Die äußere Tatseite des Betruges setzt sich aus vier Elementen zusammen: ein auf Tatsachen bezogenes Täuschungshandeln, den dadurch bedingten Irrtum des Getäuschten, dessen Vermögensverfügung und den somit bewirkten Eintritt eines Vermögensschadens in ursächlichem Zusammenhang. Die innere Tatseite des Betruges besteht aus dem Tatbestandsvorsatz, der auf Verwirklichung der äußeren Tatseite gerichtet ist und einem zusätzlichen Vorsatz in Richtung einer unrechtmäßigen Bereicherung.
Psychologen und Psychotherapeuten sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich unter Umständen durch die tatsachenwidrige Bezeichnung ihrer Ordination als Institut oder Schule wegen Betruges strafbar machen. Den Tatbestand des Betruges erfüllen sie, wenn sie durch Vortäuschung falscher Tatsachen, wie zum Beispiel ein Institut oder eine Schule zu sein, den Irrtum eines Klienten herbeiführen und ihn zu einer Vermögensverfügung veranlassen. Nehmen sie diese Täuschung und die Bereicherung billigend in Kauf, was im Falle der Berufsausübung anzunehmen ist, so sind alle Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Äußere Tatseite
- Täuschung über Tatsachen
- Irrtum des Getäuschten
- Vermögensverfügung
- Vermögensschaden
- Innere Tatseite
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel untersucht den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges im Zusammenhang mit der Ausübung der Klinischen Psychologie bzw. der Psychotherapie. Er beleuchtet die äußere und innere Tatseite des Betruges und analysiert, unter welchen Umständen Psychologen und Psychotherapeuten sich aufgrund von Täuschungshandlungen strafbar machen können.
- Definition des Betrugstatbestandes im österreichischen Strafgesetzbuch
- Analyse der äußeren Tatseite des Betruges: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden
- Untersuchung der inneren Tatseite des Betruges: Tatbestandsvorsatz und Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung
- Anwendung des Betrugstatbestandes auf die Praxis der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, insbesondere im Hinblick auf die Bezeichnung der eigenen Ordination als Institut oder Schule
- Diskussion der strafrechtlichen Folgen für Psychologen und Psychotherapeuten bei der Verletzung des Betrugstatbestandes
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik des Betruges im Kontext der klinischen Psychologie und Psychotherapie ein und stellt die Relevanz des Themas heraus. Anschließend wird die äußere Tatseite des Betruges im Detail analysiert, wobei die vier Elemente - Täuschung über Tatsachen, Irrtum des Getäuschten, Vermögensverfügung und Vermögensschaden - beleuchtet werden. Dabei wird insbesondere die Problematik der Bezeichnung der eigenen Ordination als Institut oder Schule durch Psychologen und Psychotherapeuten diskutiert. Schließlich wird die innere Tatseite des Betruges beleuchtet, die den Tatbestandsvorsatz und den Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung umfasst.
Schlüsselwörter
Betrug, Strafrecht, Klinische Psychologie, Psychotherapie, Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Tatbestandsvorsatz, unrechtmäßige Bereicherung, Institut, Schule, Ordination.
- Arbeit zitieren
- MMag. DDr. B.Sc. Ulrike Kipman (Autor:in), 2007, Zum strafrechtlichen Tatbestand des Betruges im Zusammenhang mit der Klinischen Psychologie bzw. der Psychotherapie, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/78867