1995 wurde mit dem § 35a SGB VIII die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Hände der Kinder- und Jugendhilfe gelegt, wobei die Zuständigkeit bzgl. der körperlich und geistig behinderten jungen Menschen bei den Sozialhilfeträgern verblieb.
Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst der Inhalt des § 35a SGB VIII und dessen Bedeutung erläutert, um Fragen des Rechtsanspruches und dessen Prüfung zu klären sowie die Art und das Ziel der möglichen Leistungen darzustellen. Im Anschluss daran folgt eine Erläuterung der Verhältnisse der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu anderen Leistungen und Leistungsträgern, um evtl. bestehende Probleme, zum Beispiel bei der Klärung der Zuständigkeit, offen zu legen. Nachdem dies geschehen ist soll vor diesem vermittelten Hintergrund eine kurze Darstellung der Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpädagogischer Perspektive und einer weiterführenden Forderung bzgl. der Zuständigkeiten folgen.
Diese Arbeit ist nicht als Ratgeber oder ähnliches zu verstehen. Bei bestehenden rechtlichen Fragen von potentiellen Leistungsberechtigten soll hiermit unbedingt auf die Inanspruchnahme einer professionellen Rechtsberatung verwiesen werden. Der vorliegende Text wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und es sind keine enthaltenen Fehler bekannt, aber eine Arbeit dieses Umfanges kann natürlich nie alle individuellen Fälle abdecken oder eine ausführliche Beratung ersetzen. Das Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, neben der Erläuterung des § 35a SGB VIII als solches, eventuell bestehende Probleme oder Unstimmigkeiten in Sachen der Umsetzung der Norm, vor allem durch die starke Verteilung der relevanten Leistungen auf mehrere unterschiedliche Träger, aufzuzeigen und zu erklären. Weiter soll auch zum Weiterdenken über die Problematik und eventuelle Lösungsansätze angeregt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- § 35a SGB VIII – Inhalt und Bedeutung
- Leistungsvoraussetzungen
- Voraussetzungen und Inhaber der Ansprüche
- Prüfung der Leistungsvoraussetzungen
- Art und Ziel der Leistungen
- Andere Leistungen und Träger
- Interne Konkurrenz zur Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII
- Externe Konkurrenzen und das Verhältnis zu anderen Trägern
- Das Verhältnis zu Leistungen des SGB XII
- Das Verhältnis zu Leistungen der Krankenkassen
- Das Verhältnis zu Leistungen der Schulen
- § 35a SGB VIII – Ein erster Schritt zur „großen Lösung“?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem § 35a SGB VIII und seinen rechtlichen sowie fachlichen Implikationen im Kontext der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Der Fokus liegt darauf, den Inhalt und die Bedeutung des Gesetzes zu erläutern, die Anspruchsvoraussetzungen und deren Prüfung zu analysieren sowie die Art und das Ziel der möglichen Leistungen darzustellen. Außerdem werden die Beziehungen der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungen und Leistungsträgern untersucht, um eventuelle Probleme bei der Klärung der Zuständigkeit aufzuzeigen. Schließlich wird die Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpädagogischer Sicht sowie eine weiterführende Forderung hinsichtlich der Zuständigkeiten diskutiert.
- Rechtliche und fachliche Aspekte des § 35a SGB VIII
- Anspruchsvoraussetzungen und deren Prüfung
- Art und Ziel der Eingliederungsleistungen
- Verhältnis des § 35a zu anderen Leistungen und Leistungsträgern
- Sozialpädagogische Perspektive auf die Integration des § 35a in das SGB VIII
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung, die den Inhalt und die Bedeutung des § 35a SGB VIII erläutert. Das zweite Kapitel analysiert die Anspruchsvoraussetzungen für die Eingliederungshilfe, einschließlich der Definition einer seelischen Behinderung und der Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung. Kapitel drei befasst sich mit den Zielen der Eingliederungshilfe, die sowohl die Verhütung oder Minderung einer Behinderung als auch die Integration in die Gesellschaft umfassen. Das vierte Kapitel beleuchtet das Verhältnis der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungen und Trägern, einschließlich der Hilfe zur Erziehung, der Sozialhilfe, der Leistungen der Krankenkassen und der Schule. Das fünfte Kapitel diskutiert die Forderung nach einer "großen Lösung", d.h. einer allgemeinen Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen.
Schlüsselwörter
Eingliederungshilfe, § 35a SGB VIII, seelische Behinderung, Kinder und Jugendliche, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Krankenkassen, Schulen, "große Lösung", Integration.
- Arbeit zitieren
- Roland Raabe (Autor:in), 2007, § 35a SGB VIII. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/72562