I. Einleitung
„Welche Strafe schuldangemessen ist, kann nicht genau bestimmt werden. Es besteht hier ein Spielraum, der nach unten durch die schon schuldangemessene Strafe und nach oben durch die noch schuldangemessene Strafe begrenzt wird. Der Tatrichter darf die obere Grenze nicht überschreiten. Er darf also nicht eine Strafe verhängen, die nach Höhe oder Art so schwer ist, dass sie von ihm selbst nicht mehr als schuldangemessen empfunden wird. Er darf aber nach seinem Ermessen darüber entscheiden, wie hoch er innerhalb dieses Spielraums greifen soll“.
Diese Arbeit stellt im Folgenden dar, welche Schwierigkeiten sich im Bezug auf die Strafzumessung ergeben. Es gibt verschiedene Strafzumessungstheorien.
Zwei davon werde ich in dieser Arbeit näher beleuchten. Zum einen die sogenannte „Spielraum- oder Rahmentheorie“ und zum anderen die sogenannte „Theorie von der Punktstrafe“. Diese beiden Theorien bergen in sich verschiedene Probleme in der Strafzumessung. Anhand von Beispielen und Ausführungen werde ich verdeutlichen welche Aspekte für oder gegen die jeweilige Theorie sprechen. Ich beginne mit der Spielraumtheorie und gehen dann nach einigen Beispielen und Erklärungen zur Punktstrafe über, um auch hier einige Beispiele und Ausführungen darzustellen. Anhand von verschiedenen Meinungen möchte ich klar machen, wie viele verschieden Standpunkte es zu diesen Theorien gibt und wie diffizil deren Diskussion an sich ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Grundlagenformel des § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB
- 1. Spielraumtheorie
- 1.1 Exkurs: der „Normalfall“
- 1.2 Beispiele zur Spielraumtheorie
- 2. Die Theorie der Punktstrafe
- 2.1 Beispiele für die Punktstrafentheorie
- 3. Ist die Strafzumessung eine Ermessensfrage des Richters?
- 3.1 Zur Legitimität des Ermessensspielraums
- 3.2 Unschärfe als unvermeidlicher Effekt der Schuldwertung
- 3.3 Die Lehre von der Tatproportionalität
- 3.4 Strafzumessung als \"Tatfrage\"?
- 3.5 Strafzumessung neben Rechtsanwendung und Tatsachenfeststellung
- 3.6 Straftatkategorien als Grundlage der Strafzumessung
- 4. Die schuldangemessene Strafe
- 4.1 Wollen wir eine vertretbare oder eine gerechte Strafe?
- 4.2 Die hohe Bedeutung der Strafzumessung
- 5. Thesen für einen fehlenden Wunsch nach Abhilfe
- 5.1 Existiert der Wunsch nach Aufrechterhaltung der Spielräume?
- 1. Spielraumtheorie
- III. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Grundlagenformel des § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB im Kontext der Spielraumtheorie und der Punktstrafentheorie. Sie analysiert die Rolle des Ermessens des Richters bei der Strafzumessung und untersucht, ob die Strafzumessung als "Tatfrage" betrachtet werden kann. Weiterhin werden die Konzepte der schuldangemessenen Strafe und der vertretbaren Strafe in Beziehung zueinander gesetzt. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob ein Wunsch nach Abhilfe in Bezug auf die Spielräume bei der Strafzumessung besteht.
- Die Spielraumtheorie und ihre Anwendung in der Strafzumessung
- Die Theorie der Punktstrafe und ihre Kritikpunkte
- Das Ermessen des Richters bei der Strafzumessung und die Grenzen des Ermessens
- Die schuldangemessene Strafe und ihre Bedeutung im Strafrecht
- Der Wunsch nach Abhilfe in Bezug auf die Spielräume bei der Strafzumessung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Die Einleitung stellt die Problemstellung der Arbeit vor und erläutert die Relevanz der Themen Spielraumtheorie und Punktstrafentheorie im Kontext der Strafzumessung. Sie skizziert den Aufbau der Arbeit und benennt die wichtigsten Forschungsfragen.
II. Die Grundlagenformel des § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB
Dieses Kapitel untersucht die Grundlagenformel des § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB im Detail. Es werden die Spielraumtheorie und die Punktstrafentheorie als zwei wichtige Interpretationsansätze zur Strafzumessung dargestellt und anhand von Beispielen erläutert. Das Kapitel beleuchtet die Frage, ob die Strafzumessung eine Ermessensfrage des Richters ist und welche Legitimitätsgrenzen dieser Ermessensspielraum hat. Es werden verschiedene Theorien zur Schuldwertung und zur Tatproportionalität diskutiert, um die Komplexität der Strafzumessung zu verdeutlichen.
Schlüsselwörter
Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Strafzumessung, Spielraumtheorie, Punktstrafentheorie, Ermessen des Richters, Schuld, Tatproportionalität, vertretbare Strafe, gerechte Strafe, Abhilfe.
- Arbeit zitieren
- Nadine Dominique Hoffmann (Autor:in), 2006, Punktstrafe und Spielraumtheorie, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/83476