Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.
2002 („Hartz I“) wurde in das SGB III ein neuer § 37c eingefügt, der seit dem 1. Januar
2003 die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen [im folgenden PSA] in
allen Arbeitsagenturbezirken regelt. Mit der PSA steht den Arbeitsagenturen ein weiteres
Regelinstrument zur Einbeziehung Dritter (gem. § 37 SBG III) in die Vermittlungsaufgabe
zur Verfügung. PSA sollen mit Hilfe vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung
schnell und nachhaltig arbeitslose Menschen mit individuellen Vermittlungshemmnissen,
ausschließlich auf Vorschlag der Arbeitsagentur, integrieren.
Ebenso gilt der Kontext der europäischen Verpflichtung zur sog. „aktiven Arbeitsmarktpolitik“,
in der die Vermittlung Vorrang vor der Leistungsgewährung hat (gem.
§§ 4, 5 ff SGB III). Aufgabe der PSA ist daher die eigenverantwortliche vermittlungsorientierte
Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose sozialversicherungspflichtig
ein und verleiht sie ebenso sozialversicherungspflichtig an andere Arbeitgeber.
In dieser Funktion tritt die PSA an Stelle der BA als Vermittler sowie als Arbeitgeber
am Markt auf. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme (per finanziell degressiv
dekretiertem Negativanreiz) zu dem Entleiher in sozialversicherungspflichtige Dauerbeschäftigung
(sog. „Klebeeffekt“). In verleihfreien Zeiten, die per se kurz gehalten
werden sollen, sollen die Arbeitslosen (bzw. Arbeitnehmer der PSA) gezielt qualifiziert
und betreut werden, um ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Zielgruppen zur
Vermittlung an die PSA sind kurzfristig nicht vermittelbare Arbeitslose, die abgesehen
von individuellen Vermittlungshemmnissen, beschäftigungsfähig sind.
Aus dieser gesamten Konstellation ergeben sich bereits einige komplexe, teils verdeckte,
vertragsrechtliche, definitorische wie öffentlichrechtliche Problematiken.
Gliederung
1. Einleitung
1.1 Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
1.2 Problematik
1.3 Organisationsform
2. Vermittlung, Arbeitsverhältnis
2.1 Honorar
2.1.1 Fallpauschale
2.1.2 Vermittlungsprämie
2.2 Wettbewerb vs. Zielgruppen
3. Beschäftigungssicherheit?
4. Weiterbildung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der rechtlichen und praktischen Problematik des Einsatzes von Personal-Service-Agenturen (PSA) als Instrument zur Arbeitsvermittlung, insbesondere im Kontext der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung nach dem SGB III.
- Rechtliche Einordnung der PSA im Arbeitsmarktrecht
- Struktur und Organisationsformen der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit
- Finanzierungsmodelle und Anreizstrukturen für Vermittlungserfolge
- Herausforderungen bei der Zielgruppendefinition und dem Wettbewerb mit privaten Anbietern
- Kritische Analyse von Beschäftigungssicherheit und Qualifizierungsmaßnahmen
Auszug aus dem Buch
1.1. Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12. 2002 („Hartz I“) wurde in das SGB III ein neuer § 37c eingefügt, der seit dem 1. Januar 2003 die Einrichtung von Personal-Service-Agenturen [im folgenden PSA] in allen Arbeitsagenturbezirken regelt. Mit der PSA steht den Arbeitsagenturen ein weiteres Regelinstrument zur Einbeziehung Dritter (gem. § 37 SBG III) in die Vermittlungsaufgabe zur Verfügung. PSA sollen mit Hilfe vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell und nachhaltig arbeitslose Menschen mit individuellen Vermittlungshemmnissen, ausschließlich auf Vorschlag der Arbeitsagentur, integrieren.
Ebenso gilt der Kontext der europäischen Verpflichtung zur sog. „aktiven Arbeitsmarktpolitik“, in der die Vermittlung Vorrang vor der Leistungsgewährung hat (gem. §§ 4, 5 ff SGB III). Aufgabe der PSA ist daher die eigenverantwortliche vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung, d.h. sie stellt Arbeitslose sozialversicherungspflichtig ein und verleiht sie ebenso sozialversicherungspflichtig an andere Arbeitgeber. In dieser Funktion tritt die PSA an Stelle der BA als Vermittler sowie als Arbeitgeber am Markt auf. Ziel ist die möglichst rasche Übernahme (per finanziell degressiv dekretiertem Negativanreiz) zu dem Entleiher in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (sog. „Klebeeffekt“). In verleihfreien Zeiten, die per se kurz gehalten werden sollen, sollen die Arbeitslosen (bzw. Arbeitnehmer der PSA) gezielt qualifiziert und betreut werden, um ihre Vermittlungschancen zu erhöhen. Zielgruppen zur Vermittlung an die PSA sind kurzfristig nicht vermittelbare Arbeitslose, die abgesehen von individuellen Vermittlungshemmnissen, beschäftigungsfähig sind.
Aus dieser gesamten Konstellation ergeben sich bereits einige komplexe, teils verdeckte, vertragsrechtliche, definitorische wie öffentlichrechtliche Problematiken.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die gesetzlichen Grundlagen der Personal-Service-Agenturen nach dem Hartz-I-Gesetz ein und benennt die zentralen Zielsetzungen sowie die aus der neuen Konstellation resultierenden rechtlichen Problemfelder.
2. Vermittlung, Arbeitsverhältnis: Hier werden die vertraglichen Rahmenbedingungen, die Vergütungsstruktur durch Fallpauschalen und Prämien sowie die Abgrenzung der Zielgruppen und der Wettbewerb zwischen PSA und privaten Anbietern beleuchtet.
3. Beschäftigungssicherheit?: Dieses Kapitel hinterfragt kritisch die tatsächliche Wirksamkeit der PSA im Hinblick auf das angestrebte Ziel einer längerfristigen Beschäftigungssicherheit für die betroffenen Arbeitnehmer.
4. Weiterbildung: Hier wird die Rolle der Qualifizierung und Betreuung als notwendige Basis für eine erfolgreiche Vermittlung schwer vermittelbarer Personen diskutiert.
5. Fazit: Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die PSA als Instrument zur nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit unzureichend sind, da sie ökonomische Realitäten ignorieren und lediglich die Symptome einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik behandeln.
Schlüsselwörter
Personal-Service-Agentur, PSA, Arbeitsvermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Hartz I, SGB III, Vermittlungshemmnisse, Arbeitsmarktpolitik, Fallpauschale, Vermittlungsprämie, Beschäftigungssicherheit, Qualifizierung, Zeitarbeit, Bundesagentur für Arbeit, Klebeeffekt.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Einführung und die rechtliche sowie praktische Problematik der Personal-Service-Agenturen (PSA) im deutschen Arbeitsmarktrecht.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten zählen die gesetzlichen Grundlagen im SGB III, die Vertragsgestaltungen, die Anreizsysteme für Vermittlungserfolge sowie die Qualifizierung von Arbeitslosen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob und wie die vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung durch PSA als Instrument der Arbeitsmarktpolitik geeignet ist, arbeitslose Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und arbeitsmarktpolitische Analyse unter Berücksichtigung von Fachliteratur, Gesetzesauszügen und Stellungnahmen wissenschaftlicher Institute wie dem IAB.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Organisationsform der PSA, die Vergütungssysteme (Fallpauschalen), die Problematik der Zielgruppendefinition und der Wettbewerb zu freien Zeitarbeitsfirmen sowie Aspekte der Weiterbildung diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Personal-Service-Agentur, Arbeitnehmerüberlassung, Vermittlungsprämie, Hartz I und SGB III.
Wie bewertet der Autor die Effektivität von PSA?
Der Autor kommt zu einem kritischen Ergebnis und konstatiert, dass PSA nicht als Allheilmittel zur Senkung der Arbeitslosigkeit dienen können, da sie strukturelle ökonomische Defizite nicht beheben.
Welche Rolle spielt die Weiterbildung für den Erfolg einer PSA?
Weiterbildung wird als essenzielle Brückenfunktion für die Vermittlung von Personen mit Vermittlungshemmnissen angesehen, wobei der Autor anzweifelt, ob diese in der Praxis tatsächlich in ausreichendem Maße stattfindet.
- Arbeit zitieren
- Uwe Lammers (Autor:in), 2005, Einbezug der PSA in die Arbeitsvermittlung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/55009