Die Europäische Gemeinschaft beeinflusst zunehmend das Leben der Bevölkerung
und die Gesetzgebung in ihren Mitgliedstaaten.
Mit dem Erlass der „Richtlinie2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“, die im August mit dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde, hat sich das Europäische Parlament zum Ziel gesetzt, das Gleichheitsprinzip als gemeinschaftsrechtliches Grundrecht auch im europäischen Arbeitsrecht zu verankern.
Gegenstand meiner Seminararbeit ist die Wirksamkeit von Höchstaltersgrenzen
nach europäischem Recht. Insbesondere die Entscheidung des EuGH in der
Rechtssache „Mangold“3 hat hinsichtlich des europarechtlichen Verbots der Altersdiskriminierung vielfältige Fragen aufgebracht. Praxisrelevant sind hier vor allem
die derzeit noch geltenden Altersgrenzen, die u.U. auch eine Form der Altersdiskriminierung darstellen können, da diese darauf abzielen, einen großen Teil der
Bevölkerung aufgrund des Merkmals Alters vom Beruf auszuschließen.
Nach einer allgemeinen Einführung wird zunächst die gegenwärtige Situation von
Höchstaltersgrenzen in den Mitgliedstaaten, insbesondere am Beispiel der
Bundesrepublik Deutschland beleuchtet (B.).
Anschließend werden die Grundzügeder RL 2000/78/EG (C.I.) sowie deren Umsetzung in innerstaatliches Recht (C.II.) erörtert, soweit sie für das Verständnis für die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen nach europäischem Recht erforderlich sind.
Der Paukenschlag „Mangold“ (D.I.) und seine etwaigen Auswirkung auf die Rechtsprechung bilden den Abschluss meiner Seminararbeit (D.II.).
Inhaltsverzeichnis
A. EINFÜHRUNG
B. HÖCHSTALTERSGRENZEN: GEGENWÄRTIGE SITUATION IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EU, INSBESONDERE IN DEUTSCHLAND
I.) Situation in Deutschland
1.) Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses aufgrund betrieblicher, tarifvertraglicher oder individualvertraglicher Regelung
a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
b) Höchstaltersgrenzen für bestimmte Berufsgruppen unabhängig vom Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
aa) Piloten, weiteres Cockpitpersonal und Kabinenpersonal
bb) Ärzte
cc) Polizei und Feuerwehr
2.) Höchstaltersgrenzen für den Zugang zu einem Beruf
a) Feuerwehr (Bayern)
b) Rechtspflegerin (Bayern)
c) Lehrer (Nordrhein-Westfalen)
II.) Situation in anderen Mitgliedstaaten
C. EUROPÄISCHES ARBEITSRECHT: VERBOT DER ALTERSDISKRIMINIERUNG
I. Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11. 2000
1.) Geltungsbereich
a) Räumlicher Geltungsbereich
b) Persönlicher Geltungsbereich
c) Sachlicher Geltungsbereich
d) Bereichsausnahmen
2.) Definition des Begriffs „Diskriminierung“
3.) Rechtfertigung einer „Diskriminierung“
a) Allgemeine Rechtfertigungsgründe nach Art. 4 Abs. 1 der RL
b) Besondere Rechtfertigungsgründe nach Art. 6 Abs. 1 & Abs. 2 der RL
aa) Vorliegen eines legitimen Zieles
(1) Schutz der Allgemeinheit
(2) Beschäftigungspolitik und Arbeitsmarkt
(3) Angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand
(4) Funktionsfähigkeit betrieblicher Sozialsysteme
bb) Das Verhältnismäßigkeitsgebot
II.) Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht, insbesondere in Deutschland
1.) Umsetzung der Richtlinie durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) in Deutschland
a) Geltungsbereich des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG)
b) Der Begriff „Benachteiligung“, § 4 AGG
c) Rechtfertigung einer Benachteiligung
aa) Allgemeine Rechtfertigungsgründe nach § 8 AGG
bb) Besondere Rechtfertigungsgründe nach § 10 AGG
2.) Umsetzung der Richtlinie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Beispiele)
a) Österreich
b) Frankreich
c) England
d) Italien
e) Irland
D. DER PAUKENSCHLAG „MANGOLD“ UND DESSEN FOLGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG ZU „HÖCHSTALTERSGRENZEN“ NACH EUROPÄISCHEM RECHT
I. ) EuGH Große Kammer, Urteil vom 22.11.2005 – C 144/04 (Mangold & Helm)
II.) Entwicklungsprognose: Wirksamkeit von Höchstaltersgrenzen unter Berücksichtigung der vom EuGH aufgestellten Grundsätze
1.) Beendigung einer Beschäftigung durch eine Höchstaltersgrenze oder „der obligatorische Ruhestand gegen den Willen des Betroffenen“
2.) Höchstaltersgrenzen für den Berufszugang
FAZIT
Zielsetzung & Themen
Das primäre Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung der Wirksamkeit von Höchstaltersgrenzen im Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des europäischen Rechts. Dabei wird insbesondere analysiert, inwiefern nationale Altersgrenzen mit dem europäischen Verbot der Altersdiskriminierung vereinbar sind und welche Auswirkungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, namentlich das "Mangold"-Urteil, auf die Praxis der Altersbegrenzungen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten hat.
- Europäisches Verbot der Altersdiskriminierung und Richtlinie 2000/78/EG
- Aktuelle Situation von Höchstaltersgrenzen in Deutschland (u.a. Piloten, Ärzte, öffentlicher Dienst)
- Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Rechtfertigungsmöglichkeiten von Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters
- Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung (Fall "Mangold") auf die nationale Rechtssprechung
Auszug aus dem Buch
C. Europäisches Arbeitsrecht: Verbot der Altersdiskriminierung
In den USA wurde bereits frühzeitig erkannt, dass eine frühe Aufgabe der Berufstätigkeit nicht nur dem Einzelnen sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht der Gesellschaft überhaupt schadet. Aus diesem Grunde wurde bereits 1967 der „Age Discrimination in Employment Act (ADEA)“ verabschiedet. Denn ein System der sozialen Sicherung, insbesondere der Alterssicherung, dürfte angesichts der demographischen Entwicklung in nicht ferner Zukunft darauf angewiesen sein, dass zumindest ein Teil der Arbeitnehmer über das bisherige Rentenalter hinaus berufstätig ist. Der ADEA beeinflusste maßgeblich zunächst die nationale Gesetzgebung einzelner Mitgliedstaaten der EU. Hierbei wäre insbesondere der irische „Employment Equality Act (EEA)“ (1998) hervorzuheben, welcher seinerseits großen Einfluss auf die Entstehung der Richtlinie 2000/78/EG hatte. Ziel der Richtlinie ist es u.a. sicherzustellen, dass ein möglichst hoher Prozentsatz der Personen im erwerbsfähigen Alter einer Beschäftigung nachgeht.
I. Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2000
Bereits aus Art. 13 EG ergibt sich ein Verbot aus Gründen des Alters, welches bereits auf der Ebene des primären Rechts die Mitgliedstaaten der EU bindet. Sofern dieses Ziel auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht erreicht wird und zudem besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden kann, darf die Gemeinschaft gemäß Art. 5 EG zur Verwirklichung dieses Zieles neues Sekundärrecht schaffen.
Die RL 2000/78/EG wird nachfolgend nur insoweit vorgestellt, soweit es für eine europarechtliche Wertung der Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen nach europäischen Recht erforderlich ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINFÜHRUNG: Die Arbeit beleuchtet die zunehmende Bedeutung des europäischen Gemeinschaftsrechts für das nationale Arbeitsrecht und formuliert die zentrale Fragestellung bezüglich der Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen.
B. HÖCHSTALTERSGRENZEN: GEGENWÄRTIGE SITUATION IN DEN MITGLIEDSTAATEN DER EU, INSBESONDERE IN DEUTSCHLAND: Dieses Kapitel analysiert die Praxis der Altersgrenzen in Deutschland für verschiedene Berufsgruppen und vergleicht diese kursorisch mit anderen Mitgliedstaaten.
C. EUROPÄISCHES ARBEITSRECHT: VERBOT DER ALTERSDISKRIMINIERUNG: Es erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Richtlinie 2000/78/EG, deren Anwendungsbereich, sowie den Rechtfertigungsgründen für Ungleichbehandlungen und deren Umsetzung im deutschen AGG.
D. DER PAUKENSCHLAG „MANGOLD“ UND DESSEN FOLGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DER RECHTSPRECHUNG ZU „HÖCHSTALTERSGRENZEN“ NACH EUROPÄISCHEM RECHT: Das Kapitel untersucht die wegweisende Entscheidung des EuGH im Fall Mangold und deren Bedeutung für die künftige Wirksamkeit starrer Altersgrenzen.
FAZIT: Das Fazit fasst zusammen, dass starre Altersgrenzen aufgrund der europäischen Rechtsprechung zunehmend an Bedeutung verlieren könnten, da die individuelle Leistungsbeurteilung in den Vordergrund rückt.
Schlüsselwörter
Höchstaltersgrenzen, Europäisches Arbeitsrecht, Altersdiskriminierung, Richtlinie 2000/78/EG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Mangold-Urteil, EuGH, Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt, Verhältnismäßigkeitsgebot, Berufsfreiheit, Rentenalter, Altersversorgung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen im Arbeitsrecht unter dem Einfluss des europäischen Verbots der Altersdiskriminierung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen das Diskriminierungsverbot der EU, die nationale Umsetzung durch das AGG, die Rechtfertigungsmöglichkeiten für Altersgrenzen sowie die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Die Autorin untersucht, ob bestehende Höchstaltersgrenzen in Deutschland und anderen EU-Staaten mit dem europäischen Recht vereinbar sind oder durch das EuGH-Urteil "Mangold" in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt wurden.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Klärung der Fragen herangezogen?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse von Gesetzestexten, EU-Richtlinien, höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie die Auswertung relevanter Fachliteratur.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bestandsaufnahme von Altersgrenzen in Deutschland, die detaillierte Vorstellung der EU-Richtlinie 2000/78/EG, deren Umsetzung in das nationale Recht sowie die kritische Analyse des Mangold-Urteils.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Höchstaltersgrenzen, Altersdiskriminierung, EuGH, AGG, Mangold-Urteil, Berufsfreiheit und Rechtfertigungsgrund.
Welche Bedeutung hat das "Mangold"-Urteil für die Argumentation der Autorin?
Das Urteil dient als entscheidender Wendepunkt, da es das Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts etabliert und nationale Gerichte zwingt, entgegenstehendes Recht unangewendet zu lassen.
Wie bewertet die Autorin die Zukunft starrer Altersgrenzen?
Die Autorin prognostiziert, dass starre Altersgrenzen aufgrund des europäischen Rechtsdrucks zunehmend der Vergangenheit angehören werden und eine individuellere Beurteilung der Leistungsfähigkeit erforderlich wird.
- Arbeit zitieren
- Sandra Schmid - LL.B. (Autor:in), 2007, Höchstaltersgrenzen nach europäischem Recht - Aktuelle Entwicklungen im europäischen Arbeitsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/78523