In dieser Arbeit vergleicht der Autor hermeneutisch die Herrschaft zweier Hausmeier, Ebroin und Pippin den Jüngeren, unter legitimatorischen Gesichtspunkten und unter der Fragestellung, wie sich deren Herrschaftsausübung unterschied und warum Pippin der Jüngere schließlich nach der Krone griff, Ebroin aber nicht.
Ab der Mitte des siebten Jahrhunderts verloren die fränkischen Könige der Merowingerdynastie erheblich an faktischer Macht, jedoch löste Pippin der Jüngere sie mit seiner Krönung als Königsgeschlecht erst 751 ab. In diesem Jahrhundert waren die eigentlichen Machthaber des Reichs die Hausmeier, ein Amt, das ursprünglich nur die Verwaltung des Hofgesindes zur Aufgabe hatte.
Relevanz erfährt das Thema unter anderem dadurch, dass der Machtzuwachs der Hausmeier eine Voraussetzung für die spätere Herrschaft Karls des Großen darstellt, der das europäische Frühmittelalter entscheidend prägte. Pippins Krönung findet in der Forschung viel Beachtung und wird unter einigen Gesichtspunkten kontrovers diskutiert. Ebroin scheint im Gegensatz dazu relativ wenig beachtet zu sein.
Inhalt
I. Einleitung
II. Die Hausmeier und der Versuch der Alleinherrschaft
II.1. Kurzbiographie des Hausmeiers Ebroin
II.2. Ebroins Herrschaftsausübung
II.3. Kurzbiographie des Hausmeiers Pippin III
II.4. Pippins Herrschaftsausübung
III. Schluss
IV. Quellen und Literatur
I. Einleitung
„Bischof Burkhard von Würzburg und der Kaplan Folrad wurden zu Papst Zacharias gesandt, um wegen der Könige in Francien zu fragen, die damals keine Macht als Könige hatten, ob das gut sei oder nicht. Und Papst Zacharias gab Pippin den Bescheid, es sei besser, den als König zu bezeichnen, der die Macht habe, statt den, der ohne königliche Macht blieb. Um die Ordnung nicht zu stören, ließ er kraft seiner apostolischen Autorität den Pippin zum König machen.“1
So wird in den Reichsannalen, der offiziösen Hofsgeschichtsschreibung unbekannter Autoren aus dem Umfeld Karls des Großen, der Staatsstreich von dessen Vater Pippin dem Jüngeren 751 gerechtfertigt. Entstanden ist die Passage wahrscheinlich in den 780ern, um die Legitimation der karolingischen Dynastie gegenüber der Um- und Nachwelt propagandistisch zu stärken.2
Pippin (714-768) war bis zu seiner Inthronisierung Hausmeier gewesen. Das Amt des Hausmeiers (Maiordomat) beschäftigte sich ursprünglich lediglich mit der Verwaltung des Hofgesindes, doch entwickelte sich im Laufe der Zeit zum mächtigsten Amt des fränkischen Reichs; letzten Endes wurden die Hausmeier mächtiger als die merowingischen Könige.3 Neben Pippin, dem letzten Hausmeier (die Karolinger schafften das Amt ab), war ein weiterer bedeutsamer Amtsinhaber Ebroin (f 680/681), der das Maiordomat in der zweiten Hälfte des siebten Jahrhunderts in bis dahin nicht dagewesener Machtfülle ausübte und damit die Merowinger „endgültig in ihr Schattendasein verurteilte“4, was die letzten hundert Jahre der Merowingerdynastie entscheidend prägte.
Die Quellenlage zu politischem Alltag, Geschehnissen und Institutionen ist dünn, stammt größtenteils aus königlichem Umfeld und ist damit stark pro-karolingisch. Schneider spricht von einer „bis dahin fast unbekannten Intensität und Geschicklichkeit [mit der sich die Karolinger] um rechtfertigende Geschichtskonstruktion bemühten.“5 Dadurch sind die Schilderungen einiger Ereignisse mit Vorsicht zu betrachten, doch das Erkenntnispotential bezüglich legitimatorischer Aspekte steigt meines Erachtens nach. Ebroin wird hingegen zumeist, gerade in der Hagiographie, fast schon als archetypischer Bösewicht dargestellt, weshalb seine Darstellung ebenfalls hinterfragt werden sollte.6 Allerdings wird über ihn mehr berichtet als über jeden anderen nicht-königlichen und nicht-klerikalen Akteur des siebten Jahrhunderts.7
Relevanz erfährt das Thema unter anderem dadurch, dass der Machtzuwachs der Hausmeier eine Voraussetzung für die spätere Herrschaft Karls des Großen darstellt, der das europäische Frühmittelalter entscheidend prägte. Pippins Krönung findet in der Forschung viel Beachtung und wird unter einigen Gesichtspunkten kontrovers diskutiert.8 Ebroin scheint mir im Gegensatz dazu, dafür dass er die Machtverhältnisse im Frankenreich so folgenschwer beeinflusst hat, relativ wenig beachtet zu sein. Auch sind mir keine direkten Gegenüberstellungen der beiden bekannt. Diese halte ich allerdings für sinnvoll, da diese beiden politischen Schlüsselfiguren ihrer Zeit das gleiche Amt nutzten, um ihre Macht zu stärken, wie dieses Amt es eigentlich nicht vorgesehen hatte.
Für diese Arbeit möchte ich also die beiden unter legitimatorischen Gesichtspunkten näher betrachten und hermeneutisch vergleichen. Wie unterschied sich ihre Herrschaftsausübung und warum wurde Pippin zum König, Ebroin aber nicht, wenn doch beide im Maiordomat die meiste Macht im Reich ausgeübt haben?
II. Die Hausmeier und der Versuch der Alleinherrschaft
II.1. Kurzbiographie des Hausmeiers Ebroin
Nach dem Tod von Chlodwig II. und von dessen Hausmeier Erchinoald 657 wurde Ebroin von Königinmutter Balthild und den Großen des Reiches zum neustrischen Hausmeier des jungen König Chlothar III. gewählt.9 Zunächst regierten Balthild und Ebroin gemeinsam bis sich Balthild, vermutlich wegen Streitigkeiten mit den Großen, ins Kloster und damit aus der Politik zurückzog. Nach Balthilds politischem Ende, an dem Ebroin eventuell beteiligt war, wuchs dessen Macht, doch auch die Opposition unter den Großen um Bischof Leodegar von Autun. Nach dem Tod Chlothars 673 wurde dessen Bruder Theuderich III. der neue neustrische König. Bei der Krönung ließ Ebroin Gewohnheitsrecht brechend die Großen nicht teilnehmen und verweigerte diesen den Zugang zum König, womit er seine außerordentliche Machtstellung auf politisch unüberlegte Weise unterstrich.10
„Deshalb begannen sie umso mehr zu fürchten, dass er dadurch, dass er den König, den er zum Ruhm des Reichs hätte erheben sollen, während er ihn danach nur um des (Königs)namens willen bei sich behalte, jenem, dem er Böses gewünscht hatte, es nun auch dreist zufügen könne.“11
Als Reaktion wandten sich die Großen an den austrasischen König Childerich II., Theuderichs Bruder, und dessen Hausmeier Wulfoald, um Ebroin und Theuderich zu stürzen und zu tonsurieren; Ebroin landete im politischen Exil im Kloster Luxeil und Childerich herrschte über das geeinte Reich.12
Allerdings hielt Childerich Zugeständnisse, die er den Großen gemacht hatte, nicht ein und wurde ermordet; Ebroin war nach Gerberding eventuell an der Verschwörung beteiligt. Theuderich wurde unter dem Einfluss Leodegars wieder zum König. Auch Ebroin blieb nicht im Kloster, sondern baute mit Großen aus Austrasien und Burgund ein Heer auf, setzte 675 einen angeblichen Sohn Chlothars, den er Chlodwig nannte, ein und verbreitete das Gerücht Theuderich sei tot, um seinen Feldzug zu rechtfertigen. Nachdem er Theuderich und den Königsschatz in seine Gewalt bringen konnte, ließ er den falschen König allerdings schnell wieder fallen und wurde wieder zum Hausmeier. Leodegar und weitere politische Gegner wurden hingerichtet und tonsuriert. Ansonsten verhängte Ebroin eine allgemeine Amnestie für die Geschehnisse der Nachfolgekrise.13
Wahrscheinlich durch den Versuch die neustrische Macht zu stärken kam es anschließend zum Konflikt mit Austrasien (zunächst gegen Wulfoald und den neuen König Dagobert II., dann gegen die Arnulfinger um Pippin den Mittleren). Zu der Zeit erreichte seine Machtfülle den Zenit. „Er nahm eine königgleiche Stellung, ohne jedoch den Thron für sich zu beanspruchen.“14 Schließlich wurde Ebroin (wahrscheinlich 680) vom Franken Ermenfred ermordet, was in der Liber Historiae Francorum mit seiner Unterdrückung der Großen in Zusammenhang gestellt wird.15
II.2. Ebroins Herrschaftsausübung
Was bei einer Betrachtung von Ebroins Leben auffällt ist die Schlüsselrolle der Großen.16 Auch bei außergewöhnlich großer Machtanhäufung bildeten diese eine pressure group, die man nicht umgehen konnte. Die Höhepunkte seiner Macht unter Umgehung der Interessen der Großen, wie 673 sein alleiniger Zugang zu Theuderich und seine die Großen zurückdrängende Herrschaft Ende der 670er17, führten zweimal zu seiner Entmachtung. Diese Dynamik zeigt sich hier auch bei seinen Zeitgenossen Balthild und Childerich.
Im Beispiel Childerichs zeigt sich das Konzept vom consilium der Großen. Aus Sicht des Autors der Liber Historiae Francorum, zeichnet sich guter Herrscher offenbar dadurch aus, dem consilium der Großen Gehör zu schenken,18 also ihre Interessen miteinzubeziehen. „Consilium was the mechanism which bound rex and Franci into one political order; neither could exist without it.“19 Auch wenn sich Gerberding hier speziell auf die Beziehung zwischen den Großen und dem König bezieht, ist dies doch sicherlich auch übertragbar auf die Beziehung zum Hausmeier. Da der Hausmeier nicht die gentilcharismatische Legitimation des Königgeschlechts20 besaß, war dieser Mechanismus hier wahrscheinlich noch gewichtiger.21
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1 Die Reichsannalen mit Zusätzen aus den sog. Einhardsannalen (749), in: Buchner, Rudolf (Hg.): Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 5/1), Tübingen 1955, S.15.
2 Nonn, Ulrich: Reichsannalen, in: Angermann, Norbert u.a. (Hg.): Lexikon des Mittelalters 7, München 2003, Sp. 616f.
3 Fleckenstein, Josef: Hausmeier, in: Bautier, Robert-Henri u.a. (Hg.): Lexikon des Mittelalters 4, München 2003, Sp. 1974f.
4 Schulze, Hans K.: Vom Reich der Franken zum Land der Deutschen. Merowinger und Karolinger (Das Reich und die Deutschen 2), Berlin 1987, S. 84.
5 Schneider, Reinhard: Das Frankenreich (Oldenbourg Grundriß der Geschichte 5), München 2001, S. 23.
6 Nelson, Janet L.: Politics and Ritual in Early Medieval Europe, London/Ronceverte, 1986, S. 30. - Das Hinrichten des heiliggesprochenen Bischofs Leodegar von Autun ist dafür wahrscheinlich ein wichtiger Faktor. Vgl. Graus, Frantisek: Volk, Herrscher und Heiliger im Reich der Merowinger. Studien zur Hagiographie der Merowingerzeit, Prag 1965, S. 373ff.
7 Fouracre, Paul J.: Merovingians, Mayors of the Palace and the Notion of a ,Low-Bom‘ Ebroin, in: Historical Research 57/135, 1984, S. 1-14, hier S. 1.
8 U.a. zur Rolle des Bonifatius siehe Jarnut, Jörg: Wer hat Pippin 751 zum König gesalbt?, in: Frühmittelalterliche Studien 16, 1982, S. 45-57. - Zur Gewichtung alttestamentarischer Legitimierung siehe Enright, Michael J.: Iona, Tara and Soissons. The Origin of the Royal Anointing Ritual (Arbeiten zur Frühmittelalterforschung 17), Berlin/New York 1985, S. 107ff.
9 Zu den Großen und zur „Wahl“ vgl. Ohnacker, Elke: Herrscherabsetzung, Herrschaftskonsolidierung und legitime Herrschaft im frühen Mittelalter. Childerich III, Pippin III und Karl der Große, in: Akude, John u.a. (Hg.): Politische Herrschaft jenseits des Staates. Zur Transformation von Legitimität in Geschichte und Gegenwart, Wiesbaden 2011, S. 183-207, hier S. 185.
10 Gerberding, Richard A.: The Rise of the Carolingians and the Liber Historiae Francorum, Oxford 1987, S. 67-69; Scholz, Sebastian: Die Merowinger, Stuttgart 2015, S. 243-245 und Nelson 1986, S. 21f. & 286.
11 Passio Leudegarii episcopi Augustodunensis I 5, in: Scholz 2015, S. 244.
12 Scholz 2015, S. 245.
13 Gerberding 1987, S. 70-72; Scholz 2015, S. 248-250 und Ewig, Eugen: Ebroin, 1. E., in: Bautier, Robert- Henri u.a. (Hg.): Lexikon des Mittelalters 3, München 2003, Sp. 1531-1533, hier Sp. 1532.
14 Bleiber, Waltraut: Das Frankenreich der Merowinger, Wien/Köln/Graz 1988, S.164.
15 Gerberding 1987, S. 72-74; Scholz 2015, S. 254 und Liber Historiae Francorum 47, in: Gerberding 1987, S. 177.
16 Dabei sind „die Großen“ natürlich keine homogene Gruppe, sondern verschiedene Fraktionen unter den königshofnahen Eliten. Zur Schwierigkeit der Fraktionszuordnung siehe Gerberding 1987, S. 77f.
17 Vgl. Bleiber 1988, 163f.
18 Gerberding 1987, S, 75.
19 Ebd., S. 76.
20 Vgl. Weber, Max: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft. Eine soziologische Studie, in: Schriften 1894-1922, Stuttgart 2002, S. 717-733, hier S. 730f.
21 Vgl. Gerberding 1987, S, 75.