Einst forderte Otto v.Gierke, ein Tropfen sozialistischen Öls müsse in das deutsche Privatrecht einsickern. In der Zeit des beginnenden 21. Jahrhunderts, in der den Deutschen allmählich zwar nicht die Arbeit, wohl aber die Arbeitsplätze ausgehen, werden in der öffentlichen Diskussion immer häufiger gegenteilige Äußerungen laut. So spricht der Volkswirt Meinhard Miegel von einer Arbeitnehmergesellschaft, die sich in Deutschland „breit gemacht“ habe.
Im Kern der Diskussion steht dabei das deutsche Kündigungsschutzrecht. Während es manche für einen „Arbeitsplatzkiller“ halten, sehen andere keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Massenarbeitslosigkeit und Kündigungsschutz.
Für die von Entlassungen und Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen steht bei alledem mehr als nur der Verlust der eigenen wirtschaftlichen Existenz auf dem Spiel. Der Arbeitsplatz bedeutet heute – so scheint es – weit mehr als bloßen Broterwerb. Vielmehr finden „Freiheit und Würde darin ihren deutlichsten Ausdruck“.
Der Kündigungsschutz hat sich nicht zuletzt deshalb zu einem festen Bestandteil im deutschen Arbeitsrecht entwickelt. Dennoch werden nach Schätzungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung jährlich etwa 7 Mio. Arbeitsverhältnisse beendet, davon rund 2 Mio. durch Arbeitgeberkündigungen.
Den größten Teil hiervon machen die sogenannten betriebsbedingten Kündigungen aus. Nicht selten kommt es im Anschluss an eine Kündigung zu Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, in deren Verlauf die arbeitgeberseitige Kündigungsentscheidung einer richterlichen Kontrolle unterzogen wird.
Die Unternehmer sehen hierin freilich eine empfindliche Einschränkung ihrer Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit und fordern alsbaldige Reformen auf diesem Gebiet oder plädieren zumindest für eine stärkere „Zurückhaltung des Arbeitsrechts“. Solche Aussagen sind auch in der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu hören9, insbesondere nachdem die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in aktuellen kündigungsschutzrechtlichen Entscheidungen für Aufsehen sorgte.
Im Mittelpunkt des Streits steht dabei der Konflikt zwischen dem Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen aus betrieblichen Gründen einerseits und dem Schutz hinreichender Bewegungsfreiheit der Unternehmen im Zeitalter des globalisierten Wettbewerbs andererseits.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG
B. DOGMATIK DER UNTERNEHMERISCHEN ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT
I. HISTORISCHE ENTWICKLUNG UNTERNEHMERISCHER FREIHEIT
1. Von der Aufklärung bis zum Kaiserreich
2. Weimarer Reichsverfassung und Nationalsozialismus
3. Die Entwicklung zum Grundgesetz
II. GRUNDLAGEN DER UNTERNEHMERFREIHEIT NACH HEUTIGEM VERSTÄNDNIS
1. Unternehmerfreiheit als Berufs- und Eigentumsfreiheit des Arbeitgebers
2. Schutzbereich
a. Persönlicher Schutzbereich
aa. Schutz juristischer Personen
bb. Ergebnis
b. Sachlicher Schutzbereich
aa. Unternehmerische Dispositionsfreiheit
bb. Investitionsfreiheit und Freiheit der marktmäßigen Betätigung
cc. Organisationsfreiheit
dd. Vertragsfreiheit
3. Schranken der Unternehmerfreiheit
4. Rechtfertigung von Eingriffen
5. Zusammenfassung
C. DAS SYSTEM BETRIEBSBEDINGTER KÜNDIGUNGEN
I. HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES KÜNDIGUNGSRECHTS
1. Die Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
2. Weimarer Republik und Nationalsozialismus
3. Die Entwicklung nach 1945
II. BEGRÜNDUNG DES KÜNDIGUNGSSCHUTZES
III. KÜNDIGUNGSSCHUTZ NACH DEM KSCHG
1. Anwendungsbereich
a. Sachlicher Anwendungsbereich
b. Betrieblicher Anwendungsbereich
c. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Die einzelnen Kündigungstatbestände
a. Personenbedingte Kündigung
b. Verhaltensbedingte Kündigung
c. Betriebsbedingte Kündigung
aa. Die Unternehmerentscheidung als Ausgangspunkt
α. Innerbetriebliche Ursachen
β. Außerbetriebliche Ursachen
bb. Kündigung als ultima ratio
cc. Sozialauswahl
dd. Abfindungsanspruch
3. Schutzinstrument: Kündigungsschutzklage
IV. KÜNDIGUNGSSCHUTZ AUßERHALB DES KSCHG
V. BETRIEBSBEDINGTE ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG
VI. ZUSAMMENFASSUNG
D. UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT BEI DER BETRIEBSBEDINGTEN KÜNDIGUNG
I. KÜNDIGUNGSSCHUTZ ALS EINGRIFF IN DIE BERUFSFREIHEIT DES ARBEITGEBERS
1. Rechtfertigung
2. Grenzen der Rechtfertigungsmöglichkeit
II. GERICHTLICHE KONTROLLE DER ARBEITGEBERENTSCHEIDUNG
1. Grundsatz: Keine Kontrolle der unternehmerischen Entscheidung
a. Begriff der Unternehmerentscheidung
b. Begründung in Rechtsprechung und Schrifttum
c. Eigener Standpunkt
2. Aber: Willkürverbot
a. willkürliche Entscheidung
b. unvernünftige Entscheidung
c. unsachliche Entscheidung
d. Kritik an der eingeschränkten Kontrolle
e. Zusammenfassung
3. Erforderlichkeit einer unternehmerischen Entscheidung
a. Kündigungsentschluss als freie Unternehmerentscheidung?
b. Die Entscheidung zur Personalreduzierung
c. Aber: Keine Austauschkündigung
4. Willkürverbot bei der Umsetzung der Unternehmerentscheidung
a. Ultima ratio und Entscheidungsfreiheit
aa. Weiterbeschäftigung
bb. Änderung der Arbeitsbedingungen
cc. Kurzarbeit
α. Rechtsprechung
β. Teilweise: Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit
γ. Richtigerweise: Verpflichtung zur möglichen Kurzarbeit
dd. Produktion auf Halde
ee. Gewinnverzicht als milderes Mittel?
b. Sozialauswahl als Eingriff in die Unternehmerfreiheit
c. Anhörung des Betriebsrates
III. BETRIEBSBEDINGTE ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG UND UNTERNEHMERFREIHEIT
1. Missbrauchsfreie Unternehmerentscheidung
2. Änderungskündigung als ultima ratio
3. Sozialauswahl
4. Positive Interessenabwägung
a. Begründung und Ausgestaltung
b. Richtigerweise: Keine besondere Interessenabwägung
IV. NEUERLICH: ORGANISATIONSFREIHEIT ALS RECHTSMISSBRAUCH?
1. Die Kaufhof-Entscheidung
a. Kritik an der Entscheidung
b. Aber: Hierarchieabbau als Unternehmerentscheidung
2. Die Weight-Watchers-Entscheidung
a. Ablehnende Stimmen im Schrifttum
b. Überwiegend: Zustimmung
c. Eigener Standpunkt
aa. Franchising als freie Unternehmerentscheidung
bb. Soziale Rechtfertigung
cc. Tatsächlich: Betriebsübergang?
3. Die „Crewing“-Entscheidung
4. Die Rheumaklinik-Entscheidung
a. Zustimmung im Schrifttum
b. Kritik an der Entscheidung
c. Eigener Standpunkt
aa. Outsourcing als freie Unternehmerentscheidung
bb. Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
cc. Richtigerweise: Betriebsübergang
α. Übergang
β. Wahrung der Identität
γ. Ergebnis
5. Seither ergangene Judikatur
a. LAG Düsseldorf vom 10.Februar 2004
b. LAG Niedersachsen vom 13.Juni 2003
c. Sächsisches LAG vom 7.Mai 2004
d. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 11.Januar 2005
e. Stellungnahme zur jüngeren Rechtsprechung
V. DAS PROBLEM DER DARLEGUNGS- UND BEWEISLAST
E. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit setzt sich mit dem Spannungsfeld zwischen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, und dem deutschen Kündigungsschutzrecht auseinander. Ziel ist es zu untersuchen, inwieweit die unternehmerische Freiheit durch das System der betriebsbedingten Kündigung de lege lata eingeschränkt wird und ob aktuelle Entwicklungen, insbesondere in der Rechtsprechung, zu einer problematischen Aushöhlung dieser Freiheit führen.
- Historische Herleitung und Dogmatik der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit
- Struktur und Entwicklung des deutschen Kündigungsschutzrechts
- Gerichtliche Kontrolldichte bei unternehmerischen Entscheidungen
- Die Rolle der Organisationsfreiheit als Rechtfertigung für Strukturveränderungen
- Problematik der Darlegungs- und Beweislast in Kündigungsschutzprozessen
Auszug aus dem Buch
Die Unternehmerentscheidung als Ausgangspunkt
Jeder betriebsbedingten Kündigung liegt eine Entscheidung des Unternehmers zu Grunde, mit der dieser auf betriebs- oder volkswirtschaftliche Entwicklungen reagiert und damit ein „betriebliches Erfordernis“ für eine Kündigung auslöst. Mit dieser Entscheidung versucht der Unternehmer, sich abzeichnende Umsatzeinbrüche abzufedern, drohende Verluste zu vermeiden oder sinkende Gewinne wieder zu steigern. Er wird daher sein Produktportfolio neu ausrichten, die Betriebsabläufe straffen, unrentable Betriebsteile schließen oder seine Produktionsprozesse wirtschaftlicher gestalten. Solche Maßnahmen führen regelmäßig zu einem geringeren Personalbedarf und damit im Ergebnis zur Freisetzung von Arbeitskräften.
Die für den geringeren Beschäftigungsbedarf kausale Unternehmerentscheidung kann sowohl inner- als auch außerbetriebliche Ursachen haben, zwischen denen Rechtsprechung und Schrifttum wie folgt differenzieren.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG: Die Arbeit identifiziert den zentralen Konflikt zwischen dem Kündigungsschutz der Arbeitnehmer und der unternehmerischen Bewegungsfreiheit im globalen Wettbewerb als Forschungsschwerpunkt.
B. DOGMATIK DER UNTERNEHMERISCHEN ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT: Dieses Kapitel arbeitet die historische Entwicklung und die grundgesetzliche Verankerung der Berufs- und Eigentumsfreiheit als Basis für unternehmerisches Handeln auf.
C. DAS SYSTEM BETRIEBSBEDINGTER KÜNDIGUNGEN: Hier wird der historische Wandel des Kündigungsschutzes in Deutschland sowie die geltende Rechtslage und die Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung dargestellt.
D. UNTERNEHMERISCHE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT BEI DER BETRIEBSBEDINGTEN KÜNDIGUNG: Das Kernstück der Arbeit untersucht die Verknüpfung beider Rechtsbereiche und die gerichtliche Kontrolle von Unternehmerentscheidungen unter Berücksichtigung aktueller Fälle wie der Kaufhof- oder Rheumaklinik-Entscheidung.
E. FAZIT: Die Arbeit resümiert, dass die Unternehmerentscheidung als solche grundsätzlich gerichtlicher Kontrolle entzogen bleiben sollte, wobei die Missbrauchskontrolle bei willkürlichem Handeln weiterhin ausreicht.
Schlüsselwörter
Unternehmerentscheidung, Kündigungsschutz, Betriebsbedingte Kündigung, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Willkürverbot, Missbrauchskontrolle, Organisationsfreiheit, Ultima-Ratio-Prinzip, Sozialauswahl, Outsourcing, Offshoring, Darlegungs- und Beweislast, Änderungskündigung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den rechtlichen Konflikt zwischen der verfassungsrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit und dem gesetzlichen Kündigungsschutz bei betriebsbedingten Kündigungen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die dogmatische Herleitung der Unternehmerfreiheit, das System der betriebsbedingten Kündigung, die gerichtliche Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen sowie die Abgrenzung von missbräuchlichem Handeln.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, inwieweit die Unternehmerentscheidung der gerichtlichen Kontrolle unterliegen darf und ob die aktuelle Rechtsprechung die unternehmerische Freiheit unzulässig beschneidet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die auf einer dogmatischen Analyse der Grundrechte und des Kündigungsschutzgesetzes unter Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der Verknüpfung von unternehmerischer Freiheit und betriebsbedingter Kündigung, analysiert die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle und diskutiert aktuelle Tendenzen wie Outsourcing-Entscheidungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind die unternehmerische Entscheidungsfreiheit, das Willkürverbot, das Ultima-Ratio-Prinzip und der Kündigungsschutz bei betrieblichen Strukturveränderungen.
Wie bewertet der Autor die „Rheumaklinik-Entscheidung“?
Der Autor übt deutliche Kritik an der Begründung des Bundesarbeitsgerichts, da dieses seiner Meinung nach unzulässig in die Unternehmenspolitik eingegriffen und die freie Unternehmerentscheidung ausgehöhlt hat.
Warum reicht nach Ansicht des Autors das Willkürverbot aus?
Der Autor argumentiert, dass eine Missbrauchskontrolle genügt, um gezielte Umgehungen des Kündigungsschutzes zu verhindern, ohne dass Gerichte gezwungen wären, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit unternehmerischer Entscheidungen selbst zu beurteilen.
- Arbeit zitieren
- Christian Bitsch (Autor:in), 2005, Betriebsbedingte Kündigung und unternehmerische Entscheidungsfreiheit, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/51079