Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und besitzt unter den Verfassungsorganen die schwächste Stellung. Deshalb ist oft von Kompetenzarmut die Rede. Er repräsentiert den Staat, gilt als „Integrationsfigur“ und ist für die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers und der Bundesminister zuständig. Doch ist damit das Amt des Bundespräsidenten bereits umfassend genug beschrieben oder reichen seine Aufgaben weiter? Ist er nur Repräsentant des Staates oder besitzt er auch politische Macht?
Welche Möglichkeiten besitzt der Bundespräsident, eigene Ziele gegen den Willen anderer Verfassungsorgane durchzusetzen und wie sieht die politische Praxis wirklich aus?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die historische Entwicklung – Vergleich der Kompetenzen von Reichspräsident und Bundespräsident
3. Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers
3.1 Die Funktion des Bundespräsidenten
3.2 Handhabung in der politischen Praxis
4. Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
4.1 Die Position des Bundespräsidenten
4.2 Handhabung in der politischen Praxis
5. Repräsentation und Integration
5.1 Die Position des Bundespräsidenten
5.2 Handhabungen in der politischen Praxis
6. Nothelferfunktion in Krisensituationen
6.1 Die Pflicht des Bundespräsidenten
6.2 Handhabung in der politischen Praxis
7. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die tatsächliche politische Stellung des Bundespräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland, um der häufig geäußerten These von der „Kompetenzarmut“ dieses Amtes nachzugehen und das Spannungsfeld zwischen bloßer repräsentativer Integrationsfigur und politischem Akteur zu analysieren.
- Historischer Vergleich der Kompetenzen zwischen Reichspräsident und Bundespräsident
- Rolle des Bundespräsidenten bei der Regierungsbildung und Ernennung des Kanzlers
- Funktion bei der völkerrechtlichen Vertretung und Kontrollbefugnisse
- Einfluss durch öffentliche Reden und Integrationswirkung
- Handlungsvollmachten in Krisensituationen und als „Nothelfer“
Auszug aus dem Buch
6. Nothelferfunktion in Krisensituationen
Gemäß Art. 63 Abs. 4 GG heißt es, dass, wenn der Bundestag nicht innerhalb von vierzehn Tagen keinen Bundeskanzler gewählt hat, unverzüglich ein neuer Wahlgang stattfindet, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Der Bundespräsident muss den Gewählten binnen sieben Tagen zum Kanzler ernennen, wenn derjenige die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder auf sich vereinigt. Erreicht der Gewählte jedoch diese Mehrheit nicht, so muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen ihn entweder doch ernennen oder den Bundestag auflösen.
„Wird dem Bundeskanzler, nachdem er gemäß Art. 68 GG die Vertrauensfrage gestellt hat, das Vertrauen durch den Bundestag entzogen, so kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen“ (Billig 2001: 330). Dann hat der Präsident einundzwanzig Tage Zeit sich zu entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Jedoch erlischt dieses Recht des Staatsoberhaupts, wenn der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen anderen Bundeskanzler wählt.
Nach Art. 81 Abs.1 GG kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung und mit der Zustimmung des Bundesrates unter ganz bestimmten Vorraussetzungen für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag gemäß Art. 68 GG nicht aufgelöst ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Forschungsfrage, ob der Bundespräsident lediglich eine schwache Integrationsfigur ist oder über tatsächliche politische Gestaltungsmacht verfügt.
2. Die historische Entwicklung – Vergleich der Kompetenzen von Reichspräsident und Bundespräsident: Analyse des Übergangs vom machtvollen Reichspräsidenten der Weimarer Verfassung zum bewusst schwächer ausgestatteten Bundespräsidenten des Grundgesetzes.
3. Vorschlag und Ernennung des Bundeskanzlers: Untersuchung der Rolle des Präsidenten bei der Regierungsbildung und den Grenzen seines Ermessensspielraums bei der Ernennung.
4. Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland: Erläuterung der formalen Befugnisse bei der internationalen Vertretung und der begrenzten materiellen Kontrollmöglichkeiten durch den Präsidenten.
5. Repräsentation und Integration: Erörterung des Handlungsspielraums des Präsidenten bei öffentlichen Reden und seiner Funktion als moralische Instanz im politischen System.
6. Nothelferfunktion in Krisensituationen: Darstellung der außerordentlichen Befugnisse des Präsidenten in instabilen parlamentarischen Situationen und bei der Parlamentsauflösung.
7. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass der Bundespräsident über erhebliche Handlungsvollmachten verfügt, insbesondere wenn das politische System durch Krisen bedroht ist.
Schlüsselwörter
Bundespräsident, Staatsoberhaupt, Grundgesetz, parlamentarisches System, Regierungsbildung, politische Praxis, Nothelferfunktion, Kompetenzarmut, Integrationsfigur, völkerrechtliche Vertretung, Krisensituationen, Vertrauensfrage, Parlamentsauflösung, politische Macht, Verfassungsorgane
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die politische Stellung und die Kompetenzen des Bundespräsidenten in Deutschland und hinterfragt die verbreitete Annahme, das Amt sei lediglich mit „Kompetenzarmut“ verbunden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen den historischen Wandel des Amtes, die Rolle bei der Kanzlerernennung, die völkerrechtliche Vertretung, die Integrationsfunktion durch öffentliche Reden sowie die Krisenkompetenzen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob der Bundespräsident nur als repräsentative Figur fungiert oder ob er durch eigene Ziele und Handlungen politischen Einfluss auf andere Verfassungsorgane ausüben kann.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer politikwissenschaftlichen Analyse relevanter Verfassungsartikel des Grundgesetzes sowie dem Vergleich mit historischer und aktueller politischer Praxis unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die spezifischen Funktionen bei der Kanzlerernennung, der Außenpolitik, der Repräsentation und der Nothelferfunktion, jeweils unterlegt mit Beispielen aus der Geschichte der Bundesrepublik.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Bundespräsident, parlamentarisches System, Krisenmanagement, politische Macht und Integrationsfunktion.
Warum wird der Bundespräsident oft als „schwach“ bezeichnet?
Die Bezeichnung resultiert aus dem bewussten Entzug weitreichender Machtbefugnisse nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, etwa beim Oberbefehl über die Streitkräfte oder der Notverordnungsgewalt.
Welche Bedeutung hat die „Nothelferfunktion“ in der Arbeit?
Sie beschreibt den Moment, in dem der Präsident bei parlamentarischen Krisen, etwa wenn keine Regierungsmehrheit zustande kommt, zum eigenständigen politischen Akteur wird, um den Fortbestand des Staates zu sichern.
Wie bewertet die Autorin die Praxis der Kanzlerernennung?
Die Arbeit stellt fest, dass die Ernennung in der Praxis bisher stets dem parlamentarischen Mehrheitswillen folgte und der Präsident hierbei primär eine prüfende, aber keine aktiv gestaltende Rolle einnahm.
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- Anne Nickel (Author), 2006, Die Stellung des Bundespräsidenten in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/58675