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Hausarbeit, 2018
23 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Forschungsdesign
2.1. Die Sustainable Development Goals
2.2. Wechselwirkungen zwischen den Zielen und Unterzielen
2.3. Fallauswahl und Forschungsmethode
3. Analyse
3.1. Die Nachhaltigkeitsziele 5 und 16 und ihre Unterziele
3.2. Die Wechselbeziehungen auf der Goal-Ebene
3.3. Die Wechselbeziehungen auf der Target-Ebene
3.3.1. Wechselbeziehungen zwischen den Unterzielen 5.1 und 16.1
3.3.2. Wechselbeziehungen zwischen den Unterzielen 5.2 und 16.1
3.3.3. Wechselbeziehungen zwischen den Unterzielen 5.5 und 16.3, 16.5, 16.6
3.3.4. Wechselbeziehungen zwischen den Unterzielen 5.1 und 16.3, 16.5, 16.6
3.3.5. Wechselbeziehungen zwischen den Unterzielen 5.5 und 16.7
4. Diskussion der Ergebnisse
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Die im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) sind der nächste Schritt der internationalen Staatengemeinschaft hin zu einer nachhaltigeren Entwicklung. Die 17 Ziele bilden ein breites Themenspektrum ab, stellen die nationalen Regierungen, die diese Ziele erreichen sollen, aber ebenso vor große Herausforderungen.
Da die SDGs als integriertes Set von Zielen anzusehen sind, kann ihre Implementierung vereinfacht werden, indem schon bei der Planung, spätestens aber bei der Umsetzung von Programmen und Maßnahmen mögliche Synergien und Zielkonflikte mitbedacht werden. Dies kann entweder dazu führen, dass Anstrengungen für verwandte Ziele gebündelt werden, oder dass die Maßnahmen zur Umsetzung angepasst werden können, um zu verhindern, dass das Erreichen eines Ziels die Umsetzung eines anderen erschwert oder gar verhindert.
Die vorliegende Arbeit untersucht daher die Wechselwirkungen zwischen SDG 5 (Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung von Frauen) und SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen). Die Untersuchung umfasst dabei nicht nur die Ziele an sich, sondern auch die Zusammenhänge zwischen einigen Unterzielen, den sogenannten Targets. Ziel der Analyse ist es einerseits, Synergien zu identifizieren, die die Implementierung der beiden Ziele erleichtern. Andererseits sollen aber auch Divergenzen sichtbar gemacht werden.
Nach einer kurzen Erläuterung der SDGs werde ich den Analyserahmen der SDG-Interaktionen nach Nilsson et al. (2016) vorstellen und die Fallauswahl sowie die Forschungsmethode begründen. Im Rahmen der anschließenden Analyse beleuchte ich die Wechselwirkungen zwischen den beiden gewählten Zielen und einigen Unterzielen. Die Ergebnisse der Analyse sollen daraufhin diskutiert und zur Formulierung einiger politischer Handlungsoptionen genutzt werden. Im letzten Kapitel soll ein abschließendes Fazit gezogen werden, eine kurze Diskussion über die Grenzen der Untersuchung stattfinden und ein kurzer Forschungsausblick erfolgen.
Im September 2015 verabschiedeten alle 193 UN-Mitgliedstaaten mit der Resolution 69/315 der Generalversammlung die sogenannte Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Deren Ziel ist es, die künftige globale Entwicklung ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig zu gestalten. Dabei liegt der Agenda 2030 ein erweitertes Verständnis von Entwicklung und Wohlstand zugrunde, das über die reine Betrachtung ökonomischer Kennzahlen, wie etwa des Pro-Kopf-Einkommens, hinausgeht (BMZ 2018).
Als Herzstück dieser Agenda wurden mit den Sustainable Development Goals (SDGs) 17 Ziele sowie 169 Unterziele (engl.: Targets) definiert, deren Umsetzung bis 2030 angestrebt wird. Die Ziele reichen von der Bekämpfung von Armut und Hunger über globale Gesundheit und Geschlechtergerechtigkeit bis hin zu sauberer Energieproduktion, Artenvielfalt an Land und im Wasser sowie Good Governance (GA-Resolution 69/315: 13).
Die SDGs folgen damit auf die Millenium Development Goals (MDGs), die im Jahr 2000 beschlossen wurden und bis 2015 die Umsetzung von acht Entwicklungszielen vorsahen. Im Gegensatz zu den MDGs richten sich die neuen Ziele jedoch nicht mehr vornehmlich an Entwicklungsländer; vielmehr gilt die Agenda 2030 ausdrücklich für alle Staaten der Welt. Darüber hinaus decken die SDGs ein deutlich breiteres Themenspektrum ab und legen einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit (NABU 2018). So bilden die Ziele durch die Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte alle drei Dimensionen von Nachhaltigkeit ab und stellen daher einen systemischen Ansatz für nachhaltige Entwicklung dar (Barbier & Burgess 2017: 3). Zwar ist die Agenda 2030 und damit auch die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele völkerrechtlich nicht bindend; die SDGs bilden dennoch einen international abgestimmten, normativen Rahmen für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung (ICSU 2016: 19).
Auch wenn dies in der zugrundeliegenden UN-Resolution nicht explizit genannt wird, sind die SDGs als integriertes Set von Zielen zu betrachten. Dadurch sind sie unteilbar miteinander verbunden und bedingen sich in ihrem Wirken gegenseitig (Nilsson et al. 2016: 320). Diese Eigenschaft stellt PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen vor die Herausforderung, nicht genau zu wissen, wie sich Maßnahmen zur Umsetzung eines Ziels auf die anderen Ziele der Agenda 2030 auswirken. Somit ist die Betrachtung der Wechselwirkungen – positiver und negativer Art – zwischen den einzelnen Zielen und Unterzielen für eine erfolgreiche Umsetzung der gesamten Agenda essenziell: „If countries ignore the overlaps and simply start trying to tick off targets one by one, they risk perverse outcomes“ (ebd.).
Die Wechselwirkungen zwischen den Zielen sind aus zwei Gründen beachtenswert: Zum einen können durch Kenntnis der Beziehungen der einzelnen Ziele Synergien genutzt werden, wodurch sich Fortschritte bei der Umsetzung eines Ziels auch positiv auf ein anderes oder sogar mehrere andere Ziele auswirken. So ist beispielsweise eine nachhaltige Fischerei eng mit der Nahrungsmittelverfügbarkeit und -sicherheit verknüpft, weshalb eine gelungene Implementierung von Ziel 14 (Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen) direkte positive Auswirkungen auf Ziel 2 (Hunger beenden) haben kann (ICSU 2016: 189).
Zum anderen können Fortschritte bei der Umsetzung eines Ziels jedoch auch negative Konsequenzen für andere Ziele haben. Durch solche Zielkonflikte können sich divergierende Entwicklungen einstellen: So ist es etwa möglich, dass Ziel 2 (Hunger beenden) durch eine intensive Nutzung der Landwirtschaft erreicht wird, dadurch aber die erfolgreiche Implementierung von Ziel 15 (Ökosysteme an Land schützen) verhindert oder zumindest erschwert wird (ICSU 2016: 67). Hier wird eine negative Wechselwirkung sichtbar: Beide Ziele scheinen nicht gleichzeitig umsetzbar zu sein, wenn Ziel 2 durch das Mittel der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung erreicht werden soll.
Ein Verständnis über die Interdependezen zwischen den einzelnen Zielen und Unterzielen ist also wichtig, um die nationalen Strategien zur Implementierung der Agenda 2030 zu optimieren: „Understanding the range of positive and negative interactions among SDGs is key to unlocking their full potential at any scale, as well as to ensuring that progress made in some areas is not made at the expense of progress in others“ (ICSU 2016: 7). Durch eine kohärentere Politik können also sich gegenseitig verstärkende Prozesse gezielt gefördert werden, während divergierende Entwicklungen optimalerweise minimiert oder sogar verhindert, zumindest aber vorhergesehen werden können (Nilsson et al. 2016: 321). Folglich sind Staaten mit dem Wissen um die Wechselwirkungen in der Lage, bestimmte Ziele zu priorisieren und so Synergien zu nutzen, ohne jedoch andere Ziele komplett aus den Augen zu verlieren (UNSDSN 2015: 13).
Zu diesem Zweck entwickelte eine Gruppe von PolitikwissenschaftlerInnen um den Schweden Måls Nilsson im Rahmen einer Studie des International Council for Science (ICSU) einen Analyserahmen. Dieser ermöglicht eine systematische Bewertung der kausalen oder statistischen Zusammenhänge zwischen zwei oder mehreren Zielen oder Unterzielen der Agenda 2030. Dazu werden die Beziehungen abhängig von der Stärke ihres Effekts auf einer Skala kategorisiert, die von +3 bis –3 reicht. Eine positive Interaktion zwischen zwei Zielen wird je nach Stärke mit +1 (ermöglichend), +2 (verstärkend) oder +3 (unteilbar) bewertet. Eine negative Beziehung zwischen zwei Nachhaltigkeitszielen wird hingegen mit –1 (hemmend), –2 (entgegenwirkend) oder –3 (aufhebend) kategorisiert. Besteht ein neutraler Zusammenhang zwischen zwei Zielen oder Unterzielen, wird diese Beziehung mit 0 bewertet (ICSU 2016: 9).
Die Analyse erfolgt dabei basierend auf bestehenden Daten und Studien oder auf der Einschätzung von ExpertInnen. An dieser Stelle soll jedoch erwähnt werden, dass sich allein durch die Anwendung des Analyserahmens noch keine Aussagen über zu priorisierende Ziele oder Maßnahmen machen lassen (ebd.).
Nilsson et al. (2016: 321f.) weisen zudem darauf hin, dass bei jedem Zusammenhang der Kontext eine wichtige Rolle spielen kann. So ist es möglich, dass in einem Land eine starke positive Beziehung zwischen zwei Zielen oder Unterzielen besteht. Dieser Effekt kann in einem anderen Land mit anderen lokalen Begebenheiten jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Es ist beispielsweise denkbar, dass ein positiver Zusammenhang an einem Ort negative Entwicklungen an einem anderen Ort zur Folge hat. Eine globale Generalisierbarkeit von regionalen Ergebnissen ist also nur schwer möglich. Außerdem kann der zeitliche Rahmen der Betrachtung von Bedeutung sein: Eine zunächst positive Wechselwirkung zwischen zwei Zielen kann sich mit der Zeit abschwächen und sogar ins Negative umkehren. Ebenso sind umgekehrte Entwicklungen möglich.
In der vorliegenden Arbeit sollen die Wechselbeziehungen auf der Ziel- sowie der Unterzielebene zwischen SDG 5 (Geschlechtergerechtigkeit) und SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen) mithilfe des beschriebenen Analyserahmens bewertet werden. Die funktionalen oder kausalen Zusammenhänge zwischen diesen beiden Zielen wurden in der Studie des ICSU (2016) weder auf der Goal-Ebene noch für die einzelnen Unterziele untersucht. Hier besteht also eine Forschungslücke, die durch die Analyse in dieser Arbeit verkleinert werden soll.
Die EntwicklerInnen des zu benutzenden Analyserahmens sehen vor, dass die Bewertung der Beziehung sowohl auf existierender Literatur als auch auf den Einschätzungen von ExpertInnenen basiert (ICSU 2016: 9). Die folgende Untersuchung greift für die Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Zielen 5 und 16 jedoch lediglich auf bestehende Literatur bzw. Daten zurück. Die Durchführung von Interviews mit ExpertInnen, um Einschätzungen von Fachleuten zu erhalten, würde den Umfang der vorliegenden Arbeit deutlich übersteigen.
SDG 5 betrifft die Geschlechtergerechtigkeit sowie die Selbstbestimmung von Frauen: „Achieve gender equality and empower all women and girls“ (GA-Resolution 69/315: 17). Die insgesamt neun Unterziele beziehen sich zum einen auf die Beendigung von Gewalt gegen und Diskriminierung von Frauen (5.1, 5.2 und 5.3), zum anderen zielen sie auf eine Stärkung der gesellschaftlichen, politischen und ökonomischen Teilhabe von Frauen (5.4, 5.5, 5.a, 5.b und 5.c). Zusätzlich betrifft Unterziel 5.6 die Gewährleistung von reproduktiven Rechten sowie den Zugang von Frauen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit.
SDG 16 dagegen zielt auf ein deutlich breiteres Spektrum von Themen: „Promote peaceful and inclusive societies for sustainable development, provide access to justice for all and build effective, accountable and inclusive institutions at all levels“ (ebd.: 24). Die insgesamt zwölf Unterziele beziehen sich zum einen auf die Beendigung von Gewalt (16.1), vor allem gegen Kinder (16.2), und den illegalen Handel von Waffen (16.4). Zum anderen zielen sie aber auch auf rechtsstaatliche Aspekte (16.3, 16.5, 16.6 und 16.b) und politisch-partizipative Aspekte (16.7). Darüber hinaus beinhaltet SDG 16 auch den Schutz freiheitlicher Rechte (16.10), den Zugang zu legaler Identität (16.9), eine bessere Einbindung von Entwicklungsländern in das globale politische System (16.8) und die Stärkung nationaler und internationaler Institutionen (16.a). Die meisten dieser Unterziele lassen sich mit dem Begriff Good Governance, also einer verantwortungsvollen, friedlichen und inklusiven Regierungsführung, zusammenfassen.
Neben der Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen den Zielen 5 und 16 auf der Ziel-Ebene werde ich mich in der folgenden Analyse auf der Target-Ebene auf die kausalen und funktionalen Zusammenhänge zwischen den Unterzielen 5.1, 5.2 und 5.5 mit den Unterzielen 16.1, 16.3, 16.5, 16.6 und 16.7 beschränken, da hier Wechselwirkungen vermutet werden können. Wie beschrieben, würde eine Untersuchung der Beziehung aller Unterziele der SDGs 5 und 16 den Umfang dieser Arbeit deutlich überschreiten.
Grundsätzlich gestaltet sich eine Untersuchung der Wechselbeziehungen auf der Goal-Ebene bei den beiden gewählten Zielen 5 und 16 schwierig. Vo r allem SDG 16 vereint eine Vielzahl recht unterschiedlicher Themen in einem Ziel, was in Kapitel 3.3 durch die Analyse einiger Unterziele verdeutlicht werden soll. Wie oben beschrieben, fasst SDG 16 die Bemühungen in Richtung von Good Governance und der Abwesenheit von Gewalt zusammen.
Hierzu lassen sich einige allgemeine Zusammenhänge ausmachen: Es besteht ein sehr starker funktionaler Zusammenhang zwischen guter Regierungsführung und Abwesenheit von Gewalt auf der einen Seite, und der Geschlechterungleichheit auf der anderen Seite. Empirisch belegen lässt sich dies beispielsweise anhand des Gender Inequality Index des UN-Entwicklungsprogramms und der World Governance Indicators der Weltbank. Bei letzteren handelt es sich um einen Meta-Index, der die Qualität der Regierungsführung misst. Die statistische Korrelationsanalyse zeigt, dass die Platzierungen der einzelnen Staaten in diesen beiden Indizes sehr stark miteinander korrelieren (Korrelationskoeffizient r = 0,762). Konkret ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Land mit einer hohen Platzierung im Gender Inequality Index (also eine geringe Ungleichheit aufweist) mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den World Governance Indicators gut abschneidet und einen hohen Rang belegt. Schaubild 1 zeigt die Platzierungen der Länder, für die für 2017 Daten in beiden Indizes verfügbar sind, sowie die statistische Trendlinie. Eine Tendenz ist deutlich erkennbar.
Schaubild 1: Rangplatz in den World Governance Indicators und Rangplatz im Gender Inequality Index, inkl. Trendlinie
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(World Bank 2018b; UNDP 2018; eigene Darstellung)
Wie beschrieben bilden die beiden ausgewählten Unterziele jedoch ein recht breites Themenspektrum ab, weshalb im Folgenden die möglichen Wechselbeziehungen auch auf der Target-Ebene untersucht werden sollen.
Wie gezeigt wurde, bedingen sich die Ziele 5 und 16 allgemein, also auf der Goal-Ebene, deutlich. Daher ist anzunehmen, dass auch auf der Target-Ebene kausale oder statistische Zusammenhänge zwischen einzelnen Unterzielen bestehen. Aus diesem Grund sollen im Folgenden einige Unterziele der SDGs 5 und 16 auf positive oder negative Wechselwirkungen hin untersucht werden.
Zunächst einmal scheint es zwischen der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen (Unterzeil 5.1.) und der deutlichen Verringerung aller Formen von Gewalt (16.1) eine Wechselwirkung zu geben. Dies wird bei schon einer rein statistischen Betrachtung der Beziehung zwischen Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltlosigkeit sichtbar: Die Staaten auf den hintersten zehn Rängen im Gender Inequality Index 2017 (und damit mit der größten Ungleichheit zwischen den Geschlechtern) sind Jemen, Liberia, Mali, die Demokratische Republik Kongo, Afghanistan, die Elfenbeinküste, Papua-Neuguinea, Tschad, die Zentral-afrikanische Republik und Niger (UNDP 2018). Neun dieser zehn Staaten sind laut dem Konfliktbarometer des Heidelberger Instituts für internationale Konfliktforschung von starker Gewalt geprägte Staaten (HIIK 2018: 11). Untersuchungen anderer Autoren, wie etwa von Åsa Ekvall (2014), kommen zu sehr ähnlichen Ergebnissen und unterstützen die Annahme, dass die Abwesenheit von Gewalt häufig mit einer höheren Geschlechtergerechtigkeit einhergeht.
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