Die folgende Hausarbeit hat sich zum Ziel gesetzt, zu klären, welchen Mehrwert Studien von nationalstaatlichen Corporate Governance Systemen heutzutage noch bieten können. Dies führt zu den Teilzielen, inwieweit die Unterscheidungskriterien sinnvoll gewählt wurden und wie sie weiterhin genutzt werden können. Zur weiteren Vertiefung in das Thema wurde die Typologie "A Taxonomy of Systems of Corporate Governance" von Weimar und Pape gewählt.
Schon lange ist Corporate Governance ein Thema der Wirtschaftswissenschaften, der Grund dafür liegt bei immer wiederkehrenden Diskussionen bezüglich der Produktivität von Führungskräften und der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern in Deutschland. Aber auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Corporate Governance immer wichtiger. Ursprung der neuen Bedeutsamkeit sind Unternehmensschieflagen und Missmanagement im In- und Ausland sowie die Globalisierung, welche sich immer deutlicher auf die Wirtschaft und Unternehmensführung auswirken. Corporate Governance stellt die Beziehungen zwischen der Politik, dem Management von Unternehmen und der Wirtschaft an sich her.. Die bekanntesten Untersuchungen stammen unter Anderem von Hall und Soskice (2001), Henk de Jong (1997), Turnbull (1997) und nicht zuletzt von Weimer und Pape (1999).
Die folgende Hausarbeit führt im ersten Kapitel an das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit heran, stellt die Zielsetzung dar und gibt einen Überblick über ihren Aufbau. Das zweite Kapitel beinhaltet die Erläuterung der Begrifflichkeiten Corporate Governance und Typologie. Des Weiteren wird im dritten Kapitel die Theorie von Weimer und Pape dargestellt und ihre Grundlagen sowie der Aufbau erklärt. Außerdem werden die acht Dimensionen der Theorie einzeln im länderspezifischen Vergleich aufgegriffen und nachvollzogen. Das vierte Kapitel befasst sich mit der kritischen Reflexion der acht Unterscheidungskriterien, welche Weimer und Pape innerhalb ihrer Theorie aufgestellt haben. Untersucht werden die Relevanz und der Inhalt der Kriterien. Das fünfte Kapitel bildet den inhaltlichen Abschluss dieser Hausarbeit. Es beinhaltet das Fazit der Autorin. Dieses umfasst eine Zusammenfassung der Ergebnisse und deren Schlussfolgerung bezüglich der Zielsetzung dieser Hausarbeit sowie einen Ausblick auf Verbesserungsmöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
1 Einleitung
2 Einordnung der Begrifflichkeiten
2.1 Corporate Governance
2.2 Typologie
3 Die Typologie von Weimer & Pape
3.1 Grundlagen und Aufbau der Typologie
3.2 Die acht Dimensionen im länderspezifischen Vergleich
4 Kritische Reflexion der Unterscheidungskriterien
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anlagenverzeichnis
Anl. 1: A taxonomy of systems of corporate governance. VI
1 Einleitung
Schon lange ist Corporate Governance ein Thema der Wirtschaftswissenschaften, der Grund dafür liegt bei immer wiederkehrenden Diskussionen bezüglich der Produktivität von Führungskräften und der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern in Deutschland. Aber auch auf nationaler und internationaler Ebene wird die Corporate Governance immer wichtiger. Ursprung der neuen Bedeutsamkeit sind Unternehmensschieflagen und Missmanagement im In- und Ausland sowie die Globalisierung, welche sich immer deutlicher auf die Wirtschaft und Unternehmensführung auswirkt. Corporate Governance stellt die Beziehungen zwischen der Politik, dem Management von Unternehmen und der Wirtschaft an sich her.1 Aktuelle Artikel in Magazinen und Zeitungen, wie beispielsweise über den VW-Skandal, verdeutlichen umso mehr, wie gegenwärtig die Debatte um das Verhalten von Führungs- und Kontrollorganen von Unternehmen ist. Nicht zuletzt hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) deswegen Leitsätze für Unternehmen formuliert. Diese finden schon seit 1976 weltweit große Anerkennung und wurden bereits mehrmals neu überarbeitet und angepasst, um dem Zeitgemäßen zu entsprechen.2 Um die nationalstaatlichen Corporate Governance Systeme aus globaler Sicht vergleichbar zu machen und Parallelen zu finden, wurden durch die betriebswirtschaftliche Forschung in den 90er und 2000er Jahren diverse Typologien aufgestellt. Die bekanntesten Untersuchungen stammen unter Anderem von Hall und Soskice (2001)3, Henk de Jong (1997)4, Turnbull (1997)5 und nicht zuletzt von Weimer und Pape (1999)6.
Daraus ergibt sich das Ziel zu klären, welchen Mehrwert diese Studien heutzutage noch bieten können. Dies führt zu den Teilzielen, inwieweit die Unterscheidungskriterien sinnvoll gewählt wurden und wie sie weiterhin genutzt werden können. Zur weiteren Vertiefung in das Thema wurde die Typologie „A Taxonomy of Systems of Corporate Governance“ von Weimar und Pape gewählt.
Die folgende Hausarbeit führt im ersten Kapitel an das Thema dieser wissenschaftlichen Arbeit heran, stellt die Zielsetzung dar und gibt einen Überblick über ihren Aufbau.
Das zweite Kapitel beinhaltet die Erläuterung der Begrifflichkeiten Corporate Governance und Typologie.
Des Weiteren wird im dritten Kapitel die Theorie von Weimer und Pape dargestellt und ihre Grundlagen sowie der Aufbau erklärt. Außerdem werden die acht Dimensionen der Theorie einzeln im länderspezifischen Vergleich aufgegriffen und nachvollzogen.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der kritischen Reflexion der acht Unterscheidungskriterien, welche Weimer und Pape innerhalb ihrer Theorie aufgestellt haben. Untersucht werden die Relevanz und der Inhalt der Kriterien.
Das fünfte Kapitel bildet den inhaltlichen Abschluss dieser Hausarbeit. Es beinhaltet das Fazit der Autorin. Dieses umfasst eine Zusammenfassung der Ergebnisse und deren Schlussfolgerung bezüglich der Zielsetzung dieser Hausarbeit sowie einen Ausblick auf Verbesserungsmöglichkeiten.
2 Einordnung der Begrifflichkeiten
2.1 Corporate Governance
Das Wort Corporate Governance stammt aus dem Englischen. Corporate bedeutet „zu einem Unternehmen gehörig.“ Meist ist hier ein großes Unternehmen gemeint.7 Governance bedeutet „die Art und Weise, auf die eine Organisation auf höchstem Niveau geleitet wird.“8 Es lässt sich daraus schließen, dass es sich bei Corporate Governance (CG) um Unternehmensführung handelt. Oftmals wird dem Begriff CG das Wort „gut“ (good) hinzugefügt, es handelt sich also um die gute Unternehmensführung, welche mit dem Begriff CG gemeint ist. Die Organe von Unternehmen, Investoren und die Legislative geben die Voraussetzungen dafür vor. Eine allgemein gültige Definition von CG gibt es nicht, jedoch wird die Definition von Axel von Werder sehr oft genutzt.9 CG „bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens.“10 Zur CG gehören die innere Ordnung eines Unternehmens sowie seine konkrete und juristische Einbettung in seine Umgebung, bzw. vor allem die Einbindung in den Kapitalmarkt. Meist steht hier die börsenorientierte Aktiengesellschaft im Vordergrund. Jedoch werden mittlerweile auch mittelgroße Firmen und Rechtsformen hinsichtlich ihrer speziellen Ansprüche an die CG untersucht.11
2.2 Typologie
Die Typologie ist ein System von (psychologischen) Typen oder auch die Totalität typischer Eigenschaften. Sie ist in der Wissenschaft auch als Typenlehre bekannt, die Lehre von (psychologischen) Typen. Gebraucht wird das Wort Typologie laut dem Duden hauptsächlich in der Psychologie.12 Mit der Typenlehre als einem methodischen Hilfsmittel können, durch das Benennen der wichtigen Aspekte, faktische Szenen sortiert und erfassbar gemacht werden. Die einzelnen Typen stehen für eine Fülle von Erscheinungen, die nur eine oder mehrere Eigenschaften gemein haben können. Im Allgemeinen hat die Typologie im Zentrum der Wirtschaftswissenschaften ferner Substanz in der Marktformenlehre. Außerdem ist sie bei der Einteilung von Betrieben und Unternehmen oder bei der Einordnung von Menschen von Belang.13
3 Die Typologie von Weimer & Pape
3.1 Grundlagen und Aufbau der Typologie
Jeroen Weimer und Joost C. Pape veröffentlichten 1999 den Artikel „A Taxonomy of Systems of Corporate Governance“ in dem akademischen Magazin Corporate Governance: An International Review. Das Magazin konzentriert sich auf die Steuerung und Führung aller Typen, Größen, Arten und Formen von Unternehmenseinheiten, unabhängig von kultureller Grundlage, Zusammenschlüssen oder Steuerung und mit verschiedenen Management- und Mitgliedsstrukturen. In dem Artikel von Weimer und Pape wird argumentiert, dass die Diskussion über CG im internationalen Zusammenhang durch die Abwesenheit einer stimmigen Einfassung eingeschränkt wird. Als Lösung wird eine Taxonomie der Corporate Governance Systeme (CGS) erläutert.14 In dieser trennen und beurteilen Weimer und Pape CGS aus den drei Blickwinkeln Ökologie, Psychologie und Soziologie nach bestimmten Ländergruppen aufgeteilt. Sie sehen die CGS als länderspezifische Eingrenzungsbedingungen für institutionelle, gesetzliche und kulturelle Faktoren, welche die Einflussnahme von Stakeholdern auf Entscheidungen im Unternehmensmanagement voraussetzen.15 Der länderspezifischen Aufteilung liegen vier Typen von CGS zugrunde: das angelsächsische System (USA, Kanada, Australien und Großbritannien), das germanische System (Deutschland, Dänemark, Niederlande, Schweiz, Österreich, Schweden, Norwegen und Finnland), das lateinische System (Frankreich, Belgien, Spanien und Italien) und das japanische System.16 Diese orientieren sich an anderen Untersuchungen zu dem selben Thema durch Scott (1985)17, De Jong (1989)18 und Moerland (1995).19 Mit diesem Aufbau versuchen Weimer und Pape sich von anderen Typologien abzuheben, die sich nur auf CG auf Unternehmensebene beschränken, wie beispielsweise die Typologie von Turnbull (1997).20 Als Basis für die letztendliche Klassifizierung der nach Ländergruppen aufgeteilten CGS haben Weimar und Pape acht finanzierungs-, organisations- und interessenbezogene Unterscheidungskriterien aufgestellt. Bei den acht Dimensionen handelt es sich um das Unternehmenskonzept, das Führungssystem, bedeutende Stakeholder mit Einfluss auf Managemententscheidungen, die Bedeutung des nationalen Aktienmarkts, die (Nicht-) Gegebenheit eines externen Marktes zur Unternehmenskontrolle, die Eigentümerstruktur/-konzentration, die leistungsbezogene Vergütung der Führungskräfte in Abhängigkeit vom Unternehmenserfolg und die Dauer und Stabilität wirtschaftlicher Beziehungen.21 Es wird dabei getrennt in „netzwerkorientierte“ und „marktorientierte“ CGS. Marktorientierte CGS definieren Weimer und Pape mit einem Markt, der sich als geschäftig und unabhängig auszeichnet. Dieser dient ungebundenen Shareholdern als Methode zur Einflussnahme auf die Maßnahmen der Unternehmensführung. Die netzwerkorientierten CGS sind der Gegensatz zu den marktorientierten CGS. Souveräne Gruppen steuern hier durch Strukturen mit mehrjährigen und hinreichenden Verbindungen die Entscheidungen der Führung im Unternehmen. Gerade persönliche Verbindungen und Kreuzbeteiligungen sind dabei von Bedeutung.22 Weimer und Pape weisen die marktorientierte CGS dem angelsächsischen System zu. Netzwerkorientierte CGS sind das germanische System, das lateinische System und das japanische System (siehe zum Vergleich auch Anl. 1: A taxonomy of systems of corporate governance).23
3.2 Die acht Dimensionen im länderspezifischen Vergleich
Die erste der acht Dimensionen ist das Unternehmenskonzept. Weimer und Pape wählten für die Betrachtung des angelsächsischen Systems die USA und Großbritannien auf Grund des hohen BIPs aus. Sie beschreiben das Auftreten eines Unternehmens als eine Zusammenstellung aus Managern. Diese handeln ausgenommen zugute der Shareholder, sie sind im Grunde deren Werkzeug, um ihre Ansichten zu verwirklichen. Ein wichtiger Faktor ist zusätzlich, dass das jeweilige Justizsystem die Aktieninhaber besonders absichert. Ebenfalls einen hohen BIP haben Deutschland und die Niederlande. Daher wählten die Autoren diese beiden Länder für den Vergleich des germanischen Systems. In diesem wird eine Firma nicht als ein Werkzeug zur Erzeugung eines Shareholder-Values verstanden, was die Verschiedenheit zum angelsächsischen System ausmacht. Ein Unternehmen wird hier als eine eigenständige Wirtschaftseinheit gesehen, die eine Fläche oder Basis für Shareholder, Geschäftsführung, Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden bietet.24 Das Unternehmenskonzept des lateinischen Systems, am Beispiel von Frankreich und Italien, ist eher dem germanischen System ähnlich. Es lässt sich vielmehr als institutionell beschreiben und weniger als instrumentell, was dem angelsächsischen Unternehmenskonzept ähnlicher wäre.25 Das japanische System ist sehr kulturell geprägt und das in allen acht Dimensionen. In Japan hat die Familie einen sehr hohen Rang zusammen mit dem alles beherrschenden Leistungsstreben. Einige Eigenschaften des angelsächsischen Systems vervollständigen das institutionelle Bild Japans.26 Weimer und Pape sehen Japan als den „Inbegriff des institutionellen Unternehmenskonzepts.“27
Das Führungssystem ist die zweite der acht Dimensionen nach Weimer und Pape. Das angelsächsische Führungssystem wird dabei als ein monetäres System bezeichnet.28 Das Unternehmensmanagement und der Aufsichtsrat bilden eine rechtskräftige Gesellschaft, zu dieser gehören auch unternehmensinterne Mitglieder mit Berechtigung zum Management und externe Individuen, welche keine ausführende Position haben, wie beispielsweise Experten oder Vorstände anderer Unternehmen. Zustande kommt diese Konstellation durch die Wahl der Aktionäre in der Hauptversammlung.29 Rechtlich gesehen haben die externen Manager die Führung eines Unternehmens inne, ihre Aufgaben sind vor allem die Sicherung der Loyalität, die Sorgfaltspflicht, die nach Pflicht richtige wirtschaftliche Einschätzung von Sachverhalten und die direkte Rechenschaftspflicht vor den Anteilseignern.30 Hauptsächlich unterstützen sie aber in der Praxis die interne Unternehmensleitung vor allem bezüglich der Verwirklichung der Shareholder-Interessen.31 In Deutschland und den Niederlanden, den Beispielländern für das germanische System, besteht das Führungssystem aus zwei Teilen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat eines Unternehmens. Es gibt dementsprechend keine Führung durch eine rechtliche Institution. Diese gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung sichert die Kontrolle über eine Unternehmensführung durch die getrennten Parteien. Abgesehen davon steht der Aufsichtsrat dem Management in der Praxis nicht selten in beratender Tätigkeit zur Seite. Beim lateinischen Führungssystem, wie beispielsweise in Frankreich, gibt es eine Mischung aus dem angelsächsischen und dem germanischen System. Die meisten französischen Unternehmen bevorzugen das monetäre Führungssystem der angelsächsischen Länder. Es gibt jedoch auch Unternehmen, die sich nach dem zweigeilten Führungssystem ausrichten. Im französischen Rechtssystem wird nicht zwischen ausführenden und repräsentativen Führungspositionen unterschieden, jedoch haben die meisten Manager eine repräsentative Führungsposition. Die Präsidenten der Unternehmen haben in Frankreich deutlich mehr Einfluss und Autorität, was ein besonderes Merkmal ist. Besonders Komplex ist das japanische Führungssystem. Neben zunehmend monetären Führungssystemen ähnlich des angelsächsischen Systems gibt es in Japan offiziell meist einen Vorstand, repräsentierende Direktoren und ein Prüfungskonzil.32
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1 Vgl. Werder, kein Datum
2 Vgl. OECD, 2004.
3 Vgl. Hall & Soskice, 2001
4 Vgl. De Jong, 1989
5 Vgl. Turnbull, 1997
6 Vgl. Weimer & Pape, 1999.
7 Vgl. Cambridge Dictionary, kein Datum
8 Vgl. Cambridge Dictionary, kein Datum
9 Vgl. Werder, 2008, S. 1f
10 Werder, 2008, S. 1
11 Vgl. Werder, 2008, S. 1ff
12 Vgl. Duden, kein Datum
13 Vgl. Wübbenhorst & Thommen, kein Datum
14 Vgl. Weimer & Pape, 1999.
15 Vgl. Brühl, 2009
16 Vgl. Weimer & Pape, 1999, S. 152f
17 Vgl. Scott, 1985
18 Vgl. De Jong, 1989
19 Vgl. Moerland, 1995
20 Vgl. Turnbull, 1997
21 Vgl. Weimer & Pape, 1999, S. 153
22 Vgl. Weimer & Pape, 1999, S. 153
23 Vgl. Nollert, 2005, S. 191
24 Vgl. Moerland, 1995, S. 17-34
25 Vgl. Weimer & Pape, 1999, S. 153ff
26 Vgl. Harrison, 1997, S. 327ff
27 Weimer & Pape, 1999, S. 160
28 Vgl. Bleicher & Paul, 1986, S. 263-288
29 Vgl. Lorsch & MacIver, 1989
30 Vgl. Bleicher & Paul, 1986, S. 263-288
31 Vgl. Lorsch & MacIver, 1989
32 Vgl. Weimer & Pape, 1999, S. 157ff