Schon seit mehreren Jahren beschäftigt die Strafverfolgungsbehörden ein bedeutendes kriminologisches Phänomen: Das Stalking. Hierunter wird das systematische, zielgerichtete Nachstellen und das Verfolgen des Opfers gegen dessen ausdrücklichen Willen verstanden . Stalking ist jedoch keineswegs ein neues Phänomen. Eine Neuerung kann in der neu aufgekommenen rechtspolitischen Aufmerksamkeit gesehen werden, denn Stalking selbst ist bereits nunmehr seit 20 Jahren verstärkt im Bewusstsein der Menschen . Ende der 1980er Jahre begannen sich bezüglich des Stalkings in den Ländern USA, Kanada, Großbritannien und Australien zunehmend soziale und rechtliche Probleme zu entwickeln . Im Jahr 1990 wurde das erste Stalking-Bekämpfungsgesetzt in Kalifornien geschaffen. Der Schaffung dieses Gesetzes ging jedoch zunächst ein tragischer Todesfall einer Schauspielerin voraus. Es wurde festgestellt, dass der Täter das Opfer einen sehr langen Zeitraum, bevor er dazu über ging sie zu töten, Stalkinghandlungen begangen hatte. Durch die, unter anderem aus dieser Tat, resultierende Aufmerksamkeit für das „neue“ Phänomen und die Skandalisierung von Stalkinghandlungen, die in einem Tötungsdelikt endeten, wurde das Gesetz befördert. Solche Delikte wären vermutlich durch die Möglichkeiten von Sanktionen durch eine bereits existierende Strafnorm vermeidbar gewesen.
Meine Ausarbeitung stellt im Folgenden dar, welche Schwierigkeiten sich aus dem nun auch in Deutschland eingeführten Stalkingparagraphen § 238 StGB bezüglich des Anwendungsbereichs und der Dogmatik ergeben können. Ich werde zunächst in Teil B meines Textes kurz die Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland ansprechen. Danach werde ich vom Begriff des Stalkings (II.), über die bisherige Rechtslage bezüglich des Stalkings (III.) zum Grundtatbestand des § 238 StGB (C.) kommen. Unter diesem Punkt findet eine Beleuchtung des Grundtatbestandes (I.), unter genauerer Betrachtung der Tathandlung (1.), des Taterfolges (2.) und des subjektiven Tatbestandes (3.) statt. Über die Ausführungen zur Erfolgsqualifikation in § 238 II StGB (II.), komme ich schließlich zur Erfolgsqualifikation in § 238 III StGB bis meine Ausführung in Abschnitt D. mündet, in dem es um die Stelle der Eingliederung des § 238 StGB in das Strafgesetzbuch geht.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Allgemeines zum Stalking
- II. Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland
- III. Begriff des Stalking
- IV. Bisherige Rechtslage
- V. Täter und Opfer
- C. Tatbestand des § 238 StGB
- I. Grundtatbestand: § 238 I StGB
- 1. Tathandlung
- 2. Taterfolg
- 3. Subjektiver Tatbestand
- II. Erfolgsqualifikation in § 238 II StGB
- III. Erfolgsqualifikation in § 238 III StGB
- D. Eingliederung des § 238 StGB in den 18. Abschnitt des StGB
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht den Anwendungsbereich und die Dogmatik des § 238 StGB, der das Stalking unter Strafe stellt. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte von Stalking in Deutschland zu geben. Die Arbeit beleuchtet die Entwicklung der Gesetzgebung, den Begriff des Stalkings selbst, die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des § 238 StGB und die Charakteristika von Tätern und Opfern.
- Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland
- Definition und Abgrenzung des Stalkings
- Analyse des Tatbestands des § 238 StGB
- Rechtsfolgen und Strafzumessung
- Einordnung des § 238 StGB in das bestehende Strafrecht
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema Stalking und die Relevanz des § 238 StGB ein. Sie skizziert den Aufbau der Arbeit und benennt die zentralen Fragestellungen, die im weiteren Verlauf behandelt werden. Die Einleitung dient als Orientierungshilfe und stellt den Kontext für die nachfolgenden Kapitel bereit, indem sie die Bedeutung der Thematik im Kontext des deutschen Strafrechts hervorhebt.
B. Allgemeines zum Stalking: Dieses Kapitel bietet einen umfassenden Überblick über das Phänomen Stalking. Es werden verschiedene Erscheinungsformen und deren Auswirkungen auf die Opfer detailliert beschrieben. Der Fokus liegt auf dem Verständnis von Stalking als komplexes Problem, das über einfache Belästigungen hinausgeht und gravierende Folgen für die Betroffenen haben kann. Das Kapitel legt eine Grundlage für das Verständnis des rechtlichen Rahmens, indem es die gesellschaftlichen und psychologischen Aspekte von Stalking beleuchtet.
C. Tatbestand des § 238 StGB: Dieses zentrale Kapitel analysiert detailliert den Tatbestand des § 238 StGB. Es werden die einzelnen Elemente des Grundtatbestands (Tathandlung, Taterfolg, subjektiver Tatbestand) umfassend erläutert und anhand von Beispielen verdeutlicht. Die Erfolgsqualifikationen des § 238 II und III StGB werden ebenfalls eingehend untersucht und ihre Bedeutung im Kontext der Strafzumessung herausgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der präzisen juristischen Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis.
D. Eingliederung des § 238 StGB in den 18. Abschnitt des StGB: Das Kapitel befasst sich mit der systematischen Einordnung des § 238 StGB innerhalb des Strafgesetzbuches. Es analysiert die Nähe zu anderen Delikten und untersucht mögliche Überschneidungen und Unterschiede. Der Fokus liegt auf der Klärung der Stellung des § 238 StGB im Kontext des deutschen Strafrechts und der damit verbundenen juristischen Herausforderungen.
Schlüsselwörter
Stalking, § 238 StGB, Strafrecht, Nachstellen, Lebensgestaltung, Opferschutz, Täterprofil, Rechtsdogmatik, Gesetzgebung, Strafzumessung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: "Der § 238 StGB - Rechtliche Aspekte des Stalkings in Deutschland"
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich umfassend mit dem § 238 StGB, der das Stalking unter Strafe stellt. Sie analysiert die rechtlichen Aspekte des Stalkings in Deutschland, von der Entwicklung der Gesetzgebung bis zur praktischen Anwendung des Gesetzes.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: die Entwicklung der Stalking-Gesetzgebung in Deutschland, die Definition und Abgrenzung des Stalkings, eine detaillierte Analyse des Tatbestands des § 238 StGB (inkl. Grundtatbestand und Erfolgsqualifikationen), die Rechtsfolgen und Strafzumessung, sowie die Einordnung des § 238 StGB in das bestehende Strafrecht. Zusätzlich werden allgemeine Aspekte des Stalkings, Täter- und Opferprofile beleuchtet.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in verschiedene Kapitel gegliedert: Eine Einleitung, ein Kapitel zu allgemeinen Aspekten des Stalkings, ein zentrales Kapitel zur Analyse des § 238 StGB, ein Kapitel zur Einordnung des § 238 StGB im Strafgesetzbuch und ein Fazit. Ein Inhaltsverzeichnis und Kapitelzusammenfassungen erleichtern die Orientierung.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Ziel der Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte von Stalking in Deutschland zu geben und den Anwendungsbereich und die Dogmatik des § 238 StGB zu untersuchen.
Welche Aspekte des § 238 StGB werden im Detail analysiert?
Die Analyse des § 238 StGB umfasst den Grundtatbestand (Tathandlung, Taterfolg, subjektiver Tatbestand) und die Erfolgsqualifikationen in § 238 II und III StGB. Die juristische Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen und deren Anwendung in der Praxis stehen im Mittelpunkt.
Wie wird der § 238 StGB im Kontext des deutschen Strafrechts eingeordnet?
Die Arbeit untersucht die systematische Einordnung des § 238 StGB innerhalb des Strafgesetzbuches, analysiert die Nähe zu anderen Delikten und untersucht mögliche Überschneidungen und Unterschiede.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Stalking, § 238 StGB, Strafrecht, Nachstellen, Lebensgestaltung, Opferschutz, Täterprofil, Rechtsdogmatik, Gesetzgebung, Strafzumessung.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Juristen, Studierende der Rechtswissenschaften, sowie alle, die sich mit dem Thema Stalking und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen möchten.
- Quote paper
- Nadine Dominique Hoffmann (Author), 2007, Stalking. Anwendungsbereich und Dogmatik des § 238 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/83468