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Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages und seine Anfechtbarkeit. Sind Internetauktionen als Glücksspiel anzusehen?

Title: Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages und seine Anfechtbarkeit. Sind Internetauktionen als Glücksspiel anzusehen?

Term Paper , 2016 , 23 Pages , Grade: 9,0

Autor:in: Daniel De Pizzol (Author)

Law - Miscellaneous

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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit behandelt werden das Entstehen eines Kaufvertrages (auch im Internet) in Verbindung mit der Vertretungsmacht (auch in Bezug auf Internetseiten, auf denen man einkaufen kann). Daneben werden auch die Duldungs- und Anscheinsvollmacht und die Anfechtung, welche erfolgt, wenn ohne Vertretungsmacht gehandelt wird, beschrieben.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem folgenden Sachverhalt: Der Gewerbetreibende M will aus finanziellen Gründen seinen Porsche (Zeitwert 50 000,00 €) über das Internetauktionshaus eBay versteigern. Mangels eines eigenen eBay-Kontos nutzt M das Konto seiner Freundin F. Diese hatte die Zugangsdaten zu ihrem Account auf einem Zettel notiert und diesen für jedermann sichtbar an den Monitor ihres Computers geklebt. M wusste, dass F mit einer Benutzung ihres Accounts durch andere Personen in keinem Fall einverstanden gewesen wäre. Daher nutzt der M - erstmals - eigenmächtig das Konto der F und bietet darüber den Porsche mit einem Eingangsgebot von 1000,00 € zum Verkauf an, ohne einen Mindestpreis festzulegen. In der Verkaufsanzeige hat M seine eigene Handynummer angegeben. Als die Auktion endet, ist K mit 30.000,00 € der Höchstbietende.

K wendet sich umgehend an F als Accountinhaberin und verlangt die Lieferung des Porsches. Dadurch erfährt F erstmals von den Vorgängen. Sie erklärt gegenüber K, dass sie nie einen Porsche verkauft habe. K solle sich vielmehr an M wenden. Dies macht K auch und verlangt von M die Lieferung des Wagens. M erwidert, er habe nie seinen Porsche wirksam verkauft. Hilfsweise fechte er einen etwaigen Vertrag wegen Irrtums an, da ihm nicht bekannt war, dass der Porsche zu einem derart niedrigen Preis verkauft werden könne. Internetauktionen seien außerdem als Glücksspiel anzusehen. Des Weiteren solle sich K sowieso an F als Inhaberin des eBay-Kontos halten.

Hat K gegen F und/oder M einen Anspruch auf die Lieferung des Porsches?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Gutachten

A) Anspruch des K gegen F auf Übergabe und Übereignung des Porsche gemäß §433 I 1 BGB

I) Anspruch entstanden

1) Zustandekommen eines Kaufvertrages

a) Internetauktion ungleich Versteigerung i.S.d. §156 BGB

b) Zustandekommen eines Kaufvertrages auf eBay

2) Eigene Willenserklärung der F

3) Haftung der F

4) Willenserklärung mit Wirkung für und gegen F gemäß §164 I 1 BGB

a) Zulässigkeit der Stellvertretung

b) Eigene Willenserklärung des M

c) In fremdem Namen (Offenkundigkeit)

d) Mit Vertretungsmacht

5) Duldungsvollmacht

a) Auftreten des Vertreters ohne Vertretungsmacht

b) Wissen der F über das Handeln des M

6) Anscheinsvollmacht

a) Auftreten als Vertreter ohne Vertretungsmacht

b) Nicht Einschreiten des Geschäftsherrn

c) Zwischenergebnis

7) Genehmigung

8) Zwischenergebnis

B) Anspruch des K gegen M auf Übergabe und Übereignung des Porsche gemäß §179 I BGB

I) Anspruch entstanden

1) Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

a) Zulässigkeit der Anfechtung

b) Berechtigung des Anfechtenden

c) Anfechtungsgrund

II) Ergebnis

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Haftung beim unbefugten Handeln unter fremdem Namen auf einer Internet-Auktionsplattform. Das primäre Ziel besteht darin, die Ansprüche des Käufers (K) gegenüber der Account-Inhaberin (F) sowie dem tatsächlich Handelnden (M) unter Anwendung des BGB zu prüfen.

  • Vertragsrechtliche Einordnung von Internetauktionen
  • Stellvertretungsrechtliche Grundsätze und Vollmachtarten (Duldungs-/Anscheinsvollmacht)
  • Die Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht (falsus procurator)
  • Voraussetzungen und Zulässigkeit einer Anfechtung von Willenserklärungen

Auszug aus dem Buch

b) Zustandekommen eines Kaufvertrages auf eBay

Während in den Anfängen des Handels mittels Online-Auktionen teilweise noch die Auffassung vertreten wurde, das Einstellen eines Artikels auf einer Internet-Auktions-Plattform zum Verkauf habe keinen rechtsverbindlichen Charakter, ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs nunmehr geklärt, dass es sich hierbei um eine für den Versteigerer bindende Willenserklärung handelt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versteigernde bereits bei Freischaltung der Angebotsseite die gesonderte Erklärung abgibt, er nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das höchste wirksam abgegebene Angebot an.

§6 der eBay AGBs legt dabei fest, wie ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt.

Wenn ein Käufer bei einer online–Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er zum Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist.

Jenes Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.

Sowohl Käufer, als auch Verkäufer sind somit an den Vertrag gebunden.

Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben und übereignen und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware nach §433 II BGB abzunehmen.

Zusammenfassung der Kapitel

Sachverhalt: Darstellung des Ausgangsfalls, in dem M unter dem Konto der F unbefugt einen Porsche versteigert und der Käufer K die Lieferung verlangt.

Gutachten: Juristische Prüfung der Ansprüche von K gegenüber F und M unter Berücksichtigung der Regeln zur Stellvertretung und Haftung.

A) Anspruch des K gegen F auf Übergabe und Übereignung des Porsche gemäß §433 I 1 BGB: Untersuchung, ob F wirksam vertreten wurde oder eine Haftung aus Duldungs- oder Anscheinsvollmacht besteht, was mangels Vollmacht und Wissens der F verneint wird.

B) Anspruch des K gegen M auf Übergabe und Übereignung des Porsche gemäß §179 I BGB: Prüfung der Haftung des M als falsus procurator, wobei eine Anfechtung der Willenserklärung des M mangels Anfechtungsgrundes (kein Irrtum) als nicht wirksam bewertet wird.

Schlüsselwörter

BGB, Stellvertretung, eBay, Internetauktion, falsus procurator, Duldungsvollmacht, Anscheinsvollmacht, Kaufvertrag, Willenserklärung, Anfechtung, Erklärungsirrtum, Motivirrtum, Haftung, Geschäftsherr, Rechtsbindungswille

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Es geht um die rechtliche Aufarbeitung eines Falls, in dem eine Person fremde Zugangsdaten nutzt, um online Waren zu verkaufen, und die daraus resultierenden zivilrechtlichen Haftungsfragen gegenüber der Account-Inhaberin und dem Handelnden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind das Kaufrecht, die Grundsätze der Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) sowie die Voraussetzungen für die Haftung bei fehlender Vertretungsmacht (§ 179 BGB).

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die juristische Prüfung, ob der Käufer gegen die Account-Inhaberin oder den tatsächlich Handelnden einen einklagbaren Anspruch auf Lieferung des Fahrzeugs hat.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis systematisch auf den Sachverhalt angewendet werden.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Wirksamkeit eines Kaufvertrags mit der Inhaberin F und die anschließende Prüfung der Haftung des M als Vertreter ohne Vertretungsmacht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Stellvertretung, Vertretungsmacht, falsus procurator und die rechtliche Einordnung von Internetauktionen geprägt.

Warum haftet F laut der Arbeit nicht für das Handeln des M?

F haftet nicht, da sie keine Vollmacht erteilt hat und die Voraussetzungen für eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht nicht vorliegen, da M erstmals handelte und F keine Kenntnis von dem Missbrauch hatte.

Kann M das Geschäft anfechten, um der Haftung nach § 179 BGB zu entgehen?

Nein, die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass M die Willenserklärung nicht wirksam anfechten kann, da kein Erklärungsirrtum vorliegt und ein bloßer Motivirrtum über den erzielbaren Preis unbeachtlich ist.

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Details

Title
Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages und seine Anfechtbarkeit. Sind Internetauktionen als Glücksspiel anzusehen?
College
Saarland University
Course
Einführung in das juristische Denken und Arbeiten
Grade
9,0
Author
Daniel De Pizzol (Author)
Publication Year
2016
Pages
23
Catalog Number
V541415
ISBN (eBook)
9783346157454
ISBN (Book)
9783346157461
Language
German
Tags
Anspruch auf Lieferung Kaufvertrag Zustandekommen eines Kaufvertrages Internetauktion vs. Versteigerung Kaufvertrag auf eBay Willenserklärung Stellvertretung Voraussetzungen einer Stellvertretung# Duldungsvollmacht Anscheinsvollmacht Vertreter ohne Vollmacht Anfechtung Erklärungsirrtum Unbeachtlicher Motivirrtum
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Daniel De Pizzol (Author), 2016, Zustandekommen eines Online-Kaufvertrages und seine Anfechtbarkeit. Sind Internetauktionen als Glücksspiel anzusehen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/541415
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