Im folgenden Artikel soll untersucht werden, inwieweit in der Zeit des Nationalsozialismus die Kompensationsstützen Staat-Versicherungen-Private eine finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen im Dritten Reich angingen, und ob sie gemeinsam oder einzeln in der Lage waren, oder dies sein wollten, die Schäden nachhaltig zu bezahlen.
Es geht in diesem Artikel nicht darum, finanzielle Aufwendungen für Deichbau, technische Katastrophenabwehr etcetera zu rekonstruieren, sondern lediglich darum, die finanzielle Bewältigung der drei Kompensatoren Staat, Private und Versicherungen in ihrem Zusammenspiel aufzuzeigen. Bestand im Untersuchungszeitraum zwischen diesen Kompensatoren eine Risikopartnerschaft, oder agierten diese unabhängig voneinander, oder gar gegeneinander?
Wenn auch die Geschichte des Versicherungswesens für die Zeit von 1933 bis 1945 schwierig zu rekonstruieren ist, lassen sich doch wesentliche Elemente einer finanziellen Kompensation von Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden, wodurch immer wieder Versicherungsaspekte berührt werden, an Einzelbeispielen aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Risikopartnerschaft als Modell für eine finanzielle Kompensation
- 1) Die Sturmkatastrophe im Januar 1936
- 2) Die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen als Beispiel einer geglückten Risikopartnerschaft?
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Artikel analysiert die finanzielle Bewältigung von Schäden durch Naturkatastrophen im Dritten Reich, wobei er sich auf die Rolle des Staates, der Versicherungen und privater Akteure konzentriert. Er untersucht, ob ein System der Risikopartnerschaft zwischen diesen Akteuren bestand und inwieweit sie in der Lage waren, die Schäden nachhaltig zu bezahlen.
- Finanzielle Kompensation von Naturkatastrophen im Nationalsozialismus
- Die Rolle des Staates, der Versicherungen und privater Akteure
- Das Konzept der Risikopartnerschaft
- Beispiele für die Bewältigung von Sturmkatastrophen und Hochwasser
- Die Herausforderungen bei der Rekonstruktion des Versicherungswesens in der NS-Zeit
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Dieser Abschnitt bietet einen einleitenden Überblick über den Gegenstand der Untersuchung und erläutert die Notwendigkeit weiterer Studien, um ein umfassenderes Bild der finanziellen Bewältigung von Naturkatastrophen im Nationalsozialismus zu zeichnen.
- Die Risikopartnerschaft als Modell für eine finanzielle Kompensation: Das Kapitel untersucht, ob im Dritten Reich eine Risikopartnerschaft zwischen Staat, Versicherungen und Privaten zur finanziellen Bewältigung von Naturkatastrophen bestand. Es werden die unterschiedlichen Perspektiven und Handlungsweisen dieser Akteure beleuchtet.
- 1) Die Sturmkatastrophe im Januar 1936: Dieses Kapitel analysiert den Fall der verheerenden Sturmkatastrophe in Düsseldorf im Januar 1936 und beleuchtet die Reaktion des Staates, der Versicherungen und der Stadt Düsseldorf auf diese Katastrophe.
- 2) Die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen als Beispiel einer geglückten Risikopartnerschaft?: Das Kapitel geht der Frage nach, ob die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen im Dritten Reich als Beispiel einer geglückten Risikopartnerschaft betrachtet werden kann. Es wird diskutiert, ob und inwiefern die unterschiedlichen Akteure zusammenarbeiteten oder unabhängig voneinander agierten.
Schlüsselwörter
Naturkatastrophe, Nationalsozialismus, Risikopartnerschaft, Staat, Versicherungen, Private, finanzielle Kompensation, Sturmkatastrophe, Hochwasser, Versicherungswesen, NS-Zeit, Deichbau, technische Katastrophenabwehr.
- Arbeit zitieren
- Guido Poliwoda (Autor:in), 2009, Die finanzielle Bewältigung von Naturkatastrophen im Dritten Reich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/542379