Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 besteht erhöhte Unsicherheit im Hinblick auf die Veröffentlichung von Bildnissen im Internet. Man findet Schlagzeilen wie "DSGVO und das Ende der Fotografie – ein Stresstest", "Das Ende der freien Veröffentlichung von Personenbildnissen" oder "DSGVO: Datenschutz als Bedrohung für Journalisten". Hintergrund ist die Besorgnis, dass die DSGVO die bisherigen Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) verdrängt. In dieser Arbeit wird untersucht, ob dies tatsächlich der Fall ist.
Dazu werden zunächst die wichtigsten Regelungen des KUG und der DSGVO im Hinblick auf die Veröffentlichung von Bildnissen im Internet vorgestellt. Im Anschluss wird auf das Verhältnis der beiden Vorschriften näher eingegangen und es wird untersucht ob das KUG weiter Anwendung findet oder ob es von der DSGVO verdrängt wird. Dabei werden auch Handlungsempfehlungen für die zukünftige Vorgehensweise gegeben. Im Ergebnis findet das KUG für journalistische, wissenschaftliche, literarische und künstlerische Zwecke durch die Öffnungsklausel in Art. 85 Abs. 2 DSGVO weiterhin Anwendung. Allerdings ist unklar, ob Art. 85 Abs. 1 DSGVO dies auch für die sonstigen Zwecke ermöglicht. Das kann insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, die Nutzung von sozialen Netzwerken für Vertriebs- und Marketingzwecke oder auch private Veröffentlichungen im Internet betreffen. Auch wenn die überzeugenderen Gründe dafürsprechen, ist nicht gesagt, dass das die Gerichte letztlich auch so sehen.
Selbst wenn man verneint, dass Art. 85 Abs. 1 DSGVO eine Öffnungsklausel ist, könnte man die Wertungen des § 23 KUG für die Auslegung des Begriffs der "berechtigten Interessen“in Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO heranziehen, um zu ähnlichen Ergebnisse wie bisher zu kommen. Daneben könnte man über eine weite Auslegung der in Art. 85 Abs. 2 DSGVO genannten Zwecke nachdenken bzw. es genügen lassen, wenn diese auch mitverfolgt werden ohne Hauptzweck zu sein, um sich dann besser auf diese Öffnungsklausel zu stützen. Will man auf Nummer sicher gehen, ist bis zu einer Entscheidung durch den EuGH zu empfehlen, dass soweit möglich die Voraussetzungen sowohl des KUG als auch der DSGVO befolgt werden. Dabei ist zu beachten, dass unter der DSGVO, im Gegensatz zum KUG, die Einwilligung jederzeit widerruflich ist und umfangreiche Informationspflichten bestehen, welchen vorsichtshalber genüge getan werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. VORSCHRIFTEN DES KUG
I. Grundregelung des § 22 KUG
1. Bildnis
2. Verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen
3. Voraussetzungen an eine wirksame Einwilligung
II. Ausnahmetatbestände des § 23 KUG
C. VORSCHRIFTEN DER DSGVO
I. Anwendbarkeit auf das Veröffentlichen von Bildnissen
II. Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO
1. Einwilligung
2. Erforderlichkeit für die Erfüllung eines Vertrags
3. Wahrung berechtigter Interessen
D. VERHÄLTNIS VON KUG UND DSGVO
I. Anwendungsvorrang der DSGVO
II. Ausnahmen vom Anwendungsbereich der DSGVO
1. Haushaltsausnahme des Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO
2. Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO
a) Journalistische, wissenschaftliche, künstlerische und literarische Zwecke
b) Sonstige Zwecke
E. FAZIT
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den Regelungen des Kunsturhebergesetzes (KUG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Hinblick auf die Veröffentlichung von Bildnissen im Internet, um zu klären, ob die DSGVO das KUG verdrängt oder ob eine parallele Anwendung möglich bleibt.
- Rechtliche Anforderungen an die Veröffentlichung von Bildnissen nach KUG und DSGVO
- Analyse des Anwendungsvorrangs der DSGVO
- Untersuchung der Haushaltsausnahme nach Art. 2 DSGVO
- Bedeutung der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO für Medien und Unternehmen
- Handlungsempfehlungen für die Praxis unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsunsicherheit
Auszug aus dem Buch
1. Bildnis
Unter „Bildnis“ versteht man jede Abbildung einer natürlichen Person (nicht jedoch von Tieren oder Sachen) in einer für Dritte erkennbaren Weise. Dazu gehören sämtliche Arten der Darstellung, z. B. Zeichnungen, Portraits, Fotos, Karikaturen oder Filme. Ob dabei nur eine oder mehrere Personen abgebildet sind, ist irrelevant. Entscheidend ist die Erkennbarkeit des Abgebildeten durch seinen Bekanntenkreis. Ob der Durchschnittsleser, -zuschauer oder -internetsurfer oder der Verbreiter des Bildnisses den Abgebildeten erkennt, ist irrelevant. Abgestellt wird dabei auf die Gesichtszüge oder auf sonstige Merkmale wie z. B. Statur, Kleidung oder typische Haartracht.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Es wird die durch die DSGVO ausgelöste Unsicherheit hinsichtlich der Bildnisveröffentlichung im Internet thematisiert und das Ziel der Untersuchung dargelegt.
B. VORSCHRIFTEN DES KUG: Die zentralen Bestimmungen des § 22 KUG zur Einwilligung und die Ausnahmetatbestände des § 23 KUG werden als Basis für den Persönlichkeitsschutz vorgestellt.
C. VORSCHRIFTEN DER DSGVO: Dieses Kapitel erörtert die Anwendbarkeit der DSGVO auf Bildnisse als personenbezogene Daten und analysiert die Rechtmäßigkeitskriterien für deren Verarbeitung.
D. VERHÄLTNIS VON KUG UND DSGVO: Es wird das Spannungsfeld zwischen dem Anwendungsvorrang der DSGVO und möglichen Ausnahmen wie der Haushaltsausnahme oder der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO detailliert untersucht.
E. FAZIT: Die Arbeit fasst zusammen, dass das KUG voraussichtlich weiterhin Anwendung findet, empfiehlt jedoch vorsichtshalber die Einhaltung der Vorgaben beider Regelwerke, solange keine höchstrichterliche Klärung vorliegt.
Schlüsselwörter
KUG, DSGVO, Bildnis, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Einwilligung, Öffnungsklausel, Art. 85 DSGVO, Medienprivileg, Internet, Personenbezogene Daten, Rechtsunsicherheit, Interessenabwägung, Journalismus, Haushaltsausnahme
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf die Veröffentlichung von Bildnissen im Internet im Vergleich zum bisherigen Kunsturhebergesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den Voraussetzungen für rechtmäßige Bildveröffentlichungen, den Ausnahmeregelungen für journalistische und sonstige Zwecke sowie dem Verhältnis von europäischem Datenschutzrecht zu nationalem Persönlichkeitsrecht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob die DSGVO das KUG vollständig verdrängt oder ob letzteres aufgrund von Öffnungsklauseln weiterhin Bestand haben kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische Analyse der geltenden Gesetze, europäischer Verordnungen und der aktuellen Rechtsprechung, um das Verhältnis der verschiedenen Rechtsquellen zueinander zu bestimmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die Einwilligungsvoraussetzungen, die Interessenabwägung nach Art. 6 DSGVO und die Anwendbarkeit von Öffnungsklauseln wie Art. 85 DSGVO auf verschiedene Veröffentlichungszwecke.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind KUG, DSGVO, Bildnis, Datenschutz, Öffnungsklausel, Medienprivileg und Personenbezogene Daten.
Warum ist eine explizite vertragliche Vereinbarung zur Bildveröffentlichung empfehlenswert?
Da eine Einwilligung nach DSGVO jederzeit widerruflich ist, bietet ein Vertrag im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO eine verlässlichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Welche Rolle spielt die Haushaltsausnahme nach Art. 2 DSGVO?
Sie befreit rein private oder familiäre Tätigkeiten von der DSGVO, findet jedoch keine Anwendung, wenn Bildnisse einer unbegrenzten Anzahl von Personen im Internet zugänglich gemacht werden.
Wie gehen deutsche Gerichte derzeit mit dieser Rechtslage um?
Die Rechtsprechung ist noch in der Findungsphase; aktuelle Urteile zeigen, dass Gerichte versuchen, durch eine europarechtskonforme Auslegung das KUG in Einklang mit der DSGVO zu bringen, ohne sich abschließend festzulegen.
- Quote paper
- Melanie Müller (Author), 2018, Die Veröffentlichung von Bildnissen im Internet seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/501851