Diese Arbeit dreht sich um die Darstellung der Meinungen zu den Fragen, ob es Willensfreiheit gibt und ob man eine Willensfreiheit im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens überhaupt braucht, um den Täter schuldig zu sprechen.
Dazu wird im ersten Schritt geklärt, was das Anders-Handeln-Können bezüglich der Schuldfähigkeit meint. Weiter werden die Ansichten zur Frage, ob es Willensfreiheit überhaupt gibt, unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse der Neurobiologie dargestellt. Daran schließt sich die Frage an, ob aus Sicht des Strafrechts die Willensfreiheit überhaupt benötigt wird, um einen Täter schuldig zu sprechen oder ob die Schuld auch ohne ein Anders-Handeln-Können auskommt.
Dazu wird nach der ausführlichen Darstellung des Anders-Handeln-Könnens insbesondere die sogenannte Charakterschuld, die normative Ansprechbarkeit und der funktionale Schuldbegriff vorgestellt. Die verschiedenen Anknüpfungspunkte des Schuldvorwurfs und die Frage, ob man so die Frage nach der Willensfreiheit und einem Anders-Handeln-Können umgehen kann, stellen den Schwerpunkt der Arbeit dar.
Die Arbeit gibt einen Überblick über die wichtigsten Meinungen von bekannten Strafrechtlern und Hirnforschern. Nicht näher betrachtet werden dabei das Menschenbild des Grundgesetzes und des BVerfGs, das dem Strafrecht und dem Schuldprinzip zugrunde liegt sowie Probleme, wie die Fahrlässigkeit und der Vorsatz, die die Willensunfreiheit ebenfalls mitbringen würde.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Anders-Handeln-Können und Willensfreiheit
- I. Bedeutung des Anders-Handeln-Könnens im Rahmen der Schuldfähigkeit
- II. Möglichkeit des Anders-Handeln-Könnens
- 1. Determinismus
- 2. Erkenntnisse der Neurobiologie
- III. Anknüpfungsmöglichkeiten für die Schuld
- 1. Schuldvorwurf: das Anders-Handeln-Können
- 2. Indeterminismus
- 3. Schuldvorwurf: Handeln eines durchschnittlichen Menschen
- 4. Schuldvorwurf: Charakter
- 5. Schuldvorwurf: Rechtlich missbilligte Gesinnung
- 6. Funktionaler Schuldbegriff
- 7. Schuldvorwurf: normative Ansprechbarkeit
- 8. Strafrechtliche Würdigung des Handelns eines Durchschnittsmenschen
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Bedeutung des „anders handeln können“ im Kontext der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB). Sie analysiert verschiedene rechtsethische Ansätze und prüft die Anknüpfungsmöglichkeiten für den Schuldbegriff im Strafrecht.
- Das „anders handeln können“ als Kriterium der Schuldfähigkeit
- Der Einfluss von Determinismus und Neurobiologie auf die Schuldfrage
- Die verschiedenen Schuldvorwürfe im deutschen Strafrecht
- Der funktionale Schuldbegriff
- Normative Ansprechbarkeit als Grundlage der Schuld
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB ein und skizziert den Forschungsfokus auf das Verständnis des "anders handeln können". Sie umreißt den Aufbau der Arbeit und die zu behandelnden Fragestellungen.
B. Anders-Handeln-Können und Willensfreiheit: Dieses Kapitel analysiert die zentrale Bedeutung des "anders handeln können" für die Beurteilung der Schuldfähigkeit. Es untersucht zunächst den Begriff im Detail und beleuchtet dann die Problematik aus verschiedenen Perspektiven. Die Auseinandersetzung mit Determinismus und den Erkenntnissen der Neurobiologie bildet den Kern dieses Abschnitts, indem sie die Frage nach der Willensfreiheit und ihrer Relevanz für die Strafbarkeit beleuchtet. Die verschiedenen Unterkapitel untersuchen diverse Anknüpfungspunkte für den Schuldbegriff im Kontext der Willensfreiheit und des "anders handeln können", unter Berücksichtigung unterschiedlicher rechtsethischer Ansätze.
Schlüsselwörter
Schuldunfähigkeit, § 20 StGB, Anders-Handeln-Können, Willensfreiheit, Determinismus, Neurobiologie, Schuldvorwurf, Rechtsethische Ansätze, Funktionaler Schuldbegriff, Normative Ansprechbarkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Analyse des "Anders-Handeln-Könnens" im Kontext der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB)
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit analysiert die Bedeutung des „anders handeln können“ im Kontext der Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB. Sie untersucht verschiedene rechtsethische Ansätze und prüft die Anknüpfungsmöglichkeiten für den Schuldbegriff im Strafrecht. Die Arbeit umfasst eine Einleitung, ein Hauptkapitel zum „Anders-Handeln-Können und Willensfreiheit“, und ein Fazit.
Welche Themen werden im Hauptkapitel behandelt?
Das Hauptkapitel befasst sich eingehend mit dem „anders handeln können“ als Kriterium der Schuldfähigkeit. Es untersucht den Einfluss von Determinismus und Erkenntnissen der Neurobiologie auf die Schuldfrage. Verschiedene Schuldvorwürfe im deutschen Strafrecht werden analysiert, ebenso der funktionale Schuldbegriff und die normative Ansprechbarkeit als Grundlage der Schuld. Der Determinismus und die Erkenntnisse der Neurobiologie werden im Hinblick auf die Willensfreiheit und deren Relevanz für die Strafbarkeit beleuchtet.
Welche konkreten Schuldvorwürfe werden untersucht?
Die Arbeit untersucht verschiedene Schuldvorwürfe, darunter den Schuldvorwurf des „anders handeln Könnens“ selbst, den Schuldvorwurf basierend auf dem Handeln eines durchschnittlichen Menschen, den Schuldvorwurf, der sich auf den Charakter bezieht, und den Schuldvorwurf, der auf einer rechtlich missbilligten Gesinnung basiert. Der funktionale Schuldbegriff und die normative Ansprechbarkeit werden ebenfalls als relevante Schuldvorwürfe betrachtet.
Welche Rolle spielen Determinismus und Neurobiologie?
Determinismus und die Erkenntnisse der Neurobiologie werden als zentrale Aspekte im Kontext der Willensfreiheit und ihrer Relevanz für die Frage des „anders handeln Könnens“ und damit für die Strafbarkeit analysiert. Sie stellen wichtige Herausforderungen für die traditionellen Schuldkonzepte dar.
Was ist der funktionale Schuldbegriff und seine Bedeutung?
Die Arbeit untersucht den funktionalen Schuldbegriff als einen wichtigen Ansatzpunkt für die Rechtfertigung und Begründung von Schuld. Es wird analysiert, wie dieser Begriff in den Kontext des „anders handeln Könnens“ und der Schuldfrage passt.
Welche Bedeutung hat die normative Ansprechbarkeit?
Die normative Ansprechbarkeit wird als eine Grundlage für die Schuld im Strafrecht betrachtet. Die Arbeit beleuchtet, wie die normative Ansprechbarkeit mit dem „anders handeln können“ zusammenhängt und welche Rolle sie für die Beurteilung der Schuldfähigkeit spielt.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung (A), ein Hauptkapitel zum „Anders-Handeln-Können und Willensfreiheit“ (B), welches wiederum in Unterkapitel gegliedert ist, und ein Fazit (C). Die Einleitung führt in die Thematik ein und beschreibt den Forschungsfokus. Das Hauptkapitel analysiert verschiedene Perspektiven auf das „anders handeln können“ und die Schuldfrage. Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Schlüsselbegriffe der Arbeit sind: Schuldunfähigkeit, § 20 StGB, Anders-Handeln-Können, Willensfreiheit, Determinismus, Neurobiologie, Schuldvorwurf, Rechtsethische Ansätze, Funktionaler Schuldbegriff, Normative Ansprechbarkeit.
- Arbeit zitieren
- Jasmin Hain (Autor:in), 2019, Grundlagen des Strafrechts. Das "anders handeln können" im Rahmen der Schuldunfähigkeit nach §20 StGB, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/540209