Für profitorientierte Unternehmen sind Geschäftsberichte die Visitenkarte. Doch wie ist das bei gemeinnützigen Vereinen? Profitorientierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, über den Verlauf des Geschäftsjahres Bericht zu erstatten. Der Geschäftsbericht ist dafür das wichtigste schriftliche Mittel (Mast 2010, S. 284), dessen Bedeutung womöglich noch weiter wächst. (Gabrysch 2017) Vereine liefern meistens neben einem Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht ab, der jedoch nicht genormt ist und bei kleinen Vereinen manchmal sogar nur mündlich erfolgt. Im Kontext einer Professionalisierung des gemeinnützigen Sektors und einer Konkurrenz um Fördergelder oder Spenden ist es sinnvoll, über die Bedeutung von Geschäftsberichten der gemeinnützigen Vereine nachzudenken.
Geschäftsberichte strukturell zu analysieren wurde Thema der vorliegenden Hausarbeit, weil die Autorin in ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit Geschäftsberichte verfasste und Geschäftsberichte anderer Vereine las, vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Da Geschäftsberichte bei Vereinen nicht gesetzlich vorgeschrieben und in der Form kaum reglementiert sind, werden sie manchmal als Kür verstanden oder als lästige Pflicht ohne praktischen Nutzen. Nicht für die Schublade zu schreiben, sondern einen Nutzen zu ziehen für die Steuerung und Kommunikation nach innen und außen ist für gemeinnützige Vereine genauso sinnvoll wie für profitorientierte Unternehmen. Hier eine sinnvolle Herangehensweise an das Erstellen und Verwenden von Geschäftsberichten zu finden, war der Autorin Anlass zur Erarbeitung der vorliegenden Hausarbeit.
Die zentrale Fragestellung dieser Hausarbeit lautet:
Ist es für Vereine sinnvoll, einen Geschäftsbericht zu verfassen, der für Außenstehende die Wirkung des Vereins verdeutlicht?
Inhalt
1. Einleitung
1.1 Forschungsfrage
1.2 Literatur
1.3 Begriffsdefinitionen
2. Rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichtes
2.1 Fehlen von Regelungen im Vereinsrecht
2.2 Früherkennung von Krisen
2.3 Übermittlung von nicht-finanziellen Informationen
3. Adressatenkreis
4. Inhalt eines Geschäftsberichts
4.1 Informationsziel eines Geschäftsberichts
4.2 Informationen als Entscheidungsgrundlage
4.3 Wirkungsorientierung nachhaltig verankern
5. Form eines Geschäftsberichtes
6. Social Reporting Standard
7. Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Forschungsfrage
Für profitorientierte Unternehmen sind Geschäftsberichte die Visitenkarte. Doch wie ist das bei gemeinnützigen Vereinen? Profitorientierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, über den Verlauf des Geschäftsjahres Bericht zu erstatten. Der Geschäftsbericht ist dafür das wichtigste schriftliche Mittel (Mast 2010, S. 284), dessen Bedeutung womöglich noch weiter wächst. (Gabrysch 2017) Vereine liefern meistens neben einem Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht ab, der jedoch nicht genormt ist und bei kleinen Vereinen manchmal sogar nur mündlich erfolgt. Im Kontext einer Professionalisierung des gemeinnützigen Sektors und einer Konkurrenz um Fördergelder oder Spenden ist es sinnvoll, über die Bedeutung von Geschäftsberichten der gemeinnützigen Vereine nachzudenken.
Geschäftsberichte strukturell zu analysieren wurde Thema der vorliegenden Hausarbeit, weil die Autorin in ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit Geschäftsberichte verfasste und Geschäftsberichte anderer Vereine las, vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Da Geschäftsberichte bei Vereinen nicht gesetzlich vorgeschrieben und in der Form kaum reglementiert sind, werden sie manchmal als Kür verstanden oder als lästige Pflicht ohne praktischen Nutzen. Nicht für die Schublade zu schreiben, sondern einen Nutzen zu ziehen für die Steuerung und Kommunikation nach innen und außen ist für gemeinnützige Vereine genauso sinnvoll wie für profitorientierte Unternehmen. Hier eine sinnvolle Herangehensweise an das Erstellen und Verwenden von Geschäftsberichten zu finden, war der Autorin Anlass zur Erarbeitung der vorliegenden Hausarbeit.
Die zentrale Fragestellung dieser Hausarbeit lautet:
Ist es für Vereine sinnvoll, einen Geschäftsbericht zu verfassen, der für Außenstehende die Wirkung des Vereins verdeutlicht?
In der vorliegenden Arbeit sollen ausschließlich Geschäftsberichte von gemeinnützigen Vereinen strukturell betrachtet werden. Vereine sind in Deutschland laut der ZiviZ-Studie in der Sozialwirtschaft die dominante Organisationsform, die Zahl der in den Vereinsregistern eingetragenen Vereine ist von 2012 bis 2016 um knapp 23.600 auf rund 604.000 gestiegen. Insgesamt sind 95 Prozent der Organisationen Vereine. Neben eingetragenen Vereinen zählen Stiftungen, Genossenschaften und gemeinnützige GmbHs zur organisierten Zivilgesellschaft. Selbst wenn neue Organisationsformen wie die gemeinnützigen Unternehmergesellschaften (gUG) oder die gemeinnützigen Aktiengesellschaften (gAG) hinzugezählt würden, dürfte sich dieses Verhältnis nur geringfügig ändern. (Priemer et al. 2017, S. 10) Neben der zahlenmäßigen Bedeutung von Vereinen sind Vereine für die Fragestellung deshalb besonders relevant, weil gerade im Vereinsrecht die Regelungen für Geschäftsberichte besonders schwach sind (mehr dazu in Kapitel 3 Rechtsgrundlagen). Abgesehen von dieser schwachen Regelung im Vereinsrecht, ist durch die steuerrechtliche Anerkennung einer Gemeinnützigkeit die Ausrichtung auf einen gesellschaftlichen Nutzen eines Vereins vorauszusetzen, worauf die Frage nach der Dokumentation dieses gesellschaftlichen Nutzens folgt.
Es wird bereits versucht, gesellschaftlichen Nutzen monetär zu beziffern. Ein Instrument dazu ist der Social Return on Investment (SROI, auf Deutsch: „Sozialrendite“). Es handelt sich hierbei um eine Wirkungsmessung, die sich mit der Bewertung des durch (soziale) Projekte geschaffenen gesellschaftlichen Mehrwerts beschäftigt: Die SROI-Analyse soll Projektresultate quantifizieren und in monetären Werten ausdrücken. Bemessen wird dies in der Regel darüber, welche Kosten dem Staat durch die Projekte erspart bleiben. (Kurz und Kubek 2017, S. 83) Eine solche monetäre Bezifferung von Wirkung erscheint der Autorin zu eng und angesichts der Komplexität der Gesellschaft und ihrer Wirkungszusammenhänge fragwürdig. Eine ausführliche Kritik an dieser Methode der Wirkungsmessung sollte an anderem Ort weiter ausgeführt werden, der vorliegende Text befasst sich mit wirkungsorientierten Geschäftsberichten von Vereinen, ohne Wirkungsorientierung monetär beziffern zu müssen.
1.2 Literatur
Die im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Hausarbeit genutzte Literatur stammt vor allem aus dem Bereich der Unternehmenskommunikation und der Investor Relations. Wie im privatwirtschaftlichen Sektor Geschäftsberichte geschrieben werden sollen und welche Bedeutung sie haben, ist in der betriebswirtschaftlichen Literatur gut belegt (Freimuth 1995; Piwinger 2003; Meier-Pfister und Thommen 2002; Gabrysch 2017). Kommunikationswissenschaftliche Arbeiten zu Geschäftsberichten von profitorientierten Unternehmen untersuchen den Geschäftsbericht hinsichtlich seines kommunikativen Mehrnutzens, nicht-monetären Informationsgehalts und der Verwendung als Instrument der PR . (Kirchhoff und Piwinger 2009; Meier-Pfister und Thommen 2002; Mild 2009; Zainon et al. 2011; Stötzer 2009; Piwinger und Zerfaß 2007) Literatur zu wirkungsorientierter Steuerung, zu wirkungsorientierten Geschäftsberichten von Vereinen ist eher selten (vgl. Uebelhart 2014). Der Grund dafür liegt vermutlich in den oben bereits angeführten schwachen vereinsrechtlichen Vorschriften.
Da Wirkungsorientierung im heutigen Verständnis und ihre Mechanismen und Instrumente aus privatwirtschaftlichen, profitorientierten Zusammenhängen in den gemeinnützigen Sektor übertragen wurden, ist es auch für die vorliegende Arbeit sinnvoll, Bezug zu nehmen auf die Vorgaben aus der profitorientierten Wirtschaft. Kritik an Wirkungsorientierung wird beispielsweise dahingehend geübt, dass Wirkung nicht in einem herrschaftsfreien Raum gemessen und beurteilt wird, sondern dass diejenigen, die nach Wirkungsmessung verlangen, diese stark mitdefinieren und es so zu einem Hang von zu positiver Bewertung in zu eng gesteckten Bewertungsrahmen kommt. (Roth 2017) Dies ist insbesondere aufgrund der für die profitorientierten Körperschaften vorhandenen Literatur relevant, deren Aussagen auf die Übertragbarkeit für gemeinnützig orientierte Vereine überprüft diskutiert werden müssen.
Eine Begriffsdefinition klärt im Folgenden die verwendeten Begriffe. Anschließend werden sowohl rechtliche Anforderungen an Geschäftsberichte, als auch Ziele, Inhalte und Form von Geschäftsberichten erläutert. Im Ausblick werden mögliche zukünftige Entwicklungen umrissen.
1.3 Begriffsdefinitionen
Wirkungsorientierung
Wirkung wird vom Institut für Soziale Arbeit definiert als „intendierte Zustandsänderungen, die beobachtbar, beschreibbar, und kommunizierbar sind und nach plausiblen und hypothesengeleiteten Annahmen über nachvollziehbare Zusammenhänge bewertet werden können“ (Eppler et al. 2011).
Wirkungsorientierte Steuerung wird von der phineo AG, deren Geschäftsmodell die Beratung von Körperschaften zur Wirkungsorientierung umfasst, wie folgt definiert: „Wirkungsorientierte Steuerung ist die konsequente Weiterentwicklung von Management in öffentlichen Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen, die sich ja primär über ihren gesellschaftlichen Nutzen bzw. ihren „Social Impact“ legitimieren. Für den Erfolg reicht es heute nicht mehr aus, Ressourcen und Leistungen effizient zu managen. Die zentrale Herausforderung liegt darin, die Aktivitäten, Ressourcen und Steuerung auf den Nutzen für die Gesellschaft bzw. den Public Value auszurichten“ (Albrecht et al. 2013, S. 23).
Da diese Definition von „Weiterentwicklung von Management“ spricht, beinhaltet sie implizit, dass Wirkungsorientierung der nächste Schritt nach der Einführung des Neuen Steuerungsmodells sei (zur Einführung des Neuen Steuerungsmodells vgl. Bispinck 2012). Die Verwendung des englischen Begriffs „Public Value“ neben der deutschen Übersetzung „Nutzen für die Gesellschaft“ nimmt Bezug auf Mark H. Moore und Timo Meynhardt, die diesen Begriff im angelsächsischen und deutschen Diskurs prägten und mit ihm eine Alternative zum „stakeholder value“ bezeichneten. (Meynhardt 2010; Moore 2000)
Diese Definitionen von Wirkung und wirkungsorientierter Steuerung sind insofern komplementär, als dass die erste sich auf Wirkungsorientierung bezieht und die zweite die Steuerung benennt, die auf Wirkung ausgerichtet ist. Besonders wertvoll in Bezug auf Geschäftsberichte ist im Wirkungszusammenhang die Benennung der Adressaten. Ähnlich wie dies in den Aktivitäten eines Vereins reflektiert und benannt werden soll (Kurz und Kubek 2017, S. 110), benennt die vorliegende Arbeit Adressaten und Adressatinnen in Geschäftsberichten (s. Kapitel 3 Adressatenkreis).
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht ist ein Bericht über den Geschäftsverlauf einer Körperschaft während eines Jahres. „Geschäftsbericht“ ist in der Praxis ein üblicher Sammelbegriff für eine Zusammenfassung von Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie weiterer freiwilliger Angaben der Gesellschaft. (Winter 2014) Der Jahresabschluss einer Personengesellschaft beispielsweise setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich laut § 264 Abs. 1 Handelsgesetzbuch einen Anhang an den Jahresabschluss anfügen, in dem einige Positionen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutert werden. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen. (Maier et al. 2017)
Das Format eines Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und freiwilligen Erläuterungen wurde auch von anderen Körperschaften, wie Vereinen, freiwillig übernommen. Der Geschäftsbericht ist somit das publizierte Ergebnis der externen Rechnungslegung.
Gemeinnützige Vereine
Die Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinn ist ein Sonderrecht. (Schick 2005, S. 13) Eine gemeinnützige Körperschaft ist vor allem von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Grundsteuer befreit. Damit die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft anerkannt wird, muss ein Körperschaftssubjekt vorliegen. Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen und dabei selbstlos handeln. Außerdem muss die Körperschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. (Schick 2005, S. 23)
Die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist in der vorliegenden Arbeit deshalb von Belang, weil gemeinnützige Vereine für diese Anerkennung ihren satzungsgemäßen Zweck erfüllen müssen. Der Verein richtet seine Aktivitäten und deren Wirkung auf diesen Zweck aus, womit eine bewusste oder unbewusste Wirkungsorientierung entsteht.
2. Rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Geschäftsberichtes
2.1 Fehlen von Regelungen im Vereinsrecht
Da die meisten sozialwirtschaftlichen Körperschaften Vereine sind, wäre das Vereinsrecht zu betrachten. Das Vereinsrecht schreibt jedoch keine Prüfung der jährlichen Rechnungslegung des Vorstands vor. Profitorientierte Unternehmen hingegen müssen Publizitätspflichten erfüllen, wenn ihre Tätigkeit auf dem Vertrauen der mit ihnen aktuell oder potenziell in Verbindung tretenden Personen beruht. (Maul 2007, S. 601)
Da die Tätigkeit von gemeinnützigen Vereinen genauso auf dem Vertrauen der mit ihnen aktuell oder potenziell in Verbindung tretenden Personen beruht, haben sich in der Praxis auch Verpflichtungsmechanismen herausgebildet, wenn auch nicht gesetzlicher Art. Zum einen können Satzungen von Vereinen eine Prüfung der jährlichen Rechnungslegung vorschreiben, zum anderen wird bei größeren Vereinen die Rechnungslegung meistens vom Kostenträger oder der Zuwendungsgeberin verlangt. (Goetz 2014, S. 85)
2.2 Früherkennung von Krisen
Einer Rechnungslegung liegt eine Buchführung zugrunde. Nach §238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch ist „jeder Kaufmann ... verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens ... ersichtlich zu machen". Damit ein Kaufmann sich eine Vermögensübersicht verschaffen kann, ist nach §242 Handelsgesetzbuch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu führen, damit der Kaufmann eine drohende oder eingetretene Krise frühzeitig erkennen kann. (Maul 2007, S. 601)
Bezogen auf die Vorschriften für den Kaufmann aus dem Handelsgesetzbuch ließe sich für gemeinnützige Vereine ableiten, dass auch sie eine drohende oder eingetretene Krise frühzeitig erkennen können sollten. Diese Krise kann im Arbeitskontext von gemeinnützigen Vereinen auch eine nicht-monetär zu verstehende Krise sein. Verändert sich zum Beispiel das gesellschaftliche Umfeld und trifft somit der angestrebte Zweck des Vereinshandelns nicht mehr auf die Bedürfnisse der Zielgruppe, ist es für gemeinnützige Vereine relevant dies frühzeitig zu erkennen.
2.3 Übermittlung von nicht-finanziellen Informationen
Es überrascht kaum, dass Unternehmen, die sich an den Kapitalmarkt wenden, wesentlich ausführlichere Berichtspflichten haben als andere. Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, innerhalb eines Geschäftsjahres regelmäßig mindestens einen Zwischenbericht zu veröffentlichen. (Maul 2007, S. 607) Außerdem müssen Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne mindestens eine natürliche Person als Vollhafter den Jahresabschluss um einen Anhang erweitern. Dieser erweiterte Jahresabschluss muss gemäß §264 Abs. 1 Handelsgesetzbuch dann durch einen Lagebericht ergänzt werden. (Maul 2007, S. 605)
Auch für gemeinnützige Vereine ist ein solcher Lagebericht in Bezug auf Wirkungsorientierung interessant, denn der Lagebericht von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften soll ebenfalls nicht-finanzielle Leistungsindikatoren enthalten. Als solche nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden im Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange gerechnet, die Entwicklung des Kundenstammes, das Humankapital, der Bereich Forschung und Entwicklung und die gesellschaftliche Reputation. (Deutscher Bundestag 2004)
3. Adressatenkreis
Gesetzliche Regeln zur externen Rechnungslegung von Vereinen fehlen in Deutschland zwar, doch ergibt sich eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung aus steuerlichen Gründen. Der Verein muss den Nachweis erbringen, dass die tatsächliche Geschäftsführung die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke verfolgt. Gepaart mit der Auskunftspflicht des Vorstandes gegenüber der Mitgliederversammlung entsteht so bei Vereinen die externe Rechnungslegung gegenüber der Hauptadressatin, der Mitgliederversammlung. (Goetz 2014) Darüber hinaus sind jedoch weitere Adressaten denkbar.
Werden weitere Personenkreise adressiert, beeinflusst dies die Gestaltung und den Inhalt des Geschäftsberichtes. Zu möglichen Adressaten von Geschäftsberichten von gemeinnützigen Vereinen gehören:
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