Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen? Die Frage scheint auf den ersten Blick nicht beantwortbar, da in der föderalistisch gegliederten Eidgenossenschaft, Auslandsbeziehungen grundsätzlich Sache des Bundes sind. Doch der Föderalismusgedanke fördert eine Autonomie der kleinsten Einheit und versucht so die Kompetenzen möglichst bis zur tiefsten Verwaltungsebene durchzubringen. Der Föderalismus als Strukturelement schwankt zunehmend mit der sozialen und technischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte: Die zentrale Staatsgewalt hat an Bedeutung zugenommen, da viele Regelungen heute national und supranational getroffen werden. Zudem gibt es fast keine Bereiche, in denen die Kantone Kompetenzen haben und der Bund nicht in irgendeiner finanziell beteiligt ist.
Doch in den sechziger Jahren ist in Europa ein Wandel eingetreten: Die nationalstaatlichen Gefüge haben von ihrer Starrheit verloren und die neuen Züge Europas sind zunehmend von Regionen geprägt. Auf der Regionalebene wurden so schon zu dieser Zeit Kontakte, meist informelle, geknüpft. Die staatliche Regelung mit juristischen Rahmenbedingungen folgte zaghaft.
In der Arbeit werden in einem ersten Teil die rechtlichen Grundlagen für die Kantone ausgeleuchtet, welche ihnen von der BV zugesprochen werden und wie es um ihre Beziehung zum Bund steht. Da die Schweiz nicht der einzig föderalistisch geprägte Staat in Europa ist und um die Stellung der ausländischen Regionen bei grenzüberschreitender Arbeit zu zeigen, wird die Kompetenzverteilung der Nachbarländer auch in diesem Teil geschildert.
Im zweiten Teil werden nach einem detaillierterem geschichtlichem Überblick über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die wichtigsten internationalen Verträge aufgeführt, welche diese Zusammenarbeit in Europa regeln, und die von der Schweiz mitgetragen werden. Um die Arbeit weiter im Sinne eines Zooms zu gestalten, wird im dritten und letzten Teil auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein fokussiert, zudem werden zwei Projekte vorgestellt um diese Zusammenarbeit in der Praxis zu veranschaulichen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Möglichkeiten der Kantone zur Pflege der Beziehungen zum Ausland
- Die neue Bundesverfassung
- ,,Auswärtige Angelegenheiten\" Art. 54 BV
- ,, Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden\" Art. 55 BV
- ,,Beziehungen der Kantone mit dem Ausland“ Art. 56 BV
- Bedeutung der kantonalen Staatsvertragskompetenz sowie laufende und zukünftige Entwicklungen
- Lage der regionalen Kompetenzen in den Nachbarstaaten der Schweiz
- Deutschland
- Frankreich
- Italien
- Liechtenstein
- Österreich
- Entwicklung der Beziehungen der Kantone zum Ausland
- Geschichtlicher Rückblick über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Das Madrider Übereinkommen
- Das Karlsruher Übereinkommen
- Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit am Oberrhein
- Das INTERREG Programm
- Idee und Ursprung des INTERREG Programms
- INTERREG I
- INTERREG II
- INTERREG III
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone am Beispiel der Oberrheinregion
- Die geschichtliche Entwicklung der Zusammenarbeit am Oberrhein mit Schwerpunkt auf der Regio Basiliensis
- Die Regio Basiliensis
- Grenzüberschreitende Projekte am Oberrhein
- Die trinationale Ingenieurausbildung
- Die Regio-S-Bahn
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten der Kantone, Beziehungen zum Ausland zu pflegen. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die historische Entwicklung und aktuelle Beispiele für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Schweizer Kantonen und ihren Nachbarstaaten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen der kantonalen Beziehungen zum Ausland
- Historische Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
- Aktuelle Beispiele für die Zusammenarbeit der Kantone mit dem Ausland
- Bedeutung der Staatsvertragskompetenz der Kantone
- Die Rolle von INTERREG Programmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der kantonalen Beziehungen zum Ausland ein und skizziert die Relevanz dieser Thematik.
- Kapitel 2: Möglichkeiten der Kantone zur Pflege der Beziehungen zum Ausland: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beziehungen der Kantone zum Ausland. Es beleuchtet die relevanten Artikel der Schweizer Bundesverfassung und untersucht die Bedeutung der Staatsvertragskompetenz der Kantone.
- Kapitel 3: Entwicklung der Beziehungen der Kantone zum Ausland: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Schweizer Kantonen und ihren Nachbarstaaten. Es betrachtet verschiedene wichtige Übereinkommen und Programme, wie das Madrider Übereinkommen, das Karlsruher Übereinkommen und die INTERREG Programme.
- Kapitel 4: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone am Beispiel der Oberrheinregion: Dieses Kapitel analysiert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone am Beispiel der Oberrheinregion. Es fokussiert auf die Regio Basiliensis und beschreibt die Entwicklung der Zusammenarbeit sowie wichtige grenzüberschreitende Projekte.
Schlüsselwörter
Kantone, Beziehungen zum Ausland, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Staatsvertragskompetenz, INTERREG, Oberrhein, Regio Basiliensis, Bundesverfassung, Madrider Übereinkommen, Karlsruher Übereinkommen.
- Quote paper
- Thomas Gasienica (Author), 2002, Wie können Kantone Beziehungen zum Ausland pflegen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/6429