„Wenn ein Betrieb an die Börse geht, nennt man das Going Public, nicht Going Secret.“ Diesen Grundsatz sollte jedes börsennotierte Unternehmen beachten, um seinen Anlegern die für sie wichtige Transparenz gewährleisten zu können. Die Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) sollten dabei die entsprechende Hilfestellung geben. In Ziffer 4.2.4 S. 2 des DCGK wird eine Empfehlung zur individuellen Offenlegung von Vorstandsbezügen ausgesprochen. Dieser folgen mittlerweile immer mehr Gesellschaften. Im Jahr 2005 veröffentlichten 48,5% der befragten Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände individuell. Hierzu zählt auch der Vorstandsvorsitzende von Daimler-Chrysler,Dieter Zetsche,der sein Gehalt auf der diesjährigen Hauptversammlung freiwillig offen gelegt hat. Er will sich dadurch stärker am amerikanischen Vorbild orientieren und zugleich von seinem Vorgänger Jürgen Schrempp abgrenzen. Jedoch fanden die individuellen Offenlegungsempfehlungen der DCGK in der Vergangenheit wenig Akzeptanz, vor allem bei tendenziell kleineren Unternehmen des SDAX, Prime sowie General Standard, wonach nur 34,5% im Jahr 2004 die einzelnen Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder veröffentlichten. Aufgrund der großen Zurückhaltung in den Unternehmen, brachte im Jahr 2005 die damalige Regierungskoalition einen Gesetzentwurf zur Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) ein, welcher zum Teil auf heftige Kritik gestoßen ist. So wehrte sich Porsche-Chef Wendelin Wiedeking vehement gegen die Veröffentlichung von Einzelgehältern und beschrieb diese als „Sozialismus auf Vorstandsebene“. Nichts desto trotz beschloss der Deutsche Bundestag am 30.06.2005 das VorstOG und folgte zugleich einer Empfehlung der EU-Kommission. Dabei nimmt Deutschland keine Vorreiterrolle ein, denn andere EU-Mitgliedstaaten (z.B. Frankreich, Großbritannien, Italien, Irland, Schweden) haben bereits ein vergleichbares Gesetz erlassen.
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Regelungsziele des VorstOG
- 2.1 Angemessenheitskontrolle durch die Aktionäre
- 2.2 Verbesserung des Anlegerschutzes
- 3 Überblick über das VorstOG
- 3.1 Betroffene Gesellschaften und Personenkreis
- 3.2 Bilanzrechtliche Ausgestaltung im Anhang
- 3.2.1 Aufschlüsselung der Vergütung
- 3.2.2 Gründzüge des Vergütungssystems
- 3.3 Konzernabschluss
- 3.4 Opt-Out-Modell
- 3.5 Sanktionen
- 4 Probleme / Risiken durch das VorstOG
- 4.1 Verfassungsmäßigkeit
- 4.2 Neid, Neugier und Missgunst
- 4.3 Gefahr der sukzessiven Gehaltserhöhung
- 5 Kritische Würdigung
- 5.1 Erkenntnisgewinnung
- 5.2 Vorschläge zu gesetzlichen Anpassungen
- 5.2.1 Abstimmungsrecht der Aktionäre
- 5.2.2 Angabe der Bezüge der Vergleichsperiode
- 5.2.3 Angabe der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen
- 6 Fazit
- Literatur- und Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG) und analysiert die neuen Regelungen, die durch dieses Gesetz eingeführt wurden. Ziel ist es, die Regelungsziele des Gesetzes zu beleuchten, die betroffenen Gesellschaften und Personenkreise zu identifizieren und einen Überblick über die bilanzrechtlichen Ausgestaltungen im Anhang zu geben. Darüber hinaus werden Probleme und Risiken im Zusammenhang mit dem VorstOG diskutiert, und Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen werden präsentiert.
- Transparenz der Vorstandsvergütung
- Anlegerschutz und Angemessenheitskontrolle
- Bilanzrechtliche Ausgestaltung im Anhang
- Probleme und Risiken des VorstOG
- Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt den Hintergrund des VorstOG dar und beleuchtet die Notwendigkeit der Offenlegung von Vorstandsgehältern. Kapitel 2 erläutert die Regelungsziele des VorstOG, die auf eine bessere Angemessenheitskontrolle durch die Aktionäre und eine Verbesserung des Anlegerschutzes abzielen. Kapitel 3 bietet einen Überblick über das VorstOG, einschließlich der betroffenen Gesellschaften und Personenkreise, der bilanzrechtlichen Ausgestaltung im Anhang und der Sanktionen bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht. Kapitel 4 befasst sich mit Problemen und Risiken, die sich aus dem VorstOG ergeben können, wie z.B. Verfassungsmäßigkeit, Neid und Missgunst sowie die Gefahr der sukzessiven Gehaltserhöhung. Kapitel 5 liefert eine kritische Würdigung des VorstOG und präsentiert Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Regelungen. Das Fazit fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Seminararbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG), Transparenz, Anlegerschutz, Angemessenheitskontrolle, Bilanzrecht, Anhang, Opt-Out-Modell, Sanktionen, Verfassungsmäßigkeit, Kritik, Vorschläge, gesetzliche Anpassungen.
- Quote paper
- Florian Baier (Author), 2006, Neuregelungen durch das Gesetz zur Offenlegung von Vorstandsgehältern, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/56280