Aus dem Gutachten: Die Arbeit behandelt einen Spezialbereich des neuen Antidiskriminierungsrechts der EU, das sowohl allgemein wie auch hinsichtlich der Religionsfreiheit - weniger in Bezug auf die Freiheit der sexuellen Orientierung - in der Literatur intensiv erörtert worden ist. Insoweit ging es vor allem um eine gute Aufarbeitung der Literatur und gut strukturierte Darstellung der Probleme. Dies ist der Arbeit insgesamt gut gelungen.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
1 Die Richtlinie 2000/78/EG
2 Interessenlage und Fragestellung
3 Gang der Untersuchung
I Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung
1 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
2 Erweiterung des § 611 a BGB
II Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung
1 Praxisrelevante Fallbeispiele
2 Konzeption des deutschen Arbeitsrechts
3 Konzeption des europäischen Arbeitsrechts
4 Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber
a) Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts
b) Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
c) Konsequenzen des europäischen Diskriminierungsverbots für das kirchliche Arbeitsrecht
aa) Anwendbarkeit der Bereichsausnahme
1) Materielle Kriterien
2) Formelle Kriterien
bb) Inhalt der Bereichsausnahme
cc) Diskriminierung aus anderen Gründen
5 Multiple Diskriminierung
Zielsetzung und Forschungsfragen
Die Arbeit untersucht, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland trotz europarechtlicher Vorgaben zum Diskriminierungsverbot weiterhin Bestand haben kann und welche Anforderungen die Richtlinie 2000/78/EG an das deutsche Arbeits- und Kirchenarbeitsrecht stellt, insbesondere im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Loyalitätsanspruch und dem Schutz homosexueller Arbeitnehmer.
- Analyse des Diskriminierungsverbots aufgrund sexueller Orientierung im deutschen Recht.
- Untersuchung des Schutzes wegen Religion und Weltanschauung bei kirchlichen Arbeitgebern.
- Bewertung des Einflusses der Richtlinie 2000/78/EG auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.
- Diskussion des Konzepts der "Multiplen Diskriminierung" in kirchlichen Arbeitsverhältnissen.
- Bewertung der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten.
Auszug aus dem Buch
4 Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber
Bereits bei den Beratungen zur Richtlinie 2000/78/EG wurde schnell deutlich, dass diese Verankerung in Kollision zum in Deutschland sehr bedeutenden Arbeitgeber Kirche ging. Reichold erwähnt Helmut Kohls Entschlossenheit am 18.06.1997 in Amsterdam, ohne welche „es die Kirchen bis heute nicht im europäischen Recht gäbe“. Weiterhin weist er auf ein drohendes Veto Irlands hin, dass für die kirchenfreundliche Fassung des Art. 4 II der Richtlinie 2000/78/EG sorgte. Dies folgt folgender Auffassung, dass nämlich „der säkulare Staat (...) keine Kompetenz über religiöse Wahrheit (beansprucht), (...) die Selbstbestimmung der Kirche in ihren Angelegenheiten (achtet) und (...) ihr Selbstverständnis (respektiert).“
Die beiden großen Kirchen in Deutschland beschäftigen knapp eine Million Arbeitnehmer und gelten, nach dem Staat, als mit Abstand größter Arbeitgeber in Deutschland. Die katholische Kirche allein beschäftigt weltweit rund 4,2 Millionen hauptamtliche Mitarbeiter und zählt 220 000 Gemeinden, über ihre Umsätze erteilt sie keine Auskünfte. Keine andere Organisation hat sich Einflüsse von außen so elegant zu Eigen gemacht wie die katholische Kirche, ökonomische Geschmeidigkeit in einem weltweiten Markt bei gleichzeitigem hartnäckigem Festhalten an katholischen Dogmen sorgen für ein scharfes Unternehmensprofil.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Die Einleitung gibt einen Überblick über die Richtlinie 2000/78/EG, die deutsche Umsetzungssituation sowie die Interessenlage und den Gang der Untersuchung.
I Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung: Dieses Kapitel behandelt das Verbot der Benachteiligung homosexueller Arbeitnehmer und bewertet Ansätze zu deren Schutz im deutschen Arbeitsrecht.
II Diskriminierung wegen der Religion und Weltanschauung: Der Hauptteil analysiert die Konzeptionen des Arbeitsrechts sowie den Sonderfall kirchlicher Arbeitgeber und deren Bereichsausnahmen bei der Diskriminierung.
5 Multiple Diskriminierung: Hier wird die Problematik beleuchtet, wenn eine Kündigung sowohl auf die Religionszugehörigkeit als auch auf die sexuelle Orientierung gestützt wird.
B Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das kirchliche Arbeitsrecht praktisch unbeeinflusst von der Richtlinie bleibt und somit als weitgehend gemeinschaftsfest gilt.
Schlüsselwörter
Richtlinie 2000/78/EG, Antidiskriminierung, kirchliches Arbeitsrecht, sexuelle Orientierung, Religion, Weltanschauung, Loyalitätsobliegenheiten, Bereichsausnahme, Kündigungsschutz, Diskriminierungsverbot, Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, multiple Diskriminierung, Europarecht, Arbeitsverhältnis, Gleichbehandlungsgrundsatz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit untersucht die Vereinbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit europäischen Antidiskriminierungsvorgaben, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung im Kontext kirchlicher Arbeitgeber und deren Sonderprivilegien.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, ob das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG überhaupt gemeinschaftsfest ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesentwürfen, europäischen Richtlinien, der Rechtsprechung (insbesondere des BAG) und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird das Diskriminierungsverbot wegen sexueller Ausrichtung, die Konzeption des deutschen und europäischen Arbeitsrechts, der Sonderstatus kirchlicher Arbeitgeber sowie die Bereichsausnahmen detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Antidiskriminierung, kirchliches Arbeitsrecht, Loyalitätsobliegenheiten, Gemeinschaftsfestigkeit und die Richtlinie 2000/78/EG.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen "nahem" und "nicht so nahem" kirchlichen Dienst eine Rolle?
Sie ist relevant für die Intensität der Loyalitätsforderungen; je näher eine Tätigkeit am eigentlichen kirchlichen Auftrag liegt, desto strengere Anforderungen werden an das Verhalten des Mitarbeiters gestellt.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der evangelischen Kirche im Vergleich zur katholischen?
Sie stellt fest, dass die Evangelische Kirche durch neue Orientierungshilfen einen moderneren Umgang mit homosexuellen Mitarbeitern und deren eingetragenen Lebenspartnerschaften gefunden hat, während die katholische Kirche an veralteten Dogmen festhält.
- Arbeit zitieren
- Jette Liebnau (Autor:in), 2006, Homosexuelle Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen. Anforderungen des Verbots der Diskriminierung an das Deutsche Arbeitsrecht für Religion und Weltanschauung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/59091