Das Knochenalter (oder die sog. Skelettreife) ist ein Maß zur Feststellung für die Entwicklung des jungen Menschen vom Kind über den Jugendlichen bis hin zum Heranwachsenden bzw. Erwachsenen. Normalerweise deckt sich das Knochenalter mit dem chronologischen Alter. Im Falle von Entwicklungsstörungen jedoch (z.B. Pubertas praecox, Pubertas tarda, Hochwuchs, Kleinwuchs, etc.) kann das Knochenalter vom chronologischen Alter abweichen, also entweder beschleunigt oder verzögert sein. Für die juristische Bearbeitung stellt dies eine große Herausforderung dar. Das Referat widmet sich derer Risiken, aber auch Möglichkeiten der Bestimmung bei jungen Menschen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Prinzip der Reifebestimmung des heranwachsenden Handskeletts junger Menschen
- B. Methoden der Skelettalterbestimmung
- Methode 1: Greulich & Pyle
- Methode 2: Tanner & Whitehouse
- C. Indikationen
- I. Medizinische Indikation
- II. Forensische Indikationen
- D. Kritische Würdigung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Dissertationsseminar befasst sich mit der Reifebestimmung im Fokus des Strafmündigkeitsalters junger Menschen. Das Seminar analysiert das Prinzip der Reifebestimmung des heranwachsenden Skeletts, die gängigen Methoden zur Altersbestimmung und die Anwendung dieser Methoden im medizinischen und forensischen Kontext. Die kritische Würdigung der Verfahren beleuchtet dabei die Grenzen und die Herausforderungen der Skelettalterbestimmung.
- Prinzip der Reifebestimmung des Handskeletts
- Methoden der Skelettalterbestimmung (Greulich & Pyle, Tanner & Whitehouse)
- Medizinische Indikationen und forensische Anwendung
- Kritische Würdigung der Verfahren
- Grenzen und Herausforderungen der Skelettalterbestimmung
Zusammenfassung der Kapitel
A. Prinzip der Reifebestimmung des heranwachsenden Handskeletts junger Menschen
Dieses Kapitel erläutert das Prinzip der Reifebestimmung des Handskeletts, das ein Maß für die Entwicklung des jungen Menschen vom Kind über den Jugendlichen bis hin zum Erwachsenen darstellt. Es wird hervorgehoben, dass das Knochenalter bei Entwicklungsstörungen vom chronologischen Alter abweichen kann.
B. Methoden der Skelettalterbestimmung
Hier werden die gängigen Methoden zur Skelettalterbestimmung vorgestellt. Neben der Erhebung des Zahnstatus wird die Bestimmung des Knochenalters anhand des Röntgenbildes der linken Hand als die verbreitetste Methode beschrieben. Es wird erläutert, wie die Entwicklung des Handskeletts in der Regel einem bestimmten Muster folgt, wobei sich die Reifung beim Mädchen etwas schneller vollzieht als beim Jungen.
C. Indikationen
In diesem Kapitel werden die medizinischen und forensischen Indikationen für die Skelettalterbestimmung dargelegt. Die medizinische Indikation betrifft Fälle von Entwicklungsstörungen, bei denen das Knochenalter vom chronologischen Alter abweicht. Die forensische Indikation dient der Altersbestimmung von jugendlichen Straftätern, die sich nicht ausweisen können.
D. Kritische Würdigung
Dieses Kapitel widmet sich der kritischen Würdigung der Skelettalterbestimmung. Es werden verschiedene Faktoren betrachtet, die die Genauigkeit der Altersbestimmung beeinflussen können, wie z. B. die statistische Natur der Methode, die ethnische Zugehörigkeit und der sozioökonomische Status des Betroffenen. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob die Standards auch für den untersuchten Patienten gelten und ob bestimmte Erkrankungen die Skelettentwicklung beeinflussen können.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe des Dissertationsseminars sind: Reifebestimmung, Skelettalter, Handskelett, Röntgenbild, Greulich & Pyle, Tanner & Whitehouse, medizinische Indikation, forensische Indikation, Altersbestimmung, jugendliche Straftäter, kritische Würdigung, ethnische Zugehörigkeit, sozioökonomischer Status, Entwicklungsstörungen, Standardabweichungen, Prinzip in dubio pro reo.
- Arbeit zitieren
- Mag. Dr. iur., LL.M., Mediatorin (FH) Caroline Brunhild Wähner (Autor:in), 2010, Reifebestimmung im Fokus des Strafmündigkeitsalters junger Menschen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/909340