In der Rechtsprechung und Literatur gab es bis vor einigen Jahren keine Konstellation, in der
ein Aufsichtsrat (AR) einer Aktiengesellschaft (AG) und der Tatbestand der Untreue § 266
StGB in einem Zug genannt wurden. Bis dato wurde die Haftung der Mitglieder eines AR
stets zivil - und gesellschaftsrechtlich behandelt - und stellte bis dahin für die Strafverfolgungsbehörden
ein unbekanntes Feld dar.
Dies änderte sich jedoch, als die Medien ein deutliches Interesse an den Managern und vor
allem an der Höhe der Vorstandsvergütungen - jeglicher Art - zeigten. Auch das öffentliche
Interesse wurde deshalb geweckt, weil sich im Falle der Abfindungs- - und Pensionszahlungen
die Beträge in zweistelligen Millionen Bereichen befinden.
Die folgende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, welche Pflichten die AR - Mitglieder
bzgl. des Gesellschaftsvermögens haben und was sie für den Untreuetatbestand des § 266
StGB erfüllen müssen, damit man diese Mitglieder strafrechtlich verfolgen kann.
Abschließend werden einige Zeilen dem amerikanischen und französischen aktienrechtlichen
System gewidmet. Schließlich werden im Zweiten Abschnitt dieser Arbeit einige Lösungsansätze
bezüglich der angesprochenen Problematik, die sich im Laufe diese Referats ergibt, an
vorgeschlagen.
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Vorwort
- Erster Abschnitt - aktienrechtlicher Bezug
- § 1 Einleitung
- § 2 Die Aktiengesellschaft (AG) - eine kurze Darstellung
- A. Definition
- B. Die Organe
- C. Insbesondere: Der Aufsichtsrat (AR)
- I. Die Entscheidungsautonomie des AR
- 1. Die Entscheidungsautonomie des AR bzgl. der Vorstandsvergütung ("Aktionärsinteresse")
- 2. Die Entscheidungsautonomie des AR bzgl. der Interpretation des "Unternehmensinteresses"
- 3. Aktionärsinteresse dem Grunde nach immer im Unternehmensinteresse
- II. Möglicher Verstoß gegen aktienrechtliche Vorschriften
- 1. Formelle Pflichten, §§ 105, 107 ff. AktG
- 2. Materielle Pflichten, § 87 AktG
- a) Grundgedanke: Das Unternehmensinteresse
- b) Die wesentlichen Angemessenheitsaspekte und die Systematik des § 87 Abs. 1 S. 1 AktG
- D. Stellung und Aufgaben des Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft im internationalen Vergleich
- I. Allgemeines
- II. Der AR im amerikanischen "Board - System"
- 1. Weitere Merkmale
- 2. Fazit
- III. Der AR im französischen System als "conseil d'administration"
- IV. Ergebnis
- § 3 Schlussfolgerungen
- Zweiter Abschnitt - Strafrechtlicher Bezug unter Beachtung des Ersten Abschnitts
- § 1 Einleitung
- § 2 Modernes Strafrecht - ein Kommunikationsmedium
- § 3 Akzessorietät des Wirtschaftsstrafrechts zum Zivil- und Gesellschaftsrecht
- § 4 Strafbarkeitsvoraussetzung des Unreuetatbestandes - § 266 StGB -
- A. Allgemeines
- B. Missbrauchs- und Treubruchstatbestand
- C. Vergütungsentscheidung als Untreue im Sinne von § 266 I StGB
- I. Pflichtbegründung, §§ 111 Abs. 1, 112 AktG
- II. Missachtung aktienrechtlicher Vorschriften und somit Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht
- 1. Allgemeines
- 2. Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht
- a) Allgemeines
- b) Anerkennungsprämien
- c) Pensionsabfindungen
- d) Pflichtverletzungskriterien
- III. Vermögensnachteil
- IV. Die einzige subjektive Tatbestandskomponente: Der Vorsatz
- V. Bemerkung zum Versuchsdelikt des § 266 StGB
- VI. Bemerkung zum Fahrlässigkeitsdelikt des § 266 StGB
- VII. Kurzer internationaler Vergleich des § 266 StGB
- § 5 Schlussbetrachtung
- Schlusswort mit Lösungsvorschlägen
- LITERATURVERZEICHNIS
- Die Entscheidungsautonomie des Aufsichtsrats und die Abgrenzung von "Aktionärsinteresse" und "Unternehmensinteresse"
- Die Bedeutung des § 87 AktG und die Einhaltung aktienrechtlicher Vorschriften
- Der Vergleich der Aufsichtsratsrolle in verschiedenen Rechtssystemen
- Die Rolle des Wirtschaftsstrafrechts im Zusammenhang mit dem Zivil- und Gesellschaftsrecht
- Die Strafbarkeit von Entscheidungen über Vorstandsvergütungen im Sinne des § 266 StGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft in Bezug auf die Strafbarkeit nach § 266 StGB. Ziel ist es, die Handlungsspielräume des Aufsichtsrats im Kontext der Vorstandsvergütung und der potenziellen Strafbarkeit aufgrund von Untreue zu analysieren.
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Abschnitt der Arbeit beleuchtet den aktienrechtlichen Kontext des Aufsichtsrats. Er definiert die Aktiengesellschaft und ihre Organe, fokussiert dabei insbesondere auf den Aufsichtsrat und dessen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Im Fokus steht die Entscheidungsautonomie des Aufsichtsrats, insbesondere im Hinblick auf die Vorstandsvergütung. Es wird die Frage behandelt, wie die Interessen der Aktionäre mit den Interessen des Unternehmens in Einklang gebracht werden können. Außerdem werden mögliche Verstöße gegen aktienrechtliche Vorschriften durch den Aufsichtsrat diskutiert, sowohl im Hinblick auf formelle als auch materielle Pflichten. Der Abschnitt schließt mit einem internationalen Vergleich der Stellung und Aufgaben des Aufsichtsrats in verschiedenen Ländern.
Der zweite Abschnitt widmet sich dem strafrechtlichen Bezug und betrachtet den Aufsichtsrat im Kontext des § 266 StGB, der sich mit dem Delikt der Untreue befasst. Hier wird die Rolle des Wirtschaftsstrafrechts als Kommunikationsmedium sowie die Abhängigkeit des Wirtschaftsstrafrechts von den Vorschriften des Zivil- und Gesellschaftsrechts erläutert. Im Fokus steht die Strafbarkeit von Entscheidungen über Vorstandsvergütungen im Sinne des § 266 StGB. Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit, insbesondere die Pflichtbegründung, die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, den Vermögensnachteil und den Vorsatz. Außerdem werden Aspekte wie das Versuchsdelikt und das Fahrlässigkeitsdelikt im Zusammenhang mit § 266 StGB diskutiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit Themen wie Aufsichtsrat, Aktiengesellschaft, Vorstandsvergütung, Unternehmensinteresse, Aktionärsinteresse, § 87 AktG, § 266 StGB, Untreue, Wirtschaftsstrafrecht, Vermögensbetreuungspflicht, Vermögensnachteil, Vorsatz, Entscheidungsautonomie, internationales Recht.
- Quote paper
- Ramiza Hadzic (Author), 2005, Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft und der § 266 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/81428