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Überführung des Diebstahls durch verdeckte Videoüberwachung. Ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine Betrachtung des Urteils BAG 21.06.2012, 2 AZR 153/11

Title: Überführung des Diebstahls durch verdeckte Videoüberwachung. Ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Term Paper , 2019 , 14 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Simon Wagner (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour

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Die Arbeit beschäftigt sich mit sich mit der Überführung des Diebstahls durch verdeckte Videoüberwachung und mit der Frage, ob eine verhaltensbedingte Kündigung in diesem Fall gerechtfertigt ist. Der Sachverhalt, welcher die Kündigung hervorgerufen hat, wird genauer erläutert und das allgemeine Verfahren bei fristlosen Kündigungen sowie der Videoüberwachung im Unternehmen näher betrachtet. Nach dem Aufzeigen von kritischen Punkten im besprochenen Vorfall, wird das Urteil detailliert beleuchtet. Zusätzlich wird auf ähnliche Urteile und Geschehnisse Bezug genommen. Zudem werden Empfehlungen für die Praxis gegeben, um solchen Klagen in Zukunft vorzubeugen.

Um die oben genannte Frage zu beantworten, wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Erfurt aus dem Jahr 2012 näher betrachtet. Das Revisionsurteil, welchem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.11.2010 vorausgeht, behandelt die Unzulässigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wurde aufgrund eines Diebstahls ausgesprochen, welcher allerdings nur über unerlaubte Videoüberwachung aufgezeichnet wurde und nicht persönlich beobachtet wurde. Gegen diese Kündigung hat die Mitarbeiterin Klage eingereicht. Das Material einer Videoüberwachung unterliegt dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers.

In den Medien wurden in den vergangenen Jahren mehrmals Fälle von Kündigungen des Arbeitsverhältnisses diskutiert. Oft ist davon die Rede, dass ein Diebstahl eines Pfandbons oder einer Zigarettenpackung nicht schwer betriebsschädigend seien und der Unternehmer diesen Vorfall finanziell verkraften kann. Weitere Personen sind der Meinung, dass dadurch ein Vertrauensverlust zwischen Arbeiter und Unternehmer entsteht und eine Kündigung nachvollziehbar ist. Doch was spricht die Justiz zu einem derartigen Fall, wenn der Diebstahl nicht persönlich, sondern durch eine verdeckte Videoüberwachung überführt wurde. Hat eine solche fristlose verhaltensbedingte Kündigung bestand?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Darstellung des Sachverhalts

2.1 Diebstahl von Zigarettenpackungen

2.2 Verhaltensbedingte Kündigung

2.3 Videoüberwachung im Unternehmen

3 Aufzeigen der Problematik

4 Darlegung der Entscheidung des Gerichts

4.1 Urteil Bundesarbeitsgericht

4.2 Verweis auf weitere Urteile

5 Konsequenzen und Empfehlungen für die Praxis

6 Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Zulässigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung, die auf Erkenntnissen aus einer verdeckten Videoüberwachung basiert. Im Zentrum steht dabei die Frage, unter welchen Voraussetzungen das durch Überwachung gewonnene Beweismaterial in einem arbeitsrechtlichen Verfahren verwertet werden darf und wie das Spannungsfeld zwischen Arbeitgeberinteressen und den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer zu bewerten ist.

  • Rechtliche Grundlagen der verhaltensbedingten Kündigung
  • Zulässigkeit und Grenzen der verdeckten Videoüberwachung
  • Beweisverwertungsverbote bei datenschutzrechtlichen Verstößen
  • Interessensabwägung und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Arbeitsrecht
  • Empfehlungen für die betriebliche Praxis zur Vermeidung von Klagerisiken

Auszug aus dem Buch

2.1 Diebstahl von Zigarettenpackungen

Das Urteil des 2. Senats, welches dieser Hausarbeit zugrunde liegt, behandelt den Fall einer Kündigung einer Verkäuferin. Die zu diesem Zeitpunkt stellvertretende Filialleiterin reichte Kündigungsschutzklage gegen das bundesweit tätige Einzelunternehmen ein.

Die Verkäuferin, welche über zehn Jahre im Betrieb war, hat Zigarettenpackungen aus dem Bestand des Arbeitgebers entwendet, worauf sie fristlos, hilfsweise fristgerecht, gekündigt wurde. Die Ausschlussfrist von zwei Wochen (§ 626 Abs. 2 BGB) wurde eingehalten. Dieses Vergehen wurde jedoch nicht persönlich von Kollegen oder dem Filialleiter beobachtet, sondern durch eine verdeckte Videoüberwachung überführt. Das Material wurde unter Beisein eines Betriebsratsmitgliedes ausgewertet. Die vor der Entlassung stehende Person hatte den Diebstahl erst bestritten. Das Einzelunternehmen rechtfertigt die Videoüberwachung mit steigenden Diebstahlszahlen und dem Verdacht von Mitarbeiterdiebstählen. Die Zustimmung für die Überwachung wurde vom Betriebsrat eingeholt. Ebenso erhielt der Arbeitgeber von der Arbeitnehmervertretung die Zustimmung der fristlosen Kündigung.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung führt in die arbeitsrechtliche Thematik der verhaltensbedingten Kündigung bei Diebstahl ein und skizziert den Fall der verdeckten Videoüberwachung.

2 Darstellung des Sachverhalts: Dieses Kapitel erläutert den konkreten Diebstahlsvorfall sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kündigung und der Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

3 Aufzeigen der Problematik: Der Fokus liegt hier auf der sozialen Rechtfertigung der Kündigung und der Problematik der Beweisverwertung von Videomaterial unter Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten.

4 Darlegung der Entscheidung des Gerichts: Hier wird das Urteil des Bundesarbeitsgerichts analysiert und mit weiteren relevanten Urteilen zu ähnlichen Fällen im Einzelhandel verglichen.

5 Konsequenzen und Empfehlungen für die Praxis: Das Kapitel bietet Handlungsempfehlungen für Unternehmen, um rechtssichere Maßnahmen bei Verdachtsfällen zu treffen und Klagen zu vermeiden.

6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit korrekter Maßnahmen zur Sicherung der Beweisverwertbarkeit bei verdeckten Überwachungen.

Schlüsselwörter

Arbeitsrecht, verhaltensbedingte Kündigung, Videoüberwachung, Bundesarbeitsgericht, Diebstahl, Beweisverwertungsverbot, Kündigungsschutzklage, Betriebsrat, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Interessensabwägung, Verhältnismäßigkeit, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die arbeitsrechtliche Zulässigkeit einer Kündigung, die infolge einer durch verdeckte Videoüberwachung aufgedeckten Straftat ausgesprochen wurde.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Themen umfassen das Kündigungsschutzrecht, die Anforderungen an Videoüberwachung im Unternehmen sowie die Grenzen der Beweisverwertung bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung unter den gegebenen Umständen zu bewerten und darzulegen, wie Beweismaterial gewonnen werden muss, um vor Gericht Bestand zu haben.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 153/11), ergänzt durch Literaturrecherche.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Sachverhalts, die theoretische Einordnung der Kündigungsgründe, die juristische Problematisierung der Videoüberwachung sowie die detaillierte Analyse der höchstrichterlichen Entscheidung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie verhaltensbedingte Kündigung, Videoüberwachung, Beweisverwertung und Arbeitsrecht definieren.

Warum war eine verdeckte Videoüberwachung in diesem Fall rechtlich umstritten?

Sie war umstritten, da sie in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerin eingreift und nur unter strengen Voraussetzungen, wie dem Bestehen eines konkreten Verdachts einer Straftat als letztes Mittel, zulässig ist.

Welche Empfehlung gibt der Autor für die betriebliche Praxis?

Es wird empfohlen, Überwachungsmaßnahmen stets räumlich und personell einzugrenzen, vorher mildere Mittel (wie Taschenkontrollen) zu prüfen und die rechtlichen Anforderungen an die Dokumentation und Kennzeichnung strikt einzuhalten.

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Details

Title
Überführung des Diebstahls durch verdeckte Videoüberwachung. Ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?
Subtitle
Eine Betrachtung des Urteils BAG 21.06.2012, 2 AZR 153/11
College
University of Würzburg
Grade
2,0
Author
Simon Wagner (Author)
Publication Year
2019
Pages
14
Catalog Number
V503785
ISBN (eBook)
9783346041425
ISBN (Book)
9783346041432
Language
German
Tags
Arbeitsrecht verhaltensbedingte Kündigung Diebstahl verdeckte Videoüberwachung Jura Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Simon Wagner (Author), 2019, Überführung des Diebstahls durch verdeckte Videoüberwachung. Ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/503785
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