den Sozialwert generiert. Die Sozialperspektive in Bindings Sprache nimmt hier an Deutlichkeit zu. Denn wer nicht mit dieser rechtlich so legitimierten kaiserlich-völkischen Strömung mitschwimmt, der wird wohl vermutlich nach Bindings Pflicht- und Soziallogik minderwertiger erscheinen. Denjenigen, die sich nicht an der kaiserlichen Freude laben können, ganz gleich aus welchen Gründen, denen kann offenbar kein brauchbarer Sozialwert zugesprochen werden.
In diese Zeit, zwischen 1870 und 1900, fallt auch Hoches Schrift von 1899 „Die Neuronenlehre und ihre Gegner“.81 Die Publikation ist eine Neubearbeitung eines Referates „Über den gegenwartigen Stand der Neuronenlehre“, das er am 22. April in Halle auf der Jahresversammlung deutscher Irrenarzte hielt; abgedruckt in der Berliner klinischen Wochenschrift No. 25-27. Hoche hatte mit dieser Neubearbeitung einigen Gesichtspunkten aus dem Referat Nachdruck verleihen wollen, indem er die Thematik ausführlicher behandelte.82 Er verweist zwar in seiner Einleitung darauf, dass sich die Neuronenlehre aus der „menschlichen und thierexperimentellen Degenerationslehre“ speist, aber letztlich bleibt er im Wesentlichen auf der rein begrifflichen Sach-Ebene, ohne direkten Bezug auf Geisteskranke oder irgendwelche sozialen Einordnungen, wie er es in der 1897-er Schrift vornahm.83
Zwischenfazit: In Bindings Publikationen fallt eine Art Sprunghaftigkeit auf, die seine Ausarbeitungen nicht immer im roten Faden erscheinen lassen, dass macht es teils schwierig seine Auberungen richtig deuten zu wollen. Seine Sozialperspektive scheint sich hingegen mit der Rede „Ehre und ihre Verletzbarkeit“ deutlicher heraus zu schalen, indem die Unfahigkeit - sich in andere hinein zu versetzen - sichtbar wird. Neben dem a. a. O. festgestellten Strafrechtsdogmatismus lasst sich also auch eine spezifische soziale Sicht bei ihm vermuten. Denn Binding arbeitet eigentlich im Nachgang dieser Rede den Begriff des Sozialwertes eines Menschen klar heraus. Hoches Publikationen lassen sich teils sehr gut lesen und versprechen damit - bezüglich der Begriffsfelder - sie genauer untersuchen zu können. Allerdings wirkt seine kraftvolle Rhetorik und v. a. die spezielle Fachsprache auch hinderlich beim Überblicken und Filtern von begrifflichen Nuancen. Mit seiner Schrift „Über die leichteren Formen periodischen Irresein“ bezieht Hoche jedoch eine klare sozialpolitische Position, indem er letztlich seinen Kollegen zu einer Art Geburtenregelung rat. Tendenzen zur Eugenik lassen sich also bei beiden schon vor 1900 teils deutlich erkennen - und eben ’insbesondere’ auch bei Hoche (!).
3.2 Radikalisierung zur Euthanasie - Schriften und Vortrage zwischen 1900-1920
Karl Binding gibt 1902 eine Neuauflage des 1886 veröffentlichten Bandes „Grundriss des deutschen Strafprozessrechts“ heraus, mit dem Zusatz „Allgemeiner Teil“. Diese ist „in allem Wesentlichen unverandert geblieben“84 und stellt die sechste verbesserte Auflage dar. Im gleichen Jahr publizierte Hoche über die Schriftenreihe „Grenzfragen des Nerven- und Seelenlebens“, mit dem vierzehnten Heft die folgende Publikation:
Quelle (6) Hoche 1902: Die Freiheit des Willens vom Standpunkte der Psychopathologie
Es geht ihm um arztliche Begutachtung von Geisteskrankheiten, im Zusammenhang mit der strafrechtlich relevanten „Frage nach der vorhandenen oder fehlenden freien Willensbestimmung“.85 Nach gangiger juristischer Lesart galt, dass bei geistigen Einschrankungen, „welche die freie Willensbestimmung ausschlieben“,86 der Angeklagte straffrei bleibt. Dafür war aber aus Hoches Sicht vorab eine Differenzierung notwendig. Er gliederte begrifflich die freie Willensbestimmung und verweist letztlich darauf, dass es eigentlich keine klare Definition für Geisteskrankheiten gibt. Vielmehr müsste die gesamte Persönlichkeit und deren auffallig gewordenen psychischen Erscheinungen in ihrer Haufung betrachtet werden. In seiner rationalen Art bearbeitet er erst das 'Normale' und danach wieder das 'Kranke'. Als deutlichstes krankes Beispiel gibt er die progressive Paralyse an, die in der Anfangsphase ihre „bürgerliche Stellung“ noch erfüllen kann. „Erst die Summirung der kleinen Veranderungen giebt einen Ausfall, der auch die praktische Brauchbarkeit vernichtet“.87 Er spricht der Krankheitsform Gefühls- und Gewissensregungen zu und differenziert die Willensfreiheit auch im kranken Zustand eigentlich sehr nachvollziehbar. Zum Schluss kommt er aber zu dem Fazit, dass im Zusammenhang mit Strafrecht und Ethik die „psychologischen Voraussetzungen“ des Rechts-Systems falsch waren, da sich eine grobe Masse von Individuen durch abgestufte Strafen nicht andern lassen. Hoche ist der Meinung: „der weitere Entwicklungsgang wird dahin führen. dass die der sittlichen Gefühle dauernd ermangelnden. "antisocialen" Elemente nicht mehr bestraft. sondern in einer ihrer Individualitat angepassten Form für die Gesellschaft "unschadlich" gemacht werden“. Er ist davon überzeugt. dass die Gesellschaft die Mittel anwendet „die geeignet erscheinen. ihren Normen Geltung zu schaffen: für die Normalen das Strafgesetz. für die dauernd gesellschaftsfeindlichen Elemente - in Zukunft - die Aussonderung; für die Geisteskranken. die ... mit den Normen in Konflikt gerathen. tritt ... die Behandlung durch den Arzt in ihre Rechte“.88
Es kann hier zwar nicht der Beleg zu Binding erbracht werden. aber dennoch klingen Hoches Worte - zumindest im rechtlichen Sinne. oder nach Sitte und Norm - ahnlich dogmatisch und schon radikaler. Auch wenn die Geisteskranken in arztlicher Behandlung bleiben sollten. sie verlieren dabei ihre bürgerlichen Rechte. Hoche exemplifiziert mittels „gesellschaftsfeindlichen Elementen“ die Möglichkeit einer „Aussonderung“.
Quelle (7) Binding 1905: Der Zweikampf und das Gesetz:
Binding hielt diesen Vortrag wieder in der Gehe-Stiftung; wie seinen letzten. sieben Jahre zuvor (1898. s. S. 16). Einleitend erwahnt er auch diesen Vortrag über das deutsche Kaisertum und hebt noch einmal hervor. dass sich durch die Gründung des Kaiserreichs tausendjahrige Wünsche erfüllt haben. Diesmal geht es in seinem Vortrag um den Zweikampf und deren Strafbarkeit. Aus seiner Sicht geht es den Akteuren nur um die Verletzung der Ehre. Im Fortgang seines Vortrages lassen sich daher auch Parallelen zu seiner Antritts-Rede von 1890 in Leipzig erkennen (s. Quelle 3. S. 11). Binding argumentiert ahnlich wie 1890. indem er etwas ausführlich auf den Begriff der Ehre eingeht. Die Ehre ist für ihn „ein höchst individueller Menschenwert. dessen Gröbe allein ihr Trager zu bestimmen vermag. Ehre ist der Wert. der einem Menschen als solchem und kraft des Mabes der Erfüllung seiner sittlichen und rechtlichen Pflichten zu kommt“.89 Hier klingt Bindings Pflichtgefühl wieder heraus und er sieht das Strafgesetz beim Zweikampf in einer schwachen Position. Denn er bedauert. dass durch den Zweikamp „lebenswerte Leben verloren“ gehen90 und es dagegen keine rechtliche Handhabe gibt. Mit diesem Vortrag bekraftigt er eigentlich nur nochmal sein Menschenbild. worin der Wert eines Menschen sich mit der Brauchbarkeit zur Pflicht bemisst. Gerade die ehrenvollen - also damit auch die brauchbarsten - Menschen sollten mit einem angepassten Gesetz verschont bleiben. Sein (Rechts-)Dogmatismus deckt sich hier wieder mit seiner Sozialperspektive. in der nur die wertvollsten Menschen einen sinnvollen Platz im ’Volk’ erhalten.
[...]
1 Vgl. Kosellek: Frankfurt am Main 2016. S. 297 u. 315
2 Vgl Czeguhn: Baden Baden 2009. S. 78-79. Beitrag von Naucke
3 Vgl. Müller-Seidel: München 1999. S. 46
4 Vgl. Hilliger: Berlin 2018:S. 324
5 Vgl. Gruber. Max von; Rüdin. Ernst: München 1911. s. Inhaltsverzeichhnis
6 Vgl. Schmuhl: Göttingen 1992. S. 108
7 Müller-Seidel: 1999. S. 45
8 Vgl. Czeguhn: Baden-Baden 2009. AufsatzNaucke. S. 73-74
9 Vgl. Haehling v. Lanzenauer: Berlin 2012, S. 275
10 Vgl. Bastian: Bad Wörishofen 1981,S.9
11 Soziale Sicht wird hier nach Selman’s Stufen der Sozialperspektiven verstanden
12 Vgl. Westphalen: Frankfurt a. M. 1989: S. 2
13 Vgl. Müller-Seidel: 1999 S. 45-46
14 Die Güte der Quellen bis 1920 bemisst sich nach Titel/Inhalt. wobei mehr auf Rede/Vortrag geachtet wurde
15 Thom: Berlin 1984. Aufsatz Wodtke. S. 68
16 Vgl. Thom: ebd.. S. 69
17 Dörner: FrankfurtamMain 1984. S. 185
18 Dörner: ebd.
19 Blasius: Frankfurta. M. 1994, S.17
20 Thom: 1984, S. 69
21 Blasius: Frankfurta. M. 1980, S. 21
22 Vgl Blasius: 1980, S. 29
23 Schott, Tölle: München2006, S. 103
24 Blasius: 1980, S. 23
25 Vgl. Blasius: 1980, S. 30 u. 37
26 Blasius: 1994, S. 18
27 Böhm: Pirna 2004, S. 9. Bericht 1803 von Psychiater Reil
28 Blasius: 1994, S. 19
29 Böhm: Pirna2011, S. 13
30 Böhm: 2004, S. 8
31 Böhm: 2011, S. 13
32 Vgl. Böhm: ebd., S. 49
33 Böhm: 2011 S. 150
34 Vgl. Westphalen: 1989, S. 8
35 Vgl. Röhrich: 1972, Neue Deutsche Biographie, Onlinefassung
36 Vgl. Westphalen: 1989, S. 73
37 Vgl. Czeguhn: 2009, S. 10
38 Vgl. Schmuhl: 1992, S. 108
39 Vgl. Binding: Leipzig 1877, S. 48-49
40 Vgl. Binding: 1877, S. 103
41 Binding: 1877, S. 116-121
42 Vgl. Binding: 1877, S. 211
43 Vgl. Binding: 1877.S. 63
44 Vgl. Czeguhn: 2009. S. 73-74
45 Vgl. Binding: 1877. S. 121
46 Vgl. Binding: Leipzig 1886 (1)a
47 Vgl. wikipedia: Ganglion. Spinalganglion
48 Hoche: Heidelberg 1891. S. 5
49 Hoche: 1891,S.10
50 Hoche: 1891, S. 11
51 Vgl. Hoche: 1891, S.16
52 Hoche: 1891, S. 22
53 Vgl.Hoche: 1891, S. 30ff.
54 Vgl. Spektrum.de: Dementia paralytica. Wikipedia: Syphilis
55 Vgl. Westphalen: 1989. S. 97
56 Vgl. Binding: 1877. S. 71-72
57 Vgl. Westphalen: ebd. S. 92
58 Binding: Leipzig 1892. S. 1
59 Binding: 1892, Vorwort
60 Vgl. Binding: 1892, S. 1-2
61 Vgl. Binding: 1892, S. 5
62 Vgl. Binding: 1892, S. 13
63 Binding: 1892, S. 22
64 Binding: 1892, S. 17
65 Hoche: Halle 1897, S. 1
66 Hoche: 1897, S. 5
67 Vgl. Hoche: 1897, S. 6
68 Vgl. Hoche: 1897, S. 7 f.
69 Hoche: 1897, S. 10
70 Vgl. Hoche: 1897. S. 30
71 Hoche: 1897. S. 30
72 Hoche: 1897. S. 31
73 Hoche: 1897. S. 38
74 Siehe Seite 3. Fubnote 5
75 Vgl. Wikipedia: Franz Ludwig Gehe
76 Vgl. Binding: Dresden 1898; S. 5 f.
77 Binding: 1898, S. 17
78 Binding: 1898, S. 20
79 Binding: 1898, S. 26
80 Vgl. Binding: 1898, S. 27
81 Vgl. Hoche: Berlin 1899 (5)a
82 Vgl. Hoche: Berlin 1899, Vorwort
83 Siehe Seite 13, Quelle (4)
84 Binding: Leipzig 1902, Vorbemerkungen (5)b
85 Hoche: Wiesbaden 1902, S. 2
86 Hoche: 1902, S. 1
87 Hoche: 1902, S. 27
88 Hoche: 1902. S. 38 ff.
89 Binding: Dresden 1905. S.15
90 Vgl. Binding: 1905. S. 29