Die vorliegende Hausarbeit betrachtet die Möglichkeiten der Einbindung ungebundener Spontanhelfer in die öffentliche Gefahrenabwehr.
Dazu beleuchtet sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Spontanhelfern und stellt im weiteren Verlauf verschiedene Tools und Möglichkeiten vor.
Zunächst wird dafür der Begriff des Spontanthelfers näher definiert und ausgeführt, insbesondere was unter einem sogenannten "ungebundenen Spontanhelfer" verstanden werden kann. Daran anschließend wird deren rechtliche Stellung und Ihre Interaktion untereinander analysiert, bevor genauer drauf eingegangen wird, wie eine Einbringung der Helfer zu Gefahrenabwehr ablaufen kann. Anschließend werden, vor einer zusammenfassenden Diskussion, nochmals die möglichen Motive von Spontanhelfern rekapituliert.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichn
1) Einleitu
2) Ungebundene Spontanhelf
2.1 Digital Voluntee
2.2 Emergent Grou
2.3 Projekt „KUBA
2.4 Projekt „ENSUR
3) Rechtliche Stellung von Spontanhelfe
4) Interaktion mit den Spontanhelfe
5) Vernetzung von ungebundenen Spontanhelfe
5.1 Miteinander red
6) Einbindung von Spontanhelfern in die Gefahrenabwe
7) Motive von Spontanhelfe
8) Diskussi
9) Fazit und Zusammenfassu
Literaturverzeichn
Abkürzungsverzeichnis
AKNZ Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
THW Technisches Hilfswerk
1) Einleitung
Seit dem Elbe-Hochwasser im Jahr 2013 sind ungebundene Spontanhelfer in das Bewusstsein von Katastrophenschutzbehörden gerückt. Als ungebundene Spontanhelfer werden Menschen bezeichnet, die keiner Hilfsorganisation angehören, sich aber zum Beispiel über soziale Netzwerke oder ähnlichem organisieren und ihre Hilfe einzeln oder als Gruppe gebündelt anbieten. Diese Spontanhelfer können die örtlich tätigen Einsatzkräfte bzw. die zuständigen Katastrophenschutzbehörden in Großschadenslagen durch unterstützende Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereiches enorm entlasten. (vgl. Thorns 2016: 48)
Diese Arbeit stellt die verschiedenen Möglichkeiten dar, Spontanhelfer in die öffentliche Gefahrenabwehr einzubinden. Dazu beleuchtet sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Spontanhelfern und stellt im weiteren Verlauf verschiedene Tools und Möglichkeiten vor.
2) Ungebundene Spontanhelfer
Im Wesentlichen stellen mobile, leistungsfähige junge Erwachsene den klassischen Spontanhelfer dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Handeln uneigennützig erfolgt. (vgl. Thorns 2016: 48-49) Die Erwartungshaltung in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den öffentlichen Gefahrenabwehrbehörden ist, je nach Gruppierung, sehr unterschiedlich. Hierbei ist zwischen Einzelpersonen bzw. Gruppierungen, die den Kontakt zu staatlichen Behörden suchen, und solchen, die sich durch Abstand und Distanz zu den Behörden auszeichnen, zu unterscheiden. (vgl. Thorns 2016: 49) Häufig organisieren sich einzelne Personen über soziale Netzwerke zu Gruppierungen, die im weiteren Verlauf ihre Hilfe anbieten.
Durch dieses Engagement sowie die Nutzung sozialer Netzwerke verfügen die Spontanhelfer bzw. die von ihnen gegründeten Gruppen meistens über gute Verbindungen zu den Medien. (vgl. Thorns 2016: 48).
Auch für die Behörden und Organisationen stellen die sozialen Netzwerke eine optimale Kommunikationsmöglichkeit zu den Spontanhelfern dar. Im Rahmen einer Publikation definiert das Deutsche Rote Kreuz ungebundene Spontanhelfer folgendermaßen: „Ungebundene HelferInnen im Bevölkerungsschutz sind nicht betroffene BürgerInnen, die eigenständig aktiv werden aus dem Bedürfnis heraus anderen in einer Notlage zu helfen. Sie sind nicht als Mitglieder einer Organisation des Katastrophenschutzes im Einsatz.
Somit kann nicht von einer für den Einsatz entsprechenden Ausbildung ausgegangen werden. Sie bringen eine Vielzahl von Fähigkeiten aus Ihrem persönlichen und gegebenenfalls beruflichen Hintergrund mit.
Ihre Hilfeleistung findet gemeinwohlorientiert und unentgeltlich und im Rahmen Ihrer eigenen Möglichkeiten statt. Sie wird in der Regel außerhalb Ihres unmittelbaren räumlichen wie sozialen Umfelds erbracht.
Die HelferInnen mobilisieren sich beziehungsweise koordinieren ihre Hilfstätigkeiten selbstständig und ereignisbezogen insbesondere über Soziale Netzwerke.“
(Schorr et al. 2014: 17)
2.1 Digital Volunteers
Unter dem Phänomen der „Digital Volunteers“ ist die Organisation von Helfern bei Ereignissen unter Einsatz der sozialen Medien zu verstehen. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 20).
Durch die Vernetzung der Bürger konnte bereits am Beispiel des Elbe-Hochwassers im Jahr 2013 ein signifikanter Beitrag zum offiziellen Katastrophenschutz geliefert werden. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 20).
Kaufhold und Reuter bezeichnen diesen Zusammenschluss von Menschen als sogenannte „Selbsthilfegemeinschaften“. (Kaufhold & Reuter 2014: 20)
Digital Volunteers haben ihren Ursprung im Internet und führen auch ihre Aktivitäten hauptsächlich online durch. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 21)
Dabei bietet die Verbreitung sozialer Medien in den letzten Jahren neue Tools im Bereich der Krisenkommunikation. Eine Kommunikation der Bürger in Richtung der Behörden wird massiv erleichtert, auch die Koordination von Helfern und Ereignissen wird durch den Einsatz und die Mitarbeit der Digital Volunteers unterstützt. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 21) Es ist des Weiteren möglich, dass Digital Volunteers eng verflochtene Netzwerke bilden, deren Teilnehmer in einer direkten Kommunikation bzw. Interaktion stehen. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 21).
Welche Bedeutung die sozialen Netzwerke in Bezug auf die Krisenkommunikation haben, lässt sich aus den jeweiligen Nutzerzahlen ableiten. Facebook als eine der weltweit am häufigsten aufgerufenen Websites verzeichnet circa 1,2 Milliarden Nutzer, der Kurznachrichtendienst Twitter ca. 232 Millionen monatliche Nutzer. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 20).
Im Zusammenhang mit freiwilligen Helfern, die sich über Twitter organisieren entstand somit auch der Ausdruck „Voluntweeter“. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 21).
2.2 Emergent Groups
Emergent Groups zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe organisieren und Hilfe aktiv vor Ort leisten. (vgl. Kaufhold & Reuter 2014: 21) Eine Untersuchung der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin kam zu dem Ergebnis, dass innerhalb der Bevölkerung generell eine sehr hohe Hilfsbereitschaft besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein räumlicher Bezug zum eigenen Wohnort besteht. (vgl. Stoephasius von et al. 2015: 4).
Herauszustellen ist, dass keinerlei Verpflichtung zur (nachbarschaftlichen) Hilfeleistung besteht. Es ist nicht möglich, eine Person zu derartigen Hilfeleistungen zu verpflichten. (vgl. Stoephasius von et al. 2015: 25).
Dies bedeutet, dass sich auch Emergent Groups als eine Art Spontanhelfer darstellen, die nicht ehrenamtlich organisiert sind. (vgl. Stoephasius von et al. 2015: 9)
2.3 Projekt „KUBAS“
Im Rahmen des Projektes „KUBAS“ wird die Koordination ungebundener Spontanhelfer untersucht. Es werden neue Tools und Werkzeuge vorgestellt, durch die die Koordination von Spontanhelfern effizienter und zielorientierter gestaltet werden kann.
Der Hintergrund dieses Projektes ist das steigende Vorkommen von ungebundenen Spontanhelfern an Einsatzstellen im Rahmen von Großschadensereignissen bzw. Katastrophen.
So wird KUBAS als ein „Vermittler zwischen Krisenstab und Spontanhelfer“ beschrieben. (Sackmann und Voßschmidt 2016: 19).
Bisher standen auf operativ-taktischer Ebene nur Einheiten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Fokus der Koordination.
(vgl. Sackmann und Voßschmidt 2016: 19).
Der Einbindung von Spontanhelfern in die Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörden wird ein immer größerer Stellenwert zugeschrieben.
Diese Entwicklung macht es allerdings auch erforderlich, eine zentrale Koordination von Spontanhelfern zu etablieren.
Diese Koordination hat auf Ebene des Einsatzleiters bzw. des Krisenstabes zu erfolgen, um ein vollständiges Lagebild erstellen zu können.
Durch eine Fehlplanung bzw. eine fehlende Planung des Einsatzes der Spontanhelfer auf der oben beschriebenen Ebene besteht die Gefahr, die Spontanhelfer zu demotivieren und folglich das Engagement der Bevölkerung nicht aufrechterhalten zu können. (vgl. Sackmann und Voßschmidt 2016: 19)
2.4 Projekt „ENSURE“
Das Projekt „ENSURE“ beschäftigt sich mit der neuen Generation der ungebundenen Spontanhelfer sowie mit deren Vernetzung und der zentralen Organisation bzw. Koordination.
Im Rahmen von Großschadensereignissen und dem damit verbundenen Auftreten von ungebundenen Spontanhelfern, die ihre Arbeitskraft beziehungsweise ihr Fachwissen zur Verfügung stellen möchten, entsteht gleichzeitig der Bedarf der Einrichtung eines Helfermanagements. (vgl. Schulze und Voss 2016: 55).
Mithelfenden zufolge wissen sie oftmals nicht, an wen sie sich im Rahmen eines Großschadensereignisses wenden sollen oder können, um ihre Hilfe gezielt anzubieten.
Des Weiteren wird bemängelt, dass die Einsatzkräfte oftmals nicht den Kontakt zu den Spontanhelfern suchen und diese somit nicht aktiv in die Einsatzbewältigung einbinden. (vgl. Schulze und Voss 2016: 55)
Umso mehr stellt sich die Relevanz der Einrichtung eines zentralen Helfermanagements dar. Dieses Helfermanagement kann durch die Einrichtung einer sogenannten „Mithelfenden-Koordination“ realisiert werden. (vgl. Schulze und Voss 2016: 55).
Die Aufgabe der Mithelfenden-Koordination ist die Funktion als „zentrale Anlaufstelle“ (Schulze und Voss 2016: 55) sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Mithelfenden. Je nach ihrer organisatorischen Ansiedlung unterscheidet man zwischen zwei Formen der Mithelfenden-Koordination: (vgl. Schulze und Voss 2016: 56)
- BOS-interne Mithelfenden-Koordination
- BOS-externe Mithelfenden-Koordination
Bei der BOS-internen Mithelfenden-Koordination diese Stelle von Seiten der Hilfsorganisationen aus besetzt. Als Beispiel wird hier das Freiwilligenmanagement des Deutschen Roten Kreuzes angeführt. (vgl. Schulze und Voss 2016: 56) In diesem Zusammenhang wird die Einführung von Fachführungskräften durch das Deutsche Rote Kreuz geplant, um eine Schnittstelle auf Führungsebene etablieren zu können. (vgl. Schulze und Voss 2016: 56)
Bei der BOS-externen Mithelfenden-Koordination wird diese Koordinierungsstelle durch die Mithelfenden selbst organisiert. (vgl. Schulze und Voss 2016: 56)
Sollten bereits feste Helferstrukturen bestehen, bietet sich die Einrichtung einer Mithelfenden-Koordination dieser Organisationsform an. (vgl. Schule und Voss 2016: 56)
Bei der Einrichtung von Mithelfenden-Koordinationen ist es ein elementarer Punkt, diese mit adäquat qualifizierten Führungskräften zu besetzen. Neben der fachlichen Kompetenz sind insbesondere auch die soziale sowie die mediale Kompetenz von besonderer Bedeutung. (vgl. Schulze und Voss 2016: 56).
Laut Schulze und Voss ist es wichtig, dass Führungskräfte der Mithelfenden- Koordination „empathisch, teamfähig und flexibel sowie den Mithelfenden gegenüber aufgeschlossen“ sind. (Schulze und Voss 2016: 56).
Um den Führungskräften der Mithelfenden eine bessere Akzeptanz seitens der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zukommen zu lassen, ist es erforderlich, die Führungskräfte der Hilfsorganisationen und Gefahrenabwehrbehörden entsprechendweiterzubilden. (vgl. Schulze und Voss 2016: 58-59).
In einer Umfrage im Rahmen des Projektes „ENSURE“, an der Expertinnen und Experten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben teilnahmen, stellte sich heraus, dass es seitens der organisierten Einsatzkräfte noch immer gewisse Unsicherheiten im Umgang mit ungebundenen Spontanhelfern gibt. (vgl. Schulze und Voss 2016: 58)
Die Unsicherheiten bestehen vor allem darin, wie Spontanhelfer geführt werden können bzw. welche Aufgaben Ihnen übertragen werden können. (vgl. Schulze und Voss 2016: 58)
Es ist also zusammenfassend zu sagen, dass dieses Projekt sehr deutlich darstellt, dass sowohl auf der Seite der ungebundenen Spontanhelfer, als auch seitens der organisierten Einsatzkräfte eine hohe Unsicherheit darüber besteht, wie miteinander umgegangen werden kann bzw. wie ungebundene Freiwillige in das bestehende System integriert warden können. Durch die Einrichtung einer Mithelfenden-Koordination in einer der aufgezeigten Organisationsformen wird eine Schnitt- und Anlaufstelle für beide Seiten realisiert.
3) Rechtliche Stellung von Spontanhelfern
Werden ungebundene Spontanhelfer im Rahmen eines Großschadenereignisses oder einer Katastrophe tätig, so ist zwingend die Frage ihrer Rechtsstellung zu klären, um im weiteren Verlauf gegebenenfalls entstehende Haftungs- oder Ersatzleistungsansprüche rechtskonform und einheitlich abzuwickeln. Die Problemstellung ergibt sich in diesem Zusammenhang daraus, dass der Begriff des Spontanhelfers gesetzlich nicht geregelt ist. (vgl. Erkens 2016: 29) Um den einzelnen Spontanhelfern eine Rechtsgrundlage und somit folglich auch eine Rechtssicherheit geben zu können, ist es möglich und vertretbar, den Einsatz im Rahmen gegebener Strukturen als vorübergehend organisiert und den Spontanhelfer als gebunden zu bewerten. (vgl. Erkens 2016: 29) Helfer, die sich im Rahmen des Zivil- oder Katastrophenschutzes gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. THW) verpflichtet haben, stehen zu diesen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art. (vgl. Erkens 2016: 29) Helfer, die sich gegenüber einer privaten Hilfsorganisation verpflichtet haben, stehen zu dieser zwar in einem privatrechtlichen Verhältnis, es kann aber aufgrund der gewünschten Gleichbehandlung auch hier die Stellung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses besonderer Art angenommen werden, wenn die private Hilfsorganisation mit der staatlichen Aufgabe des Zivil- oder Katastrophenschutzes beliehen ist. (vgl. Erkens 2016: 29) Da der Spontanhelfer über eine solche rechtliche Bindung zu einer Einrichtung oder Organisation allerdings nicht verfügt, ist ihm folglich eine alternative Rechtsstellung zuzuordnen.
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