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Hausarbeit, 2017
16 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Schule als Lebenswelt
3 Kinderrechte
3.1 Kinderrechte im Überblick
3.2 Das Recht auf Bildung in Deutschland
3.3 Kinderrechte in der schulischen Umsetzung
4 Schulhunde
4.1 Hundegestützte Intervention und Allgemeines
4.2 Pädagogische Ziele
4.3 Wirkfaktoren von Schulhunden
4.3.1 Physische und psychische Stressreduktion
4.3.2 Förderung positiver sozialer Interaktionen
4.4 Ruckmeldungen von SchölerInnen und Lehrkröften
5 Zusammenfassung
Literatur
„Was? Ein Hund in der Schule? Das kann doch nicht funktionieren.“ oder „Die Kinder werden doch bestimmt nur abgelenkt.“ sind mögliche Reaktionen der Eltern, wenn die Lehrkraft berichtet, einen Hund in den Unterricht integrieren zu wollen. Im ersten Moment stehen viele Menschen dieser Art der Pödagogik skeptisch gegenüber. Dass ein Hund den Unterricht nicht stört, die Schulerlnnen nicht aufwuhlt, sondern diese beruhigt und fördert, kann schwer zu begreifen sein. Jedoch sind Hunde in der Schule, sogenannte „Schulhunde“, Teil eines ausgearbeiteten Konzepts und werden gezielt eingesetzt um das Klassenklima zu verbessern und das Wohlbefinden der Kinder in der Lebenswelt Schule zu fordern.
In folgender Arbeit soll geklört werden, ob der Einsatz eines Schulhundes die Lebenswelt Schule der Kinder verbessern kann und helfen kann, ihre Rechte umzusetzen. Zunöchst wird hierzu die Lebenswelt Schule und ihre Problematiken genauer betrachtet. Es folgt ein Einblick in die UN-Kinderrechtskonvention, von welcher Artikel 28 - Das Recht auf Bildung - genauer analysiert wird. Auch geht es darum, ob und wie Kinderrechte in der Schule konkret umgesetzt werden. Als Letztes wird in die Thematik der hundegestutzen Intervention eingefuhrt. Es wird die Frage geklört, welche pödagogischen Ziele ein Schulhund verfolgt und wie Hunde auf den Menschen wirken.
In jeder Lebenswelt existieren spezifische Umgangsformen, Drehbucher und Handlungsannahmen. Da sich diese Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen unterschiedlich außern, spricht man von einer Vielzahl an Lebenswelten, und nicht von einer allumfassenden. Beispiele fur Lebenswelten von Kindern sind Familie, Schule oder Freizeit. Diese verschiedenen Lebenswelten eines Kindes existieren nicht ohne Beziehung nebeneinander, sondern beeinflussen sich permanent gegenseitig. Eine solche Beeinflussung kann sich sowohl positiv, als auch negativ auf die anderen Lebenswelten auswirken. Dieser Einfluss lasst sich am Beispiel einer Handlungsannahme erklären. (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung 2017, S. 8)
Eine Handlung kann in einer bestimmten Lebenswelt erfolgreich sein; ist dies der Fall, so wird meist auch in den andern Lebenswelten auf diese Art gehandelt. Es wird angenommen, dass diese Handlung fär alle Lebenswelten die richtige ist. So kann ein Kind, welches in der Familie einen offenen und herzlichen Umgang mit den Familienmitgliedern erfährt und lebt, dies an die Lebenswelt Schule anknupfen und wird dort offen auf MitschulerInnen zugehen. (Ministerium fär Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung 2017, S. 7f)
Beim Wechsel von einer Lebenswelt in die andere kännen oftmals Spannungen entstehen. Dies liegt daran, dass Lebensweltmuster teilweise zu stark voneinander abweichen. Wie zuvor erwähnt, bestehen in jeder Lebenswelt eines Individuums feste Umgangsformen. Beispielsweise ist die Lebenswelt eines Kindes in der Familie von Nähe, Überschaubarkeit, direktem Kontakt und Regelmäßigkeit geprägt. In der Schule geht es darum, diese Selbstverstaändlichkeiten im Umgang zu thematisieren und den Schulerinnen andere Sichtweisen und Verhaltensformen näher zu bringen. Dieses Zusammentreffen verschiedener Lebens- und Verhaltensmuster fuhrt bei den Schulerinnen häufig zu Spannungen und kann im Extremfall sogar Krisen hervorrufen. Die Lebenswelt Schule setzt sich das Herbeifuhren dieser Konfrontation zwar bewusst als Aufgabe, um die Schulerinnen auf weitere Lebenswelten vorzubereiten, allerdings muss sie darauf achten, dass die Individuen dies aushalten und verarbeiten kännen. In der Schule entstehen diese Konfrontationen verschiedener Lebenswelten und Umgangsformen automatisch, da viele Lebenswelten, und somit viele Umgangsformen und Handlungsannahmen, in die Schule hineinwirken. (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung 2017, S. 6)
Die Schule ist zu einem zentralen Inhalt der heutigen Kindheit geworden. Die Zunahme der Bedeutung der Schule betrifft nicht nur die Kinder direkt, sondern auch ihre Eltern. Diese muässen die Schullaufbahn ihrer Kinder planen und organisieren, aber vor allem ihre Kinder durch Beratung, Motivation, Trästen und Lob unterstutzen. Ebenfalls sollen sie bei den Hausaufgaben und beim Lernen helfen, sowie Kontakt zu der Schule und den Lehrerinnen haben. Auch deshalb handeln viele Gespräche zwischen Eltern und Kindern vom Thema Schule. Man spricht hierbei von der „Verschulung der Eltern-Kind-Beziehung“. Es kann problematisch werden, sobald dies mit hohen oder gar zu hohen Erwartungen seitens der Eltern verbunden ist. (Stecher 2005, S. 185f)
Nach Unterricht, Mittagessen mit den Eltern und Hausaufgaben- und Lernzeit, ist das Thema Schule meist auch in der Freizeit der Kinder ein aktuelles Thema. Zusammen mit ihren Freunden kännen sie äber die Belastungen, die die Schule mit sich bringt, reden und sich gegenseitig unterstutzen. Die Schule ist somit zeitlich gesehen eine der gräßten Lebenswelten der Kinder, sie verbringen circa sieben Stunden täglich im schulischen Kontext. (Ministerium fär Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung 2017, S. 11)
Im Gegensatz zu anderen Lebenswelten besitzt die Schule ein besondere Ziel-, Methoden-, Raum-, Sozial- und Organisationskomponente (Ministerium fur Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung 2017, S. 12). Im Folgenden wird im Speziellen auf die Sozialkomponente eingegangen.
Die Schule hat eine Sozialisationsfunktion, da die Kinder dort die Moäglichkeit haben, Gleichaltrige zu treffen und zusammen mit diesen soziale Kompetenzen zu entwickeln. Die Kinder muässen sich in dieser sozialen Situation zurechtfinden, da sie einen großen Teil ihres Alltags zusammen mit Gleichaltrigen und Lehrerinnen in der Schule verbringen. Schneider betrachtet den Zusammenhang zwischen sozialer Akzeptanz und dem schulischen Wohlbefinden der Kinder. Hier faällt auf, dass sich Kinder, die sich als sozial akzeptiert sehen, wohler fuhlen, als solche, die von sich selbst denken, dass sie unbeliebt sind. Die Akzeptanz in der Klasse haängt auch mit den Leistungen der Schülerinnen zusammen. Sind sie von ihren Mitschulerinnen wenig akzeptiert so kann sich das negativ auf die Leistungen auswirken. (Schneider 2005, S. 200, 221f)
Am 5. April 1992 trat die Bundesrepublik Deutschland dem „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, der UN-Kinderrechtskonvention, bei. Diese wurde bereits am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Durch den Beitritt Deutschlands in die ÜN-Kinderrechtskonvention hat jeder Mensch unter 18 Jahren hierzulande verbriefte Rechte. Die Kinderrechte sind eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung fur alle Staaten und deren Gesellschaft, das Wohlergehen der Kinder zu sichern. (Unicef 2013, S. 1)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das Geböude der Kinderrechte
(Quelle: https://www.kinderpolitik.de/18-kinderrechte/kinderrechte- allgemein/278-aufbau-der-un-kinderrechtskonvention)
Die Kinderrechte werden im englischsprachigen Raum in folgende drei P“ aufgeteilt:
Provision (Forderungsrechte), Protection (Schutzrechte) und Participation (Beteiligungsrechte) (Deutsches Kinderhilfswerk 2017). Aus diesen bilden sich die drei Saulen des Geböudes der Kinderrechte“ (siehe Abbildung 1). Artikel 1, 6, 42 und 44 bilden die Grundlage der Kinderrechtskonvention, indem sie Begriffe bestimmen und Verpflichtungen erklaren. Über allen Artikeln steht Artikel 3, welcher besagt, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen vorrangig zu beachten ist.
In Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention wird das „Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung“ genau dargestellt.
Der erste Staatenbericht Deutschlands zur UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 1994 veröffentlicht. In diesem wird aufgezeigt, wie die Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Bildung konkret umsetzt. Hierfur wurden die einzelnen Absatze und Buchstaben des Artikels 28 genannt, und die jeweilige Umsetzung erklärt.
Zu Absatz 1 a): Alle Kinder werden mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig. Die Schule ist schulgeldfrei.
Zu Absatz 1 b): Alle Kinder besuchen gemeinsam eine Grundschule, auf welche die weiterfuährenden Schulen aufbauen. Diese teilen sich in Hauptschule, Realschule und Gymnasium auf, des Weiteren gibt es Gesamtschulen. Eine finanzielle Unterstutzung kännen Schälerinnen ab der zehnten Jahrgangsstufe erhalten, falls dringende Grände dies erfordern.
Zu Absatz 1 c): Das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife kann uber mehrere Wege erworben werden. Beispiele hierfur sind der Abschluss an Gymnasien, Abendgymnasien oder Gesamtschulen.
Zu Absatz 1 d): Es gibt spezielle Beratungsdienste fur Bildung und Beruf, welche von den Bildungsverwaltungen sowie der Arbeitsverwaltung eingerichtet worden sind. Zu Absatz 1 e): Verstäße gegen die Schulpflicht kommen nur selten vor. Fur die Färderung schwächerer Schuler gibt es an den Schulen eine Vielzahl von Färder- maßnahmen.
Zu Absatz 2: Die Schuldisziplin muss, unter Wahrung der Menschenrnirde, gehalten werden. Dies geschieht durch Verweise, Versetzung in eine Parallelklasse oder Verweisung von der Schule. Korperliche Bestrafungen sind untersagt.
Zu Absatz 3: Die internationale Zusammenarbeit erfolgt durch die Mitgliedschaften Deutschlands in weltweiten Organisationen. In diesen wird Kooperation, Austausch, Wissenschaftstransfer und gleicher Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen gefärdert. (Bundesministerium fur Familie 1994, S. 36f)
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