Diese Arbeit behandelt hauptsächlich den Bereich der Besteuerung des Vermögenszuwachses und damit die Wegzugbesteuerung gemäß § 6 des Außensteuergesetzes. Speziell wird auf den Fall der Besteuerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eingegangen, wenn der Anteilseigner den Wohnsitz aus dem Inland, also der Bundesrepublik Deutschland, ins Ausland verlegen.
Bereits viele deutsche Unternehmer haben bislang versucht sich durch eine Verlegung ihres Wohnsitzes ins Ausland einer hohen Steuerzahlung zu entziehen, um somit ihr Vermögen zu sichern. Dies geschieht jedoch nicht nur mit Vorsatz. Auch viele andere natürliche Personen haben in der Vergangenheit einen Wohnsitzwechsel vorgenommen, ohne die Regelungen des Außensteuergesetzes ausreichend zu beachten. Auch wenn dies teilweise nicht bewusst geschah, kam es so durchaus zu einigen Fällen der Verletzung der Steuerpflicht und somit zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung.
Zusätzlich zur thematischen Erörterung der Wegzugsbesteuerung gemäß §6 AStG werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei einem Zuzug in die Schweiz erläutert. Um ein besseres Verständnis von der steuerlichen Thematik zu erzielen, werden in dieser Arbeit an einigen Stellen praktische Beispiele angeführt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historie der Wegzugsbesteuerung
2.1 Das EuGH-Urteil „Lasteyrie du Saillant“
2.2 Gründe für die Einführung des § 6 AStG
3 Darstellung der der bestehenden Rechtslage
3.1 Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
3.2 Wegzugsbesteuerung gemäß § 6 AStG de lege lata
3.2.1 unbeschränkte Steuerpflicht §1 (1) EStG
3.2.2 Wohnsitz §8 AO
3.2.3 Gewöhnlicher Aufenthalt §9 AO
3.2.4 Problematik §8 AO und §9 AO
3.2.4.1 Praxisbeispiel
3.3 Voraussetzungen
3.3.1 Persönliche Voraussetzung
3.3.2 Sachliche Voraussetzung
3.3.3 Ergänzungstatbestände
3.4 Praxisbeispiel
4 Anwendung des § 6 AStG bei Zuzug in die Schweiz
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen gemäß § 6 des Außensteuergesetzes (AStG), insbesondere im Kontext von Anteilsveräußerungen an Kapitalgesellschaften bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland, und analysiert dabei die steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die Auswirkungen aktueller EuGH-Rechtsprechung.
- Historische Entwicklung und Intention des § 6 AStG
- Struktur der unbeschränkten Steuerpflicht sowie Kriterien für Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt
- Tatbestandsmerkmale der Wegzugsbesteuerung
- Ersatzrealisationstatbestände zur Vermeidung von Steuerumgehungen
- Sonderaspekte und aktuelle Entwicklungen beim Zuzug in die Schweiz
Auszug aus dem Buch
3.2.1 unbeschränkte Steuerpflicht §1 (1) EStG
Damit die Wegzugsbesteuerung gemäß §6 AStG Anwendung findet und eine Besteuerung gerechtfertigt ist, müssen vorerst alle geforderten Bestandteile des Gesetzes erfüllt sein. Zunächst muss der Tatbestand der „unbeschränkten Steuerpflicht“ erfüllt sein. Dieser Tatbestand wird im deutschen Steuerrecht nach §1 (1) EStG geregelt. Dieser Paragraph besagt: „Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“ Diese Prüfung wirft jedoch weitere, zu erfüllende, Tatbestände auf. Den Tatbestand der natürlichen Person, des Inlandes sowie des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird in zwei Arten von Personen unterschieden. In natürliche Personen und juristische Personen. Natürliche Personen stellen dabei alle lebenden Menschen da, juristische Personen mit Rechtsfähigkeit versehene Organisationen wie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Jedoch unterliegen lediglich die natürlichen Personen der Einkommensteuer. Juristische Personen unterliegen stattdessen der Körperschaftssteuer. Der Inlandsbegriff wird im EStG nicht weiter definiert, sondern vorausgesetzt. Er umfasst den Geltungsbereich des Einkommenssteuer Gesetzes, somit also das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Jedoch unterliegt die unbeschränkte Steuerpflicht nach dem deutschen Recht dem Welteinkommensprinzip. Das bedeutet, dass es nicht relevant ist, ob die Einkünfte im Inland oder Ausland erzielt wurden. Ziel dieses Prinzips ist es, dass bei internationaler Geschäftstätigkeit alle Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in Deutschland versteuert werden und nicht im steuerbegünstigten Ausland. Das Welteinkommensprinzip gilt, sofern kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land, in welchem die Einkünfte erzielt wurden, vorliegt. Dann greift die Freistellungsmethode zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Einkünfte werden nur in dem Land versteuert, in dem sie erzielt wurden. Folgend verzichtet Deutschland auf das ihm nach dem Welteinkommensprinzip zustehende Recht der Besteuerung wodurch die erwirtschafteten Gewinne in Deutschland steuerfrei sind.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Außensteuergesetz ein und erläutert die Bedeutung der Wegzugsbesteuerung sowie die Zielsetzung der Arbeit.
2 Historie der Wegzugsbesteuerung: Das Kapitel beleuchtet die geschichtliche Entwicklung der gesetzlichen Regelungen gegen Steuerflucht, einschließlich bedeutender Präzedenzfälle und EU-rechtlicher Einflüsse.
3 Darstellung der der bestehenden Rechtslage: Hier erfolgt eine detaillierte Erörterung der steuerlichen Tatbestandsmerkmale, der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen sowie der Problematiken von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.
4 Anwendung des § 6 AStG bei Zuzug in die Schweiz: Dieses Kapitel analysiert die spezifische steuerliche Behandlung beim Zuzug in die Schweiz unter Berücksichtigung von Stundungsoptionen und aktueller EuGH-Rechtsprechung.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Notwendigkeit der Wegzugsbesteuerung sowie den bestehenden Handlungsbedarf bei zukünftigen Gesetzesanpassungen.
Schlüsselwörter
Wegzugsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, § 6 AStG, unbeschränkte Steuerpflicht, Einkommensteuergesetz, Kapitalgesellschaft, stille Reserven, Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Steuerentstrickung, Doppelbesteuerungsabkommen, EuGH, Vermögenszuwachs, Steuerflucht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die steuerlichen Konsequenzen bei einem Wegzug natürlicher Personen aus Deutschland ins Ausland, wenn diese an Kapitalgesellschaften beteiligt sind, wobei der Fokus auf § 6 des Außensteuergesetzes liegt.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Analyse?
Zentrale Themen sind die Geschichte der Wegzugsbesteuerung, die Prüfung der unbeschränkten Steuerpflicht, die Voraussetzungen für eine fiktive Besteuerung von Anteilen sowie die speziellen Bedingungen bei einem Zuzug in die Schweiz.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die steuerliche Handhabung der sogenannten Steuerentstrickung bei Wegzug zu erläutern und zu verdeutlichen, wie der deutsche Fiskus den Verlust des Besteuerungsrechts an stillen Reserven verhindert.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich primär um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Kommentaren, Fachliteratur sowie einschlägiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs basiert.
Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Rechtslage, die Erläuterung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen gemäß AStG sowie eine praxisnahe Analyse der Sonderfälle bei Wegzügen in DBA-Staaten oder die Schweiz.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Fachbegriffe wie Steuerentstrickung, stille Reserven, unbeschränkte Steuerpflicht, Ersatzrealisationstatbestand und Doppelbesteuerungsabkommen geprägt.
Warum ist das Beispiel des Unternehmers Helmut Horten so relevant?
Der Fall Horten diente historisch als Auslöser für die Aufnahme des § 6 AStG in das Gesetz, da er verdeutlichte, wie ohne spezifische Vorschriften stille Reserven bei einem Wegzug steuerfrei realisiert werden konnten.
Wie wirkt sich das Urteil des EuGH von 2019 auf die aktuelle Praxis aus?
Das Urteil stuft die sofortige Besteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz teilweise als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ein, was zur Veröffentlichung eines BMF-Schreibens führte, das Erleichterungen bei Stundung und Sicherheitsleistung vorsieht.
- Quote paper
- Lisa-Marie Schumacher (Author), 2020, Die Wegzugsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz § 6 AStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/918706