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Arbeitsrecht in der Insolvenz. Einschränkung von Arbeitnehmerrechten?

Titel: Arbeitsrecht in der Insolvenz. Einschränkung von Arbeitnehmerrechten?

Diplomarbeit , 2005 , 107 Seiten , Note: 1,5

Autor:in: Dipl.-Wirtschaftsjuristin Katrin Graf (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

In der Insolvenzabwicklung überschneiden sich häufig insolvenzrechtliche und arbeitsrechtliche Problembereiche. Deshalb sind Rechtsfragen, die sich aus dem Arbeitsrecht in der Insolvenz ergeben, von großer praktischer Bedeutung.

Deutsches Arbeitsrecht ist unzweifelhaft Arbeitnehmerschutzrecht, wohingegen Insolvenzrecht die gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubigeransprüche zum Ziel hat. Hieraus ergibt sich die Problematik des Arbeitsrechts in der Insolvenz:
In welchem Maße müssen die Interessen der Arbeitnehmer bei einer Überschneidung von Arbeits- und Insolvenzrecht gegenüber den Interessen der übrigen Gläubiger zurücktreten? Oder – anders herum formuliert – in welchem Maße sind die arbeitsrechtlichen Schutzrechte von Arbeitnehmern gegen die Interessen der übrigen Gläubiger durchsetzbar?

Das vorliegende Werk fasst die wichtigsten Besonderheiten des "Insolvenzarbeitsrechts" zusammen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Problemstellung und Einleitung

A. Allgemeine Grundlagen der Kündigung

I. Allgemeiner Kündigungsschutz, §§ 1-14 KSchG

1. Betriebsbedingte Kündigung

2. Generalklauseln

3. Änderungskündigung, § 2 KSchG

II. Außerordentliche Kündigung, § 626 BGB

III. Sonderkündigungsschutz

IV. Massenentlassung, §§ 17-22 KSchG

B. Kündigungsschutz in der Insolvenz

I. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz

1. Allgemeines

2. Wer ist Arbeitgeber?

3. Freistellung

4. Zeugnis

5. Auskunftspflichten der Arbeitnehmer

6. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

7. Kollektivrecht

II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz

1. Allgemeines

2. Kündigungsgrund

3. Kündigung gemäß § 113 S. 1 und 2 InsO und Verhältnis zu § 103 InsO

4. Sonderkündigungsschutz

5. Änderungskündigungen

6. Schadenersatz nach § 113 S. 3 InsO

7. Klagefrist

C. Kündigung von Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz, § 120 InsO

I. Allgemeines

II. Beratung über einvernehmliche Herabsetzung

III. Ordentliche Kündigung, § 120 Abs. 1 S. 2 InsO

IV. Außerordentliche Kündigung, § 120 Abs. 2 InsO

D. Betriebsänderung in der Insolvenz, §§ 121, 122 InsO

I. Allgemeines

II. Vermittlungsverfahren, § 121 InsO

III. Interessenausgleichsverfahren und gerichtliche Zustimmung, § 122 InsO

E. Der Sozialplan in der Insolvenz, §§ 123, 124 InsO

I. Allgemeines

II. Anwendungsbereich der §§ 123, 124 InsO

III. Insolvenzsozialplan

IV. Insolvenznaher Sozialplan

F. Interessenausgleich in der Insolvenz, § 125 InsO

I. Verhältnis zum Kündigungsschutz

II. Betriebsänderung

III. Namenliste

IV. Betriebsbedingtheit

V. Sozialauswahl

VI. Anhörung des Betriebsrats

VII. Wesentliche Änderung der Sachlage

G. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz, §§ 126, 127 InsO

I. Allgemeines

II. Durchführung des Verfahrens

III. Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer, § 127 InsO

H. Betriebsübergang in der Insolvenz, §§ 613a BGB, 128 InsO

I. § 613a BGB – Grundsätzliches

1. Historische Entwicklung

2. Tatbestand

3. Rechtsfolgen

II. Anwendbarkeit des § 613a BGB in der Insolvenz

1. Haftungsmodifizierung

2. Kündigung wegen Betriebsübergang ?

3. Erwerberkonzept

4. „Olympia-Mannschaft“

J. Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruch in der Insolvenz

K. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Arbeitnehmerschutzrecht und dem Insolvenzrecht. Ziel ist es zu klären, in welchem Maße arbeitsrechtliche Schutzrechte von Arbeitnehmern gegenüber den Interessen der Gläubiger im Falle einer Unternehmensinsolvenz Bestand haben bzw. inwiefern sie eingeschränkt werden.

  • Kündigungsschutz unter den Bedingungen des Insolvenzrechts
  • Besonderheiten bei Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz
  • Betriebsänderungen und Sozialplanpflichten bei Insolvenz
  • Die Modifizierung arbeitsrechtlicher Standards durch die Insolvenzordnung
  • Rechtliche Folgen bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz

Auszug aus dem Buch

1. Betriebsbedingte Kündigung

Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen dringende betriebliche Gründe vorliegen, die inner- oder außerbetrieblicher Natur sein können. Außerdem muss – betriebsbezogen – eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt werden und es darf – unternehmensbezogen – keinen freien Arbeitsplatz geben, den der Arbeitgeber mit dem betroffenen Arbeitnehmer besetzen könnte.

Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Außerbetriebliche Gründe können z.B. sein: Auftragsrückgang, technische Entwicklungen, allgemeine Rezession. Innerbetriebliche Umstände dagegen sind Rationalisierungsmaßnahmen, Umstrukturierungen etc., also Unternehmerentscheidungen. Innerbetriebliche Maßnahmen können, müssen aber nicht Folge außer-betrieblicher Faktoren sein.

Der Arbeitgeber muss substantiiert darlegen, weshalb die Beschäftigungsmöglichkeit für den zu kündigenden Arbeitnehmer weggefallen ist.

Die Gerichte prüfen bei der Unternehmerentscheidung nicht deren Erfordernis, sondern nur, ob diese „offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich“ ist und möglicherweise nur als Vorwand dient, um Arbeitnehmer „loszuwerden“. Wenn aber eine Unternehmerentscheidung nur dem Zweck dient Arbeitsplätze abzubauen und die bisherigen Arbeitsaufgaben neu zu verteilen, muss der Arbeitgeber detailliert erklären, welche Arbeitsaufgaben zu welchem Zeitpunkt mit welchem Arbeitszeitvolumen auf andere Arbeitnehmer übertragen werden, welche Aufgaben die Arbeitnehmer, denen durch die Neuverteilung mehr Arbeit übertragen wird, bisher mit welchen Arbeitsvolumina erledigt haben und warum der zukünftige Arbeitsaufwand nicht zu „über obligationsmäßigen“ Belastungen der verbleibenden Arbeitnehmer führt.

Zusammenfassung der Kapitel

Problemstellung und Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Konflikt zwischen dem Arbeitnehmerschutzgedanken und dem Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung im Insolvenzfall.

A. Allgemeine Grundlagen der Kündigung: Dieses Kapitel legt die allgemeinen kündigungsrechtlichen Prinzipien außerhalb des Insolvenzrechts dar, um eine Abgrenzung zu den insolvenzspezifischen Regeln zu ermöglichen.

B. Kündigungsschutz in der Insolvenz: Hier werden die Modifikationen des Kündigungsschutzes sowie die speziellen Pflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz behandelt.

C. Kündigung von Betriebsvereinbarungen in der Insolvenz, § 120 InsO: Das Kapitel erläutert die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Kündigung von Betriebsvereinbarungen, um die Insolvenzmasse zu entlasten.

D. Betriebsänderung in der Insolvenz, §§ 121, 122 InsO: Hierbei geht es um die Verfahrensweisen und Erleichterungen bei Betriebsänderungen unter der Insolvenzordnung.

E. Der Sozialplan in der Insolvenz, §§ 123, 124 InsO: Dieses Kapitel befasst sich mit der Aufstellung und den rechtlichen Schranken von Sozialplänen in der Insolvenz sowie der Abgrenzung zu insolvenznahen Sozialplänen.

F. Interessenausgleich in der Insolvenz, § 125 InsO: Der Fokus liegt auf der Modifizierung des Kündigungsschutzes durch einen Interessenausgleich mit Namensliste.

G. Beschlussverfahren zum Kündigungsschutz, §§ 126, 127 InsO: Es wird das spezielle arbeitsgerichtliche Verfahren erläutert, das bei fehlendem Interessenausgleich zur Klärung der Kündigungszulässigkeit dient.

H. Betriebsübergang in der Insolvenz, §§ 613a BGB, 128 InsO: Hier werden die Auswirkungen eines Betriebsübergangs im Insolvenzkontext und die haftungsrechtlichen Modifizierungen dargestellt.

J. Wiedereinstellungs-/Fortsetzungsanspruch in der Insolvenz: Die Problematik des Wiedereinstellungsanspruchs bei nachträglichen Änderungen der betrieblichen Situation wird in diesem Kapitel beleuchtet.

K. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des „Insolvenzarbeitsrechts“ als ein Instrumentarium, das den Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Gläubiger sucht.

Schlüsselwörter

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Insolvenzarbeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Betriebsänderung, Betriebsübergang, § 113 InsO, § 613a BGB, Interessenausgleich, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzverwalter, Kündigungsschutzklage, Sanierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, insbesondere damit, wie Arbeitnehmerrechte in einer Unternehmensinsolvenz gewahrt oder modifiziert werden.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Vordergrund?

Im Zentrum stehen der Kündigungsschutz, die Betriebsänderung, der Interessenausgleich, Sozialpläne und die Konsequenzen eines Betriebsübergangs im Rahmen einer Insolvenz.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Die Untersuchung analysiert, in welchem Maße arbeitsrechtliche Schutzrechte gegen die Interessen der Insolvenzgläubiger durchsetzbar sind und ob die Insolvenzordnung ein „vollständig modifiziertes“ Arbeitsrecht schafft.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere des Bundesarbeitsgerichts) und Fachliteratur basiert.

Welche Themen werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die allgemeinen Kündigungsgrundlagen, den spezifischen Kündigungsschutz in der Insolvenz, die Kündigung von Betriebsvereinbarungen, das Verfahren bei Betriebsänderungen sowie die Auswirkungen des Betriebsübergangs.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die wichtigsten Begriffe sind Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Insolvenzarbeitsrecht, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsübergang und § 113 InsO.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch bei einer Insolvenz uneingeschränkt?

Grundsätzlich ja, das Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung, jedoch bietet die Insolvenzordnung spezifische Sonderregelungen, wie etwa die verkürzten Kündigungsfristen nach § 113 InsO, die zur Entlastung der Masse dienen.

Kann ein Insolvenzverwalter Arbeitsverhältnisse leichter kündigen als ein regulärer Arbeitgeber?

In der Insolvenz bestehen durch § 113 InsO spezielle Kündigungsmöglichkeiten (z.B. Höchstfrist von drei Monaten), die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, die Belastung der Masse durch Personalkosten zu begrenzen, auch wenn das Arbeitsverhältnis eigentlich unkündbar wäre.

Wie wirken sich Betriebsübergänge auf die Kündigungsgefahr aus?

Ein Betriebsübergang an sich ist kein Kündigungsgrund. Kündigungen aus diesem Anlass sind nach § 613a BGB unwirksam, wenngleich Arbeitgeber versuchen, Kündigungen durch Sanierungskonzepte oder geplante Stilllegungen zu begründen.

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Arbeitsrecht in der Insolvenz. Einschränkung von Arbeitnehmerrechten?
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,5
Autor
Dipl.-Wirtschaftsjuristin Katrin Graf (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2005
Seiten
107
Katalognummer
V71869
ISBN (eBook)
9783638623988
ISBN (Buch)
9783638737098
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Arbeitsrecht Insolvenz Einschränkung Arbeitnehmerrechten
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dipl.-Wirtschaftsjuristin Katrin Graf (Autor:in), 2005, Arbeitsrecht in der Insolvenz. Einschränkung von Arbeitnehmerrechten?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/71869
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