Aus dem Fortschritt in den technisch-naturwissenschaftlichen Bereichen können sich geisteswissenschaftliche Fragen ergeben, von deren Klärung wiederum die weitere Entwicklung der technischen Errungenschaften abhängig ist. Einige dieser Fragen sind deshalb besonders schwer zu klären, weil die ethischen Grundkonzepte, die im Normalfall zur einer Entscheidung herangezogen werden können, nicht mehr ausreichen.
Existenzielle Neuorientierungen, wie sie mit den in dieser Arbeit untersuchten thematischen Schwerpunkten Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung notwendig werden, sind daher meist stark umstritten. Gerade in solchen Fällen erscheint der Entscheidungsprozess in einer pluralistischen, demokratischen Gesellschaft in seiner Struktur und Vielfalt schwer nachvollziehbar. Eine große Zahl an Akteuren beteiligt sich in unterschiedlichster Form an diesem Prozess, von dem das Tempo einer Reform ganz maßgeblich beeinflusst wird.
In dieser Untersuchung werden ausgewählte Teile des Entscheidungsprozesses, zu den drei genannten Themen nachvollziehbar dargestellt. Zu diesem Zweck werden philosophische, historische und medizinisch-biologische Hintergrundinformationen rund um die drei Themenbereiche Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung gegeben. Die Beteiligung wichtiger gesellschaftliche Akteure an den Entscheidungsprozessen wird dargestellt und die Faktoren, welche die Positionierungen derselben beeinflusst haben, werden herausgearbeitet und verglichen. Durch diesen Vergleich kann schließlich erkannt werden, inwiefern sich diese Faktoren grundsätzlich vereinfachend oder erschwerend auf die Durchsetzung von Reformbestrebungen in den drei genannten Bereichen auswirkten.
Die wissenschaftliche Aufschlüsselung des Entscheidungsprozesses soll so zum besseren Verständnis desselben beitragen. Die Kenntnis und Beachtung der erkannten Entscheidungsfaktoren kann zudem bei zukünftigen politischen Prozessen im medizinisch-ethischen Bereich von Bedeutung sein, da sie erlauben, die Ursachen für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure auf diesem Gebiet zu durchschauen und einzuplanen. Eine differenzierte, individuelle ethische Bewertung der Faktoren erlaubt zudem Entscheidungen auf diesen Gebieten qualitativ zu verbessern.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
1. Problembeschreibung und Forschungsstand
2. Fragestellung und Zielsetzung
3. Voraussetzungen und Eingrenzungen
4. Methodischer Ansatz
5. Gang der Untersuchung
B. Entscheidungen über Leben und Tod – Vergleich der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zu den Themen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung
1. Thematische Einführungen
1.1 Reformen im politischen System
1.2 Theoretische Grundlagen: Die Entscheidungstheorie
1.3 Philosophische Grundlagen
1.3.1 Grundlegende ethische Prinzipien
1.3.2 Die Menschenwürde
1.3.3 Medizin- und Bioethik
1.3.4 Wissenschaftsethik und Technikfolgenabschätzung
1.3.5 Wirtschaftsethik
1.3.6 Die Sozialethik
1.3.7 Religionsethik
1.3.8 Weitere Konzepte, deren Inhalte zur Argumentation medizinethischer Fragen verwendet werden ( Feminismus, Psychologie, Anthropologie)
1.3.9 Neuere, bereichsübergreifende ethische Konzepte
1.4 Rechtliche Grundlagen
1.5 Medizinisch-biologische Grundlagen
2. Entscheidungen über Leben und Tod – Vergleich der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zu den Themen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung: Darstellung und Analyse der Positionen gesellschaftlicher Akteure zu den drei Themenbereichen
2.1 Die Sterbehilfe
2.1.1 Einleitung
2.1.1.1 Medizinisch-rechtliche Grundlagen
2.1.1.2 Historische Einführung
2.1.2 Die Positionierung gesellschaftlicher Akteure: Darstellung und Analyse der Entscheidungsfaktoren
2.1.2.1 Die Juristen
2.1.2.2 Die Mediziner
2.1.2.3 Organisationen Betroffener oder Stellvertreter
2.1.2.4 Die Bürgerschaft - Soziale Bewegungen
2.1.2.5 Die Ethikräte
2.1.2.6 Die christlichen Kirchen
2.1.2.7 Die Wirtschaftsunternehmen
2.1.3 Zusammenfassung der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zum Thema Sterbehilfe
2.2 Der künstliche Schwangerschaftsabbruch
2.2.1 Einleitung
2.2.1.1 Medizinisch- rechtliche Grundlagen
2.2.1.2 Historische Einführung in das Thema
2.2.2 Die Positionierung gesellschaftlicher Akteure: Darstellung und Analyse der Entscheidungsfaktoren
2.2.2.1 Die Juristen
2.2.2.2 Die Mediziner
2.2.2.3 Organisationen Betroffener oder Stellvertreter
2.2.2.4 Die Bürgerschaft - Soziale Bewegungen
2.2.2.5 Die Ethikräte
2.2.2.6 Die christlichen Kirchen
2.2.2.7 Die Wirtschaftsunternehmen
2.2.3 Zusammenfassung der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zum Thema Schwangerschaftsabbruch
2.3 Die Stammzellforschung
2.3.1 Einleitung
2.3.1.1 Medizinisch-rechtliche Grundlagen
2.3.1.2 Historische Einführung
2.3.2 Die Positionierung gesellschaftlicher Akteure: Darstellung und Analyse der Entscheidungsfaktoren
2.3.2.1 Die Juristen
2.3.2.2 Die Mediziner und Biologen
2.3.2.3 Organisationen Betroffener oder Stellvertreter
2.3.2.4 Die Bürgerschaft - Soziale Bewegungen
2.3.2.5 Die Ethikräte
2.3.2.6 Die christlichen Kirchen
2.3.2.7 Die Wirtschaftsunternehmen
2.3.3 Zusammenfassung der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zum Thema Stammzellforschung
3. Vergleich der Entscheidungsfaktoren
C. Zusammenfassung
1. Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Vergleichs der Entscheidungsfaktoren
2. Schlussbemerkung
Literatur- und Online- und Quellenverzeichnis
Verzeichnis des Anhangs
A. Einleitung
1. Problembeschreibung und Forschungsstand
Veränderungen sind in pluralistisch strukturierten, föderalen parlamentarischen Demokratien wie Deutschland schwer durchsetzbar. Die institutionellen politischen Strukturen allein reichen oftmals aus, um Reformprozesse erheblich zu verlangsamen. Teilweise sind die Ursachen für Stagnationen aber auch weit grundlegender und tief in der Gesellschaft verankert. Besondere Schwierigkeiten sind zu erwarten, wenn eine Reform fest gefügte Traditionen aufbrechen will und die ins Auge gefassten Veränderungen substanzielle Fragen, wie ethische Grundsatzentscheidungen, berühren. Existenzielle Neuorientierungen, wie sie mit den hier untersuchten thematischen Schwerpunkten notwendig werden und die genau an solchen weit anerkannten Grundsätzen rütteln, wie zum Beispiel dem allgemeinen Tötungsverbot, sind daher äußerst schwer zu erreichen. Die Änderungen von Regeln, die den Umgang mit Leben und Tod betreffen, werden deshalb auch in der Öffentlichkeit als besonders einschneidend wahrgenommen. Entsprechende Reformvorhaben lösen einen weitreichenden Diskussionsbedarf aus. Möglich sind Änderungen aber auch auf diesem Gebiet. Der Philosoph Franz Josef Wetz beschreibt dieses Phänomen folgendermaßen: „Offenbar werden wir von einer Logik des langsamen Heranschleichens beherrscht, die bislang normativ ausgeschlossene technische Praktiken schrittweise normalisiert, bis der Normbruch nicht mehr als solcher wahrgenommen wird. Hierbei werden im Kampf der Moderne gegen unvermeidliches Los nachgerade ethische wie auch rechtliche Grenzen verschoben, mehr und mehr den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen angepasst.“[1] Entsprechende Neuorientierungen sind in jüngster Zeit im Zuge der Auseinandersetzung mit den Themen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung notwendig geworden. Liberalisierungen auf allen drei Themengebieten berühren zentrale Elemente des ethischen Grundwerteverständnisses dieser Gesellschaft, da sie an den, über Generationen tradierten, Vorstellungen über den Wert des Lebens rütteln. Die in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen stellen Gesellschaft und Gesetzgebung vor Konfliktsituationen, für deren Lösung keine allgemein eindeutig anerkannte theoretisch-ethische Handlungsrichtlinie mehr existiert. Alle drei Themengebiete erfüllen damit in besonderer Weise das für reformstauverdächtige Vorhaben geltende Kriterium einer erschwerten Mehrheitsbildung. Diese drei Fälle sind auch deshalb interessant, weil sie sich deutlich hinsichtlich des Reformstadiums unterscheiden. Während in der Frage der Sterbehilfe über Jahrhunderte kaum politische Neuerungen auftraten, wurden auf dem Gebiet des Schwangerschaftsabbruchs nach jahrzehntelangen Diskussionen Liberalisierungen durchgesetzt und in bedingtem Umfang war dies im Bereich der Stammzellforschung sogar innerhalb weniger Jahre zu beobachten.
Wie bereits angedeutet, müssen zur Erklärung sämtlicher politischer Veränderungen und deren Geschwindigkeit eine Vielzahl von grundsätzlichen Faktoren herangezogen werden. Hierzu gehören zum Beispiel das Staatssystem, das Wahlrecht oder das Parteiensystem[2], um nur einige zu nennen. Aber auch die gesellschaftlichen Akteure bilden einen besonders wichtigen Einflussfaktor. Dies gilt insbesondere für Themengebiete dritter Ordnung, die als schlecht strukturiert zu bezeichnen sind. In solchen Fällen kann auch gesellschaftlichen Gruppen mit vergleichsweise geringer institutioneller Macht de facto die Position von Vetospielern zufallen. Da sie in der Summe die Wählerschaft ausmachen, kann ihre Haltung mehrheitsbildend sein. Bei existentiellen Neuorientierungen, in denen ethische Grundüberzeugungen in Frage gestellt werden, wird angenommen, dass insbesondere tradierte Wertvorstellungen die Positionierung der beteiligten Akteure maßgeblich bestimmen. Gerade in den hier thematisierten, ethisch tief verankerten Bereichen hängt daher das Tempo des Reformprozesses und unter Umständen sogar die Reformfähigkeit an sich, ganz maßgeblich davon ab, wie sich diese Akteure positionieren.
Der bei der Positionierung gesellschaftlicher Akteure ablaufende Meinungsbildungsprozess wiederum ist, den Annahmen der Entscheidungstheorie folgend, abhängig von bestimmten Entscheidungsfaktoren. Es stellt sich mithin also die Frage, ob es konkrete Faktoren gibt, die Veränderungsprozesse speziell in diesem Bereich beeinflussen und sich später grundsätzlich vereinfachend oder erschwerend auf die Durchsetzung von Reformbestrebungen auswirken. Diese zu kennen und für die drei unterschiedlichen Bereiche zu vergleichen, kann zum besseren Verständnis der Reformfähigkeit zu ethischen Fragen beitragen. Die Kenntnis und Beachtung dieser Faktoren kann ferner bei zukünftigen politischen Prozessen im medizinisch-ethischen Bereich von Bedeutung sein. Denn sie erlauben, die Ursachen für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure auf diesem Gebiet zu durchschauen und einzuplanen.
Dass eine solche Untersuchung notwendig ist, lässt sich bei Betrachtung der bisherigen Forschungslage auf diesem Feld erkennen. Das Vorhandensein bestimmter gesellschaftlicher Grundvoraussetzungen als Basis für Reformen, ist in der Politikwissenschaft, der Soziologie und auch der Psychologie allgemein anerkannt. Auch wird in der einschlägigen Literatur grundsätzlich nicht bestritten, dass sich ethische Entscheidungen ändern und diese Änderungen von bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. Faktoren, welche die Liberalisierung ethischer Grundsatzentscheidungen beeinflussen, sind dennoch bisher nur sehr allgemein dargestellt worden. Einzelne Werke[3] versuchen grundsätzliche Zugänge zum Thema Reformen zu liefern und beziehen sich dabei nur gelegentlich auf konkrete Reformvorhaben. Eine Untersuchung der Gründe für die Positionierung spezifischer Akteure zu realen ethischen Problemen ist bisher noch nicht durchgeführt worden. Das gilt zumindest bezüglich des hier untersuchten Themenkomplexes. Nur wenige Werke beschäftigen sich überhaupt mit den drei hier untersuchten Themenfeldern gemeinsam, obwohl ihr Zusammenhang durchaus bekannt ist.[4] Auch die Entscheidungstheorie, die hier als theoretische Grundlage der Untersuchung dient, bestätigt nur allgemein die Annahme, dass grundsätzliche Entscheidungsfaktoren die Positionierung gesellschaftlicher Akteure, auch in Bezug auf ethische Fragestellungen, beeinflussen. Sie hält aber dennoch keine konkreten Beispiele bereit, anhand derer diese Faktoren nachweislich zusammengefasst würden. Um vergangene politische Veränderungen zu einem bestimmten ethischen Problemkomplex erklären oder zukünftige Entwicklungen beeinflussen zu können, ist daher eine genauere Untersuchung der ihnen zugrunde liegenden Entscheidungsfaktoren sinnvoll. Schon seit einigen Jahren wird gefordert, auf dem Gebiet der Entscheidungstheorie mehr einmalige politische Prozesse zu untersuchen, um deskriptive Bestätigungen der normativen Ansätze zu gewinnen.[5] So kann diese Untersuchung vielleicht sogar dazu beitragen, auch das theoretische Forschungsfeld mit einem weiteren Impuls zu bereichern, wenngleich dies nicht das vorrangige Ziel ist.
2. Fragestellung und Zielsetzung
Es soll hier die Frage beantwortet werden, ob sich bestimmte Entscheidungsfaktoren definieren lassen, die Erklärungswert für die unterschiedlich weit vorangeschrittenen Liberalisierungsprozesse bieten.
Ziel muss es also sein, in einem ersten Schritt solche Entscheidungsfaktoren zu entdecken. Diese sollen sich aus der Analyse der Positionierung ausgewählter gesellschaftlicher Akteure ergeben. Hierzu werden die Positionen von sieben ausgewählten gesellschaftlichen Akteuren zu den Themen Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung untersucht. Aus den dargestellten Positionen werden die Entscheidungsfaktoren abgeleitet.
Schließlich werden diese Entscheidungsfaktoren unter dem Gesichtspunkt verglichen, ob sie zu den drei Entscheidungssituationen in unterschiedlicher Weise vorlagen und somit Erklärungswert für die unterschiedlich weit vorangeschrittenen und unterschiedlich schnell durchgeführten Liberalisierungsprozesse haben.
3. Voraussetzungen und Eingrenzungen
Diese Untersuchung befasst sich mit einem Themenkomplex, der in der Entscheidungstheorie als „schlecht strukturiert“ bezeichnet wird und somit zu den kompliziertesten Bereichen gehört, in denen Entscheidungen getroffen werden. Um den Rahmen nicht zu sprengen, müssen daher einige Festlegungen getroffen und Einschränkungen vorgenommen werden. Zunächst wird aus dem weiten medizinisch-ethischen Entscheidungsproblemfeld eine Auswahl von drei bestimmten Themen herausgenommen: Die Sterbehilfe, die Abtreibung und die Stammzellforschung. Die Auswahl der Themen hängt mit deren tendenzieller Vergleichbarkeit zusammen. Diese wird vorausgesetzt, da in allen drei Bereichen die Frage einer zumindest partiellen Neubestimmung existentieller Grundfragen zu Tötungsdelikten angeschnitten wird. Mit dem thematischen Schwerpunkt, der sich mit der Positionierung zur Stammzellforschung befasst, sind zwei medizinische Eingriffsmöglichkeiten inhaltlich so stark verbunden, dass sie zusätzlich in das Untersuchungsfeld fallen. Zum einen die Präimplantationsdiagnostik, da auch hierbei totipotente Zellen zerstört werden müssen. Zum anderen das Verfahren des Klonens, da dieses zur Gewinnung von embryonalen Stammzellen angewandt werden könnte.
Auch kann nur eine kleine aber doch repräsentative Auswahl an Akteuren hinsichtlich ihrer Entscheidungen untersucht werden. Deren Auswahl erfolgt nach dem Kriterium der Intensität ihrer Beteiligung an der thematischen Auseinandersetzung. Die Auswahl konzentriert sich auf solche Akteure, die sich mindestens zu einer der drei Fragestellungen besonders konkret positioniert haben. Um später auch vergleichen zu können, inwieweit sich die Entscheidungen der einzelnen Akteure zu den drei Untersuchungsbereichen durch geänderte Entscheidungsfaktoren erklären lassen, werden jeweils die gleichen Akteursgruppen betrachtet. Die Untersuchung der Entscheidungsfaktoren beschränkt sich auf solche, die sich explizit auf die hier gestellten Fragestellungen beziehen. Deren Bestimmung erfolgt auf der Grundlage der Entscheidungskriterien, die entweder von den Akteuren selbst zur Argumentation herangezogen wurden oder die aus dem Zusammenhang ersichtlich sind.
Grundsätzliche weitere Faktoren, die jegliche Entscheidungen beeinflussen, wie zum Beispiel strukturelle Faktoren, die sich aus dem hierarchischen Aufbau der Organisation ergeben, werden nicht berücksichtigt. Auch nicht berücksichtigt werden können psychologische Ursachen für Entscheidungsfindungen. Auch wird explizit darauf hingewiesen, dass es nicht Ziel der Untersuchung ist, die Durchsetzungsfähigkeit einzelner Akteure zu bestimmen. Wie weiter unten ausgeführt wird, ist diese abhängig von bestimmten Machtverhältnissen, die hier nicht im Detail thematisiert werden können, da dies den Rahmen sprengen würde.
Die Untersuchung wird von einem politikwissenschaftlichen Erkenntnisinteresse geleitet. Dessen Umsetzung erfordert jedoch einen interdisziplinären Ansatz. So fließen auch medizinische, juristische, philosophische und historische Problemstellungen ein. Zugleich wird auf eine Bewertung aus ethischer, rechtlicher oder medizinischer Perspektive verzichtet. Sämtliche aus diesen Fachgebieten entnommenen Hintergrundinformationen dienen nur dem besseren Verständnis und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zeitlich konzentriert sich die Untersuchung in erster Linie auf die Entwicklung der Positionen zwischen 1945 bis Ende 2006. Die Untersuchung beschäftigt sich in allen Teilen nur auf ethische Entscheidungen, die sich auf den Umgang mit der Beendigung des Lebens von Menschen beziehen, nicht auf den Umgang mit Tieren oder Pflanzen.
Eine geographische Beschränkung auf Deutschland, beziehungsweise teilweise Westdeutschland, ist notwendig und sinnvoll, weil die ethischen Werte und Regelungen in verschiedenen Ländern und Kulturen variieren. Trotzdem wird eine komplette Ausklammerung des internationalen, besonders des europäischen Umfelds, aufgrund der weitreichenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Verzahnung nicht möglich sein.
Die genannten Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Komplexität des Themas und zeigen, dass zu einem vollen Verständnis der Entscheidungsprozesse in schlecht strukturierten Bereichen auch weiterhin noch Fragen offen bleiben müssen. Hier nicht behandelte Entscheidungsfaktoren können Ansatzpunkte für weitere Forschungsprojekte sein. Die Untersuchung sieht sich daher als Teilstück eines Forschungsprozesses, den es auf diesem Gebiet noch zu beschreiten gilt.
4. Methodischer Ansatz
Zur Beantwortung der hier gestellten Frage werden zwei methodische Schritte durchgeführt. Die Methode, die zur Analyse der Faktoren gewählt wurde, ist eine deskriptive Untersuchung der Positionierungen bestimmter Akteure. Um zu erkennen, inwieweit diese Faktoren zu den drei Themenbereichen unterschiedlich vorlagen, und somit Erklärungspotential für die unterschiedlich weit entwickelten Liberalisierungsprozesse bieten, werden diese anschließend verglichen.
Zunächst werden also die Positionen der Akteure zu den drei Themen betrachtet, so dass sich die Entscheidungsfaktoren ergeben, die für die Position bestimmend waren. Eine solche Methode entspricht dem Vorgehen der deskriptiven Entscheidungstheorie. Mit der deskriptiven Entscheidungstheorie wird versucht, Entscheidungsfaktoren für reale Entscheidungsprozesse zu ermitteln und die Entscheidung somit transparent zu machen. Wie später noch gezeigt wird, befindet sich die hier zugrunde gelegte Methode der deskriptiven Entscheidungstheorie noch in der Konzeption. Das heißt, es liegt kein umfassendes Entscheidungsmodell vor, das auf die vielfältigen Entscheidungsprozesse der Politik angewandt werden könnte. Unter Umständen ist die Konzeption eines komplexen Gesamtmodells aufgrund der sehr differenten Entscheidungssituationen auch gar nicht möglich. Es wurde aber versucht, auf Faktoren aufmerksam zu machen, die sich bereits aus vorhandenen theoretischen Ansätzen ableiten ließen. Günter Bamberg definiert aber explizit, dass die deskriptive Enzscheidungstheorie „nicht von gegebenen Prämissen ausgehen kann, sondern deren Zustandekommen zum Untersuchungsobjekt erheben muss und dass sie empirisch beobachtete Begrenzungen der Rationalität in ihre Aussagen einbeziehen muss.“ Die Formalstruktur einer solchen Untersuchung setzt sich, laut Bamberg[6], aus zwei Elementen zusammen: Die Beschreibung empirisch gewonnener Aussagen über den Sachverhalt (Explannandum) und die Formulierung eines Gesetzes, das für die Erklärung des infrage stehenden Sachverhaltes relevant ist, beziehungsweise das Festlegen von Bedingungen, die eine Gesetzesaussage fixieren (Explanans). Der Erklärungswert ergibt sich also aus der Ermittlung eines unbekannten Explanans aus einem bekannten Explanandum. In diesem konkreten Fall gilt es die Positionierung verschiedener Akteure zu den drei Fragestellungen darzustellen (Explanandum). Als Explanans sind die verschiedenen Entscheidungsfaktoren zu ermitteln. Der Vergleich der Entscheidungsfaktoren soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die unterschiedlich weit vorangeschrittenen Liberalisierungsprozesse hiermit erklärt werden können.
Ein wesentlicher Anspruch besteht also darin, die Positionierungen der Akteure zu den unterschiedlichen Themenbereichen zu erfassen und darzustellen. Eine so umfassende Betrachtung einer derart großen Zahl an Akteursgruppen zu allen drei Bereichen gibt es bisher noch nicht. Aus der Analyse dieser Positionen ergeben sich jeweils die Entscheidungsfaktoren für die drei Untersuchungsschwerpunkte.
Bei dieser Vorgehensweise stellte sich zunächst das Problem der Auswahl der Akteure. Um möglichst viele Entscheidungsfaktoren zu ermitteln, erscheint es weniger wichtig, welche Akteure ausgewählt werden, als dass eine hinreichend große Zahl ausgewählt wird, deren Positionierung möglichst deutlich zu erkennen ist. Als weiteres Problem stellte sich heraus, dass nicht jeder Akteur zu jedem der Themen eine Position bezog. Um aber eine gewisse Kontinuität zu wahren, sollten zu jedem Thema die gleichen Akteursgruppen untersucht werden. Es wurden daher möglichst breit gefächerte Akteursgruppen ausgewählt, so dass die Einbeziehung verschiedener Einzelakteure möglich war. So konnte etwa aus der Akteursgruppe der Juristen zum Thema Sterbehilfe schwerpunktmäßig auf Stellungnahmen des Juristentages zurückgegriffen werden, während zu einem anderen Thema die Einschätzungen des BVG maßgeblich waren. Bei der Auswahl der Akteursgruppen wurde darauf geachtet, dass Mitglieder der Akteursgruppe möglichst zu jedem Thema Stellung bezogen. Gelegentlich mussten aber auch Akteursgruppen gewählt werden, die sich nur zu einem Thema positionierten, dann aber umso entscheidender. Ein Beispiel wäre die Akteursgruppe der Wirtschaftsunternehmen, die sich nur zum Thema Stammzellforschung positionierte. Die nächste Herausforderung war das Erkennen und Benennen der Entscheidungsfaktoren. Hierbei ergab sich das Problem, aus den Argumentationen der Akteure und aus der Betrachtung des Gesamtzusammenhangs möglichst viele Faktoren abzulesen, aber auch zu erkennen, wenn sich mehrere untergeordnete Gesichtspunkte unter einem gemeinsamen Faktor zusammenfassen ließen. Ein Beispiel hiefür wäre der Entscheidungsfaktor der Praktikabilität, der verschiedene Aspekte zusammenfasst, die für eine Positionierung verantwortlich waren. Ein neuer Entscheidungsfaktor wurde immer dann definiert, wenn sich der Sachverhalt, der eine bestimmte Positionierung beeinflusste, nicht mehr logisch einem anderen Entscheidungsfaktor zuordnen ließ. Probleme ergaben sich auch aus dem Umstand, dass nahezu alle Entscheidungsfaktoren interpretierbar waren. Bei der Benennung der Faktoren musste deshalb darauf geachtet werden, dass gegensätzliche Interpretationen möglich waren und somit nicht nur eine Position zugelassen wurde. Aus der Bearbeitung des Themas in Form der Darstellung der Positionen sollte sich am Ende jeden Kapitels ermitteln lassen, welche Entscheidungsfaktoren für Positionierungen verantwortlich waren und in welcher Form sie zu den Einzelthemen vorlagen. Da es sich um eine sehr komplexe Entscheidungssituation handelt, konnten nicht alle beteiligten Akteure untersucht werden. Auch mussten in Bezug auf die zu ermittelnden Entscheidungsfaktoren Einschränkungen vorgenommen werden. So konnten psychologische Entscheidungsfaktoren, die sich auf die Interpretation von anderen Entscheidungsfaktoren auswirkten, nur dort einbezogen werden, wo sie sich objektiv und als Massenphänomen ergaben. Strukturelle Entscheidungsfaktoren, wie innere Machtstrukturen oder Informationsbeschaffungswege, die sich besonders auf den Zielbildungsprozess auswirken, wurden komplett ausgeklammert, da die Berücksichtigung dieser Faktoren eine so intensive Beschäftigung mit den Einzelakteuren vorausgesetzt hätte, wie das im Rahmen dieser Untersuchung nicht zu leisten war. Die hier vorgenommene Auswahl und Benennung der Faktoren ist somit nicht die einzig mögliche, sie ist aber besonders geeignet, um den Vergleich zu erlauben.
Der zweite methodische Schritt, der Vergleich, soll schließlich den zweiten Teil der Forschungsfrage beantworten. Es soll erkannt werden, ob die Faktoren zu den drei Themenbereichen insoweit unterschiedlich vorlagen, dass sich aus diesen Unterschieden Erklärungspotential für die ungleich weit vorangeschrittenen Liberalisierungsprozesse ergibt.
5. Gang der Untersuchung
In der thematischen Einführung werden die Grundlagen zum Verständnis der hier untersuchten Themenfelder geliefert. Die Einführung erstreckt sich auf fünf Bereiche: Zunächst wird im Abschnitt „Reformen im politischen System“ die Bedeutung gesellschaftlicher Akteure für politische Veränderungen herausgestellt. Anschließend wird in die Entscheidungstheorie als theoretische Grundlage für die Untersuchung der Positionierung der gesellschaftlichen Akteure zu den drei genannten medizinischen Eingriffmöglichkeiten eingeführt. Im Gliederungsabschnitt „Philosophische Grundlagen“ wird hernach dargestellt, welche philosophisch-ethischen Angebote zur Klärung von Fragen vorliegen, die den Umgang mit Leben und Tod betreffen. Auch wird erläutert, weshalb diese zur endgültigen Klärung der Fragen nicht ausreichend sind. Überblickartig werden dann grundsätzliche rechtliche Orientierungen zum Umgang mit Leben und Tod gegeben. Detaillierte rechtliche Regelungen zu den Einzelfällen werden in den spezifischen Einleitungen zu den drei Untersuchungsthemen dargestellt. Unter der Überschrift „Medizinisch-biologische Grundlagen“ wird schließlich die Entwicklung des Menschen von der Geburt bis zu seinem Tod mit den medizinischen Fachbegriffen beschrieben und grundsätzliche medizinische Eingriffsmöglichkeiten in diesen Ablauf werden genannt.
Der Hauptteil der Untersuchung gliedert sich nach den drei Themenbereichen Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung. Jedem Themenkomplex wird wiederum eine kurze spezifische Einleitung vorausgeschickt, in der die grundlegenden medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen zu den Einzelthemen dargelegt werden und eine historische Einführung in das Thema gegeben wird. Dies ist notwendig, um die Ausgangslage für die Positionierung der einzelnen Akteure darzustellen und Argumente für bestimmte Positionen in den richtigen Zusammenhang zu setzen. Da sich, im Sinne einer Pfadabhängigkeit oder Kausalitätskette, historische Entwicklungen und historisch verankerte Ansichten auf aktuelle Entscheidungen auswirken[7], wird angenommen, dass sie die Positionierung der Akteure in besonderem Maße beeinflussen.
Auf die themenspezifischen Einleitungen folgen die Untersuchungen zur Positionierung der einzelnen gesellschaftlichen Akteure im zeitlichen Verlauf, so dass auch Positionsveränderungen erkannt werden können.
Untersucht werden die Positionen folgender Akteursgruppen: Akteure aus dem Bereich Recht, Akteure aus dem Bereich Medizin, Betroffene oder Stellvertreter, Soziale Bewegungen innerhalb der Bürgerschaft, Ethikräte, Kirchen und Akteure aus der Wirtschaft. Auf der Grundlage dieser Erhebung werden die Entscheidungsfaktoren ermittelt, welche für die jeweilige Positionierung oder eben auch für das Fehlen der Positionierung ausschlaggebend waren.
Die erkannten Entscheidungsfaktoren werden in einem Zwischenfazit zusammengefasst und es wird dargestellt, wie sie in dem untersuchten Fall vorlagen, soweit sich dies aus der Untersuchung der Positionierungen ergibt.
In drei Teilen werden auf diese Weise die Themen Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung analysiert. Die Entscheidungsfaktoren, die sich aus der jeweils vorangegangen Untersuchung bereits ergeben haben, werden auf ihre Eignung und Übertragbarkeit zur Untersuchung der Veränderungen überprüft, die bei den Positionierungen der Akteure festgestellt werden konnte. Neue entscheidende Faktoren werden hinzugefügt. Die Entscheidungsfaktoren werden durch diesen Aufbau immer weiter überprüft und verfeinert werden.
Ein Vergleich der Faktoren, bezogen auf die drei Untersuchungsbereiche, soll anschließend zeigen, inwieweit sich aus den Unterschieden oder Übereinstimmungen Erklärungspotential für die unterschiedlich weit vorangeschrittenen Liberalisierungsbemühungen ergibt. Zum Schluss werden die Ergebnisse zusammengefasst.
B. Entscheidungen über Leben und Tod – Vergleich der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zu den Themen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung
1. Thematische Einführungen
Um die Untersuchung möglichst effektiv durchzuführen, ist in einigen Bereichen eine thematische Einführung sinnvoll, um das Vorgehen zu erläutern und Fachvokabular einzuführen.
1.1 Reformen im politischen System
Untersuchungen bezüglich der politischen Reformierbarkeit beziehen sich in der Politikforschung oft auf größere komplexe Themenbereiche. Inglehart und Welzel[8] untersuchten zum Beispiel die Faktoren, die für eine Reform hin zu einer Demokratie ausschlaggebend sind.[9] Auch die Hürden, die bei Reformen innerhalb einer Demokratie entstehen können, sind bezogen auf systemimmanente Faktoren relativ gut erforscht.[10] Zunächst einmal ist die Art der Reform selbst von Bedeutung. Am einfachsten lassen sich Reformen der ersten Ordnung, also Änderungen der Spielregeln oder Problemlösungen durch kleinere Anpassungen, vornehmen. Auch Reformen zweiter Ordnung, die Änderung von Politikinstrumenten, sind relativ unproblematisch durchsetzbar. Reformen dritter Ordnung allerdings, die Weichenstellungen darstellen, bei denen Paradigmen, Ziele und Instrumente wechseln, sind schwerer durchsetzbar und entsprechend selten. Dies kann ein Zeichen von Stabilität, aber auch von Stagnation sein. Denn zur Bewältigung komplexer, gesellschaftlich tief verankerter Probleme reichen Reformen erster und zweiter Ordnung nicht aus. Reformen dritter Ordnung lassen sich gerade deshalb so schlecht durchsetzen, weil für sie die Zustimmung einer großen Anzahl von Vetospielern benötigt wird und diese ein wahlpolitisches Risiko mit sich bringen. Durch den großen politischen und zeitlichen Aufwand entsteht genau bei Reformen dritter Ordnung allerdings oft ein großer Reformstau. Neuerungen, wie sie hier untersucht werden, die den Umgang mit Leben und Tod betreffen, lassen sich in diese dritte Kategorie einordnen. Bei solchen komplexen Problemen, die durch unvollständige Informationsbasis gekennzeichnet sind und vielfache, auch unüberschaubare Auswirkungen haben können, werden Entscheidungsprozesse oft spät oder gar nicht aufgegriffen, getroffene Entscheidungen werden nicht akzeptiert oder die Mittel zur Durchsetzung einer Entscheidung funktionieren nicht oder führen an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. Das heißt sowohl Entscheidungs- als auch Implementierungsfähigkeit sind gedämpft.[11]
Grundsätzlich gibt es laut Robert Chin[12] drei Strategien, mit denen umstrittene Änderungen erreicht werden können. Die erste wäre die empirisch-rationale, bei der Veränderungen darauf zurückzuführen wären, dass die Innovation, vor dem Hintergrund eines rational handelnden, eigeninteressegeleiteten Akteurs, einen Nutzen mit sich bringt. Bei der normativ-redukativen Strategie wird davon ausgegangen, dass sich Veränderungen nur vollziehen, wenn sich auch die normative Orientierung ändert. Die dritte Strategie basiert auf der Anwendung von Macht, das heißt, dass eine Veränderung durch einen reinen Machtakt hergestellt wird, unter den sich andere fügen.
Alle drei Strategien zielen darauf ab, die Reformbarrieren zu überwinden, die das System bereithält. Denn ganz unabhängig von der jeweiligen Reformart existieren zahlreiche institutionelle, systemische und politisch-gesellschaftliche Barrieren, die den Prozess der Entwicklung und Durchsetzung von Reformen bestimmen. Diese lassen sich in fünf[13] großen Bereichen zusammenfassen: Zum einen ergeben sich Blockaden aus den Gewaltenverschränkungen in Mischverfassungs- und Mehrebenensystemen. Hier werden Vetoeffekte durch die politischen Akteure, die Vetospieler, erzeugt. Je mehr Vetospieler existieren, desto größer ist das Konsenserfordernis. Zweitens entstehen Probleme durch den zeitaufwändigen Aushandlungsprozess. Informelle Aushandlungsprozesse würden zwar effektiver sein, würden aber die Gefahr des Verlustes von Transparenz mit sich bringen. Drittens ist die politische Entscheidungsfindung durch Auslagerung von Problemen eingeschränkt. Also durch den Verlust an Verfügungsmacht der nationalen Akteure an internationale Gremien, aber auch durch globale soziale und ökonomische Anpassungsimperative. Viertens wird die Entscheidungsfreiheit der Politik durch die Medialisierung derselben beschränkt. Und schließlich ist die politische Entscheidungs- und Gestaltungsmacht durch gesellschaftliche Einflussmächte beschränkt, die ebenfalls eine Vetomacht des Systems darstellen. Hierbei handelt es sich um zivilgesellschaftliche Akteure und soziale oder ökonomische Interessensverbände, die innerhalb des institutionalisierten Pluralismus vor allem in konsensdemokratischen Entscheidungsstrukturen ein Vetopotential aufweisen. Neben den strukturellen Voraussetzungen, die für eine Reform notwendig sind, kommt also den gesellschaftlichen Akteuren eine entscheidende Rolle zu. Nach der Klassifizierung Wolfgang Rudzios zählen hierzu unterschiedliche Interessengruppen, die in Verbänden organisiert sind, wie Wirtschafts- und Arbeitsverbände, Gewerkschaften und andere Berufsverbände, Verbraucherverbände, soziale Verbände, Freizeitverbände, Verbände öffentlicher Gebietskörperschaften und Vereinigungen im Bereich Kultur, Politik und Religion. Aber auch in Form von Bürgerinitiativen oder sozialen Bewegungen können Interessen als gesellschaftliche Gruppe vertreten werden.[14] Diese gesellschaftlichen Akteure sind unter anderem deshalb so entscheidend, weil sie sich aus Wählern zusammensetzen. Und der Wähler wird sich, eingebunden in Verbände und Organisationen, umso stärker einmischen, je größer die Bedeutung eines Issues ist. Zwar kann sich die Politik nicht auf solche Reformen beschränken, die von den Wählern unterstützt werden, da sich die Politik auch policy-orientiert verhält, sie wird aber, mit Hinblick auf die drei großen Ziele[15] von Parteien, die Durchsetzung von Inhalten, die Stimmmaximierung und die Regierungsbeteiligung, darauf Rücksicht nehmen müssen, wie der Wähler zu dem Reformthema steht. Die Ermittlung von Entscheidungsfaktoren, die in den konkreten Fällen Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung in die Positionierung der ausgewählten gesellschaftlichen Akteure eingeflossen sind, trägt mithin auch zur Erhöhung der Transparenz in einem bisher nur wenig untersuchten Politikfeld bei.
Die genaue Auswahl der Akteure, deren Positionen hier untersucht werden, ergibt sich aus der Intensität, mit der sie innerhalb der Debatte in Erscheinung treten. Inwieweit sich die gesellschaftlichen Akteure durchsetzen können, hängt dann wiederum mit ihrer Durchsetzungsfähigkeit, also ihrer Machtposition und ihrer Strategie, zusammen.[16] Peter Bernholz führt die Macht von Akteuren auf drei Bereiche zurück. Sie hängt, abgesehen von ihrer Mitgliederzahl, besonders von ihrer Marktmacht bzw. der Markmacht der Mitglieder oder dem Quasi-Monopol für billige Informationen auf ihrem Sektor ab.[17] Konkrete Machtverhältnisse darzustellen ist nahezu unmöglich[18] und die Machtverteilung unter den Akteuren ist für die Definition der Entscheidungsfaktoren nicht von Bedeutung. Für die Frage aber, inwieweit diese Entscheidungsfaktoren auch Erklärungspotential für die unterschiedlich weit entwickelten Liberalisierungsprozesse aufweisen, ist zu beachten, dass letztlich entscheidend ist, welcher Akteur welche Entscheidungsfaktoren wie stark gewichtete. Denn Entscheidungsfaktoren, die Positionen von sehr mächtigen Akteuren berühren, würden sich somit stärker auf den Liberalisierungsprozess auswirken als andere. Aussagen zu den Einflussmöglichkeiten der Akteure können allerdings hier nur sehr eingeschränkt gemacht werden, weshalb der Aussagewert über das Erklärungspotential der Entscheidungsfaktoren für die unterschiedlich weit entwickelten Liberalisierungsentscheidungen hier hingehend einschränkt werden muss. Auf besonders auffällige Machtpositionen, die sich zum Beispiel aus entsprechender Expertise zu diesem Thema ergeben, wird aber hingewiesen. Als Beispiel können Ärzte und Forscher genannt werden, aber auch Akteure, die sich auf ethische Belange spezialisieren, wie Kirchen oder Ethikräte. Hervorgehoben werden soll an dieser Stelle aber der unumstritten starke Einfluss wirtschaftlicher Akteure.[19] Eine Mannheimer Elitestudie von 1981 ergab, dass Experten der Ansicht waren, dass Politiker zu den einflussreichsten Leuten Deutschland gezählt wurden, gefolgt von Vertretern der Verwaltung, der Wirtschaft, der Verbände, der Massenmedien, der Wissenschaften, des Militärs, der Kultur und schließlich als schwächste Einflussgruppe eine gemischte Gruppe, zu der auch die Kirche zählt.[20] Diese Studie belegte explizit die herausragende Rolle der Wirtschaft im deutschen Machtgefüge, die auch heute immer wieder von den verschiedensten Autoren[21] hervorgehoben wird und zusammen mit den Medien eine wichtige Stellung in Deutschland einnimmt. Von wirtschaftlicher Macht kann gesprochen werden, „wenn entweder die Einflussmöglichkeiten des Machtträgers durch wirtschaftliche Faktoren begründet sind, gleichgültig, ob sie sich beim Betroffenen auf wirtschaftliche oder nichtwirtschaftliche Belange seines Verhaltens bezieht, oder der Machtbetroffene in wirtschaftlicher Hinsicht beeinträchtigt wird.“[22] Der Grund für die starke Machtposition der Wirtschaft ergibt sich laut Wallace C. Peterson aus dem „struggle for income“[23]. Während Personen wie Sportler oder Künstler durch ihre Person überzeugen müssen, haben Personen in Entscheidungspositionen laut Peterson die tatsächliche Macht, ihren Willen durchzusetzen, wie es Max Weber fordert. Unternehmen stehen größere Mittel zur Verfügung als anderen Interessengemeinschaften und die Interessen lassen sich leicht organisieren. Der Machtfaktor der Unternehmen stützt sich laut Alfred Meier und Slembeck Tilman auf Sachkenntnisse, persönliche Eigenschaften, die Stellung des Unternehmens, die zum Beispiel von der Finanzkraft und der Zahl der Beschäftigten abhängt, als auch auf eine geschickte Kommunikation, die vor allem auf Glaubwürdigkeit gegründet sein muss. Zum Zweck der Überzeugung von Adressaten seien „dramatische Präsentation oder der Appell an Ängste oder Hoffnungen“[24] wirksam. Der Einfluss nimmt mit der Zeit zu und ist weiterhin abhängig von dem Kontakt zu Politikern oder Medien und der Öffentlichkeit. Direkter Einfluss kann in Verbänden oder Parteien ausgeübt werden. Hier sei die kooperative Strategie wichtig für die Durchsetzung des Interesses. Laut Randall Bartlett resultiert die Macht der Wirtschaft auch aus dem Umstand, dass diese über die “quality of human lives”[25] entscheide und sich ihr Einflussbereich daher auf jeden Einzelnen auswirke. Besonders auf die Durchsetzung neuer Technologien hat die Wirtschaft großen Einfluss.[26]
1.2 Theoretische Grundlagen: Die Entscheidungstheorie
Grundlegend für diese Untersuchung ist die Entscheidungstheorie, die, als ein Zweig der angewandten Wahrscheinlichkeitstheorie, vielfach als betriebswirtschaftliches Instrument benutzt wird, um die Wahrscheinlichkeit für eine Entscheidung abzuschätzen und die bestmögliche Entscheidungsmöglichkeit zu berechnen. Dieser Untersuchungsansatz entspricht der deskriptiven Entscheidungstheorie. Denn die normative Entscheidungstheorie[27] geht von „gut strukturierten“ Entscheidungsproblemen und dem Axiom der Rationalität aus und entwickelt für die verschiedensten idealtypischen Problemsituationen Entscheidungsverfahren. Sie verfolgt das Ziel, die Verhaltensweisen der Entscheidungsträger zu verbessern. Bei gut strukturierten Problemen müssen alle zur Lösung erforderlichen Informationen bereits bei der Problemstellung bekannt sein, so dass sich das Problem in einem quantitativen Modell abbilden lässt und ein geeigneter Lösungsalgorithmus vorliegt. Die hier untersuchten Entscheidungsfelder Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung sind, wie viele reale Problemfelder, schlecht strukturiert, das heißt, dass bestimmte Informationen fehlen. Die deskriptive Entscheidungstheorie analysiert durch Beobachtung, Befragungen und Experimente solche realen, schlecht strukturierten Entscheidungsprobleme. Da es nicht Aufgabe einer angewandten Wissenschaft sein kann, nur das praktizierte Entscheidungsverhalten zu beschreiben, versucht die deskriptive Entscheidungstheorie, Faktoren und Verhaltensweisen solcher Entscheidungsprozesse zu identifizieren. Bei der deskriptiven Entscheidungstheorie wird daher der gesamte Entscheidungsprozess einbezogen, von der Problemformulierung und der Informationsgewinnung bis zur Entscheidung unter Berücksichtigung begrenzter kognitiver Kapazitäten des Entscheidungsträgers.
Da die deskriptive Entscheidungstheorie als Theorie noch nicht vollständig ausgearbeitet ist und politisch-gesellschaftliche Entscheidungsprozesse meist sehr einmalig sind, kann dieser Untersuchung allerdings kein vollständiges theoretisches Konzept zu Grunde liegen. Die Entscheidungstheorie schafft aber eine Basis, auf der diese Untersuchung aufbaut. Es werden grundlegende Begriffe und Annahmen sowohl der normativen, als auch der deskriptiven Entscheidungstheorie einbezogen. Daher wird an dieser Stelle eine allgemeine Einführung in die Entscheidungstheorie gegeben.
Die Entscheidungstheorie wird bisher hauptsächlich in wirtschaftlichen Bereichen angewandt.[28] Sie stellt den Versuch dar, unabhängig von der Besonderheit des einzelnen Entscheidungsproblems alle Entscheidungstatbestände prinzipiell auf eine gemeinsame Grundstruktur zurückzuführen. Eine Entscheidung ist dabei definiert als eine bewusste oder unbewusste Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Alternativen anhand bestimmter Präferenzen von einem oder mehreren Entscheidungsträgern. Sie kann spontan bzw. emotional, zufällig oder rational erfolgen. Ein rational begründeter Entscheid richtet sich nach bereits abgesteckten Zielen oder vorhandenen Wertmaßstäben. Der Entscheid wird durch den oder die Entscheidungsträger nach objektiven und subjektiven Entscheidungskriterien gefällt. Die Entscheidung ist abhängig von den zu erwartenden Konsequenzen. Welche Konsequenzen gewollt werden, ist vom Zielsystem des Entscheidungsträgers abhängig. Das Entscheidungsfeld besteht also aus dem Zustandsraum, in dem sämtliche vom Entscheidungsträger nicht beeinflussbaren Entwicklungen in Form von Umweltzuständen beschrieben sind, dem Aktionsraum, der sämtliche dem Entscheidungsträger offen stehenden Handlungsalternativen beschreibt, und dem Zielsystem des Entscheidungsträgers. Der mehrstufige Entscheidungsprozess mitsamt den verschiedenen Konsequenzen lässt sich in der Theorie grafisch als Entscheidungsbaum darstellen.
Entscheidungsprobleme tauchen besonders dann auf, wenn der wahre Umweltzustand nicht bekannt ist und die Auswirkungen einer Entscheidung nicht abgeschätzt werden können. Hier spricht man von Unsicherheit, im Gegensatz zur Situation der Sicherheit, in welcher der Umweltzustand bekannt ist. Bei solchen fehlenden Informationen in Entscheidungssituationen unterscheidet man wiederum Entscheidungen unter Risiko, bei der die Wahrscheinlichkeit für die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen bekannt ist, und Entscheidungen unter Ungewissheit, bei denen zwar die möglicherweise eintretenden Umweltsituationen, allerdings nicht deren Eintrittswahrscheinlichkeiten bekannt sind.
Das normative Grundmodell der Entscheidungstheorie, das vor allem in den Wirtschaftswissenschaften angewandt wird, basiert auf dem Modell des Homo Oeconomicus, bei dem das Ziel klar die Wirtschaftlichkeit der Entscheidung ist (auch wenn sich in jüngster Zeit ein Abrücken vom Zielmonismus anzutreffen ist und es inzwischen selbst in der Wirtschaft als denkbar betrachtet wird, dass es einen ganzen Zielkomplex geben kann, der unter Umständen hierarchisch geordnet wird[29]). Gearbeitet wird mit einem Rechenmodell mit verschiedenen Größen. Ausgehend von einer Entscheidungssituation existiert immer eine endliche Menge vorgegebener und bekannter Handlungsalternativen. Zu jeder Alternative existiert jeweils eine endliche Auswahl vorgegebener und bekannter Konsequenzen. Für jede Konsequenz ist die zugehörige Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben und bekannt. Für jedes mögliche Ereignis ist eine Auszahlung (Pay-Off), Nutzen oder Gewinn angegeben, die sich für den Entscheidungsträger ergibt, falls dieser Fall eintritt. Alternativ hierzu ist auch die Angabe von Kosten oder negativen Pay-Offs denkbar, wie Transaktionskosten, die sich bei Entscheidungen für eine bestimmte Alternative ergeben. In diesem Grundmodell handelt der Entscheidungsträger rational und weist folgende Eigenschaften auf: Er handelt eigennützig, rational, ökonomisch, vollständig informiert und es gibt nur einheitliche Entscheidertypen.
Dieses Modell weist natürlich eine Reihe von Unzulänglichkeiten auf, weshalb sich in den letzten Jahren stetige Weiterentwicklungen vollzogen haben.[30] Beispielhaft hierfür wären Kognitionsmodelle und Modelle, die das soziale Umfeld berücksichtigen. Kognitive Einflussfaktoren auf eine Entscheidung wären die Entscheidungsfreudigkeit des Akteurs und andere individuelle Faktoren wie Erziehung, Ausbildung oder Erfahrung. Auch das soziale Umfeld, das von speziellen Zielen und Interessen, Machtkonstellationen und Rollenverhalten gekennzeichnet ist, wird einberechnet. H.A. Simon entwickelte das Modell der beschränkten Rationalität, das kognitive Grenzen und Unsicherheiten berücksichtigt. Es wird auf Grund größerer Realitätsnähe nicht mehr davon ausgegangen, dass der Entscheidungsträger vollständig informiert und voraussehend ist. Als kognitive Grenzen des Entscheidungsträgers können auch nichtzugängliche Informationen ursächlich sein. Berücksichtigt wird dabei auch der Aufwand für die Informationsbeschaffung. Außerdem wird statt des Erreichens eines maximalen Nutzens oder Gewinns angenommen, dass nur so lange eine bessere Lösung gesucht wird, bis ein bestimmtes subjektives Anspruchsniveau erreicht ist (Satisficing). Beachtet wird jetzt auch Routineverhalten bei LowCost-Entscheidungen. Lutz Werner baute vor allem den Aspekt des Informationsbegriffs weiter aus und differenzierte eine ganze Reihe an Problemen, die bei der Informationsbeschaffung auftauchen, wie Interpretation, Verständnisprobleme, Beschaffungskosten, oder die individuelle Verwertung der Information in Bezug auf das Entscheidungsproblem.
Für Heinz Rehkugler[31] nehmen auf Entscheidungen vor allem die Persönlichkeit, also Werte, Überzeugungen und kognitive Programme, die das Lösungsverhallten beeinflussen, sowie Lernprozesse auf Entscheidungen Einfluss. Auch die soziale Umwelt ist mitentscheidend, genau wie die soziale Rechtsordnung eine der ausschlaggebenden Voraussetzungen für eine bestimmte Entscheidung ist. In verschiedenen Phasen[32] der Willensbildung und der Willensdurchsetzung läuft dann der Entscheidungsprozess ab.
Julian Nida-Rümelin wies zudem darauf hin, dass der „rational-Choise“- Ansatz durch eine ethische Variable erweitert werden müsse, die zudem in sich veränderbar ist.[33]
Bei allen Verbesserungen der normativen Entscheidungsmodelle besteht doch immer noch der Anspruch, reale Entscheidungsprozesse zu untersuchen und beim Entscheidungsverhalten von Individuen, Gruppen oder Organisationen Gesetzmäßigkeiten zu erkennen. Ziel sei es laut Heinz Rehkugler[34] durch die Kenntnis der Gesetzmäßigkeiten schließlich sogar Prognosen für menschliches Verhalten abzugeben. Die deskriptive Entscheidungstheorie versucht nun genau solche reale Entscheidungssituationen zu analysieren und ihre Ursachen zu verstehen. Dabei muss immer beachtet werden, dass, wie Theo Offermann[35] erkennt, keine 100-prozentigen Aussagen über menschliches Verhalten möglich sind. Bei komplexen politischen Themen ist es zudem oft der Fall, dass nicht eine Einzelperson, sondern ganze Gruppen, Verbände oder Organisationen Entscheidungen treffen, so dass die Berücksichtigung individueller Faktoren nicht mehr möglich ist und daher auch individuelle und psychologische Faktoren nicht beachtet werden können. Auch strukturelle Entscheidungsfaktoren, wie innere Machtstrukturen oder Informationsbeschaffungswege wurden ausgeklammert, da sie eine zu intensive Beschäftigung mit dem Einzelakteur voraussetzen würde.
Ein erstes deskriptives Modell, das nicht eine schlichte Verbesserung der normativen Entscheidungstheorie darstellen sollte, wurde 1963 von R.M. Cyert und J.G. March[36] für betriebswirtschaftliche reale Entscheidungsprozesse konzipiert. Jetzt wurde gar nicht erst versucht, die präskriptiven Rationalmodelle zu erweitern, sondern es wurde einem neuen Ansatz gefolgt, welcher „Verhaltenstheorie der Unternehmung“ getauft wurde. Hier kam man nun schließlich völlig von der Vorstellung ab, es könnten bestimmte konfliktfreie Wirtschaftseinheiten vorliegen. Die Zielansprüche sind hier keine festen Größen mehr, sondern adaptiv. Sie ändern sich aufgrund von Informationsprozessen, die vor allem vergangene Erfahrungen einbeziehen und letztlich nicht nur optimale, sondern auch befriedigende Lösungen akzeptieren.
Etwas allgemeiner, nicht nur auf betriebswirtschaftliche Akteure bezogen, versuchte zum Beispiel Prof. Dr. Werner Kirsch die deskriptive Entscheidungstheorie aufzubauen.[37] In drei Bänden versucht er, tatsächliches Verhalten entscheidungstheoretisch darzustellen. In den ersten zwei Bänden geht es um Individualentscheidungen. Im ersten Band werden Tendenzen zu verhaltenswissenschaftlichen Ansätzen der Entscheidungstheorie besprochen. Es wird herausgestellt, dass bei rationalen Modellen die Prämissen für Entscheidungen als gegeben betrachtet werden müssen. Im zweiten Band stellt er den Informationsverarbeitungsansatz vor, der nun psychologische und soziale Einflüsse bei Entscheidungen mit einbezieht. Im dritten Band geht es um Entscheidungen in Organisationen. Denn auch in dieser Untersuchung solle Entscheidungen von Akteursgruppen betrachtet werden. Die vorherigen individuellen Entscheidungsprozesse werden hier als Bausteine benutzt, um Entscheidungen in Gruppen zu erklären. Laut Kirsch ergeben sich so verschiedene allgemeine Erklärungsfaktoren für Entscheidungs- und Zielbildungsprozesse. Zum einen werden strukturelle Gründe für Entscheidungen in Organisationen genannt, wie zum Beispiel der hierarchische Aufbau, Koordination und Verteilung von Informationen. Auch seien soziale Prozesse innerhalb der Organisation von Bedeutung. Hierzu gehören Kommunikation, Sozialisation und Manipulation. Letzteres verursacht oft eine Verhandlungssituation, auf die Entscheidungsziele angepasst werden. Zur Kommunikation gehören sowohl die interne als auch die externe Kommunikation von Organisationen, also besonders die Informationsverteilung, die zu einem Lernprozess führen soll. Dieses führt zu einer Sozialisation der einzelnen Persönlichkeiten, also der Adaption von Werten und Anschauungen der Gruppe. Versucht ein Machthaber, andere Entscheidungsträger aktiv zu beeinflussen, Entscheidungen an bestimmten Entscheidungsprämissen zu orientieren, so muss man von einer Manipulation ausgehen. Inwiefern so eine Form von Macht ausgeübt werden kann, kann hier nicht ausführlich erläutert werden. Sie ist aber abhängig von der Machtgrundlage (z. B. Verfassung, militärische Gewalt, Popularität), den Machtmitteln (Drohungen), dem Machtbereich, der Machtfülle, der Menge der Menschen, über die Macht ausgeübt werden kann, und der Höhe der Opportunitätskosten, die entstehen, um die Macht auszuüben, beziehungsweise, um sich einer Macht zu verweigern. Letztlich wird, als kleinste Einheit der Analyse, auf die Entscheidungsprämissen hingewiesen. Der Begriff der Entscheidungsprämisse erlaubt es laut Kirsch, eine Verbindung zwischen Theorien der Individualentscheidung und der theoretischen Analyse von Organisationsentscheidungen herzustellen. Es wird untersucht, welche Einflüsse sich aus dem sozialen Kontext der Organisationen auf die Individualentscheidungen der Mitglieder ergeben. Also inwiefern die Entscheidungen von Organisationsmitgliedern von dem sozialen Umfeld der Organisation abhängen. Die Konzentration auf diesen Faktor betrachtet Kirsch als Reduktionismus, bei dem davon ausgegangen wird „dass „Menschen innerhalb einer Unternehmung handeln und nicht die Unternehmung selbst, dass das Verhalten gleichermaßen durch die Persönlichkeit wie durch Umweltfaktoren bedingt ist, dass die untersuchten Verhaltensprozesse die Kognition, die Wahrnehmung, die Überzeugung und das Wissen der oder des Handelnden einzubeziehen hat...“[38] Potentielle Entscheidungsprämissen sind laut Kirsch zum Beispiel Rollen. Die Rollenanalyse geht davon aus, dass sich bestimmte Verhaltensweisen aus der Position eines Akteurs innerhalb eines Feldes sozialer Beziehungen ergeben. Besonders vor dem Hintergrund einer kognitiven Interpretation dieses Rollenbegriffs entsteht eine durch vorgelegte Informationen verursachte Determination des Aktionsraums bei Entscheidungen. Damit Rolleninformationen zu Entscheidungsprämissen werden, müssen diese in der konkreten Entscheidungssituation hervorgerufen werden und in die Definition der Entscheidungssituation eingehen. In das System der Rollen können auch die Organisationsziele eingegliedert werden. Denn Organisationen sind meistens von vorneherein durch einen Zielbildungsprozess[39] an Leitentscheidungen geknüpft. Dieser Zielbildungsprozess führt zu einer öffentlichen Formulierung von Zielen, die im besten Fall von einer möglichst großen Zahl unterstützt wird und von der Organisation zu autorisierten Zielen erklärt und damit festgeschrieben wird. Neue Entscheidungen müssen also mit diesem grundlegenden Ziel konform gehen. Ganz besonders stark gilt dies, wenn das Überleben der Organisation sogar von der Umsetzung ihres Ziels abhängig ist. Politische Instanzen können auf diese Ziele, vor allem wenn sie revolutionär sind, meist nur in kleinen Schritten, also inkremental, zugehen, was damit zusammenhängt, dass Informationen über die Konsequenzen solcher Entscheidungen fehlen. Ziele von Organisationen könnten also auch strategisch so gewählt werden, dass sie sich in den Inkrementalismus des politischen Systems einfügen.
Da die Annahme einer Entscheidungsprämisse selbst ein Entscheidungsprozess ist, muss auch hier zwischen routinierten und echten Entscheidungen unterschieden werden. Gerade wenn der Abwägungsprozess sehr schwierig für eine Persönlichkeit ist, wird er für Manipulationen eher empfänglich. Bei Verhandlungen erfolgen solche Manipulationsversuche nahezu simultan. Die Wichtigkeit von Entscheidungsprämissen betont auch Ingo Bamberger[40], der bei Entscheidungsprozessen besonderes Augenmerk auf die Informationsbeschaffung und -verarbeitung legt.
Bei den hier zu untersuchenden Problemfeldern muss davon ausgegangen werden, dass eine Entscheidung für ein absolutes Tötungsverbot über viele Jahre hinweg nicht oder kaum angezweifelt wurde. In verschiedenen Arbeiten wird aber immer wieder betont, dass sich einmal getroffene Entscheidungen und die zu Grunde liegenden Faktoren ändern können. In praktischen Untersuchungen[41] zu komplexen, konfliktreichen, innovativen Entscheidungsprozessen, wie der Erstbeschaffung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage, wurde bereits festgestellt, dass Ziele, die Entscheidungen beeinflussen, nicht, wie in der Theorie vorgesehen, geordnet, widerspruchsfrei und streng definiert sind und vor allem nicht dauerhaft beständig. Die Zielsetzungen seien vielmehr „eingebettet in eine historische Situation“ und abhängig von „erlebten Erfolgen und Misserfolgen“[42]. Ein dialektischer Prozess führe zu immer neuen Abwägungen desselben Problems. Dies sei einer der großen Widersprüche zwischen Entscheidungsmodell und Entscheidungsrealität: „Die klassischen Entscheidungsmodelle gehen von einer fixierten Zielsetzung aus und fordern für die rationale Entscheidung eine möglichst tief greifende Alternativensuche und Lagebestimmung. Sie postulieren bei gegebener Zielsetzung also vor allem kognitive Aktivitäten. Unser Befund lautet nun: Im Gefolge dieser kognitiven Aktivität wird gerade der Inhalt der Zielsetzung variiert.“[43] Auch bei der Auswertung der Fragen dieses „Columbus-Projektes“ wird die Frage gestellt, welche Einflussfaktoren Zielvariationen bewirken. Hier werden für Zielvariationen folgende Ursachen erkannt:[44] Zum einen Organisationsspezifische, da die Anforderung einer organisatorisch „sinnvollen“ Aufgabenteilung und Aufgabenstrukturierung Zielvariationen hervorrufen können. Auch die Anpassung an eine veränderte Umweltbedingung führt zu Variationen. Auch können Ziele von Organisationen sich ändern, wenn sich die Ziele der einzelnen Personen ändern, zum Beispiel durch Änderung der gegebenen Wertestruktur und durch Anpassung der Ziele innerhalb des Interpretationsspielraumes, den eine Zielsetzung oft zulässt. Veränderte Informationsgrundlage und eine Veränderung der Gruppenzusammensetzung und Gruppengröße führen zu Zieländerungen. Auch vorgelagerte Ziele, die erreicht oder nicht erreicht wurden, führten zu einer Anspruchsanpassung, also zu Formulierung weiterer oder anderer Ziele. Unter Umständen kann es dann zu Alternativzielen kommen, wenn bestimmte Zustände des Ziels nicht erreichbar oder nicht mehr vertretbar erscheinen und dies auch wahrgenommen wird. Ehemalige Zielunklarheiten können gelöst werden, das heißt, dass der Akteur erst später im Prozess tatsächlich weiß, was er will, oder das Ziel verengt sich, weil Teile schon erfüllt wurden.
Speziell für Entscheidungsprozesse zu medizinischen Fragen stellte M. Oehmichen Entscheidungsfaktoren zusammen.[45] Er untersuchte den Ursprung ethischer Normen und erkannte, dass auch diese auf Entscheidungsprozesse zurückzuführen sind, die von bestimmten Faktoren beeinflusst werden: „Grundlage des ethischen Handelns in Medizin und Forschung stellt der Entscheidungsprozess selbst dar.“[46] Als entscheidenden Faktor bei medizinischen Entscheidungen nennt Oehmichen den Patienten, der sich für oder gegen eine Behandlung entscheidet. Aber auch der medizinische Wissensstand, die Rechtsnormen und das Gewissen des Entscheidungsträgers würden die Entscheidung beeinflussen. Hierbei wird der medizinische Wissenstand durch experimentelle und empirische Erfahrung beeinflusst und die Rechtsnormen gründen sich auf allgemeines- und Standesrecht (wie zum Beispiel den Hippokratischen Eid) und sind abhängig von der Gesellschaftsform. Das individuelle Gewissen ist beeinflusst von genetischen Imperativen, also egoistischen Verstandesgesetzen, wie dem Tötungsverbot, aber auch dem Forschungsdrang oder dem Wunsch nach Reichtum, aber auch dem Mitleid, und von der Kultur, in der sich der Entscheidende befindet, also der Geschichte, der Erziehung oder der Ökonomie. Normalerweise würden heute anstelle von individuellen Entscheidungsfindungen Rechtsnormen treten. In Einzelfällen reichen diese aber nicht aus oder widersprechen dem Gewissen des Entscheidungsträgers und es muss eine tatsächlicher Abwägungsprozess stattfinden. Für diesen können laut Oehmichen die Kriterien der Ethik-Kommissionen über Humanexperimente zur Entscheidung herangezogen werden. Zu diesen zählen: Der Sinn und die Nachvollziehbarkeit des Experiments, die Abwägung zwischen Nutzen und Risiko, die Einwilligung des Patienten, der Versicherungsschutz, die Probandenvergütung und die rechtlichen und gesetzlichen Konventionen zu dem Einzelfall.
Ob die Entscheidungstheorien überhaupt auf politische Prozesse anwendbar seien, darüber bestand zeitweilig Uneinigkeit, weshalb hier der Versuch Henning Behrens dargestellt werden soll, der in seiner Dissertation[47] begann, die verschiedenen Entscheidungstheorien auf die Politikwissenschaft zu übertragen. Vorrangig hatte er sich dabei im internationalen Rahmen auf die Regierung als Entscheidungsträger festgelegt. Unter Beachtung der Tatsache der enormen Datenlage und der Vielfalt kollektiver Entscheidungsprozesse bezeichnet Behrens das Wissen über Entscheidungen in der Politik als „weiße Landkarte“[48] mit ersten Konturen. Hauptanliegen entscheidungstheoretischer Untersuchungen müsse es sein, den Entscheidungsprozess zu verbessern oder Entscheidungshilfen zu liefern. Besonders der psychologische Ansatz innerhalb von Entscheidungstheorien sei auch in der Politik unausweichlich gefragt, wäre aber ebenso schwammig, da sich erstens schon Defizite in der Mutterdisziplin ergeben hätten und zweitens Experimentaluntersuchungen in der politischen Ebene in diesem Bereich nahezu undurchführbar sind. Die betriebswirtschaftliche Entscheidungsforschung beziehe heute eine Menge an Begrifflichkeiten, wie den Lern-, Zeitdrucks- oder Zielbildungsprozess mit ein, die zu einem sehr diffizilen Bild des Entscheidungsprozesses führten. In einem Punkt, nämlich in der Forderung nach empirischen Wahrheiten, wäre dieses aber nicht hundertprozentig auf die Politik anwendbar, da im politischen Rahmen Entscheidungsprozesse nie komplett homogen verliefen und sich häufig wiederholten. In der Volkswirtschaftslehre sei vor allem der Ansatz der modernen Politischen Ökonomie zu beachten, der es sich zum Ziel macht, die vielfältigen Beziehungen zwischen Politik und Wirtschaft zu erkennen und Steuerungsinstrumente zu entwickeln. Bruno S. Frey versucht in seinem Buch „Moderne Politische Ökonomie“ die Erkenntnisse ökonomischer Theorien auf die Politik auszuweiten und die Untrennbarkeit von Wirtschaft und Politik herauszustellen. So müsse in der Wirtschaftswissenschaft immer auch die Politik einbezogen werden, um reale Ergebnisse zu erhalten. Frey gelingt es in diesem Werk, entscheidende Faktoren politischer Entscheidungsfindungen zu entlarven, um daraus Rückschlüsse zum Beispiel auf die Möglichkeit der Durchsetzung wirtschaftlicher Projekte zu erhalten. Er bezieht dabei eine Reihe von Faktoren ein, die eine politische Entscheidungsfindung beeinflussen und in bisherigen ökonomischen Theorien eher am Rande, als so genannte Rahmenbedingungen, genannt wurden. Dabei betrachtet er das gesamte politische System und versucht herauszufinden, wovon dynamische Entwicklungen innerhalb dieses Systems abhängen. Der Wähler wird dabei an erster Stelle der Entscheidungsträger geführt, noch vor der Regierung und der Bürokratie.[49] Diese Einbeziehung des Wählerwillens und der potenziellen Wählerstimme als Entscheidungskriterium in der Politik sei, so Guy Kirsch, die herausragende Leistung dieser Theorie. Guy Kirsch[50] hält generell eine Übertragung der ökonomischen Entscheidungstheorie auf politische Prozesse zumindest bedingt für möglich und steht damit für die Vereinheitlichung der beiden Wissenschaftsbereiche, wie sie auch von Anthony Downs gefordert wurde, der auch den Wähler als entscheidenden Faktor erkannte und besonders auf Probleme hinwies, die sich aus der Ungewissheit im Wahlprozess ergeben.[51] Hierzu sei es vor allem wichtig, nicht die individuelle Entscheidung, sondern die Entscheidung im Kollektiv zu betrachten, in dem der Staat ein wichtiges, aber nicht das einzige Element sei. In Bezug auf die Erkenntnisse der Politischen Ökonomie betont er, dass in einem solchen politischen System der Wähler immer ein zentraler Entscheidungsfaktor sei. In repräsentativen Demokratien bilden sich kleinere Kollektive, die Einfluss ausüben und als „politisches Unternehmen“[52] agieren, wie zum Beispiel Parteien oder andere Akteure. Sie entstehen unter bestimmten Umständen und geben sich selbst oft eine Art Verfassung, welche die Richtung des Unternehmens anweist. In diesem Fall kann es zu einer Verzerrung des ursprünglichen Willens der Kollektivmitglieder kommen, auch wenn allein zur Festigung der Position des Akteurs eine breite Unterstützung notwendig wird. Dies wiederum setzt natürlich voraus, dass der Einzelne informiert und motiviert genug sei, das Interesse überhaupt zu artikulieren. Kirsch unterscheidet zwei Unternehmertypen, indem er voraussetzt, dass es in jedem Kollektiv bestimmte Themen gibt, die aus unterschiedlichen Gründen tabuisiert werden. Der politische Unternehmer würde aus den thematisierbaren Themen einige herauspicken und diese zu einem akzeptablen Entscheid führen. Der moralische Unternehmer würde versuchen, Themen zu tabuisieren, von denen er glaubt, es gäbe keinen Kompromiss. Als Beispiel hierfür führt er die Rolle der Kirche in der Frage der Abtreibung an.
Bei Entscheidungen von mehreren Akteuren in der Politik ist auch immer zu beachten, dass diese im Zweifelsfall auch von Entscheidungen anderer Akteure beeinflusst werden. Solche Prozesse werden nicht mehr mit der Entscheidungstheorie allein abgebildet, weshalb eine umfangreichere Theorie benötigt wird. Die Spieltheorie[53] verwendet Begriffe der Entscheidungstheorie und versucht so, rationale Entscheidungen mehrerer Akteure in eine mathematische Rechnung einzuordnen. Dabei ergibt sich die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Reaktion, zum Beispiel einer Kooperation, auf Grund der Menge der Handlungsoptionen der entscheidenden Person, der Menge der Handlungsoptionen des Partners und der sich aus beiden Optionen ergebenden Menge der Konsequenzen. Grundlegend für eine Wahrscheinlichkeitsberechnung einer bestimmten Option ist die Annahme, dass jede Person mit ihrer Entscheidung den größtmöglichen Nutzen erreichen möchte. Auch dieser Nutzenerwartungswert lässt sich mit Hilfe der möglichen Konsequenzen und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens berechnen. Für die Übertragung dieser Entscheidungstheorie auf die Spieltheorie ist es wichtig zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Spieler strategisch handeln, da sie eine gewisse Reaktion ihres Verhandlungspartners erwarten. Grundlegend für die Spieltheorie ist die Annahme, dass jeder Spieler eine dominante Strategie verfolgt. Ohne hier weiter auf die mathematische Ausgestaltung einzugehen, sollen im Folgenden die klassischen Situationen dargestellt werden, die sich aus den einzelnen Berechnungen der Spieltheorie ergeben. Zunächst unterscheidet die Spieltheorie zwischen Nullsummen-Spielen und Mehrsummenspielen. Bei Nullsummen-Spielen würde der Gewinn einer Person dem Verlust einer anderen entsprechen. Diese Situation wird als unkooperativ bezeichnet. Beim Mehrsummenspiel gewinnt jeder der Partner durch eine Entscheidung. Diese Situation wird als kooperativ bezeichnet. Im besten Fall gewinnen beide Partner, egal wie sich der Opponent entscheidet. Beim Nash-Gleichgewicht hat keiner der Partner ein Interesse daran, als einziger von einer Gleichgewichtskombination abzuweichen. Das heißt, kein Spieler zieht einen Gewinn daraus, dass er sich gegen das Interesse des anderen stellt. Bei der Möglichkeit der Wahl zwischen mehreren Gleichgewichten kann das Nash-Gleichgewicht nur zustande kommen, wenn es aus bestimmten Gründen zu der richtigen Abschätzung darüber kommt, welches Gleichgewicht vom Opponenten gewählt wird. Doch auch im Fall einer kooperativen Situation kann es dann zu Problemen kommen. Zum Beispiel dann, wenn jeweils die Strategie des einen Verhandlungspartners einen größeren Nutzen für ihn bringen würde als die Strategie des anderen. Trotzdem ist die Situation kooperativ, weil beide Partner auch die für sie schlechtere Lösung akzeptieren würden, da diese immer noch besser als keine Lösung ist. Diese Situation wird als gewichtetes Koordinationsproblem bezeichnet. In so einer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten der Konfliktbearbeitung. Meist legt sich eine Partei auf die für sie bessere Entscheidung fest und zwingt so den Partner, zuzustimmen. Dies würde einer klassischen Drohung entsprechen. Bei der Variante „chicken game“ kommt es daraufhin zum Desaster, weil auch der Partner jetzt auf der für ihn besseren Variante beharrt. Lösungen für das „chicken game“ gibt es nur, wenn sich eine Partei durchsetzt oder eine Partei für die Zustimmung zu der für sie negativeren Lösung eine Ausgleichszahlung bekommt, beziehungsweise wenn die Ablehnung des gegnerischen Vorschlages Sanktionen mit sich bringen würde. Ein anderer Problemfall, der sich in der Spieltheorie ergibt, ist das Gefangenendilemma. Hierbei ist eine Kooperation nur dann rational und für beide Parteien gewinnbringend, wenn sich auch der Gegner für Kooperation entscheidet. Sowohl einseitiges Kooperations- als auch einseitiges unkooperatives Verhalten führt zu einem größeren Schaden als gar nicht zu kooperieren. Hier liegt die Schwierigkeit darin, dass das Verhalten des Partners nicht abschätzbar ist und darin, dass die Ankündigung der Entscheidung kooperativ zu sein, den Partner dazu verleiten könnte, nicht kooperativ zu sein und damit seinen Gewinn zu maximieren. Ein Experiment, das sich Tit for Tat nennt, bewies, dass es zu vermehrter Kooperation kommt, wenn nicht immer kooperiert wird. Dieses Spiel ist die langfristig erfolgreichste Variante und beruht auf der Erkenntnis, dass ein Spiel umso kooperativer endet, je öfter es wiederholt wird. Bei Tit for Tat beginnt ein Partner kooperativ und wiederholt jeweils den letzten Schritt des Verhandlungspartners. Lässt sich ein Partner ausbeuten und verhält sich ausschließlich kooperativ, ist das Gesamtergebnis nach einigen Wiederholungen des Spiels schlechter als bei bedingter Kooperation. Neben diesen grundlegenden Spieltypen, die nur einige von vielen Varianten darstellen, wirken sich auch andere Faktoren auf das Spielergebnis aus. Wie schon erwähnt, kann der Zeitraum der Verhandlungen sich auf das Spiel auswirken. Werden bestimmte Spielsituationen unbegrenzt oft wiederholt, so zeigt sich, dass auf Grund der Erfahrung, die sich im Laufe der Zeit ergibt, bessere Ergebnisse erzielt werden. Außerdem kann eine bestimmte Moral das Verhalten einer Person dahingehend beeinflussen, dass sie nicht mehr auf ihren größtmöglichen Nutzen beharrt. Doch nur wenn dieses moralische Verhalten „nicht nötig und nicht zweckmäßig“[54] ist, würde dies die Ergebnisse der rationalen Entscheidungstheorie beeinflussen. Beim Gefangenendilemma müsste dieses Verhalten allerdings bei beiden Partnern eintreten. Bei Mehrpersonen-Spielen, die keine Einstimmigkeit für eine Kooperation benötigen, muss sich eine Mehrheit der Verhandlungspartner kooperativ verhalten, um ein positives Ergebnis zu gewährleisten. Hierbei kann auch der Fall auftreten, dass ein Partner, ohne selbst zu kooperieren, durch die Kooperation eines anderen Partners gewinnt. Die Anzahl solcher Ausbeuter darf jedoch eine gewisse Höchstgrenze nicht überschreiten. Generell gilt, dass die Wahrscheinlichkeit eines kooperativen Gleichgewichts mit der Gruppengröße abnimmt. Diese Beobachtung nennt sich Degrationsdilemma. Weiterhin können übergeordnete Instanzen vertrauensbildend sein und die Wahl der Kooperation fördern. Völlig anders gestalten sich Spieltypen auch dann, wenn die Partner sich durch Verträge oder andere Zusagen vorher festlegen, bestimmte Strategien sicher nicht zu vertreten.
Die hier zu untersuchenden Bereiche wären für eine solche Identifizierung aller möglichen Entscheidungsfaktoren zu umfangreich, weshalb Einschränkungen vorgenommen werden müssen. So werden Entscheidungsfaktoren für eine Positionierung bestimmter gesellschaftlicher Akteure zu den drei konkreten Themen beleuchtet. Entscheidungsfaktoren, die sich aus dem strukturellen Aufbau einer gesellschaftlichen Akteurs oder aus individuell-psychologischen Voraussetzungen der Mitglieder ergeben, können nicht beachtet werden. Entscheidungsfaktoren, die sich aus dem Mehrpersonenspiel ergeben, also der Fakt, dass sich Entscheidungen durch die Positionierung anderer Akteure beeinflussen lassen, können sehr schwierig nachvollzogen werden und werden hier nur dann erwähnt, falls eine solche Beeinflussung durch die Positionierung anderer sehr offensichtlich erscheinen sollte.
1.3 Philosophische Grundlagen
In diesem Abschnitt soll die Problematik der Entscheidungsfindung zu den drei genannten Konfliktsituationen dargestellt werden. Für viele solcher Konfliktsituationen in einer Gesellschaft gibt es eine Reihe theoretischer Konzepte, die ethische Orientierungshilfen geben sollen. Deontologische Ansätze setzen auf bestimmte Regeln, an die sich Menschen zu halten haben, wenn sie sich richtig verhalten wollen. Diese Regeln können entweder auf einer Diskursethik beruhen oder auf einem Vertragskonzept oder sie können Vernunftgesetze sein, wie zum Beispiel bei Immanuel Kant. Dieser schlug ein universelles Gesetz vor, welches die Regel setzte, nur so zu handeln, dass die handelnde Maxime allgemeines Gesetz werden könnte, um weitere Handlungen zu legitimieren. Regeln dieser Art gehören zu den grundlegenden ethischen Überlegungen und werden als Goldene Regel bezeichnet, die in etwas abgewandelter Form in verschiedensten Kulturen und Zeiten existiert und die besagt, man solle andere nur so behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte (zu finden zum Beispiel auch bei: Aristoteles, Darwin, Hobbes, Locke, Buddha, Konfuzius, Jesus, u.a.[55]). Solche theoretischen Konzepte können allerdings nicht auf alle Fragen eindeutige Antworten geben. Die Unzulänglichkeiten ethischer Konzepte ergeben sich oft schon durch die Umstände der Entwicklung des Konzeptes. Zum Beispiel durch mangelnde Objektivität, wie Rawls herausstellt, aber auch durch zu allgemein gefasste Prinzipien oder die Vernachlässigung des sozialen Charakters der ethischen Wissenschaft, die sich in verschiedenen Kulturen unterschiedlich ausprägt.[56] Vertreter des Nonkognitivismus bestreiten sogar, dass ethische Grundsätze überhaupt relevant sind. Diese Einwände werden oft mit der Überzeugung belegt, dass der Mensch nicht in der Lage wäre, Vernunftentscheidungen entgegen dem Willen oder dem Affekt durchzusetzen.[57] Während daher in einigen Bereichen die ethischen Vorgaben unumstritten sind, sind Grundsatzentscheidungen nicht möglich, weil sich gänzlich neue Fragestellungen ergeben oder weil bisherige ethische Richtlinien aufgrund eines veränderten Verständnisses oder eines veränderten Informationsstandes zum Wanken gebracht wurden oder nicht spezifiziert genug vorliegen.[58] In der praktischen Anwendung lassen sich die meisten ethischen Theorien zwar auf grundlegende unumstrittene ethische Werte[59] zusammenfassen, in speziellen Konfliktsituationen sind solche Grundwerte aber nicht ausreichend, um eine richtige Entscheidung zu treffen. Besonders zur Beantwortung der medizinethischen Fragen, die in dieser Untersuchung behandelt werden, stehen philosophische Angebote aus den verschiedensten Bereichen zur Verfügung, die sich zum Teil sogar gegenseitig widerlegen, weshalb von einem „Konkurrenzkampf der Ethiken“[60] gesprochen wird. Ein tatsächlicher ethischer Konsens ist hier für viele[61] noch lange nicht in Sicht. Und es gibt keine bestimmte Theorie, die alle Einzelfragen ausreichend klären könnte[62]. Zahlreiche theoretische Konzepte werden, meist erfolglos oder widerlegbar, herangezogen, um eine Antwort auf die drängenden Fragen zu finden. Die Konzepte, die am häufigsten zur ethischen Beurteilung von Sterbehilfe, Abtreibung oder Stammzellforschung herangezogen werden, sollen kurz vorgestellt werden.
1.3.1 Grundlegende ethische Prinzipien
Die meisten philosophischen Konzepte bieten grundlegende Orientierungen an, die auch in speziellen Fällen angewandt werden können und die hier beispielhaft in der politischen Ethik gesucht werden sollen. Hauptzielpunkt der politischen Ethik ist es, Kriterien zu finden, anhand derer politisches, gesellschaftliches Handeln gemessen werden kann.[63] Besonders bei der Auslegung dieser Kriterien gibt es allerdings Differenzen, wie schon das erste Kriterium, die Gerechtigkeit, zeigt. Der Gerechtigkeitsbegriff hat sich im Laufe der Philosophiegeschichte immer wieder stark verändert und wurde auch unterschiedlich stark gewichtet, zumeist ist es jedoch das fundamentale Prinzip. Heutzutage ist die Auffassung Kants stark vertreten, dass eine Politik dann Gerechtigkeit und Grundrechte schützt, wenn Gesetze so gehalten werden, dass jeder einstimmen würde. Auch moderne Philosophen wie Habermas erklären, dass eine moralisch richtige Entscheidung nur im Diskurs entstehen kann. Dabei müssten allerdings die Vorausetzungen für einen solchen Diskurs Idealvorstellungen entsprechen. Probleme ergeben sich immer dann, wenn das Prinzip der Gerechtigkeit nun auf ein ganz bestimmtes politisches Thema angewandt werden soll. Denn verschiedene Kulturen, verschiedene politische Bereiche und verschiedene historische Voraussetzungen bedürfen oft einer differenzierteren Interpretation des Gerechtigkeitsbegriffes, als sie dieser liefern kann. Verschiedene zusätzliche Grundwerte müssen daher in eine politische Ethik aufgenommen werden. Besonders werden die Begriffe „Verantwortung“ und „Gemeinwohl“ als zusätzliche Grundregeln aufgestellt. Das Prinzip der Verantwortung ist vor allem bei Theoretikern[64] beliebt, die zumindest teilweise eine Unmündigkeit der Bürger voraussetzen. Beim Prinzip der Allgemeinwohltauglichkeit wird immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses nicht universell gelten müsse, sondern an eine spezifische Gesellschaft und an eine spezielle Situation angepasst werden kann. John Rawls versucht, die beiden Prinzipien Gerechtigkeit und Gemeinwohl zu verbinden, indem er erklärt, das Prinzip der Gerechtigkeit wäre wohl das grundlegende Konzept einer Gesellschaft, trotzdem gäbe es eine denkbare Situation, in der die Gerechtigkeit nicht mehr an erster Stelle stehen sollte, wenn sich die Besserstellung der am schlechtesten gestellten Personen dadurch erreichen ließe. Weitere Grundwerte liberaler Theorien sind Toleranz und Autonomie. Diese Wertansprüche gehen allerdings nicht soweit, dass grundsätzliche Regeln durch sie aufgehoben werden können. Aus den Grundwerten Autonomie und Freiheit ergeben sich auch die informelle Selbstbestimmung und damit ein Recht auf Nichtwissen und Wissen. Ein weiterer wichtiger Begriff der politischen Ethik ist der des Vertrauens. Besonders das Vertrauen der Bürger in ihre Regierung und in ihr System. Aber auch das Vertrauen darauf, dass die Politik in der Lage ist, einen Zustand zu verbessern, oder das Vertrauen darauf, dass politische Aktivität nicht sinnlos ist. Erst dieses Vertrauen kann gewährleisten, dass sich die Bürger aus anderen Gründen als dem Pflichtgefühl an der Politik beteiligen. Generell ist in Deutschland eine „Relativierung ethischer Wertmaßstäbe zur sogenannten Liberalisierung“ zu beobachten.[65] Insgesamt wird das deutsche System der parlamentarischen Demokratie im Zusammenspiel mit dem funktionierenden Rechtssystem aber als brauchbare Variante angesehen, um richtige Entscheidungen zu treffen.[66] Die genannten Grundwerte sind in Deutschland im Grundgesetz verankert und werden auch bei der Positionierung zu den Themen Sterbehilfe, Abtreibung und Stammzellforschung argumentativ verwendet. Da diese Werte aber sehr allgemein gehalten sind, können sie zur Argumentation verschiedener Standpunkte zwar herangezogen werden, doch kommen spezielle Einzelkonzepte oder Bereichsethiken zusätzlich zur Beurteilung zum Tragen. Zunächst soll aber das Konzept der Menschenwürde näher betrachtet werden, das besonders oft für Lösungsversuche der genannten Fragestellungen herangezogen wird.
1.3.2 Die Menschenwürde
Die Unverletzbarkeit der Menschenwürde (GG, Artikel 1, 1) ist die wohl meistzitierte ethische Grundlage, die im Zusammenhang mit medizinischen Fragen genannt wird. Der Begriff entstammt aus testamentarischen Zeiten und lässt sich in fast jeder Religion aus dem Prinzip der Gottesbildlichkeit des Menschen und der Gleichheit jedes Menschen vor Gott ableiten. Auch wenn der Begriff der Menschenwürde inhaltlich schon in der Antike mit dem Ausdruck „Humanitas“ umschrieben wurde, so wird das Wort doch buchstäblich erst im 17./18. Jahrhundert im Rahmen der Aufklärung eingeführt. Besonders prägend für das heutige Verständnis des Begriffs der Menschenwürde ist die Definition Immanuel Kants. Dieser beschrieb die Menschenwürde als die Achtung der Menschen gegenüber anderen Menschen. Dies impliziert die Achtung vor dessen Recht auf Existenz und der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Menschen. Das Prinzip der Menschenwürde ist heute in allen liberalen Demokratien verfassungsrechtlich verankert, auch wenn sein Umfang unterschiedlich ausgelegt wird. Meistens steht sie als oberstes Prinzip allen anderen Rechten voran und schließt damit einen größeren Rechtekatalog ein. So implizieren die Menschenrechte selbstverständlich ein Tötungsverbot, das normalerweise unbestritten ist. In manchen Fällen kann es allerdings zu Konflikten bezüglich dieser grundlegenden Rechte kommen. Ein Beispiel wäre das Recht auf Leben und Unversehrtheit (GG, Artikel 2,2), mit dem sowohl für die Rechte eines Embryos, das zur Erzeugung eines bestimmten Organs geklont wurde, argumentiert werden kann, als auch für den zu behandelnden Patienten. Rein rechtlich ist aber zumindest die bisherige Wertung der Menschenwürde gegenüber anderen Grundrechten relativ klar geregelt. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer oberster Gerichte besagt in mehreren Fällen[67], dass die Menschenwürde als einzige Norm absolut gilt und nicht durch Grundrechte beschränkt werden kann. Diese Einschätzung wird durch die so genannte Ewigkeitsgarantie (GG, Art.79, 3) gestärkt. Trotzdem werden immer wieder andere Rechte, wie das Recht auf freie Forschung, als Abwägungsargumente genannt. Auch ein Recht auf Gesundheit gerät immer wieder in Konflikt mit der Menschenwürde.[68] Teils ergeben sich Schwierigkeiten mit dem Begriff der Menschenwürde auch durch Definitionslücken. So besteht Uneinigkeit über die Definition des Wortes „Mensch“ und „Person“. Generell ist das Prinzip der Menschenwürde gewollt interpretationsfähig. Die Menschenwürde, so Jürgen Simon, muss als allgemeiner Nenner aller Forderungen nach Humanität, als „Rahmenkonzept“,[69] angesehen werden, dass einem dynamischen Weiterentwicklungsprozess unterliegt.
1.3.3 Medizin- und Bioethik
Um konkretere ethische Aussagen zu speziellen Konfliktsituationen machen zu können, entwickelten sich zahlreiche Bereichsethiken. Für diese Untersuchung ist an erster Stelle die Medizin- und Bioethik zu nennen. Die Bioethik beschäftigt sich zwar generell auch mit Pflanzen und Tieren, soll hier aber nur in Bezug auf den Menschen betrachtet werden. Die Bioethik ist noch keine vollständig entwickelte Bereichsethik und bezieht ihre Aussagen vor allem aus der Verwertung und Übertragung bereits vorhandener anderer Bereichsethiken. In Bezug auf den Menschen stellt vor allem die sehr viel ältere Medizinethik eine Quelle für die Bioethik dar, weshalb diese ausgewählt wurde, um sie genauer darzustellen.
Die Medizinethik befasst sich mit Fragen nach dem „moralisch Gesollten, Erlaubten und Zulässigen im Umgang mit menschlicher Krankheit und Gesundheit.“[70] Wie viele andere Ethikbereiche ist auch die Medizinethik kulturell beeinflusst, einige Regeln sind aber weit verbreitet. Betrachtungen älterer Dokumente zeugen davon, wie sich die Medizinethik mit der kulturellen Situation änderte. Erkennbar wird dies zum Beispiel an der Veränderung des Krankheitsbegriffes allgemein. Viele Krankheiten wurden früher als Stigmata betrachtet, als Gottesstrafe oder als Resultat mangelnder Hygiene oder bestimmter sozialer Verhältnisse. Das Wissen um genetische Veranlagungen verschob dieses Bild für kurze Zeit in die gegenteilige Richtung. Doch Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Aids, ließen die Stigmata wieder aufkeimen.[71]
Einige alte Dokumente, wie der Eid des Hippokrates[72], zeigen, wie sehr sich auch die ethischen Gesetze über die Zeit veränderten. Solche Dokumente zeigen aber ebenfalls die lange Tradition der Medizinethik auf und sie enthalten Regeln, die heute noch Gültigkeit besitzen. Der Hippokratische Eid, der vermutlich von dem griechischen Arzt Hippokrates von Kos etwa 400 v. Chr. niedergeschrieben wurde, verbietet zum Beispiel das Operieren von Blasensteinen und den Schwangerschaftsabbruch. Solche Verbote sind in der heutigen, abgewandelten Form des Hippokratischen Eides nicht mehr zu finden. Geblieben ist aber zum Beispiel das Gebot, den Kranken nicht zu schaden oder die ärztliche Schweigepflicht.
Heutzutage ist die Ethik der Medizin auch nicht auf Handlungsgebote für Ärzte beschränkt. Die Regelungen müssen unter anderem auch das Handeln von Pflegekräften, Forschern oder Angehörigen regeln. Weit anerkannte Grundsätze medizinischer Ethik sind das Wohlergehen des Patienten (Primum non nocere), das Recht auf Selbstbestimmung und das Prinzip der Menschenwürde. Entscheidend für die Entwicklung der Medizinethik war auch der Perspektivenwechsel vom Arzt zum Patienten. So genannte Patientenrechte sollen heute gewährleisten, dass ein ethisch richtiger Umgang mit den Patienten eingehalten wird. Diese Rechte des Patienten beziehen sich auf eine Vielzahl von Sachgebieten wie zum Beispiel die Aufklärungspflicht, die medikamentöse Versorgung oder die Arzthaftung. Der Medizinethik kommt besonders in Deutschland deshalb eine besondere Stellung zu, weil die Überschreitung medizinethischer Grenzen während des zweiten Weltkrieges starke Spuren hinterlassen hat. Nach den Nürnberger Ärzteprozessen von 1946 bis 1947 versuchte man grausame medizinische Machenschaften, wie Menschenversuche oder Euthanasie, durch ein neues medizinisches Ethos zu unterbinden. Der „Nürnberger Kodex“[73] besagt so zum Beispiel, dass zu jedem Versuch am Menschen dessen Einwilligung erforderlich ist. Auch muss der Versuch zum Wohl der Gesellschaft dienen und er muss zu diesem Zweck unumgänglich sein. Jedes unnötige körperliche oder seelische Leiden muss vermieden werden. Besonders der erste Aspekt des „informed consent“ wurde auf viele andere Medizinbereiche übertragen und in die Patientenrechte mit aufgenommen und wird trotz seiner teils unmöglichen Erfüllbarkeit weiterhin von vielen als wichtigstes Regulativ erachtet.[74] Weitere Texte, in denen medizinethische Regeln festgehalten werden, sind das Genfer Ärztegelöbnis und die Deklaration des Weltärzteverbundes von Helsinki zum Thema medizinische Forschung.[75]
Wie auch bei anderen ethischen Bestimmungen tauchen Probleme in der Medizinethik besonders dann auf, wenn ganz konkreten Konfliktsituationen keine exakte Handlungsanweisung zugeordnet werden kann. Dieses Problem ist in der Medizinethik deshalb so sensibel zu betrachten, weil Ärzte oder Forscher Einzelentscheidungen mit manchmal gravierenden Folgen für den Patienten zu treffen haben. In dem wohl einflussreichsten Werk der neueren Medizinethik, „Principles of Biomedical Ethics“[76] werden grundlegende Prinzipien und ihre Anwendbarkeit auf Entscheidungssituationen dargestellt. Um eine bestimmte medizinische Entscheidung zu rechtfertigen, nennen die beiden Autoren vier Prinzipien: Autonomie, Schadensvermeidung, Fürsorge und Gerechtigkeit. Aus diesen Grundprinzipien entwickeln sich dann Regeln für die verschiedensten Entscheidungsbereiche der Medizin. Schließlich kommt es aber immer wieder zu Entscheidungskonflikten, wenn zwischen den Prinzipien gewählt werden muss. Auch die Autoren selbst sind sich dieser Problematik bewusst und bezeichnen ihr Werk nicht wie geplant als endgültige ethische Theorie, sondern als Darstellung von Prinzipien (Ausgabe 2001, S.405). Generell gilt, dass viele Mediziner der Meinung sind, dass eine Minimalmoral, die situationsbedingt auf jeden Fall angewendet und angepasst werden kann, im Bereich der Medizin sinnvoller erscheint als konkrete ethische Regeln zu Einzelfällen (Kymlicka 1993). Diese Ansicht wird auch deshalb vertreten, weil viele der ethischen Regeln, die auf den ersten Blick unangreifbar erscheinen, in der Realität strittig sein können. So wird zum Beispiel das Recht auf Autonomie in Frage gestellt, wenn es darum geht, dass ein Mensch aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist, schriftlich seine Einwilligung zu einer Behandlung zu geben.
Neuerdings wird mit Hilfe der Medizinethik auch versucht, Antworten auf Fragen der Biomedizin zu finden. Diese Bereichsethik wird auch oft unter dem Begriff „Bioethik“, als Spezialfall der Medizinethik, betrachtet. Besonders hier erweisen sich die medizinischen Grundregeln als unvollkommen und können den neuen Anforderungen und den neuen Abwägungsprozessen, die unternommen werden müssen, nicht standhalten.
1.3.4 Wissenschaftsethik und Technikfolgenabschätzung
Eine weitere Bereichsethik ist die Wissenschaftsethik, da viele medizinische Möglichkeiten heute entweder durch wissenschaftlichen Fortschritt erst notwendig oder möglich wurden. Die ethischen Prinzipien im Bereich der Wissenschaft sollen durch die Setzung enger Grenzen von autoritärer Kontrolle unabhängig machen. Die Ethik der Wissenschaft stützt sich dabei besonders auf zwei Prinzipien, die epistemische Rationalität und die wissenschaftliche Verantwortung.
Das Ethos der epistemischen Rationalität soll sicherstellen, dass Wissen, welches durch die verschiedenen Wissenschaften erworben wird, ein Allgemeingut ist. Es soll also der Öffentlichkeit zur Informationen dienen. Um diesen ethischen Aspekt auch international gewährleisten zu können, sind unter anderem Angleichungen der wissenschaftlichen Methoden an sowie die Übersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine internationale Sprache wie Englisch üblich. Besonders im internationalen Wettbewerb wird dieses Ethos allerdings oft als Hindernis angesehen, da es Forschungsvorsprünge quasi hinfällig macht, auch wenn Interaktion und Diskussion vorteilhaft für alle Beteiligten sein können.
Die wissenschaftliche Verantwortung ist ein besonders umstrittenes Ethos der Wissenschaften. Es ist heute nicht mehr davon auszugehen, dass Wissenschaft nur um ihrer selbst Willen betrieben wird. Daher sind Selbstbeschränkungen der Forschung auf ein verantwortungsbewusstes Handeln äußerst wichtig. Es ist auch entscheidend einzubeziehen, dass wissenschaftliche Ergebnisse in der Praxis oft ungewollte oder ungeahnte Auswirkungen haben können. Die Verantwortlichkeit von Wissenschaft bezieht sich also nicht nur auf Forschungen allein, sondern auch auf den Umgang mit den militärischen, ökologischen oder medizinischen Folgen derselben. Eine externe Kontrolle der Wissenschaft, zum Beispiel durch die Politik, ist daher heute üblich und wird als sinnvoll erachtet, wenngleich eine Folgenabschätzung von Seiten der Politik schwierig ist. Während sich einige für vollkommene staatliche Kontrolle der Wissenschaft einsetzen, plädieren andere für autonome Forschung. Diese Gegner staatlicher Kontrollen befürchten, dass Regulierungen mit starken Einschränkungen der Forschungsfreiheit einhergehen könnten. Der Philosoph Hans Jonas versucht in seinem Buch „Das Prinzip Verantwortung“ eine Ethik für die technologische Zivilisation zu entwickeln. Seine Forderung nach verantwortlichem Umgang mit der Technik auch in Bezug auf zukünftige Auswirkungen steht über sämtlichen anderen möglichen Argumenten der Forschenden: „So wenig wie die Hoffnung darf auch die Furcht dazu verführen, den eigentlichen Zweck – das Gedeihen des Menschen in unverkümmerter Menschlichkeit – auf später zu verschieben und inzwischen eben diesen Zweck durch die Mittel zuschanden zu machen. Solches würden Mittel tun, die den Menschen ihrer eigenen Zeit nicht respektieren.“[77]
Eine Möglichkeit der ethischen Bewertung wissenschaftlicher Neuerungen und ihrer Folgen, besonders im technischen Bereich[78], ist die Methode der Folgenabschätzung, die besonders dann eingesetzt wird, wenn ein Thema ethisch bewertet werden soll, das sich noch im Anfangsstadium der Forschung oder Entwicklung befindet. Bei der Folgenabschätzung werden Bereiche der Technikethik und der Risikotheorie miteinander verbunden. Im Bereich der Technikethik stellt sich die Frage, ob das Ziel einer bestimmten Technik ethisch zu vertreten ist. In der Verbindung mit der Risikotheorie kann dann auch gefragt werden, ob die abschätzbaren oder eben unabschätzbaren Folgen und Nebenfolgen einer Technik vertretbar sind. Hierbei sollen zum Beispiel die Folgen von Atomwaffen eingeschätzt werden und dergleichen umstrittene technische Errungenschaften. Eine ähnliche Verbindung kann auch in Bezug auf die Medizin sinnvoll sein. Während die Medizinethik wie beschrieben den Zweck und die Methode medizinischer Eingriffe hinterfragt, könnten im Zusammenhang mit der Risikoethik auch die absehbaren oder unabsehbaren Folgen des medizinischen Fortschritts hinterfragt werden. In vielen Bereichen der Medizin lassen sich bestimmte Folgen allerdings nicht allein durch die praktische Vernunft treffen. Hier handelt es sich oft um Gewissensentscheidungen, die sehr individuell ausfallen können. Auch bei einer solchen Folgenabschätzung müssen also für eine generelle Beurteilung grundlegende ethische Werte zu Grunde gelegt werden. Orientierungsprinzipien der Technikethik sind zum Beispiel das Prinzip der Verantwortung und der Aspekt der Verträglichkeit. Die Verträglichkeitsdimensionen beziehen sich auf die Gesundheit, die Gesellschaft, die Kultur, die Psyche und die Umwelt. Besonders bei Abwägungsproblemen wird in der TA oft das Prinzip der Doppelwirkung Rophols angewendet. Unter dem Problem der Doppelwirkung versteht man die Beurteilung von Handlungen, durch die ein Nutzen gestiftet und zugleich ein Schaden in Kauf genommen wird oder riskiert werden muss. Gemäß Rophol ist es wichtiger, einen Schaden zu vermeiden, als einen zusätzlichen Nutzen zu stiften.[79]
TA kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vollständig und wertfrei durchgeführt werden. Hierzu gehört die Bestimmung eines passenden partizipativen und diskursiven Verfahrens, das gewährleistet, dass die Abschätzung nicht aus irgendeiner Richtung heraus besonders beeinflusst wird, dass die Abschätzung verschiedene Handlungsoptionen aufzeigt und dass die wertenden Annahmen, die der Abschätzung zu Grunde liegen, ausreichend begründet sind. Der Idealfall wäre dann die Abschätzung aller möglichen Folgen zu einem idealen Zeitpunkt. Problematisch wird es immer dann, wenn die Folgen einer Handlung nahezu unbekannt sind. Auch hierfür gibt es theoretische Vorschläge, die besonders in der Risikoforschung der Wirtschaftsethik zu finden sind. Hier sind generell vier Handlungstypen[80] zu unterscheiden. Zunächst Handlungen, über die aus prinzipiellen Gründen noch nicht einmal ein theoretisches Wissen über die Folgen zur Verfügung steht. In diesem Fall kann nicht einmal eine Risikoentscheidung getroffen werden, weil das Risiko nicht berechnet werden kann und es daher möglich ist, dass die negativsten Folgen den Individualbereich übersteigen und sogar bis weit in die Zukunft anhalten. Solche Handlungen gilt es generell zu unterlassen. Das zweite sind Handlungen, über die theoretisch eine Folgenabschätzung möglich wäre, diese aber durch ein wissenschaftliches Defizit zurzeit noch nicht möglich ist. Es könnte also sein, dass Verfahrensweisen noch nicht erarbeitet oder Daten noch nicht ausgewertet wurden. Bei solchen Handlungen gilt es, sich vor einer Entscheidung die Informationen zur Folgenabschätzung zugänglich zu machen, wenn der Aufwand für die Informationsbeschaffung als gerechtfertigt gelten kann. Drittens können die Informationen einer Folgenabschätzung von Handlungen auf einem anderen Gebiet bereits vorhanden sein. In diesem Fall ist neben der Aufwandsabschätzung zur Erbringung der Informationen auch ein übergeordnetes Wertesystem sinnvoll, dass die Entscheidung in jedem Fall an bestimmte Auflagen bindet. Im vierten Fall, dem Fall des subjektiven Nichtwissens, muss der Handelnde sein Wissen ergänzen. Allen Fällen vorausgesetzt ist natürlich, wie bei jeder Entscheidung, die Freiheit, sich entscheiden zu können.
Probleme tauchen immer dann auf, wenn nicht alle möglichen Folgen gleichermaßen bewertet werden. So untersuchte das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestages in einer Studie[81] zur Folgenabschätzung der Medizintechnik die am meisten beachteten Untersuchungsgegenstände und fand heraus, dass hier vorrangig technik- und ökonomiezentrierte Folgedimensionen (Fragen der medizinischen Wirksamkeit, ökonomische und Sicherheitsaspekte, Technikdiffusion und -distribution, Forschungsaspekte) untersucht wurden. Die Bearbeitung psycho-sozialer und ethischer Aspekte der Technik hingegen sei relativ schwach ausgeprägt, ebenso spielten organisatorische, rechtliche und politische Fragen, die normative Elemente einschließen und sich quantifizierenden Betrachtungsweisen entziehen, eine eher untergeordnete Rolle.
1.3.5 Wirtschaftsethik
Die Bedeutung der Wirtschaft im deutschen System wurde bereits herausgestellt. Daher ist auch die Wirtschaftethik für nahezu jede politische Fragestellung von Bedeutung. So soll an dieser Stelle kurz die Bereichsethik der Wirtschaftsethik angesprochen werden. Die Wirtschaftsethik beschäftigt sich unter anderem mit Unternehmenskonzepten und Fairness im Handelsbereich. Ein etwas neuerer Zweig der Wirtschaftsethik stellt auch die Frage nach den Auswirkungen der Wirtschaft auf Mensch und Natur. Diese „neue“ Verantwortung ist geprägt von zwei ethischen Ideenkonzepten. Einmal die „Corporate Social Responsibility“ und weiter von dem Konzept des „guten Handelns“, der Good Corporate Citizienship“. Eine praktische und rechtliche Umsetzung dieser Ideen ist bereits durch die Initiative „Global Compact“ eingeleitet worden. Die Corporate Social Responsibility besagt, dass Unternehmen eine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben. Zwei konkrete Forderungen sollen diese Verantwortung einhalten: Zum einen sollen es Unternehmen vermeiden, die Gesellschaft zu schädigen, zum anderen soll die Wirtschaft dem gesamtpolitischen Wohl dienen. Diese Diskrepanz stellt klar, dass unter Berücksichtigung der vorher genannten Forderungen trotzdem gewährleistet sein muss, dass das Unternehmen gewinnbringend wirtschaftet. Das Konzept des guten Handelns vertritt die Ansicht, dass sich ein Unternehmen wie ein guter Wirtschaftsbürger verhalten soll. Die verschiedenen Auslegungen dieses Konzepts haben sich in der neuen Interpretation vervollständigt. Hier wird besonders darauf Wert gelegt, dass internationale Unternehmen, aber auch heimatlandansässige Unternehmen, nicht automatisch ethisch richtig handeln, wenn sie sich den Gesetzten von Ländern anpassen, die einer ethisch kritischen Rechtsprechung unterliegen. Auch die zunehmend geringer werdenden Steuerungsmöglichkeiten von international agierenden Unternehmen ist ein Grund für das Konzept des guten Handelns. So sollen sich die Unternehmen in einer Selbstverpflichtung eigene ethische Standards setzten, die moralisch und sozialverträglich sind. Besonders die Interpretationsschwierigkeiten, die sich aus diesen selbst gesetzten ethischen Regeln ergeben, aber auch die zunehmend schwerer kontrollierbare Macht der Unternehmen, haben die Initiative „Global Compact“ ins Leben gerufen. 1999 schlug UN Generalsekretär Kofi Annan auf dem Weltwirtschaftsgipfel von Davos einen weltweiten Vertrag der Wirtschaft vor, der eine gemeinsame Basis für die ethischen Werte der Unternehmen darstellen soll. Dieser Vertrag stützt sich auf die Allgemeinen Menschenrechte, auf die Fundamentalrechte der Arbeiter und die Rio-Deklaration über Umwelt und Entwicklung. Der Vertrag beinhaltet einen Regelkodex[82], der zum Beispiel die Einhaltung der Menschenrechte bestimmt oder Kinderarbeit verbietet. Unternehmen können durch ein persönliches Schreiben diesem Vertrag beitreten und verpflichten sich damit zu einem oder mehreren der Prinzipien aus dem Regelkodex. Eine tatsächliche Kontrolle der Einhaltung der zugesicherten Regeln findet jedoch nicht statt.
1.3.6 Die Sozialethik
In Hinblick auf die zu untersuchenden Themen werden auch Inhalte der Sozialethik oft argumentativ verwendet. Hierbei geht es um Gefahren, die sich durch medizinische Neuerungen und deren Anwendung im sozialen Bereich ergeben. Die Sozialethik stützt sich bei ihren Aussagen vor allem auf den Begriff der sozialen Gerechtigkeit, der Mitte des 19. Jahrhunderts in Zusammenhang mit der sozialen Frage entwickelt wurde. Ein großer Teil der Sozialethik beruht auf religiösen Fundamenten. So haben alle Religionen ihre eigene Sozialethik entwickelt. Die katholische Kirche zum Beispiel kann auf eine ganze Reihe von Sozialschriften zurückgreifen, die das soziale Leben und Prinzipien der Personalität, der Solidarität und der Subsidiarität für die Sozialethik regeln.
Das heutige Konzept der sozialen Gerechtigkeit zielt darauf ab, die Güter der Gemeinschaft gleichmäßig zu verteilen und kann in drei Unterbereiche gegliedert werden: die Verteilungs-, Leistungs- und Bedarfsgerechtigkeit. Ziel sozialethischer Ansprüche ist es letztendlich, allen Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu bieten. Diese Forderung und die Umsetzung derselben werden unterschiedlich stark gewichtet und unterschiedlich interpretiert. So weichen zum Beispiel marxistische Auslegungen dieses Prinzips von sozialdemokratischen Ansätzen ab. In Deutschland soll die Forderung durch das Sozialstaatsprinzip (Art 20 Abs 1 GG und Art 28 Abs 1 Satz1 GG) erfüllt werden. Dieses erklärt soziale Gerechtigkeit zum Staatsziel und verpflichtet den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Das Sozialstaatsprinzip ist Teil des Verfassungskerns, auch wenn die Auslegung des Prinzips und auch die Einhaltung desselben in wirtschaftlich schweren Zeiten umstritten ist. Weiterhin existiert dieses Prinzip in der Koalitionsfreiheit, der freien Berufswahl, der Gemeinwohlbindung des Eigentums und der Möglichkeit der Sozialisierung der Produktionsmittel( Art. 9Abs. 3 GG und Art 12 GG und Art 14 Abs. 2 GG und Art 15 GG). Zu den grundlegenden Sozialgesetzen des Sozialgesetzbuches gehören zum Beispiel die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Sozialversicherung oder die Krankenversicherung. Auch auf europäischer Ebene sind die Sozialgesetze in Form der Sozialcharta vertreten, zum Beispiel das Recht auf Schutz der Gesundheit (Europäische Sozialcharta Art.11, 3) und der Vorbeugung und Beseitigung von Krankheiten und das Recht auf soziale Sicherheit und Fürsorge (Europäische Sozialcharta Art. 12 und 13).
In Bezug auf medizinische Neuerungen können soziale Auswirkungen auf verschiedensten Ebenen möglich sein. Betrachtungen von Kritikern wie Regine Kollek, Biologin und Leiterin der Forschungsgruppe „Technologiefolgenabschätzung der modernen Biotechnologie in der Medizin/Neurobiologie“ der Universität Hamburg, und dem Soziologen Günter Feuerstein geben ein Beispiel für die vielfältigen sozialen Auswirkungen medizinischer Neuerungen bei der Stammzellforschung.[83] Sie weisen darauf hin, dass durch eine frühe Genanalyse die Grenze zwischen krank und gesund verschwimmen wird. Es gäbe dann die Möglichkeit, latente Krankheiten zu erkennen, bevor diese überhaupt ausbrechen würden. Eine solche Information würde zu einer Ungleichbehandlung bei Lebens- oder Krankenversicherungen führen, falls diese öffentlich zugänglich wären. Der Mensch würde mit einem Lebensschicksal konfrontiert, mit dem er womöglich nicht umgehen könnte. Es entstünde „die Angst vor dem persönlichen Versagen, der Nichterfüllung sozialer Normen“, denn ein Mensch mit einer „defizitären Naturausstattung begibt sich in fiktive Konkurrenz mit dem Idealbild des genetisch Unverdächtigen“, weshalb der Körper letztendlich zum „Objekt von Politik und Ökonomie“ gemacht würde.[84]
[...]
[1] Wetz, Franz Joseph, Haben Embryonen Würde? in: Körtner, Ulrich H.J., Embryonenschutz – Hemmschuh für die Biomedizin?, S. 38.
[2] Vgl. Nohlen, Dieter, Wahlrecht und Parteiensystem.
[3] Vgl. zum Beispiel: Vorländer, Hans, Politische Reform in der Demokratie.
[4] Vgl. zum Beispiel: Leist, Anton, Um Leben und Tod.
[5] Vgl. zum Beispiel: Kirsch, Werner, Entscheidungsprozeße, S. 248-252.
[6] Bamberg, Günter, Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie, S. 5.
[7] Vgl. Ackermann, Rolf, Pfadabhängigkeit, Institutionen und Regelreform.
[8] Inglehart, Ronald/ Wezel, Christian, Modernization, Cultural Change and Democracy.
[9] Besonderen Wert legten beide auf die Veränderungen traditionelle und sozioökonomische als Voraussetzung („socioeconomic developement“, Ebd. S. 15) für politische Veränderungen, wie sie auch schon von Marx oder Max Weber erkannt wurden. Besonders bei den traditionellen Veränderungen sei zu beachten, dass diese Pfadabhängig seien und nicht beliebig veränderbar wären. Auch gelte es hier Wechselwirkungen zu bedenken, da unter Umständen traditionelle Strukturen und Werte, durch die Veränderungen erst entstand, zerstört und durch neue ersetzt werden könnten (ein Beispiel wären Industrialisierung und Säkularisation – hierbei wird besonders darauf hingewiesen, dass die vollkommene Ablösung von Glauben und Traditionen nicht abzusehen ist und diese erstaunlich beständig sind). Neben diese Faktoren spielen aber ein ganze Reihe weiterer unbenannter Faktoren eine Rolle, weshalb bestimmte Vorrausetzungen nie deterministisch ein bestimmte Entwicklung nach sich ziehen würden. Allerdings ließen sich mit einigen Faktoren, wie der Wirtschaftkraft des Landes, der Arbeiterschaft, die Jahre unter kommunistischer Herrschaft und einer historische Einordnung des Landes in Zonen, der Grad der Demokratisierungsfähigkeit eines Landes zu 80 Prozent voraussagen. Auch müssten überhaupt erst die Voraussetzung zur Diskussion des Problems existieren. So erklärt es sich dann für die Autoren auch, dass Menschen die Veränderungen anstreben ihre Gesamtsituation eher als glücklich („happiness and well-being“ Ebd. S. 288) bezeichnen.
[10] Vgl. Schmidt, Manfred G., Politische Reform und Demokratie, S. 48 – 50.
[11] Buschmeier, Ulrike, Macht und Einfluss in Organisationen, S. 84/85.
[12] Vgl. Chin, Robert/ Benne, Kenneth D., Strategien zur Veränderung sozialer Systeme, in: Bennis, Warren G./ Benne, Kenneth D./ Chin, Robert, Änderung des Sozialverhaltens, S.43 – 46.
[13] Vgl. Vorländer, Hans, Politische Reform in der Demokratie – Zur Einführung, in: Vorländer, Hans, Politische Reform in der Demokratie, S. 8-10.
[14] Vgl. Rudzio, Wolfgang, Die organisierte Demokratie – Parteien und Verbände in der Bundesrepublik (hier werden auch die inneren Strukturen und die konkreten Wege der Willensbildung, sowie die Arten der Einflussnahme und die Durchsetzungsfähigkeit von Verbänden besprochen, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können).
[15] Zohlnhöfer, Reimut, Wirtschaftspolitik und Reformen in der Bundesrepublik Deutschland: Das Beispiel der rot-grünen Koalition, 1998 –2003, in: Vorländer, Hans, Politische Reform in der Demokratie, S. 66.
[16] Die individuelle Durchsetzungsfähigkeit der Akteure hängt schon mit seiner Stellung im politischen System zusammen. Zwar macht es die Spezifikation des Machtbegriffs intendiertermaßen unmöglich, konkrete Aussagen über die Machtverteilung in einem System zu machen, möglich ist aber eine „subjektive Einschätzung der Macht in Bezug auf eine genau bezeichnete Entscheidungssituation und einen klar umrissenen Entscheidungsgegenstand“. Hans, Georg, Macht und Rationalität als Grundprobleme einer Poltischen Theorie, besonders S. 297. Bei einer solchen Untersuchung der Machtstrukturen muss außerdem eine Vielzahl von Faktoren einbezogen werden, wie Entscheidungsstrukturen, persönlicher Einfluss eines Akteurs oder Abhängigkeitsbeziehungen. So können „Reformer“ ausgemacht werden, die eine Reform besonders vehement vorantreiben. Schwarz, Hans-Peter, Der demokratische Reformer. Prolegomena zu einem vernachlässigten Forschungsfeld der Demokratietheorie, in: Vorländer, Hans , Politische Reform in der Demokratie, S. 14 – 44.
[17] Vgl. Bernholz, Peter, Machtkonkurrenz der Verbände, in: Widmaier, Hans Peter, Politische Ökonomie des Wohlfahrtstaates, S. 195.
[18] Vgl. Bourdieus, Pierre, Die verborgenen Mechanismen der Macht, in: Steinrücke Margareta, Die verborgenen Mechanismen der Macht, VSA-Verlag Hamburg, 1992, S 81 – 87.
[19] Vgl. Meier, Alfred/ Slembeck, Tilman, Wirtschaftspolitik.
[20] Hoffmann- Lange, Ursula, Eliten, Macht und Konflikt in der Bundesrepublik, S.364 – 367.
[21] zum Beispiel: Gammelin, Cerstin/ Hamann, Götz. Die Strippenzieher. Manager, Minister, Medien – wie Deutschland regiert wird, Econ, 2005.
[22] Homburger, Eric, Recht und private Wirtschaftsmacht, S. 27/30.
[23] Peterson, Wallace C., Power and Economics Performance, in: Tool, Marc R /Samuels, Warren J., The Economy as a System of Power, S. 101.
[24] Meier, Alfred/ Slembeck, Tilman, Wirtschaftspolitik, S. 286.
[25] Bartlett, Randall, Economics and Power, S.193.
[26] Melman Seymour, The Impact of Economics on Technology, in: Tool, Marc R /Samuels, Warren J., The Economy as a System of Power.
[27] Grundsätzliche Informationen wurden entnommen aus: Aldinger, F., Entscheidungstheorie, online.
[28] Vgl. Bitz, Michael, Entscheidungstheorie.
[29] Wossidlo, Peter Rütger, Das Projekt Columbus, in: Witte Eberhard u.a., Innovative Entscheidungsprozesse, v.a. S.14.
[30] Vgl. z.B. Schanz, Günther, Grundlagen der verhaltenstheoretischen Betriebswirtschaftslehre.
[31] Vgl. Rehkugler, Heinz/ Schindel, Volker, Entscheidungstheorie.
[32] Vgl. ebd., S. 221 ff.
[33] Vgl. Nida-Rümelin, Julian, Entscheidungstheorie und Ethik.
[34] Rehkugler, Heinz/ Schindel, Volker, Entscheidungstheorie, besonders S. 199.
[35] Offermann, Theo, Beliefs and Decision Rules in Public Good Games, Theory and Experiments, besonders S. 173 – 184: Offermann halt eine komplette Analyse menschlichen Verhaltens für unmöglich, sieht aber generell für Entscheidungen drei Hauptursachen: Psychologische Ursachen, ökonomische, nutzenorientierte Ursachen und altruistische Motive.
[36] Vgl. Bamberg, Günter, Betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie, S. 7-9.
[37] Vgl. Kirsch, Werner, Entscheidungsprozeße.
[38] Kirsch, Werner, Entscheidungsprozeße, S.95.
[39] Vgl. für Näheres zum Zielbildungsprozess: Kirsch, Werner, Entscheidungsprozeße.
[40] Bamberger, Ingolf, Budgetierungsprozesse in Organisationen, besonders S. 17-29.
[41] Vgl. Witte Eberhard, Innovative Entscheidungsprozesse.
[42] Hauschildt, Jürgen, Entscheidungsziele, in: Witte Eberhard, Innovative Entscheidungsprozesse, S.56/57.
[43] Ebd. S.77.
[44] Ebd. S. 59 – 97.
[45] Vgl. Oehmichen, Manfred, Ursprung ethischer Normen und ihre Folgen für Arzt, Forschung und das Fach Rechtsmedizin, in: Oehmichen, Manfred, Praktische Ethik in der Medizin, besonders S. 15-31.
[46] Oehmischen, Manfred, Ursprung ethischer Normen und ihre Folgen für Arzt, Forschung und das Fach Rechtsmedizin, in: Oehmichen, Manfred, Praktische Ethik in der Medizin, S. 17.
[47] Vgl. Behrens, Henning, Politische Entscheidungsprozeße.
[48] Ebd. S.226.
[49] Frey, Bruno S., Moderne Politische Ökonomie, S.154.
[50] Vgl. Kirsch, Guy, Ökonomische Theorie der Politik.
[51] Vgl. Downs, Anthony, Ökonomische Theorie der Demokratie.
[52] Kirsch, Guy, Ökonomische Theorie der Politik, z.B. S.70 ff.
[53] Vgl. Rieck, Christian, Spieltheorie.
[54] Nida-Rümelin, Julian, Entscheidungstheorie und Ethik, S.148.
[55] Vgl. Binmore, Ken, Natural Justice, S.129/130.
[56] Vgl. zum Beispiel: Brante, Thomas, Moral Discourse and Scientific Controversy, in: Elzinga, Asnt, In Science we trust?, S. 35 -58.
[57] Vgl. zum Beispiel, David Hume, Traktat über die menschliche Natur, II,3,3.
[58] Vgl. zum Beispiel: Beauchamp, Tom L./ Childress, James F., Principles of Biomedical Ethics. Als Prinzipien werden hier unter anderem genannt: Autonomie, Gerechtigkeit und Wohltätigkeit.
[59] Nida-Rümelin, Theoretische und angewandte Ethik, in: Nida-Rümelin, Angewandte Ethik, S. 59.
[60] Reiter, Johannes, Zwischen Klonen und Sterbehilfe. Wird das Mögliche zum Maßstab des Erlaubten? in: Herder Korrespondenz, S. 398.
[61] Düwell, Marcus, Klonen – Dimension ethischer Reflexion, in: Honnefelder, Luger/ Lanzerath, Dirk, Klonen in biomedizinischer Forschung und Reproduktion, S. 86.
[62] Vgl. Nida-Rümelin, Julian. Wert des Lebens in: Nida-Rümelin, Angewandte Ethik.
[63] Die zwingende Verbindung von Politik und Ethik ist allerdings nicht gänzlich unumstritten. Vgl. Kimminich, Otto, Macht Recht Ethos.
[64] Vgl. z.B. Jonas, Hans Das Prinzip Verantwortung.
[65] Kimminich, Otto, Macht Recht Ethos, S. 25.
[66] Vgl. Schmidt, Manfred, G. Demokratietheorien, S. 539.
[67] Vgl. zum Beispiel: Bundesgerichtshofs, „Bennettonurteil“ „HIV-Positive“ II, IZR 284/00, 06.12.2001, auch online: „Mit der durch Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Menschenwürde ist der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt. Geschützt ist nicht nur die individuelle Würde einzelner konkreter Personen, sondern die Würde des Menschen als Gattungswesen….Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig.
[68] Vgl. zum Beispiel: Mack, Elke, das Menschenrecht auf Gesundheit, in: Knoepffler, Nikolaus/ Haniel, Anja, Menschenwürde und medizinethische Konfliktfälle, S.198-200.
[69] Simon, Jürge, Die Menschenwürde als regulatives Prinzip in der Bioethik, in: Ebd. S.238.
[70] Schöne-Seifert Bettina, Medizinethik, in: Nida-Rümelin, Angewandte Ethik, S.691.
[71] Auch persönliche Lebensumstände, wie Rauchen oder Stress, werden vor allem bei chronischen Krankheiten als ursächliche Faktoren für Krankheiten erkannt. Einige sehen darin die Gefahr, dass der Anspruch auf Risikovermeidung zu einer Schuld- und Verantwortungszuweisung für Krankheiten von der Gesellschaft weg- und zum Einzelnen hinführt. Vgl. Rosenberg, Charles, Banishing risk, Continuity and Change in the Moral Management of Disease, in: Brandt, Allan M. /Rozin, Paul, Morality and Health, S. 35 – 52.
[72] Vgl. Der Hippokratische Eid, online.
[73] Vgl. Der Nürnberger Kodex, online.
[74] Vgl. zum Beispiel Nida-Rümelin, Julian, Der ethische Diskurs in der modernen Medizin, in: Tannert, Christoph/ Wiedemann, Peter, Stammzellen im Diskurs, S.32.
[75] Hier heißt es: „In der medizinischen Forschung am Menschen haben Überlegungen, die das Wohlergehen der Versuchsperson (die von der Forschung betroffene Person) betreffen, Vorrang vor den Interessen der Wissenschaft und der Gesellschaft.“ Weltärztebund, Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki. Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen, 1. Fassung, Helsinki, Juni 1964, auch online.
[76] Vgl. Beauchamp/Childress, Principles of Biomedical Ethics.
[77] Jonas, Hans, Das Prinzip Verantwortung, S.393.
[78] Ott Konrad, Technikethik, in: Nida-Rümelin, Angewandte Ethik, S. 615.
[79] Skorupinski, Barbara/ Ott, Konrad, Technikfolgenabschätzung und Ethik, S.146.
[80] Zimmerli, Walther, Ch./Assländer, Michael S, Wirtschaftsethik, in: Nida-Rümelin, Angewandet Ethik, S. 363.
[81] TAB, Stand der Technikfolgen-Abschätzung im Bereich der Medizintechnik, online.
[82] Vgl. Global Compact, Die zehn Prinzipien des Global Compact Vertrages, online.
[83] Kollek, Regine, Feuerstein, Günter, Vom genetischen Wissen zum sozialen Risiko, online.
[84] Ebd.
- Arbeit zitieren
- Nadja Wolf (Autor:in), 2007, Entscheidungen über Leben und Tod. Vergleich der Entscheidungsfaktoren für die Positionierung gesellschaftlicher Akteure zu den Themen Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Stammzellforschung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/91323