Eine Hausarbeit im Fach öffentliches Recht, Staatsrecht II, Grundrechte. Anhand eines Fallbeispiels werden das Recht auf Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht näher betrachtet und erläutert. Die Hausarbeit wurde im Rahmen des Kurses German Public Law am King's College London verfasst. Der Kurs ist Teil des Partnerprogramms zwischen der Humboldt Universität zu Berlin und dem King's College London.
Es ist fraglich ob O durch die Anweisung der P bzw. durch mögliche disziplinarrechtliche Sanktionen in einem ihrer Grundrechte verletzt wurde. Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn in einen vom Grundgesetz geschützten Bereich eingegriffen wurde und dieser Eingriff nicht gerechtfertigt ist. Hierfür kommen zunächst die Religionsfreiheit und im Weiteren das Recht auf Gleichbehandlung, sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Frage.
Inhaltsverzeichnis
A. Aufgabe 1 - Zulässigkeit der Beschwerde der A
I. Zuständigkeit
II. Beschwerdefähigkeit
III. Beschwerdegegenstand
IV. Beschwerdebefugnis
1. Möglichkeit der Grundrechtsverletzung
a) Religionsfreiheit
b) Recht auf Gleichbehandlung
c) Recht auf einen gesetzlichen Richter
2. Eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit
3. Zwischenergebnis
V. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
VI. Frist und Form
VII. Ergebnis
B. Aufgabe 2 - Verletzung von Grundrechten der O
I. Religionsfreiheit
1. Schutzbereich
a) persönlich
b) sachlich
c) Zwischenergebnis
2. Eingriff
3. Rechtfertigung
a) Schranken
aa) materielle Verfassungskonformität
bb) formelle Verfassungskonformität
cc) Zwischenergebnis
b) Schranken-Schranken
aa) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
(1) Legitimer Zweck
(2) Geeignetheit
(3) Erforderlichkeit
(4) Angemessenheit
bb) Wesensgehaltsgarantie
cc) Verbot des Einzelfallgesetzes
dd) Bestimmtheitsgrundsatz
c) Verfassungsmäßige Anwendung
aa) Legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit
4. Zwischenergebnis
II. Recht auf Gleichbehandlung
1. Art. 33 III GG
2. Art. 3 III GG
a) unmittelbare Ungleichbehandlung
b) mittelbare Ungleichbehandlung
3. Art. 3 I GG
III. Allgemeines Persönlichkeitsrecht
IV. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert zwei grundrechtliche Fallkonstellationen: Zum einen die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Feststellungsklage, zum anderen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer dienstlichen Anweisung, die eine Richterin zum Ablegen eines freimaurerischen Symbols während ihrer Amtsausübung verpflichtet.
- Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde
- Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
- Staatliche Neutralitätspflicht und richterliche Unabhängigkeit
- Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote
- Verhältnismäßigkeitsprüfung hoheitlicher Eingriffe
Auszug aus dem Buch
3. Rechtfertigung
Der Eingriff in den Schutzbereich des Art. 4 GG ist gerechtfertigt, wenn er eingeschränkt werden kann und eine verfassungskonforme Schranke vorhanden ist.
a) Schranken
Es ist fraglich ob für Art. 4 I und II GG eine Schranke vorhanden ist und diese sowohl materiell als auch formell verfassungskonform ist.
aa) materielle Verfassungskonformität
Art. 4 I und II GG stehen nicht unter Gesetzesvorbehalt, können also nur durch verfassungsimmanente Schranken, also kollidierendes Verfassungsrecht, eingeschränkt werden. Zunächst scheint es als würde das Recht auf Religionsfreiheit hier durch Art. 11 BayRiStAG eingeschränkt. Jedoch besteht die Möglichkeit das Art. 11 BayRiStAG ein Verfassungsgut schützt und somit Art. 4 I und II GG mittelbar tatsächlich auch im vorliegenden Sachverhalt nur durch kollidierendes Verfassungsrecht eingeschränkt wird.
Hierfür kommt vor allem Art. 101 I S. 2 GG, aber auch Art. 97 I und Art. 20 III GG in Frage, die Richtern Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vorschreiben, also Neutralität fordern.
O ist in ihrer Tätigkeit als Richterin diesen besonderen Vorschriften unterworfen. Zum einen ist sie in ihrer Funktion Repräsentantin der staatlichen Gewalt, muss also nach außen neutral auftreten, zum anderen können sich aber Parteien in Gerichtsverfahren unter ihrer Aufsicht ihrem weltanschaulichen Bekenntnis auch nicht entziehen, wie also bspw. auch keine Kreuze in Unterrichtsräumen aufgehängt werden dürfen, muss auch die O auf die Zurschaustellung ihres Symbols für die Dauer eines Verfahrens verzichten, beziehungsweise kann zunächst aufgefordert werden die Kette nicht zu tragen.
Materiell ist Art. 11 BayRiStAG also verfassungskonform.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Aufgabe 1 - Zulässigkeit der Beschwerde der A: Das Kapitel prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde, einschließlich Zuständigkeit, Beschwerdebefugnis und Rechtswegerschöpfung, und bejaht die Zulässigkeit des Antrags.
B. Aufgabe 2 - Verletzung von Grundrechten der O: Hier wird untersucht, ob eine dienstliche Anweisung zum Ablegen eines Symbols in einen Schutzbereich eingreift und ob dieser Eingriff durch das Neutralitätsgebot gerechtfertigt ist, wobei die Verletzung der Grundrechte verneint wird.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Verfassungsbeschwerde, Religionsfreiheit, Weltanschauungsfreiheit, Neutralität des Staates, Richterliche Unabhängigkeit, Verhältnismäßigkeit, Art. 4 GG, Art. 3 GG, Art. 101 GG, Freimaurerei, Dienstliche Anweisung, Diskriminierungsverbot, BayRiStAG, Recht auf einen gesetzlichen Richter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt in zwei Teilen grundrechtsrelevante Fallkonstellationen im Bereich des Staatsrechts II, insbesondere mit Bezug auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden, der staatlichen Neutralitätspflicht von Amtsträgern und der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung von Eingriffen in Grundrechte.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist die juristische Prüfung, ob durch staatliche Maßnahmen oder Entscheidungen eine Grundrechtsverletzung im Sinne des Grundgesetzes vorliegt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, die durch die Auswertung von Grundgesetz-Kommentaren und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung gestützt wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Zulässigkeit einer Beschwerde durch A sowie die materielle Prüfung einer Grundrechtsverletzung bei einer Richterin O im Kontext einer dienstlichen Anweisung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Grundrechte, Neutralität, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Religionsfreiheit, Weltanschauung und richterliche Unabhängigkeit.
Wie bewertet der Autor die Freimaurerei rechtlich?
Der Autor stuft die Freimaurerei nach einer Definition des Weltanschauungsbegriffs als eine solche Weltanschauung ein, die unter den Schutzbereich des Art. 4 GG fallen kann.
Ist die dienstliche Anweisung an die Richterin O verhältnismäßig?
Ja, der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Anweisung zur Unterlassung des Tragens eines Symbols während der Amtsausübung ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel zur Wahrung der staatlichen Neutralität darstellt.
- Quote paper
- Paul Benter (Author), 2019, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und Persönlichkeitsrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/899921