Nach den § 64 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), den § 92 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) und den §§ 130 a Abs. 1 und 177 a Handelsgesetzbuch (HGB) ist der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. 1 Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, wobei in der Insolvenzordnung (InsO) neben diesem Ziel auch die Aufgabe einer Unternehmenssanierung durch eine (vorübergehende) Unternehmensfortführung getreten ist. 2 Gemäß § 16 InsO setzt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach § 14 Abs. 1 InsO kann auch ein Gläubiger einen Antrag stellen, hierzu muss dieser den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. 3 Dazu muss der Gläubiger, genauso wie der Schuldner wissen, wann Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, woher soll beispielsweise ein Gläubiger die nur beim Schuldner vorhanden erforderlichen Informationen bekommen, stellt sich für jeden Antragsteller die Frage, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung zu erfüllen. 4
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserklärung
2.1. Zahlungsunfähigkeit
2.2. Überschuldung
3. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
3.1. Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung
3.2. Methoden zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
3.2.1. Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode
3.2.2. Finanzplan
4. Feststellung der Überschuldung
4.1. Anwendung der zweistufigen Methode der Überschuldungsprüfung
4.1.1. Fortführungsprognose
4.1.1.1. Zukünftige Entwicklung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners
4.1.1.2. Ertragskraft des Schuldners
4.1.2. Ansatz und Bewertung im Überschuldungsstatus
4.1.2.1. Ansatz und Bewertungsgrundsätze bei positiver Fortbestehungsprognose
4.1.2.2. Ansatz und Bewertungsgrundsätze bei negativer Fortbestehensprognose
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen zur Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Eröffnungsgründe für ein Insolvenzverfahren unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
- Grundlagen der Insolvenztatbestände gemäß Insolvenzordnung
- Differenzierung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung
- Methodik zur Feststellung von Zahlungsunfähigkeit (Finanzplan)
- Zweistufiges Verfahren der Überschuldungsprüfung
- Bedeutung der Fortführungsprognose für die Bewertung
Auszug aus dem Buch
3.2.2. Finanzplan
Neben der wirtschaftskriminalistischen Feststellungsmethode kann die Zahlungsunfähigkeit nur mit Hilfe einer Liquiditätsbilanz und eines darauf aufbauenden Finanzplans seriös festgestellt werden. Hierzu werden in der Liquiditätsbilanz die vorhandenen liquiden Mittel den bestehenden fälligen Schulden gegenübergestellt, während die in Zukunft fällig werdenden Forderungen aus Umsatzprozessen um die zukünftigen fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen zu mindern sind. Um komplexe wirtschaftliche Sachverhalte abbilden und zusätzlich die zukünftige Auftrags- und Ertragslage erfassen zu können, wird die am Stichtag aufgestellte Liquiditätsbilanz durch einen Finanzplan erweitert. Somit ist der Finanzplan nichts anderes als eine Zahlungsfähigkeitsprognose, mit der gleichzeitig ein eventueller Finanzmittelbedarf aufgedeckt wird.
Da in den Finanzplan die zukünftige Auftrags- und Ertragslage mit einfließt, gibt er Aufschluss über die Kapitaldienstfähigkeit der Unternehmung und ist somit unter anderem die Grundlage für die Kreditentscheidung der Kreditinstitute. Wenn die Liquiditätsbilanz keine Unterdeckung aufweist, besteht auch kein Handlungsbedarf bezüglich der Liquidität. Weist die aufgestellte Liquiditätsbilanz jedoch eine Unterdeckung auf und wird aus dem darauf aufbauenden Finanzplan ersichtlich, dass diese binnen der 3-Wochenfrist beseitigt wird, dann liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor, sondern lediglich eine Zahlungsstockung. Sollte die Unterdeckung nach der Frist von 3 Wochen nach wie vor bestehen, muss ein außerplanmäßiges Ereignis stattgefunden haben, das die Beseitigung der Unterdeckung verhindert hat. Ansonsten liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Ein außerplanmäßiges Ereignis kann überhaupt nur dann auftreten, wenn eine für Dritte nachvollziehbare, sorgfältige und gewissenhafte Planung aufgestellt wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit erläutert die gesetzlichen Verpflichtungen von Geschäftsführern zur Insolvenzantragstellung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
2. Begriffserklärung: Es werden die insolvenzrechtlichen Definitionen von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung basierend auf der Insolvenzordnung dargelegt.
3. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit: Das Kapitel behandelt die Abgrenzung zur Zahlungsstockung sowie Methoden zur Identifikation von Zahlungsunfähigkeit.
4. Feststellung der Überschuldung: Es wird die zweistufige Prüfung bestehend aus Fortführungsprognose und Bewertung im Überschuldungsstatus detailliert erläutert.
5. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Empfehlung zur laufenden wirtschaftlichen Selbstprüfung und Dokumentation, um persönliche Haftungsrisiken für die Organe zu minimieren.
Schlüsselwörter
Insolvenzordnung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzantragspflicht, Fortführungsprognose, Zahlungsstockung, Liquiditätsbilanz, Finanzplan, Kapitaldienstfähigkeit, Überschuldungsstatus, Rechtsprechung, Unternehmensfortführung, Gläubigerschutz, Cash-flow, Haftung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die Bestimmung der insolvenzrechtlichen Tatbestände Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die insolvenzrechtlichen Anforderungen an die Geschäftsführung, die Abgrenzung zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit sowie die methodische Durchführung einer Überschuldungsprüfung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung zu erfüllen, um so Insolvenzantragspflichten rechtzeitig nachzukommen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine rechtswissenschaftliche und betriebswirtschaftliche Analyse durchgeführt, wobei insbesondere auf Fachliteratur, Gesetzestexte und BGH-Urteile Bezug genommen wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die methodische Feststellung der Zahlungsunfähigkeit mittels Finanzplan und die zweistufige Methode zur Überschuldungsprüfung inklusive der Fortführungsprognose.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Insolvenzordnung, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Fortführungsprognose und Finanzplan charakterisiert.
Welche Rolle spielt die 3-Wochenfrist bei der Zahlungsstockung?
Die 3-Wochenfrist ist entscheidend: Kann die Liquiditätslücke innerhalb dieses Zeitraums beseitigt werden, liegt lediglich eine Zahlungsstockung vor, andernfalls ist von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.
Was ist der Unterschied zwischen Fortführungs- und Liquidationswerten?
Die Bewertung hängt vom Ergebnis der Fortführungsprognose ab: Bei positiver Prognose sind Fortführungswerte maßgeblich, bei negativer Prognose erfolgt die Bewertung unter Liquidationsgesichtspunkten.
- Quote paper
- Alois Eder (Author), 2006, Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/68714