Neben der populären Aktionärsklage, welche in ihrer tatsächlichen Ausformung einer fluktuierenden Reformdebatte unterliegt, soll sich diese Arbeit mit der Anspruchsverfolgung durch das Kontrollorgan Aufsichtsrat befassen. Besondere Bedeutsamkeit erlangt das Instrument vor allem dann, wenn man sich vor Augen führt, dass bei einer Nichtverfolgung trotz Verfolgungspflicht, der Aufsichtsrat seinerseits gegenüber der Gesellschaft Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein kann.
Es gilt einleitend, die vom BGH in Sachen ARAG/Garmenbeck erstmals näher konturierte Pflicht des Aufsichtsrats, die gegen die Geschäftsleitung bestehenden Schadensersatzansprüche zu verfolgen, darzustellen, sowie anschließend einzelne Prüfungspunkte näher zu beleuchten und zu erläutern; sei es aufgrund ihrer besonderen Relevanz für die Praxis, sei es aufgrund des uneinigen Meinungsbildes in der Literatur.
Ferner sollen Vorschläge aus der Literatur hinsichtlich der Reichweite der Anspruchsverfolgungspflicht aufgegriffen und kohärent in das Prüfungsprogramm eingebettet werden. Es wird sich zeigen, dass diese teils über das Ziel hinausschießen, teils jedoch auch einen ertragreichen Beitrag zu einem der Verantwortung des Aufsichtsrats gerecht werdenden Prüfungsprogramm leisten. Die Arbeit schließt mit den herausgearbeiteten Thesen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- B. Hauptteil.
- I. Grundlagen...
- 1. ARAG/Garmenbeck im Überblick......
- 2. Leitgedanke des Gesellschaftsinteresses.
- II. Konkretisierung von ARAG/Garmenbeck .......
- a. Bestand und Durchsetzbarkeit des Anspruchs
- aa. Allgemeines......
- bb. Konkretisiertes Gesellschaftswohl
- cc. Gerichtlicher Kontrollmaßstab.
- b. Verfolgungsentscheidung/Anspruchsbewertung.
- 1. Erfordernis einer dritten Prüfungsebene.
- 2. Erfordernis der Einbeziehung der Aktionäre
- 3. Möglichkeit einer Einbeziehung der Aktionäre
- 4. Pflicht zur Vereinbarung einer Verjährungsverlängerung.
- a. Zulässigkeit einer Verjährungsverlängerung
- b. Notwendigkeit einer Verjährungsverlängerung.
- 5. Erneute Prüfung vor Eintritt der Verjährung........
- C. Thesen
- II
- 1
- 2
- 2
- 2
- 3
- 4
- 4
- 5
- 5
- 6
- 7
- 9
- 9
- 10
- 11
- 13
- 13
- 14
- 15
- 16
- Die Pflicht des Aufsichtsrats zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand
- Das Verhältnis von CSR und Compliance zu den Pflichten des Aufsichtsrats
- Die Reichweite des Gesellschaftsinteresses im Rahmen der ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung
- Die Bedeutung der Aktionärsinteressen bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
- Die Rolle des gerichtlichen Kontrollmaßstabs
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den kapitalgesellschaftsrechtlichen Rechtsfragen der Corporate Social Responsibility (CSR) und Compliance im Kontext der Pflicht des Aufsichtsrats zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand der Aktiengesellschaft. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und die Reichweite dieser Pflicht, insbesondere im Lichte des ARAG/Garmenbeck-Urteils des Bundesgerichtshofs.
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit stellt die Grundlagen der Rechtsfrage dar. Es befasst sich mit dem ARAG/Garmenbeck-Urteil und erläutert den Leitgedanken des Gesellschaftsinteresses im Kapitalgesellschaftsrecht. Das zweite Kapitel widmet sich der Konkretisierung der ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung. Es untersucht die Bestandteile und die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand, insbesondere im Hinblick auf die Verfolgungsentscheidung und die Anspruchsbewertung. Darüber hinaus werden verschiedene Aspekte der Reichweite der Aufsichtsratspflicht behandelt, wie das Erfordernis einer dritten Prüfungsebene, die Einbeziehung der Aktionäre und die Frage der Verjährung.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe dieser Arbeit sind: Corporate Social Responsibility (CSR), Compliance, Aufsichtsrat, Vorstand, Aktiengesellschaft, Schadensersatzansprüche, ARAG/Garmenbeck-Urteil, Gesellschaftsinteresse, Aktionärsinteressen, Verjährung, Kontrollmaßstab.
- Arbeit zitieren
- Raphael Oertelt (Autor:in), 2020, Kapitalgesellschaftsrechtliche Rechtsfragen der Corporate Social Responsibility und der Compliance. Die Pflicht des Aufsichtsrats zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vorstand der Aktiengesellschaft, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/899899