Wir haben die schwierige Aufgabe, innerhalb weniger Tage zusammen mit dem Ärzteteam, Patientinnen und Patienten - und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen - zu bestimmten Lebenssituationen Lösungen zu erarbeiten oder einzuleiten. Geht es dabei um lebensverändernde Sachverhalte wie beispielsweise einen Eintritt in ein Pflegeheim, ist es nicht verwunderlich, dass von Seiten der Klientel oder Angehörigen manchmal großer Widerstand vorhanden ist. Nicht selten wird von uns von verschiedenen Seiten erwartet, Probleme, die sich über Jahre hinweg angestaut haben, innerhalb weniger Tage zu lösen.
Frau S., eine 53-jährige Portugiesin mit Bewilligung L, lebt seit 1 Jahr und 9 Monaten in der Schweiz, Sie ist bei zwei Schweizerinnen im Stundenlohn als Haushaltshilfe angestellt. Dies ist ihr einziger Verdienst. Aufgrund starker Rückenschmerzen kam sie in die Notfallaufnahme des Kantonsspitals. Ihre Hauptarbeitgeberin, bei der Frau S. 1.5 Tage pro Woche arbeitet, hat keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Frau S. erhält jeweils kein Gehalt, wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Dies führt zu großen Existenzängsten bei ihr.
Inhaltsverzeichnis
1 Ausgangslage
2 Sachverhalt
2.1 Meine Funktion als Sozialarbeiterin am Luzerner Kantonsspital
2.2 Die Situation der Patientin
2.3 Verlauf der Beratung
3 Relevante Problemstellung
4 Theoretische Reflexion und Lösungsansätze
4.1 Leistungen aus der Krankenversicherung
4.2 Leistungen aus der Krankentaggeldversicherung
4.3 Leistungen aus der ALV
4.4 Anspruch auf Sozialhilfe?
4.5 Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäss OR Art. 324a
5 Fazit – offene Punkte
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die sozialversicherungsrechtliche Absicherung und die Leistungsansprüche einer im Stundenlohn angestellten EU-Bürgerin mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L) im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Das Ziel ist es, mögliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lohnfortzahlung bei privaten Arbeitgebern zu klären.
- Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche von EU-Bürgerinnen mit Bewilligung L
- Rechtliche Grundlagen der Lohnfortzahlung durch private Arbeitgeber (OR Art. 324a)
- Leistungsansprüche gegenüber der Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Prüfung von Subsidiarität und Anspruchsvoraussetzungen für Sozialhilfe
- Rolle der Sozialarbeit bei der Beratung und Unterstützung von Arbeitsmigranten
Auszug aus dem Buch
2.1 Meine Funktion als Sozialarbeiterin am Luzerner Kantonsspital
Im Rahmen meiner Anstellung am Luzerner Kantonsspital Wolhusen bin ich für die Beratung der stationären Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen zuständig. Oftmals dreht sich die Beratung um stationäre Anschlusslösungen an den Spitalaufenthalt, z.B. Organisation von Kuren, Rehas oder Pflegeheimeintritten. Manchmal geht es um Vermittlung externer Angebote z.B. nach einer Krebserkrankung. In unserem Alltag ist nur eine Kurzzeitberatung möglich, da sich unsere Zuständigkeit auf die Zeit des Spitalaufenthaltes der betroffenen Person beschränkt.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
Nachsorge organisieren: Patientinnen, Patienten und ihre Angehörige in Bezug auf Anschlusslösungen an einen Spitalaufenthalt beraten, die entsprechenden Finanzierungen abklären sowie – bei Kuren und Rehas - die Kostengutsprache einer geplanten Anschlusslösung einholen
Aufzeigen von Möglichkeiten eines Therapieangebots bei einer Suchterkrankung oder bei psychischen Krankheiten.
Vermittlung von externen Angeboten und Anlaufstellen bei diversen Erkrankungen (Krebs, Alzheimer) oder Verweisen an entsprechende Stellen wie z.B. die Krebsliga, die Alzheimer-Vereinigung, die Pro Senectute etc. bei finanziellen Fragen.
Psychosoziale Beratung und Begleitung durch den Prozess: Beratung einer geeigneten Anschlusslösung, sofern nötig, und Begleitung durch den Prozess unter Berücksichtigung auftretender Emotionen und Bedürfnisse bei Patientinnen, Patienten und ihren Angehörigen.
Sozialrechtliche Beratung: Erkennen von sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen bzw. Weitervermittlung bei komplexen Fragestellungen an externe Anlaufstellen.
Einleiten behördlicher Massnahmen: Anträge auf eine Beistandschaft stellen z.B. bei gefährdeten Patientinnen und Patienten.
Wir haben die schwierige Aufgabe, innerhalb weniger Tage zusammen mit dem Ärzteteam, Patientinnen und Patienten - und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Anforderungen - zu bestimmten Lebenssituationen Lösungen zu erarbeiten oder einzuleiten. Geht es dabei um lebensverändernde Sachverhalte wie z.B. einen Eintritt in ein Pflegeheim, ist es nicht verwunderlich, dass von Seiten der Klientel oder Angehörigen manchmal grosser Widerstand vorhanden ist. Nicht selten wird von uns von verschiedenen Seiten erwartet, Probleme, die sich über Jahre hinweg angestaut haben, innerhalb weniger Tage zu lösen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Ausgangslage: Die Arbeit beschreibt die Situation einer portugiesischen Haushaltshilfe mit Bewilligung L, die aufgrund einer Erkrankung und fehlender Krankentaggeldversicherung existenzielle Ängste entwickelt.
2 Sachverhalt: Dieser Abschnitt erläutert die Rolle der Sozialarbeit im Spital und stellt den konkreten Fall sowie den Beratungsverlauf der Patientin dar.
3 Relevante Problemstellung: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bewilligung L sowie die zentrale Fragestellung bezüglich der Leistungsansprüche bei Krankheit definiert.
4 Theoretische Reflexion und Lösungsansätze: Das Kapitel prüft die Ansprüche gegenüber Krankenversicherung, ALV und Sozialhilfe sowie die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber gemäss Obligationenrecht.
5 Fazit – offene Punkte: Die Autorin fasst zusammen, dass die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR die zentrale Absicherung darstellt, während andere Versicherungsleistungen aufgrund fehlender Voraussetzungen oder Zuständigkeiten oft entfallen.
Schlüsselwörter
Sozialversicherungsrecht, Bewilligung L, EU-Bürgerin, Lohnfortzahlung, OR Art. 324a, Krankentaggeldversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Existenzangst, Hausangestellte, Kurzzeitberatung, Patientenberatung, Freizügigkeitsabkommen, Arbeitsunfähigkeit, Schweiz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beleuchtet die prekäre soziale und finanzielle Situation einer im Stundenlohn angestellten EU-Bürgerin mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L), die nach einer Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft sicherstellen kann.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit fokussiert auf das Sozialversicherungsrecht, die Rechte von Arbeitnehmern in Privathaushalten sowie die Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand bei drohender Hilfsbedürftigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche Leistungsansprüche im Krankheitsfall bestehen und wie die betroffene Person ihre Existenz innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen absichern kann.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der aktuellen Rechtslage unter Einbezug von Gesetzestexten (OR, AHVG, AVIG), Verordnungen und kantonalen Richtlinien zur Sozialhilfe im Kontext eines konkreten Beratungsfalls.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert spezifisch die Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung, die Möglichkeiten und Grenzen der Arbeitslosenversicherung, die Anforderungen der Sozialhilfe sowie die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht privater Arbeitgeber.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Bewilligung L, Lohnfortzahlung gemäss OR Art. 324a, Teilzeitarbeit im Privathaushalt, Existenzsicherung und sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Warum hat die Patientin keinen Anspruch auf Sozialhilfe?
Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und ihrer grundsätzlichen Arbeitsfähigkeit ist die Patientin verpflichtet, ihre finanzielle Lage primär durch die Ausschöpfung ihres Arbeitspensums zu verbessern, was den Bezug von Sozialhilfe ausschliesst.
Welche Rolle spielt der Arbeitgeber bei der Lohnfortzahlung?
Da in Privathaushalten meist keine Krankentaggeldversicherung besteht, sind die privaten Arbeitgeber gemäss OR Art. 324a verpflichtet, den Lohn für eine bestimmte Dauer weiterzuzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Bedingungen erfüllt.
Wie unterstützt die Sozialberatung in diesem Fall?
Die Sozialberatung fungiert als Vermittler, klärt die Patientin über ihre Rechte auf, prüft Versicherungsansprüche und unterstützt bei der Kontaktaufnahme mit spezialisierten Fachstellen wie FABIA.
- Arbeit zitieren
- Claudine Haller (Autor:in), 2015, Prüfung von Leistungsansprüchen einer EU-Bürgerin mit Bewilligung L bei Krankheit (CH), München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/509249