Die Arbeit beschäftigt sich mit den Frauenbewegungen in der BRD. Begonnen bei den Anfängen der Frauenbewegung in Deutschland vor über 160, über Frauen während der NS-Zeit sowie Frauenbewegungen nach Kriegsende bis hin zu den Neuen Frauenbewegungen der radikal feministischen Bewegung wird ein realistisches Bild der gesellschaftlichen Verhältnisse und vor allem der Probleme von Frauen gezeichnet.
Die ersten Ansätze einer Frauenbewegung in Deutschland sind über 160 Jahre alt. Mitte der 40er Jahre des 19. Jahrhunderts publizierten die ersten Frauen über die gesellschaftlichen Verhältnisse und Probleme von Frauen. Dieses Engagement wurde von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und blieb gesellschaftspolitisch ohne Wirkung. Es waren Frauen wie Louise Otto-Peters, die aus dem freiheitlich gesinnten Bürgertum stammten und durch die Ideen des Vormärz von Freiheit, Gleichheit und Selbstständigkeit ergriffen waren und die Emanzipation der Frauen ableiteten. Jedoch handelte es sich um einzelne Frauen, so dass man von einer Bewegung noch nicht sprechen kann. Dies änderte sich erst in der Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts.
Inhaltsverzeichnis
1 Die Anfänge der Frauenbewegung
1.1 Die Bürgerliche Frauenbewegung
1.2 Die Proletarische Frauenbewegung
2 Frauen im NS-Staat
3 Die Frauenbewegung in der BRD
3.1 „Stunde Null“ und Gründung der BRD
4 Neuen Frauenbewegung
4.1 Entstehung
4.2 Charakterisierung
4.2.1. Frauenzentren
4.2.2. Radikal-feministischen Gruppen
4.2.3. Phase der feministischen Projekte
4.3 Auseinandersetzungen der 70er Jahre
5 Gegenströmung in der Neuen Frauenbewegung
6 Institutionalisierung der Neuen Frauenbewegung
7 Literaturverzeichnis
1 Die Anfänge der Frauenbewegung
Die ersten Ansätze einer Frauenbewegung in Deutschland sind über 160 Jahre alt. Mitte der 40er Jahre des 19. Jahrhunderts publizierten die ersten Frauen über die gesellschaftlichen Verhältnisse und Probleme von Frauen. Dieses Engagement wurde von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und blieb gesellschaftspolitisch ohne Wirkung. Es waren Frauen, wie Louise Otto-Peters, die aus dem freiheitlich gesinnten Bürgertum stammten und durch die Ideen des Vormärz von Freiheit, Gleichheit und Selbstständigkeit ergriffen waren und die Emanzipation der Frauen ableiteten. Jedoch handelte es sich um einzelne Frauen, so dass man von einer Bewegung noch nicht sprechen kann. Dies änderte sich erst in der Mitte der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts.
1.1 Die Bürgerliche Frauenbewegung
Mitte des 19. Jahrhunderts veränderte sich die gesellschaftliche Struktur in Deutschland. Das Bürgertum verarmte am unteren Ende und es entstand das Kleinbürgertum. Um die gesellschaftlichen Verpflichtungen des Bürgertums weiterhin erfüllen zu können, mussten die Frauen der Familie einen finanzielle Beitrag leisten. Durch Heimarbeit und Übernahme der Hausarbeit, für Dienstboten fehlte das Geld, entwickelte sich ein neues Bewusstsein unter den Frauen des Kleinbürgertums. Die jungen Frauen mussten sich ihre Mitgift verdienen. So entstand die Forderung auf ein Recht auf Erwerbsarbeit. Diese Umstände beförderten die Entstehung erster Ansätze Sozialer Arbeit, denn die Frauen erlernten in „Höhere Töchterschulen“ Berufe im Karitativen Bereichen. Jedoch sollte die Erwerbsarbeit nur bis zur Heirat ausgeführt werden und eine anständige Mitgift ermöglichen.
1865 gründete sich der „Allgemeine Deutsche Frauenverein“. Dies war der Beginn der organisierten bürgerlichen Frauenbewegung. Eine der wichtigsten Protagonistinnen der Bewegung war Auguste Schmidt. Wie schon erwähnt war die wichtigste Forderung der Bürgerlichen Frauenbewegung der Zugang zur Erwerbsarbeit und die gleiche Entlohnung wie ihre männlichen Kollegen. Diese Forderung stand jedoch der bürgerlichen Moral- und Familienvorstellungen nicht im Widerspruch, da mit der Heirat die Frau ihrer weiblichen Wesensbestimmung folgen wird und als Ehefrau und Mutter im Haushalt ihren Platz findet. Aus der Forderung nach Erwerbsarbeit entwickelte sich im Laufe der Jahrzehnte die Forderung des Rechts auf Bildung, durch den Zugang zu Hochschulen und Universitäten. Die Bürgerliche Frauenbewegung lehnte jedoch kategorisch das Wahlrecht ab und stand treu zu Kaiser und Vaterland. Demnach war Politik Männersache und widersprach dem weiblichen Wesen. Erst mit der Abdankung des Kaisers und der Ausrufung der Republik 1918 überdachte die Bürgerliche Frauenbewegung ihre Positionen. Die Bürgerliche Frauenbewegung kann man als feministisch beurteilen. Der Kampf um die Verwirklichung ihrer Ziele fand unter Ausschluss der Männer statt.
1.2 Die Proletarische Frauenbewegung
Im Zuge der in Deutschland später einsetzenden Industriellen Revolution kam es in den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts durch Urbanisierung und Pauperisierung zur Entstehung des Industrieproletariats. Diese Entwicklung führte zur Entstehung einer organisierten Arbeiterbewegung. Die soziale Not trieb auch die Frauen und Kinder der Arbeiter in die Fabriken. Proletarische Frauen litten im besonderen Maße unter diesen sozialen Bedingungen. Sie mussten gleich lange wie ihre Männer arbeiten und hatten Haushalt und Kinder zu besorgen. Diese doppelte Ausbeutung beschreibt August Bebel in seinem Buch „Die Frau und der Sozialismus“ wie folgt:
„Sind nun Frau und Arbeiter in mehr als einer Beziehung in sozial ähnlicher Lage und sind beide Unterdrückte, so hat die Frau vor dem Arbeiter die Priorität voraus. Die Frau ist das erste menschliche Wesen, das in die Knechtschaft kam. Die Frau wurde Sklavin, ehe noch der Sklave existirte“ (Bebel 1894, 7).
Aus der organisierten (sozialdemokratischen) Arbeiterbewegung entstand die Proletarische Frauenbewegung. Die führenden Köpfe kamen alle aus dem Bürgertum, wie Clara Zetkin und Lily Braun. Die Proletarische Frauenbewegung war Teil der von der SPD geführten Arbeiterbewegung. Programmatisch orientierte sie sich am wissenschaftlichen Marxismus. So sah man die Lösung der Frauenfrage als Teil der Lösung der Klassenfrage. Nur eine Überwindung des Kapitalismus, durch eine Revolution, kann die Frau und den Mann aus der Unterdrückung befreien.
„Die sogenannte Frauenfrage ist also für uns nur eine Seite der allgemeinen sozialen Frage, welche gegenwärtig alle Köpfe erfüllt, alle Geister in Bewegung setzt, und sie kann nur mit dieser ihre endgiltige Lösung finden“ (Bebel 1894, 1).
Bis es soweit ist, kämpfte die Proletarische Frauenbewegung für eine Reduzierung der Arbeitszeit, das Verbot der Kinderarbeit und die (Lohn-) Gleichstellung der Frau mit dem Mann. Hier gab es Schnittmengen mit der Bürgerlichen Frauenbewegung. Beide Frauenbewegungen standen sich jedoch feindlich gegenüber. Die Bürgerliche Frauenbewegung lehnte die Forderung der Arbeiterinnen nach dem Wahlrecht ab. Der Proletarische Frauenbewegung missfiel die bürgerliche Wesenzuschreibungen nach dem Geschlecht. Auch lehnte die Bürgerliche Frauenbewegung die marxistische, internationalistische und monarchiefeindliche Positionierung der Arbeiterinnen ab.
„Tatsächlich hatte die bürgerliche Frauenbewegung insgesamt nur ein sehr geringes Interesse an den proletarischen Frauen und ihren Problemen als Arbeiterinnen und Hausfrauen“ (Reichebächer 1982, 162).
Welche Erfolge können nun beide Bewegungen verbuchen? Eines der Hauptziele der Bürgerlichen Frauenbewegung war der Zugang zu Universitäten. Zwischen 1900 und 1909 konnten Frauen im Deutschen Reich studieren. Die Süddeutschen Staaten haben als erste die Türen geöffnet. Die letzten waren Sachsen und Preußen. Ab 1908 durften sich Frauen, durch das Vereinsfreiheitsgesetz, im ganzen Reich (partei-)politisch engagieren und mit der Einführung der Republik erhalten Frauen 1918 das allgemeine, freie und geheime Wahlrecht. Die Reformierung des § 218 StGB stellt ab 1925 Abtreibung nicht mehr unter Zuchthausstrafe. Dies hat auch die Bürgerliche Frauenbewegung kurzfristig eingefordert und gemeinsam mit der Proletarischen Frauenbewegung erkämpft.
[...]