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Ist ein Embryo keine Person? Aktuelle Rechtslage in Deutschland zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Title: Ist ein Embryo keine Person? Aktuelle Rechtslage in Deutschland zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Essay , 2018 , 7 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Anonym (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)

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Summary Excerpt Details

Die Arbeit soll Aufschluss über die aktuelle gesetzliche Regelung in Deutschland hinsichtlich der Thematik eines Schwangerschaftsabbruchs geben und somit klären unter welchen Umständen eine Abtreibung, laut Gesetz, in Deutschland erlaubt ist. Des Weiteren soll genauer untersucht werden, ob ein Embryo ein Recht auf Leben hat und ob er als Mensch und Person anerkannt werden sollte. Im weiteren Verlauf wird die Position von Norbert Hoerster genauer beleuchtet.

Es gibt kaum ein Problem in unserer Gesellschaft, welches in der Vergangenheit, sowie auch in der Gegenwart, immer wieder so stark diskutiert wurde beziehungsweise wird, wie das Thema des Schwangerschaftsabbruchs. Dies steht wohl im Zusammenhang mit den hohen Zahlen der Abtreibungen in den letzten Jahren. Auf Grund der hohen Zahlen kommen immer wieder Streitigkeiten über die Abtreibung und die aktuelle Rechtslage auf. Es stehen viele Fragen im Raum, wie zum Beispiel: Hat ein Fötus kein Recht auf Leben? Ist ein Embryo eine Person und ein Mensch? Diese Fragen werden gegenwärtig nicht nur in der Öffentlichkeit erörtert, sondern auch in der philosophischen Ethik.

Es gilt sich diesen Fragen anzunehmen und in vorurteilsloser Abwägung zu den Argumenten Stellung zu beziehen. So tut dies auch der Philosoph Norbert Hoerster, auf dessen Argumenten dieses Essay aufbaut.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Rechtslage in Deutschland

Position der Philosophie am Beispiel von Norbert Hoerster

Fötus als menschliches Individuum

Fötus als Person

Argumente für den Lebensschutz

Resümee und Ausblick

Zielsetzung und Themenfelder

Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische und rechtliche Problematik des Schwangerschaftsabbruchs vor dem Hintergrund der philosophischen Debatte um den Status des Embryos und die Frage nach dessen Recht auf Leben.

  • Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland (§ 218 StGB).
  • Die wissenschaftliche Klassifizierung des Fötus als menschliches Individuum.
  • Die philosophische Abgrenzung zwischen menschlichem Individuum und Person nach Norbert Hoerster.
  • Ethische Begründungen für den Lebensschutz von Embryonen unter Berücksichtigung von Gattungs- und Überlebensinteressen.

Auszug aus dem Buch

Position der Philosophie am Beispiel von Norbert Hoerster

Die Frage ob ein Embryo als Mensch bezeichnet werden kann, ist somit nun geklärt, aber die Frage ob ein Fötus auch eine Persönlichkeit besitz bzw. eine Person ist, gilt es noch zu beantworten. Hoerster sagt, dass Personen über eine Vielzahl zukunftsbezogener Wünsche verfügen, demgemäß sind alle erwachsenen Menschen, Jugendliche und ältere Kinder, Personen. Bekanntermaßen haben diese zukunftsbezogene Wünsche und Interessen, wie unter anderem auch das Überlebensinteresse. Doch ab wann beginnt ein menschliches Individuum eine Person zu werden? Ist ein Fötus auch eine Person? Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, denn die Entwicklung zur eigenen Person ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher individuell unterschiedlich verläuft.

Nach Hoerster ist allerdings sicher, dass Neugeborene keinerlei Anzeichen von Personalität zeigen, weder im Verhalten noch in den neuropsychologischen Voraussetzungen. Dies kann nicht nur durch die Alltagserfahrung gezeigt werden, sondern auch durch die Wissenschaft. Diese streitet ab, dass Neugeborene so etwas wie ein „Ichbewusstsein“ haben. Schlussendlich kann der Embryo in der Entwicklung nicht weiter sein als ein Neugeborenes, wenn also ein Neugeborenes nach Hoerster nicht als Person gesehen werden kann, kann somit ein Fötus auch keine Personalität besitzen. Die Folge daraus ist, dass der Fötus in jedem Fall unter dem Gesichtspunkt der Personalität keinen Anspruch auf Lebensrecht stellen kann.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die gesellschaftliche Relevanz und die hohe Fallzahl von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Vorstellung der ethischen Fragestellung.

Rechtslage in Deutschland: Erläuterung des § 218 StGB und der geltenden Fristenregelung mit Beratungspflicht.

Position der Philosophie am Beispiel von Norbert Hoerster: Analyse des Fötus als menschliches Individuum und kritische philosophische Untersuchung der Personen-Definition.

Fötus als menschliches Individuum: Widerlegung der These, der Fötus sei lediglich ein Körperteil der Mutter, durch biologische Fakten.

Fötus als Person: Auseinandersetzung mit der Frage der Personalität auf Basis von Ichbewusstsein und zukunftsbezogenen Interessen.

Argumente für den Lebensschutz: Darstellung des Überlebens- und Gattungsinteresses als ethische Begründung für ein Abtreibungsverbot.

Resümee und Ausblick: Zusammenfassende Betrachtung der ethischen Position Hoersters und Ausblick auf die fortbestehende gesellschaftliche Debatte.

Schlüsselwörter

Schwangerschaftsabbruch, § 218, Embryo, Fötus, Norbert Hoerster, Person, Menschliches Individuum, Lebensrecht, Überlebensinteresse, Gattungsinteresse, Ethik, Abtreibung, Ichbewusstsein, Lebensschutz, Medizinische Indikation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die ethischen und rechtlichen Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Der Fokus liegt auf der rechtlichen Situation in Deutschland und der philosophischen Auseinandersetzung mit dem moralischen Status des Fötus.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob ein Embryo ein Recht auf Leben besitzt und ob er als Mensch oder Person einzustufen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die rechtsphilosophische Methode, insbesondere durch die Auseinandersetzung mit den Thesen des Philosophen Norbert Hoerster.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Es werden der aktuelle rechtliche Rahmen (§ 218 StGB), die biologische Bestimmung als menschliches Individuum und die ethischen Begründungen für einen Lebensschutz diskutiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen zählen Schwangerschaftsabbruch, Ethik, Personstatus, Lebensrecht und die Rechtslage nach § 218 StGB.

Warum spielt das Argument des „Gattungsinteresses“ eine Rolle?

Das Gattungsinteresse argumentiert, dass Embryonen zur menschlichen Spezies gehören und daher einen Schutzanspruch haben, um die Kontinuität der Spezies zu wahren.

Wie unterscheidet Hoerster zwischen einem „menschlichen Individuum“ und einer „Person“?

Ein Individuum ist zwar ein biologisches Wesen, aber erst eine Person zeichnet sich durch ein entwickeltes Ichbewusstsein und zukunftsbezogene Wünsche aus.

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Details

Title
Ist ein Embryo keine Person? Aktuelle Rechtslage in Deutschland zum Thema Schwangerschaftsabbruch
College
University of Bamberg
Grade
1,7
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2018
Pages
7
Catalog Number
V510576
ISBN (eBook)
9783346079022
Language
German
Tags
embryo person aktuelle rechtslage deutschland thema schwangerschaftsabbruch
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2018, Ist ein Embryo keine Person? Aktuelle Rechtslage in Deutschland zum Thema Schwangerschaftsabbruch, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/510576
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