Der Bundestag hat am 26. Januar 2001 die Gesetze zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens beschlossen. Mit den Gesetzesbeschlüssen zum Altersvermögensgesetz und zum Altersvermögensergänzungsgesetz wurde die Rentenreform in zwei Teile gegliedert.
Das "Altersvermögensergänzungsgesetz" (AvmEG):
Hier wurden die nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Änderungen zusammengefasst. Das Gesetz beinhaltet folgende Regelungen:
· Neuregelungen zur Rentenanpassung
· Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen
· Änderung des Rechts der Hinterbliebenenrenten
· Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien
Die Regelungen treten im Wesentlichen ab 01.01.2002 in Kraft.
Das "Altersvermögensgesetz" (AvmG):
Hier wurden die der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegenden Gesetzesteile zusammengefasst. Der Bundesrat hat das Gesetz am 11.5.2001 verabschiedet. Das AvmG regelt folgende Schwerpunkte:
· Ausgestaltung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Zusatzvorsorge
· Einrichtung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter
Hintergrund für die Reform ist die demographische Entwicklung der deutschen Bevölkerung. Steigende Lebenserwartung auf der einen Seite und sinkende Geburtenhäufigkeit auf der anderen Seite führt langfristig zu gravierenden Änderungen im Altersaufbau. Deshalb ist in den nächsten 40 Jahren mit einer Verdoppelung des Verhältnisses der Rentner zu den Beitragszahlern zu rechnen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 2000c: S. 208).
Das Hauptziel der Reform ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen von heute und morgen zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung (Gentele, Papenroth)
- Altersvermögensergänzungsgesetz (Papenroth)
- Neuregelungen zur Rentenanpassung
- Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen
- Kindbezogene Höherbewertung von individuellen Entgeltpunkten der Erziehungspersonen bei der Erziehung von einem Kind
- Entsprechende Begünstigung bei der Erziehung mehrerer Kinder
- Änderung des Rechts der Hinterbliebenenrenten
- Änderung der Bestimmungen für die „große“ und „kleine“ Witwenrente
- Einkommensanrechnung
- Rentensplitting unter Ehegatten
- Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien
- Altersvermögensgesetz
- Kapitaldeckende Eigenvorsorge (Gentele)
- Private Altersvorsorge
- Kriterien der staatlichen Förderung
- Wer gefördert wird
- Geförderte Anlageformen
- Einführung des Rentenfonds
- Betriebliche Altervorsorge
- Formen der betrieblichen Altervorsorge
- Einbezug des Wohneigentums
- Kriterien der staatlichen Förderung
- Bedarfsorientierte Grundsicherung (Papenroth)
- Private Altersvorsorge
- Kritische Würdigung der Rentenreform 2001 (Gentele, Papenroth)
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit der Darstellung und kritischen Würdigung der Rentenreform des Jahres 2001. Die Reform zielt darauf ab, einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen von heute und morgen zu erreichen und die Folgen der demographischen Entwicklung auf die Altersversorgung zu bewältigen. Dabei werden die beiden Gesetzesteile, das „Altersvermögensergänzungsgesetz“ und das „Altersvermögensgesetz“, im Detail analysiert.
- Die Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Altersversorgung
- Die Reformziele und ihre Auswirkungen auf die Rentenanpassung
- Die Förderung der eigenständigen Alterssicherung, insbesondere von Frauen
- Die Ausgestaltung der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Die Einrichtung einer bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Rentenreform 2001 und stellt die beiden Gesetzesteile, das "Altersvermögensergänzungsgesetz" und das "Altersvermögensgesetz", vor. Sie beleuchtet auch die demographische Entwicklung Deutschlands und deren Auswirkungen auf die Altersversorgung.
Das zweite Kapitel befasst sich mit dem "Altersvermögensergänzungsgesetz" und beschreibt die Neuregelungen zur Rentenanpassung. Es analysiert die Maßnahmen zur Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen, insbesondere die kindbezogene Höherbewertung von Entgeltpunkten und die Begünstigung bei der Erziehung mehrerer Kinder. Außerdem werden die Änderungen im Recht der Hinterbliebenenrenten, wie die Anpassung der Witwenrente, die Einkommensanrechnung und das Rentensplitting unter Ehegatten, sowie die Vorschriften zur Lückenschließung bei unsteten Erwerbsbiographien erläutert.
Das dritte Kapitel behandelt das "Altersvermögensgesetz" und fokussiert auf die kapitaldeckende Eigenvorsorge. Es beleuchtet die staatliche Förderung von privater und betrieblicher Altersvorsorge, inklusive der Kriterien, die für die Förderung gelten, sowie die Einführung des Rentenfonds. Darüber hinaus wird der Einbezug des Wohneigentums in die Altersvorsorge betrachtet. Abschließend wird die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter als Teil der Reform diskutiert.
Schlüsselwörter
Rentenreform 2001, Altersvermögensergänzungsgesetz, Altersvermögensgesetz, Rentenanpassung, Alterssicherung, Frauen, Hinterbliebenenrenten, Eigenvorsorge, private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, Rentenfonds, Grundsicherung, demographische Entwicklung.
- Kapitaldeckende Eigenvorsorge (Gentele)
- Arbeit zitieren
- Stefanie Reitberger (Autor:in), 2001, Darstellung und kritische Würdigung der Rentenreform 2000, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/8532