Als Kompetenz versteht man in einer staatlichen Ordnung die verfassungsrechtlich legitimiert zugewiesene Handlungsbefugnis eines Organs der öffentlichen Gewalt. Der Grundeinteilung der Funktionskategorien staatlicher Gewalt folgend kann es sich bei Kompetenzen um Legislativbefugnisse, Exekutivbefugnisse oder Judikativbefugnisse handeln.
Das vorliegende Referat wird sich mit dem ersten Teil des Themas "Die Europäische Union: Legislative Kompetenzen und Gesetzgebungsprozess" beschäftigen, indem es sich mit der Schematik und dem Inhalt legislativer Kompetenzen der Europäischen Union (EU) auseinandersetzt.
Auf den Aufbau und die Funktion der Organe der EU soll im Rahmen dieses Referates nicht im Einzelnen eingegangen werden. Was nicht als Vorwissen vorausgesetzt werden kann, wird im zweiten Teil dieses Referates, den Gesetzgebungsprozessen der EU, von meiner Kommilitonin dargestellt werden.
Um die Frage, welche legislativen Kompetenzen die EU hat, beantworten zu können, muss man vorher einen Schritt zurückgehen. Nicht welche Kompetenzen sie besitzt, muss als erstes geprüft werden, sondern ob die Union als solche überhaupt in der Lage ist, Kompetenzen zu besitzen. Ein Organ kann nur dann Kompetenzen haben, wenn es mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist. Im Falle der Europäischen Union scheint diese Rechtsfähigkeit jedoch nicht gegeben zu sein, da in den Unionsverträgen – 1992 im Maastrichter, 1997 im Amsterdamer Vertrag, und 2001 in der Novellierung von Nizza – der Union die Rechtsfähigkeit nirgends ausdrücklich oder implizit zugesprochen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung: Die Rechtsfähigkeit der Europäischen Union
- Die Struktur der Europäischen Union
- Die Rechtsfähigkeit der drei "Säulen"
- Die geltende Kompetenzordnung
- Legitimationsgrundlagen der Kompetenzen
- Charakteristika legislativer Gemeinschaftskompetenzen
- Sachbereiche legislativer und exekutiver Gemeinschaftskompetenzen
- Sachgebietliche Kompetenz der EU: Binnenmarktverwirklichung
- Sachgebietliche Kompetenz der EU: Wettbewerbspolitik im Binnenmarkt
- Sachgebietliche Kompetenz der EU: Binnenmarktverwirklichung in Sondersektoren
- Sachgebietliche Kompetenz der EU: Außenhandelspolitik
- Sachgebietliche Kompetenz der EU: Währungspolitik und Wirtschaftspolitik
- Sachgebietliche Kompetenzen der EU: Binnenmarktflankierende und binnenmarktüberschreitende Poltiken
- Sachgebietliche Kompetenzen der EAG
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Referat beschäftigt sich mit der Rechtsfähigkeit der Europäischen Union (EU) und analysiert die Schematik und den Inhalt legislativer Kompetenzen, die der EU im Rahmen der ersten Säule – den Europäischen Gemeinschaften – zustehen. Die Untersuchung konzentriert sich dabei auf die Kompetenzen der EU, Gesetze zu erlassen und ihre Gesetzgebungsbefugnisse, ohne sich mit der Organisation und Funktionsweise der EU-Organe zu befassen. Die Rechtsfähigkeit der EU und die Frage, ob die Union als solche in der Lage ist, Kompetenzen zu besitzen, werden in der Einleitung beleuchtet.
- Die Struktur der EU und die drei "Säulen" – Europäische Gemeinschaften, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und Polizeiliche und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) – werden vorgestellt.
- Die Rechtsfähigkeit der einzelnen Säulen wird analysiert, wobei der Fokus auf die erste Säule – die Europäischen Gemeinschaften – liegt, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.
- Die Legitimationsgrundlagen der Kompetenzen der EU werden erläutert, wobei die Unterschiede zwischen den drei Säulen hervorgehoben werden.
- Die Charakteristika der legislativen Gemeinschaftskompetenzen werden dargestellt, und die Sachbereiche legislativer und exekutiver Gemeinschaftskompetenzen werden im Detail untersucht.
- Die Kompetenz der EU in verschiedenen Sachgebieten, wie der Verwirklichung des Binnenmarktes, Wettbewerbspolitik, Außenhandelspolitik, Währungspolitik und Wirtschaftspolitik, wird beleuchtet.
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung untersucht die Rechtsfähigkeit der Europäischen Union und die Frage, ob die EU als solche in der Lage ist, Kompetenzen zu besitzen. Es wird erläutert, dass die Union zwar kein Rechtssubjekt darstellt, die einzelnen "Säulen" jedoch über Rechtsfähigkeit verfügen. Dabei liegt der Fokus auf der ersten Säule – den Europäischen Gemeinschaften, die durch die Gründungsverträge mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind.
- Das Kapitel "Die geltende Kompetenzordnung" analysiert die Legitimationsgrundlagen der Kompetenzen der EU und beschreibt die Charakteristika legislativer Gemeinschaftskompetenzen. Es werden die verschiedenen Arten von Kompetenzen, die der EU zustehen, erläutert, wobei die Unterschiede zwischen den drei Säulen hervorgehoben werden.
- Im Kapitel "Sachbereiche legislativer und exekutiver Gemeinschaftskompetenzen" werden die Kompetenzbereiche der EU in verschiedenen Sachgebieten wie der Verwirklichung des Binnenmarktes, Wettbewerbspolitik, Außenhandelspolitik, Währungspolitik und Wirtschaftspolitik untersucht. Es wird gezeigt, wie die EU in diesen Bereichen tätig wird und welche Gesetzgebungskompetenzen ihr zustehen.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselbegriffe dieses Referats sind: Europäische Union, Rechtsfähigkeit, Legislative Kompetenzen, Gesetzgebungsprozess, Europäische Gemeinschaften, Gemeinschaftsrecht, supranationales Recht, intergouvernementale Kooperation, Binnenmarkt, Wettbewerbspolitik, Außenhandelspolitik, Währungspolitik, Wirtschaftspolitik.
- Arbeit zitieren
- Katja Schröder (Autor:in), 2003, Legislative Kompetenzen der Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/50054